Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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PT-Morris schrieb:
Dein Denkfehler ist der Unterschied zwischen Regelleistungszeit und Regelbehandlungszeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen und Logopädinnen,
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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