Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
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aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
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Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
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Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
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ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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PT-Morris schrieb:
Dein Denkfehler ist der Unterschied zwischen Regelleistungszeit und Regelbehandlungszeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen und Logopädinnen,
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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