Unser Team der Praxis in Schondorf
am Ammersee sucht ab 01.12.2024
eine/n Physiotherapeut*in mit MT/
KGG oder KG ZNS Fortbildung /
Osteopath*in/ Physiotherapeut*in
mit abgeschlossener
Berufsausbildung/
Berufseinsteiger*in.
Wir bieten eine
überdurchschnittliche Bezahlung,
finanzielle Unterstützung für
Fortbildungen, Vermögenswirksame
Leistungen, angemessenen Urlaub und
eine Entlastung durch eine voll
besetzte Rezeption ganz neu seit
April 2022 und sind ein
professionelles Team von 8
Therap...
am Ammersee sucht ab 01.12.2024
eine/n Physiotherapeut*in mit MT/
KGG oder KG ZNS Fortbildung /
Osteopath*in/ Physiotherapeut*in
mit abgeschlossener
Berufsausbildung/
Berufseinsteiger*in.
Wir bieten eine
überdurchschnittliche Bezahlung,
finanzielle Unterstützung für
Fortbildungen, Vermögenswirksame
Leistungen, angemessenen Urlaub und
eine Entlastung durch eine voll
besetzte Rezeption ganz neu seit
April 2022 und sind ein
professionelles Team von 8
Therap...
würde gerne für einige Aphasiker eine Gruppe anbieten, mir ist unklar, ob parallel zur Einzeltherapie, an einem anderen Tag der Woche eine Gruppentherapie für den selben Patienten stattfinden darf (mein PC-Programm meckert.. :blush: ).
bei zwei vorliegenden Verordnungen
danke für die Rückmeldung
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lilias schrieb:
hallo zusammen
würde gerne für einige Aphasiker eine Gruppe anbieten, mir ist unklar, ob parallel zur Einzeltherapie, an einem anderen Tag der Woche eine Gruppentherapie für den selben Patienten stattfinden darf (mein PC-Programm meckert.. :blush: ).
bei zwei vorliegenden Verordnungen
danke für die Rückmeldung
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Susulo schrieb:
Sehe kein Problem darin. Hatte ich auch schon so. Viel Spaß!
gibt es eine Regelung, dass man entweder in so einem Fall - 2 Verordnungen braucht
oder - nur eine ?
Theroretisch kann man ja auch im Wechsel Einzel-/Gruppentherapie auf dem gleichen Rez. machen, wenn nur ein Teilnehmer da ist. Habe ich bisher dann so gerechtfertigt, wobei einige Kassen im Vorfeld meinten "dann dürfen Sie auch nur Gruppe abrechnen"... Beim Abrechnen mit gewissenhafter Begründung hat es immer funktioniert.
Mich nervt das Kreuz für Gruppe ohnehin.... Was dürfen wir überhaupt noch entscheiden?
LG Asima
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Susulo schrieb:
geht auch auf einer VO - sollte nur deutlich sein, dass mindestens auch Gruppe vorgesehen ist.
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asima schrieb:
Danke!
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asima schrieb:
Hallo,
gibt es eine Regelung, dass man entweder in so einem Fall - 2 Verordnungen braucht
oder - nur eine ?
Theroretisch kann man ja auch im Wechsel Einzel-/Gruppentherapie auf dem gleichen Rez. machen, wenn nur ein Teilnehmer da ist. Habe ich bisher dann so gerechtfertigt, wobei einige Kassen im Vorfeld meinten "dann dürfen Sie auch nur Gruppe abrechnen"... Beim Abrechnen mit gewissenhafter Begründung hat es immer funktioniert.
Mich nervt das Kreuz für Gruppe ohnehin.... Was dürfen wir überhaupt noch entscheiden?
LG Asima
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