WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
derzeit arbeite ich noch allein in meiner logopädischen Praxis. Da ein großer Patientenansturm herrscht, möchte ich einen freien Mitarbeiter einstellen! Muss ich irgendetwas beachten? Muss der freie Mitarbeiter der Zulassungsstelle mitgeteilt werden? Wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft aus? Hat irgendjemand Erfahrungen, die er gern mit mir teilen möchte :blush:
Vielen Dank und liebe Grüße
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LogoPotsdam schrieb:
Hallo liebes Forum,
derzeit arbeite ich noch allein in meiner logopädischen Praxis. Da ein großer Patientenansturm herrscht, möchte ich einen freien Mitarbeiter einstellen! Muss ich irgendetwas beachten? Muss der freie Mitarbeiter der Zulassungsstelle mitgeteilt werden? Wie sieht es mit der Berufsgenossenschaft aus? Hat irgendjemand Erfahrungen, die er gern mit mir teilen möchte :blush:
Vielen Dank und liebe Grüße
solange der/die freie MitarbeiterIn nur Hausbesuche macht, oder nur für die Therapie in Einrichtungen (Pflegeheim, Fördereinrichtungen,...) zuständig ist, gibt es keine Probleme. Wenn Praxistätigkeit dazu kommt, sieht es anders aus. Es kann dann nicht mehr von einer "freien" Mitarbeit ausgegangen werden. Für Berufsgenossenschaft, Haftpflicht, Rente, Krankenversicherung usw. ist der/die FMIn zuständig.
Einen Mustervertrag für freie MitarbeiterInnen incl. Merkblatt kannst Du von der Homepage des DBL downloaden. Zum Beispiel.
Ich empfehle eine Teilzeit-Anstellung. Mit Möglichkeit zum Ausbau auf Vollzeit.
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LogoPotsdam schrieb:
Jemanden fest anzustellen bringt auch Risiken mit sich! Der freie Mitarbeiter soll Nachmittags in der Praxis tätig sein! Muss ich als Praxisinhaber etwas beachten?
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Wonderwoman schrieb:
suche hier im Forum nach Scheinselbständigkeit. Diese Diskussion gab es bereits zur Genöge
Schau in die Suchfunktion, da gibt es xxxxxxxxxxx Beiträge dazu.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du mußt jede Menge beachten. Freie Mitarbeit ist eine Grauzone und bringt ganz sicher weitaus mehr Risiken mit sich als ein AN.
Schau in die Suchfunktion, da gibt es xxxxxxxxxxx Beiträge dazu.
Gruß Britt
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LogoMijo schrieb:
Hallo,
solange der/die freie MitarbeiterIn nur Hausbesuche macht, oder nur für die Therapie in Einrichtungen (Pflegeheim, Fördereinrichtungen,...) zuständig ist, gibt es keine Probleme. Wenn Praxistätigkeit dazu kommt, sieht es anders aus. Es kann dann nicht mehr von einer "freien" Mitarbeit ausgegangen werden. Für Berufsgenossenschaft, Haftpflicht, Rente, Krankenversicherung usw. ist der/die FMIn zuständig.
Einen Mustervertrag für freie MitarbeiterInnen incl. Merkblatt kannst Du von der Homepage des DBL downloaden. Zum Beispiel.
Ich empfehle eine Teilzeit-Anstellung. Mit Möglichkeit zum Ausbau auf Vollzeit.
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