Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams und suchen
wir für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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folgender Fall: Patientin hatte am 01.05.16 einen Schlaganfall. zunächst Schluckstörung SC1 (inzwischen gut gebessert) - darunter läuft die Therapie immer noch - außerdem leichte Aphasie und ausgeprägte (Sprech-)apraxie (das macht die Bewertung der Aphasie entsprechend schwierig). ICD-10: I69.3
Aussage der Ärztin: Sie könne Rezepte nur noch bis Ende April 17 "genehmigen" (meint ausstellen). Danach müssten die Angehörigen bei der Krankenkasse einen Antrag stellen und eine Individualentschidung erwirken.
Sie könne dann sonst nicht mehr verordnen.
Ich hatte sowas noch nie, obwohl ich einige Dauerbrenner im neurologischen Bereich habe. Die bekommen von ihren Hazusärzten VadR mit Begründung und gut is.
Habt Ihr Erfahrung mit entsprechenden Anträgen? Ist das der passende Antrag?:
Link?
D.h. Ärztin stellt Verordnung aus, Angehörige / Patientin reicht bei Kasse ein; Bis Genehmigung / Ablehnung erfolgt ist darf behandelt werden und wird bezahlt??
Ich bin jetzt 30 Jahre "im Dienst", seit 20 Jahren selbständig und habe diesen Fall erstmalig.
Ach ja, bin in BaWü.
Herzlichen Dank für Eure Hinweise.
Wie der Schwabe sagt: Kasch alt werre wia a Kua, lernsch immer no was drzua
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Logo1983 schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Fall: Patientin hatte am 01.05.16 einen Schlaganfall. zunächst Schluckstörung SC1 (inzwischen gut gebessert) - darunter läuft die Therapie immer noch - außerdem leichte Aphasie und ausgeprägte (Sprech-)apraxie (das macht die Bewertung der Aphasie entsprechend schwierig). ICD-10: I69.3
Aussage der Ärztin: Sie könne Rezepte nur noch bis Ende April 17 "genehmigen" (meint ausstellen). Danach müssten die Angehörigen bei der Krankenkasse einen Antrag stellen und eine Individualentschidung erwirken.
Sie könne dann sonst nicht mehr verordnen.
Ich hatte sowas noch nie, obwohl ich einige Dauerbrenner im neurologischen Bereich habe. Die bekommen von ihren Hazusärzten VadR mit Begründung und gut is.
Habt Ihr Erfahrung mit entsprechenden Anträgen? Ist das der passende Antrag?:
Link?
D.h. Ärztin stellt Verordnung aus, Angehörige / Patientin reicht bei Kasse ein; Bis Genehmigung / Ablehnung erfolgt ist darf behandelt werden und wird bezahlt??
Ich bin jetzt 30 Jahre "im Dienst", seit 20 Jahren selbständig und habe diesen Fall erstmalig.
Ach ja, bin in BaWü.
Herzlichen Dank für Eure Hinweise.
Wie der Schwabe sagt: Kasch alt werre wia a Kua, lernsch immer no was drzua
Viel Glück,
Martina
Ansonsten versuchen, eine VO vom Neurologen oder HNO zu bekommen
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morpheus-06 schrieb:
Außer bei Kassen die auf die Genehmigung verzichten, in BaWü sind das fast alle oder es ist eine Diagnose der Anlage 2 zu den HMR Liste langfristiger Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V
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logoU schrieb:
Die Ärztin stellt eine VadR aus, Kopie geht an KK, welche es weiter leitet an den MDK. Meist wird das abgelehnt, daher empfiehlt es sich, einen logopädischen Bericht beizufügen, der mögliche Ablehnungsgründe schon damit widerlegt und z.B. Auch aufführt, dass es schon einmal eine kleine Pause gab und dadurch eine Verschlechterung eintrat.
Viel Glück,
Martina
Ansonsten versuchen, eine VO vom Neurologen oder HNO zu bekommen
Wie oben bereits geschrieben kann die Hinzuziehung eines Facharztes hilfreich sein. Dort kann fundierter und mit größerem Budget verordnet werden.Ein Bericht sollte auf jeden Fall kurz und sachlich das weitere Entwicklungspotential darlegen können, am besten auf Grundlage der ICF. Ggf. LangfristVO wie Morpheus beschrieben. Die neuen Verordnungsschemata sind bei der KV für jedermann einsehbar unter dem Stichwort Heilmittelverordnung.
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S. Vogt schrieb:
Die Ärztin stellt nicht mehr aus, da 1 Jahr nach dem Ereignis die Verordnungen als besonderer Behandlungsbedarf nicht budgetbelastend sind. Es sollte und kann also hochfrequent behandelt werden. Das wurde zur Entlastung des ärztlichen Budgets eingerichtet. Die Verordnung danach einzustellen ist eine freundliche Form des Missbrauchs dieser Einrichtung zu Lasten des Patienten. Es sollte also mit ihr gesprochen werden, was aus ihrer Sicht das Behandlungsziel ist. Wenn sie zusätzlich noch KG und Ergo verordnet, sollte man sie tatsächlich entlasten.
Wie oben bereits geschrieben kann die Hinzuziehung eines Facharztes hilfreich sein. Dort kann fundierter und mit größerem Budget verordnet werden.Ein Bericht sollte auf jeden Fall kurz und sachlich das weitere Entwicklungspotential darlegen können, am besten auf Grundlage der ICF. Ggf. LangfristVO wie Morpheus beschrieben. Die neuen Verordnungsschemata sind bei der KV für jedermann einsehbar unter dem Stichwort Heilmittelverordnung.
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