Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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C. DBO schrieb:
Eine MAin, die schon lange bei mir ist, geht leider. Sie hat im Rahmen des Arbeitsverhältnisses 2 Jahre Elternzeit genommen - gehört dies ins Arbeitszeugnis und wenn ja - ab welchem Datum - ab dem Beginn des Mutterschutzes oder erst zur Geburt des Kindes?
Während der Elternzeit "ruht" der Arbeitsvertrag: die MA arbeitet nicht und es fliesst auch kein Geld.
Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag, weil hierbei keine Berufserfahrung erarbeitet wird. Und die Menge der Berufserfahrung ist für den nächsten AG interessant.
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..."Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag"...
Du meinst bestimmt auch ins "Zeugnis".
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 31.07.13 11:04]
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mocca schrieb:
hallo chipchap,
..."Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag"...
Du meinst bestimmt auch ins "Zeugnis".
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 31.07.13 11:04]
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chipchap schrieb:
Stimmt... hab mich vertippt... :kissing_closed_eyes:
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C. DBO schrieb:
:wink: Danke
du hast es meines Erachtens schon richtig geschrieben.
Auf den ersten Blick - Begriffsverwechslung - .
Wenn aber von Anfang an im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, der auf evtl. Nennung bestimmter "Ausfallzeiten" in einem späteren Zeugnis hinweist, mag das durchaus berechtigt sein. Außerdem vermag eine derartige Vereinbarung eigene Wirkung zu entfalten.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo chipchap,
du hast es meines Erachtens schon richtig geschrieben.
Auf den ersten Blick - Begriffsverwechslung - .
Wenn aber von Anfang an im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, der auf evtl. Nennung bestimmter "Ausfallzeiten" in einem späteren Zeugnis hinweist, mag das durchaus berechtigt sein. Außerdem vermag eine derartige Vereinbarung eigene Wirkung zu entfalten.
gruss mocca :blush:
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chipchap schrieb:
Die Elternzeit zählt natürlich ab dort, wo sie auch entsteht, nämlich 8 Wochen nach Geburt des Kindes. Der Mutterschutz zählt nicht, da hier das reguläre Gehalt bezahlt wird.
Während der Elternzeit "ruht" der Arbeitsvertrag: die MA arbeitet nicht und es fliesst auch kein Geld.
Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag, weil hierbei keine Berufserfahrung erarbeitet wird. Und die Menge der Berufserfahrung ist für den nächsten AG interessant.
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