Wir sind ein junge und moderne
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
ein Deutschlandticket sowie der
Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
harmonisches Arbeitsumfeld mit
einem kollegialen Umgang in unserem
familiären Unternehmen. ...
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
ein Deutschlandticket sowie der
Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
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einem kollegialen Umgang in unserem
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Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
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Logofrau schrieb:
Ist eine Gruppentherapie bei einer Zahnarzt-Verordnung möglich?
Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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Susulo schrieb:
Hallo Logofrau,
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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