Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
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Logofrau schrieb:
Ist eine Gruppentherapie bei einer Zahnarzt-Verordnung möglich?
Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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Susulo schrieb:
Hallo Logofrau,
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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