Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
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3. oder in Minijob
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arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Ich ärgere mich so richtig , weil:
> 60 für alle PI - egal wieviel Berufserfahrung sie haben ( ist ja schon ein Unterschied ob man 25 Jahre im Job ist oder frisch von der Schule kommt)
> nur die des Praxisinhabers zählen ( ich schicke meine 3 Angestellten jedes Jahr zur Fobi, die Punkte für stolze 1500 Euro zählen nicht mit - suuuuper, mein Goldesel im Keller darf fleißig weiterspucken damit für mich auch noch Geld rausgequetscht wird)
Wer hat sich das eigentlich ausgedacht ? Und abgesegnet ?
VG Cornelia
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Problem beschreiben
C.Zimmermann schrieb:
Guten Morgen, musste jemand von euch die 60 Fobipunkte für 4 Jahre bei den Kassen schon nachweisen ?
Ich ärgere mich so richtig , weil:
> 60 für alle PI - egal wieviel Berufserfahrung sie haben ( ist ja schon ein Unterschied ob man 25 Jahre im Job ist oder frisch von der Schule kommt)
> nur die des Praxisinhabers zählen ( ich schicke meine 3 Angestellten jedes Jahr zur Fobi, die Punkte für stolze 1500 Euro zählen nicht mit - suuuuper, mein Goldesel im Keller darf fleißig weiterspucken damit für mich auch noch Geld rausgequetscht wird)
Wer hat sich das eigentlich ausgedacht ? Und abgesegnet ?
VG Cornelia
Du musst nichts Nachweisen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.
Unsere hochgeschätzten Verbände offerieren dies (angeblich im Namen der KKn),
weil Sie an den FoBi`s verdienen (wollen) !
Gefällt mir
[...]
Du musst nichts Nachweisen.
[...]
Du bist eindeutig kein gebürtiger Deutscher. In Deutschland sind durchaus Wasser- und Abwassermengenzähler zum Nachweis des Nutzungsverhaltens einer Toilette gängige Praxis. Aus der Zählerstandsdifferenz können direkte Rückschlüsse auf die Menge der produzierten Sch... geschlossen werden, somit eine toilettenbezogene Abwasseraufbereitungsanlagenbetriebskostenumlage gestaltet werden; die Kosten werden so von jedem Toilettenbesitzer zu tatsächlichen Anteilen getragen, eine Bevorteilung der Vielnutzer mittels Subvention durch Wenignutzer kann somit einigermaßen sicher ausgeschlossen werden.
Wofür gibt es keine gesetzliche Grundlage?
Für die Fobi-Pflicht gibt es eine gesetzliche Grundlage, man beachte den §125(2) SGB V:
(2) Über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung schließen die Krankenkassen , ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer; die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Für den Fall, dass die Fortbildung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner nicht nachgewiesen wird, sind in den Verträgen nach Satz 1 Vergütungsabschläge vorzusehen. Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen, innerhalb derer er die Fortbildung nachholen kann. [...]
Beachtet bitte den in §125 gebotenen Spielraum gegenüber dem §95d[2]!
Nach meiner Lesart wird hier sehr klar eine Verpflichtung zur Fortbildung formuliert. Freibleibend ist das "Wann?", "Wie?", "Was?", "Welche Sanktionen?" obliegt im weiteren Sinne dem Verhandlungsgeschick unserer Interessenvertreter. Es ist nicht ausgeschlossen das die Praxis für Physiotherapie Lieschen Müller eine eigene Vereinbarung mit der vor Ort zuständigen AOK aushandelt.
[...]
Du musst nichts Nachweisen.
[...]
Meines Hinterkopfwissens nach sind die Fortbildungsteilnahmebescheinigungen in der hintersten Ecke des Büros aufzubewahren bis [nähere Bezeichnung der GKV-Seite hier einsetzen] diese anfordert. Achtung! Wir haben es mit einer Verwaltung im öffentlichen Dienst zu tun, der Aufbau von Kontrollstrukturen kann mitunter Jahrzehnte dauern; beginnt diese langsame Mühle aber einmal zu mahlen ist sie schwer zu stoppen.
weil Sie an den FoBi`s verdienen (wollen) !
Kraft Gesetzes haben ausschließlich die Fortbildungen der Ärzte, Zahnärzte und ärztlichen Psychotherapeuten frei wirtschaftlicher Interessen zu sein (§95d SGBV). Für Heilmittelerbringer gibt es keinen solchen Ausschluss (zumindest nicht im §125 SGB V).
[1] SGB 5 - Einzelnorm
[2] SGB 5 - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
dhammann1 schrieb am 6.11.14 10:16:
[...]Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.
§125 SGB V[1]
dhammann1 schrieb am 6.11.14 10:16:
Unsere hochgeschätzten Verbände offerieren dies (angeblich im Namen der KKn),
[...]
Du musst nichts Nachweisen.
[...]
Du bist eindeutig kein gebürtiger Deutscher. In Deutschland sind durchaus Wasser- und Abwassermengenzähler zum Nachweis des Nutzungsverhaltens einer Toilette gängige Praxis. Aus der Zählerstandsdifferenz können direkte Rückschlüsse auf die Menge der produzierten Sch... geschlossen werden, somit eine toilettenbezogene Abwasseraufbereitungsanlagenbetriebskostenumlage gestaltet werden; die Kosten werden so von jedem Toilettenbesitzer zu tatsächlichen Anteilen getragen, eine Bevorteilung der Vielnutzer mittels Subvention durch Wenignutzer kann somit einigermaßen sicher ausgeschlossen werden.
Wofür gibt es keine gesetzliche Grundlage?
Für die Fobi-Pflicht gibt es eine gesetzliche Grundlage, man beachte den §125(2) SGB V:
(2) Über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung schließen die Krankenkassen , ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer; die vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Für den Fall, dass die Fortbildung gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner nicht nachgewiesen wird, sind in den Verträgen nach Satz 1 Vergütungsabschläge vorzusehen. Dem Leistungserbringer ist eine Frist zu setzen, innerhalb derer er die Fortbildung nachholen kann. [...]
Beachtet bitte den in §125 gebotenen Spielraum gegenüber dem §95d[2]!
Nach meiner Lesart wird hier sehr klar eine Verpflichtung zur Fortbildung formuliert. Freibleibend ist das "Wann?", "Wie?", "Was?", "Welche Sanktionen?" obliegt im weiteren Sinne dem Verhandlungsgeschick unserer Interessenvertreter. Es ist nicht ausgeschlossen das die Praxis für Physiotherapie Lieschen Müller eine eigene Vereinbarung mit der vor Ort zuständigen AOK aushandelt.
[...]
Du musst nichts Nachweisen.
[...]
Meines Hinterkopfwissens nach sind die Fortbildungsteilnahmebescheinigungen in der hintersten Ecke des Büros aufzubewahren bis [nähere Bezeichnung der GKV-Seite hier einsetzen] diese anfordert. Achtung! Wir haben es mit einer Verwaltung im öffentlichen Dienst zu tun, der Aufbau von Kontrollstrukturen kann mitunter Jahrzehnte dauern; beginnt diese langsame Mühle aber einmal zu mahlen ist sie schwer zu stoppen.
weil Sie an den FoBi`s verdienen (wollen) !
Kraft Gesetzes haben ausschließlich die Fortbildungen der Ärzte, Zahnärzte und ärztlichen Psychotherapeuten frei wirtschaftlicher Interessen zu sein (§95d SGBV). Für Heilmittelerbringer gibt es keinen solchen Ausschluss (zumindest nicht im §125 SGB V).
[1] SGB 5 - Einzelnorm
[2] SGB 5 - Einzelnorm
bezieht sich auf abrechnungskonforme Fortbildungen wie MT, ZNS (Bobath, etc.) und z.B auch KGG ... !
Alles Abrechnungspositionen !!!
Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Sammeln von FoBi Punkten oder damit zusammenhängenden
Mahnungen bis zum Verlust der Zulassung; alles Ammenmärchen !
Durchaus wird uns zunehmend (besonders von den Verbänden) vor Augen gehalten :
Mach bloß Fortbildungen, sonst könntest Du Deine Zulassung verlieren :kissing_closed_eyes:.
Und nur darum ging es, wenn ich Cornelia richtig verstanden habe !
Im übrigen fand ich den Bezug auf das Nutzungsverhalten auf WC klasse :sunglasses:
Es wird ja neuerdings ein Analysator vor dem Einlass in die Kanalisation eingebaut,
damit das Essverhalten und der Schweiss in der Wäsche genauestens kontolliert
werden kann. Bei zu wenig oder faulem Schweiss wird ggf. der Harz IV Regelsatz gekürzt :confused: :unamused: !
Rot/Rot/Grün ist grad dabei, dafür die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das wiederum
führt dazu, das es bald kein Mc Donalds / Burger King mehr in Thüringen gibt und somit
auch alle Harz IV-er flüchten. So ist das mit dem Sozialismus und seinem Lauf, ... !
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dhammann1 schrieb:
Der § 125(2), SGB V
bezieht sich auf abrechnungskonforme Fortbildungen wie MT, ZNS (Bobath, etc.) und z.B auch KGG ... !
Alles Abrechnungspositionen !!!
Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Sammeln von FoBi Punkten oder damit zusammenhängenden
Mahnungen bis zum Verlust der Zulassung; alles Ammenmärchen !
Durchaus wird uns zunehmend (besonders von den Verbänden) vor Augen gehalten :
Mach bloß Fortbildungen, sonst könntest Du Deine Zulassung verlieren :kissing_closed_eyes:.
Und nur darum ging es, wenn ich Cornelia richtig verstanden habe !
Im übrigen fand ich den Bezug auf das Nutzungsverhalten auf WC klasse :sunglasses:
Es wird ja neuerdings ein Analysator vor dem Einlass in die Kanalisation eingebaut,
damit das Essverhalten und der Schweiss in der Wäsche genauestens kontolliert
werden kann. Bei zu wenig oder faulem Schweiss wird ggf. der Harz IV Regelsatz gekürzt :confused: :unamused: !
Rot/Rot/Grün ist grad dabei, dafür die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das wiederum
führt dazu, das es bald kein Mc Donalds / Burger King mehr in Thüringen gibt und somit
auch alle Harz IV-er flüchten. So ist das mit dem Sozialismus und seinem Lauf, ... !
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Tempelritter schrieb:
wie ist das dann mit der Anlage 4 zum PT VdAK Rahmenvertrag http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a4.htm und §4 des Rahmenvertrages?
Der § 125(2), SGB V
bezieht sich auf abrechnungskonforme Fortbildungen wie MT, ZNS (Bobath, etc.) und z.B auch KGG ... !
Alles Abrechnungspositionen !!!
Dem möchte ich widersprechen, kann das spontan aber nicht besser als mit "Ich lese §125(2) SGB V anders". Die interessanten Verweise die ich gerade auftun kann zeigen leider alle auf Datenbanken auf die ich nur von der lokalen Unibibliothek zugreifen kann.
Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Sammeln von FoBi Punkten oder damit zusammenhängenden
Stimmt. Gesetzlich geregelt ist nur das eine Vereinbarung über Fortbildungen zu treffen ist, die Ausgestaltung obliegt GKVen und Heilmittelerbringerverbänden.
Ein Beispiel für die Gestaltung wäre z.B. die Anlage 4 zum RV der AOK BaWü: Link
(Inhalt der Fobi-Verpflichtung grob zusammengefasst: Die Fobi-Verpflichtung stützt sich auf §125 SGB V, richtet sich an alle PI bzw. FL, modulare Zertifikatspositionsfortbildungen können auf den Betrachtungszeitraum angerechnet werden in dem ein jeweiliges Modul abgeschlossen wurde, Fobipflicht ist nicht auf Zertifikatspositionen beschränkt)
Die Sanktionen sind ebenfalls nicht im SGB V vorgesehen sondern der Vertragsgestlatung GKV-Heilmittelerbringer überlassen und finden sich dementsprechend in den Rahmenverträgen bzw. deren Anlagen "Fortbildung" wieder:
§ 9 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
[...]
2. Der Zugelassene/Fachliche Leiter hat sich im Interesse einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß Anlage 4 beruflich fortzubilden. Als externe Fortbildungen gelten ausschließlich Fortbildungen, die die Anforderungen gemäß Anlage 4 Punkte 5 und 7 erfüllen und nicht zu den Fortbildungen nach Punkt 6 zählen. Der Nachweis über die absolvierten Fortbildungen ist auf Anforderung der AOK Baden-Württemberg innerhalb eines Monats zu erbringen.
3. Erfüllt der Zugelassene/fachliche Leiter die in § 9 i, V. m. Anlage 4 vereinbarte Fortbildungsverpflichtung nicht fristgerecht innerhalb des Betrachtungszeitraumes von 4 Jahren, so hat er diese unverzüglich nachzuholen. Ergibt sich bei der Überprüfung durch die AOK Baden-Württemberg, dass der Fortbildungsverpflichtete die Fortbildungspunkte für jeden abgeschlossenen Betrachtungszeitraum ab dem 01.01.2012 dennoch ganz oder teilweise nicht nachweisen kann, setzt ihm die AOK Baden-Württemberg eine Nachfrist von 12 Monaten. Die nachgeholten Fortbildungen werden nicht auf die laufende Fortbildungsverpflichtung angerechnet.
4. Vom Beginn der Nachfrist an kann die AOK Baden-Württemberg die Vergütung bis zum Monatsende der Vorlage des Nachweises über die
erforderliche Fortbildung um pauschal 7,5% des Rechnungsbetrages kürzen, nach einem halben Jahr verdoppelt sich dieser v. H.-Satz. Dieser gilt bei Wiederholungsfällen in der Heilmittelpraxis von Beginn an.
Einen Entzug der Zulassung sieht die AOK BaWü in der Tat nicht vor, eine dauerhafte Kürzung der Honorare um 15% dürfte aber ein herber Schlag sein für jemanden der auf sein Einkommen aus der PT angewiesen ist. Wer darauf nicht angewiesen ist macht halt was er/sie will...
...solange ein PI den RV der AOK BaWü anerkennt sind diese Vereinbarungen gültig.
Achtung: Sollte nun jemand auf die Idee kommen seine AOK-Praxis als Angestellter der AOK betreiben zu wollen (Erhöhung der Honorare um den AOK-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge) droht mächtig Ärger mit der DRV. Ich habe leider keine ernstzunehmenden Schriftstücke erhalten, jedoch einige Telefonate mit sehr aggressiven Gesprächspartnern (AOK+DRV) führen dürfen. Dieses Experiment weiterzuführen hätte meine Kontakte in Juristenkreise leider über Gebühr strapaziert...
Mach bloß Fortbildungen, sonst könntest Du Deine Zulassung verlieren :kissing_closed_eyes:.
d'accord, das Verhalten der "etablierten" Verbände ist unter aller Sau.
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Papa Alpaka schrieb:
grml ... du machst's dir leicht die schnellste Antwort zu haben, Tempelritter, hätte ich diesen Beitrag soweit zusammengekocht hätt' ich das auch geschafft ;)
dhammann1 schrieb am 7.11.14 06:56:
Mahnungen bis zum Verlust der Zulassung; alles Ammenmärchen !
RV AOK BaWü:
Durchaus wird uns zunehmend (besonders von den Verbänden) vor Augen gehalten :
Der § 125(2), SGB V
bezieht sich auf abrechnungskonforme Fortbildungen wie MT, ZNS (Bobath, etc.) und z.B auch KGG ... !
Alles Abrechnungspositionen !!!
Dem möchte ich widersprechen, kann das spontan aber nicht besser als mit "Ich lese §125(2) SGB V anders". Die interessanten Verweise die ich gerade auftun kann zeigen leider alle auf Datenbanken auf die ich nur von der lokalen Unibibliothek zugreifen kann.
Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Sammeln von FoBi Punkten oder damit zusammenhängenden
Stimmt. Gesetzlich geregelt ist nur das eine Vereinbarung über Fortbildungen zu treffen ist, die Ausgestaltung obliegt GKVen und Heilmittelerbringerverbänden.
Ein Beispiel für die Gestaltung wäre z.B. die Anlage 4 zum RV der AOK BaWü: Link
(Inhalt der Fobi-Verpflichtung grob zusammengefasst: Die Fobi-Verpflichtung stützt sich auf §125 SGB V, richtet sich an alle PI bzw. FL, modulare Zertifikatspositionsfortbildungen können auf den Betrachtungszeitraum angerechnet werden in dem ein jeweiliges Modul abgeschlossen wurde, Fobipflicht ist nicht auf Zertifikatspositionen beschränkt)
Die Sanktionen sind ebenfalls nicht im SGB V vorgesehen sondern der Vertragsgestlatung GKV-Heilmittelerbringer überlassen und finden sich dementsprechend in den Rahmenverträgen bzw. deren Anlagen "Fortbildung" wieder:
§ 9 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
[...]
2. Der Zugelassene/Fachliche Leiter hat sich im Interesse einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß Anlage 4 beruflich fortzubilden. Als externe Fortbildungen gelten ausschließlich Fortbildungen, die die Anforderungen gemäß Anlage 4 Punkte 5 und 7 erfüllen und nicht zu den Fortbildungen nach Punkt 6 zählen. Der Nachweis über die absolvierten Fortbildungen ist auf Anforderung der AOK Baden-Württemberg innerhalb eines Monats zu erbringen.
3. Erfüllt der Zugelassene/fachliche Leiter die in § 9 i, V. m. Anlage 4 vereinbarte Fortbildungsverpflichtung nicht fristgerecht innerhalb des Betrachtungszeitraumes von 4 Jahren, so hat er diese unverzüglich nachzuholen. Ergibt sich bei der Überprüfung durch die AOK Baden-Württemberg, dass der Fortbildungsverpflichtete die Fortbildungspunkte für jeden abgeschlossenen Betrachtungszeitraum ab dem 01.01.2012 dennoch ganz oder teilweise nicht nachweisen kann, setzt ihm die AOK Baden-Württemberg eine Nachfrist von 12 Monaten. Die nachgeholten Fortbildungen werden nicht auf die laufende Fortbildungsverpflichtung angerechnet.
4. Vom Beginn der Nachfrist an kann die AOK Baden-Württemberg die Vergütung bis zum Monatsende der Vorlage des Nachweises über die
erforderliche Fortbildung um pauschal 7,5% des Rechnungsbetrages kürzen, nach einem halben Jahr verdoppelt sich dieser v. H.-Satz. Dieser gilt bei Wiederholungsfällen in der Heilmittelpraxis von Beginn an.
Einen Entzug der Zulassung sieht die AOK BaWü in der Tat nicht vor, eine dauerhafte Kürzung der Honorare um 15% dürfte aber ein herber Schlag sein für jemanden der auf sein Einkommen aus der PT angewiesen ist. Wer darauf nicht angewiesen ist macht halt was er/sie will...
...solange ein PI den RV der AOK BaWü anerkennt sind diese Vereinbarungen gültig.
Achtung: Sollte nun jemand auf die Idee kommen seine AOK-Praxis als Angestellter der AOK betreiben zu wollen (Erhöhung der Honorare um den AOK-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge) droht mächtig Ärger mit der DRV. Ich habe leider keine ernstzunehmenden Schriftstücke erhalten, jedoch einige Telefonate mit sehr aggressiven Gesprächspartnern (AOK+DRV) führen dürfen. Dieses Experiment weiterzuführen hätte meine Kontakte in Juristenkreise leider über Gebühr strapaziert...
Mach bloß Fortbildungen, sonst könntest Du Deine Zulassung verlieren :kissing_closed_eyes:.
d'accord, das Verhalten der "etablierten" Verbände ist unter aller Sau.
Die Fobipflicht wurde mit dem GMG für Zugelassene oder deren FL konkretisiert und in den RV umgesetzt. Alles illegal Herr Hammann?
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morpheus-06 schrieb:
Der Frage von Tempelritter schließe ich mich an.
Die Fobipflicht wurde mit dem GMG für Zugelassene oder deren FL konkretisiert und in den RV umgesetzt. Alles illegal Herr Hammann?
kurz und knackig :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Hi Papa A
kurz und knackig :thumbsdown:
Der Frage von Tempelritter schließe ich mich an.
Die Fobipflicht wurde mit dem GMG für Zugelassene oder deren FL konkretisiert und in den RV umgesetzt. Alles illegal Herr Hammann?
Ich würde das am Rande der Leglität ansiedeln und das hätte Juristisch voraussichtlich keinen Bestand. Leider sind Unterschriften unter
solchen Verträgen gültig, es sei denn, man kündigt die Zusammenarbeit mit dieser KK (natürlich nur fristgerecht...).
Wer sich von der AOK BaWü in eine derartige Zwickmühle treiben lässt und das auch noch Unterschreibt, ist selber schuld. :kissing_closed_eyes:
Ein Zugeständnis dieser ausufernden Bürokratie würde weitere Bürokratiemonster ins Leben rufen, die wir dann auch noch selbst
mit 7,5 oder 15 % finanzieren dürfen (FoBi? keine Zeit, ich muss Therapieren, sonst geh ich Pleite).
Ist den Leistungserbringern eigentlich bewusst, das uns "unsere" Verbände diesen Mist vorwiegend eingebrockt haben, allen voran der ZVK im Zusammenarbeit mit den Kassen?
Wie lange wollt Ihr in BaWü oder wollen wir uns in Deutschland zum Hungerlohn diese Gängelung noch gefallen lassen.
Wer oder was ist die GMG oder FL :tired_face: ?
Nehmt es hin was ich Cornelia geantwortet habe und zurredet nicht wieder alles im Klein klein der Bürokratie.
Sicher gibt es länderbezogene Besonderheiten vor allem in Rot/Grün - Grün/Rot regierten Bundesländern.
Ich wiederhole mich auch gern, das Physio.de Forum ist und war für mich sehr lehrreich.
Ich hab jetzt besseres zu tun, hab nähmlich Urlaub und fahr jetzt an den Strand !!! :sunglasses:
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dhammann1 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 7.11.14 09:07:
Der Frage von Tempelritter schließe ich mich an.
Die Fobipflicht wurde mit dem GMG für Zugelassene oder deren FL konkretisiert und in den RV umgesetzt. Alles illegal Herr Hammann?
Ich würde das am Rande der Leglität ansiedeln und das hätte Juristisch voraussichtlich keinen Bestand. Leider sind Unterschriften unter
solchen Verträgen gültig, es sei denn, man kündigt die Zusammenarbeit mit dieser KK (natürlich nur fristgerecht...).
Wer sich von der AOK BaWü in eine derartige Zwickmühle treiben lässt und das auch noch Unterschreibt, ist selber schuld. :kissing_closed_eyes:
Ein Zugeständnis dieser ausufernden Bürokratie würde weitere Bürokratiemonster ins Leben rufen, die wir dann auch noch selbst
mit 7,5 oder 15 % finanzieren dürfen (FoBi? keine Zeit, ich muss Therapieren, sonst geh ich Pleite).
Ist den Leistungserbringern eigentlich bewusst, das uns "unsere" Verbände diesen Mist vorwiegend eingebrockt haben, allen voran der ZVK im Zusammenarbeit mit den Kassen?
Wie lange wollt Ihr in BaWü oder wollen wir uns in Deutschland zum Hungerlohn diese Gängelung noch gefallen lassen.
Wer oder was ist die GMG oder FL :tired_face: ?
Nehmt es hin was ich Cornelia geantwortet habe und zurredet nicht wieder alles im Klein klein der Bürokratie.
Sicher gibt es länderbezogene Besonderheiten vor allem in Rot/Grün - Grün/Rot regierten Bundesländern.
Ich wiederhole mich auch gern, das Physio.de Forum ist und war für mich sehr lehrreich.
Ich hab jetzt besseres zu tun, hab nähmlich Urlaub und fahr jetzt an den Strand !!! :sunglasses:
Von Physiotherapie plus KOSMETIK Gurken auf die Augen bis Sonnenstudio und Stretching mit Banane alles anbieten und am besten vorher ne Fobi dazu anbieten.
Glückwunsch Elbe Therapiezentrum -andere beschimpfen und als VORBILD für THERAPIE agieren! BÄH :angry:
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Lilliom schrieb:
Whow.... genau diese Kollegen, die behaupten, dass haben andere eingebrockt mit Fobi-Pflicht etc. sind Vorreiter im Gesundheitswesen!
Von Physiotherapie plus KOSMETIK Gurken auf die Augen bis Sonnenstudio und Stretching mit Banane alles anbieten und am besten vorher ne Fobi dazu anbieten.
Glückwunsch Elbe Therapiezentrum -andere beschimpfen und als VORBILD für THERAPIE agieren! BÄH :angry:
FL = Fachliche Leitung, "Stellvertreter" des Praxisinhabers/Zugelassenen gegenüber den GKVen
...und in der Zwischenzeit wünsche ich dir einen schönen Urlaub :)
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Papa Alpaka schrieb:
GMG = Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
FL = Fachliche Leitung, "Stellvertreter" des Praxisinhabers/Zugelassenen gegenüber den GKVen
...und in der Zwischenzeit wünsche ich dir einen schönen Urlaub :)
Whow.... genau diese Kollegen, die behaupten, dass haben andere eingebrockt mit Fobi-Pflicht etc. sind Vorreiter im Gesundheitswesen!
Von Physiotherapie plus KOSMETIK Gurken auf die Augen bis Sonnenstudio und Stretching mit Banane alles anbieten und am besten vorher ne Fobi dazu anbieten.
Glückwunsch Elbe Therapiezentrum -andere beschimpfen und als VORBILD für THERAPIE agieren! BÄH :angry:
Jo,
vielen Dank für die Lorbeeren :blush: !
Ich habe 25 Jahre geschuftet, um das alles Aufzubauen .
Mist, das mit den einträglichen FoBi`s hab ich vergeigt; dumm gelaufen ... :unamused:
Meine Mitarbeiter haben ein erheblichen Teil dazu beigetragen und dafür bin ich
Ihnen unendlich dankbar !
Leevste Lilliom,
"Mitleid kriegst Du geschenkt,
Neid musst Du Dir erarbeiten".
Papa A., vielen Dank !
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dhammann1 schrieb:
Lilliom schrieb am 7.11.14 18:33:
Whow.... genau diese Kollegen, die behaupten, dass haben andere eingebrockt mit Fobi-Pflicht etc. sind Vorreiter im Gesundheitswesen!
Von Physiotherapie plus KOSMETIK Gurken auf die Augen bis Sonnenstudio und Stretching mit Banane alles anbieten und am besten vorher ne Fobi dazu anbieten.
Glückwunsch Elbe Therapiezentrum -andere beschimpfen und als VORBILD für THERAPIE agieren! BÄH :angry:
Jo,
vielen Dank für die Lorbeeren :blush: !
Ich habe 25 Jahre geschuftet, um das alles Aufzubauen .
Mist, das mit den einträglichen FoBi`s hab ich vergeigt; dumm gelaufen ... :unamused:
Meine Mitarbeiter haben ein erheblichen Teil dazu beigetragen und dafür bin ich
Ihnen unendlich dankbar !
Leevste Lilliom,
"Mitleid kriegst Du geschenkt,
Neid musst Du Dir erarbeiten".
Papa A., vielen Dank !
Oder gibts da jemanden??
Grüße
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redbi schrieb:
Aber bisher wurde wohl noch niemand geprüft!!???
Oder gibts da jemanden??
Grüße
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Es geht hier um 60 Punkte alle vier Jahre - dass ist grade mal eine einzige Wochenendfobi im Jahr. Wer macht die nicht???
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alobar schrieb:
erstmal geht es hier um das Prinzip!
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logom.b. schrieb:
Eine Prüfung in dem Sinne hat es bei mir nicht gegeben. Als meine Partnerin aus der Gemeinschaftspraxis austieg und ich somit meine Kassenzulassung zu einer Einzelpraxis ändern musste, wurde die Vorlage der FOBI-Punkte verlangt. Ich musste die entsprechenden Kopien der Fortbildungen zur Zulassungstelle schicken. So gelaufen im Herbst 2010, seither keine weitere Überprüfung
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Bei der Diskussion um Ampelmännchen und Ampelmädchen geht es auch ums Prinzip - aber dennoch gibt es doch ernst zu nehmendere Hürden im Leben. In manchen medizinischen Berufen müssen z.B. ebenfalls solche Fobipunkte gesammelt werden. Was ist falsch daran auf einem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu sein, was seine Arbeit betrifft? Und eine Fortbildung im Jahr ist ja wohl zumutbar - wer die nicht machen möchte, ist mir eher suspekt.
es geht doch nicht um das eine wochenende im jahr. Fortbildungen habe ich schon immer gemacht, da brauch ich keine kk.
Mir geht es um das MUSS.
Wenn ich einen handwerker als beispiel nehme, der muss auch auf dem neuesten Stand sein, um gute Qualität zu bringen. Aber keiner sagt du musst. Das gibts wieder mal nur bei therapeuten.
Flo
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florian01 schrieb:
Hallo hilde,
es geht doch nicht um das eine wochenende im jahr. Fortbildungen habe ich schon immer gemacht, da brauch ich keine kk.
Mir geht es um das MUSS.
Wenn ich einen handwerker als beispiel nehme, der muss auch auf dem neuesten Stand sein, um gute Qualität zu bringen. Aber keiner sagt du musst. Das gibts wieder mal nur bei therapeuten.
Flo
Eine Prüfung in dem Sinne hat es bei mir nicht gegeben. Als meine Partnerin aus der Gemeinschaftspraxis austieg und ich somit meine Kassenzulassung zu einer Einzelpraxis ändern musste, wurde die Vorlage der FOBI-Punkte verlangt. Ich musste die entsprechenden Kopien der Fortbildungen zur Zulassungstelle schicken. So gelaufen im Herbst 2010, seither keine weitere Überprüfung
Hallo Hilde (vielen Dank für diesen Beitrag),
die Ampelmännchen emanzipieren sich gerade, weil das mit den Ampelmädchen so nicht weitergehen kann.
Die Erziehungsjahre bezgl.der Ampelkinder kann sich der Staat nicht mehr leisten und da nun der Ampel(mindest)lohn kommt,
muss sich der Ampelgeber halt bewegen.
logom.b.
da bist Du schwer einem Aufgesessen.
Davon mal ab; natürlich sollte und muss man sich Fortbilden.
Wir sind ja keine Ärzte und auch nach dem Studium noch lernfähig :kissing_closed_eyes:
Vor 4 Wochen CMD in Wilhelmshafen, ...echt was dazugelernt. Es geht noch was (in den alten
Schädel rein) ! :blush:
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dhammann1 schrieb:
logom.b. schrieb am 9.11.14 20:28:
Eine Prüfung in dem Sinne hat es bei mir nicht gegeben. Als meine Partnerin aus der Gemeinschaftspraxis austieg und ich somit meine Kassenzulassung zu einer Einzelpraxis ändern musste, wurde die Vorlage der FOBI-Punkte verlangt. Ich musste die entsprechenden Kopien der Fortbildungen zur Zulassungstelle schicken. So gelaufen im Herbst 2010, seither keine weitere Überprüfung
Hallo Hilde (vielen Dank für diesen Beitrag),
die Ampelmännchen emanzipieren sich gerade, weil das mit den Ampelmädchen so nicht weitergehen kann.
Die Erziehungsjahre bezgl.der Ampelkinder kann sich der Staat nicht mehr leisten und da nun der Ampel(mindest)lohn kommt,
muss sich der Ampelgeber halt bewegen.
logom.b.
da bist Du schwer einem Aufgesessen.
Davon mal ab; natürlich sollte und muss man sich Fortbilden.
Wir sind ja keine Ärzte und auch nach dem Studium noch lernfähig :kissing_closed_eyes:
Vor 4 Wochen CMD in Wilhelmshafen, ...echt was dazugelernt. Es geht noch was (in den alten
Schädel rein) ! :blush:
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nur zur Info - Ärzte müssen in fünf Jahren 250 FoBi-Punkte nachweisen. Und für die meisten Fortbildungen gibt es dann im Schnitt 3 - 5 Punkte. Da hat man Glück, wenn man auf einer "Großen" gleich mal 60 Punkte erwischen kann. Also - auch Ärzte können lernfähig sein (ich sage "können" ) :kissing_closed_eyes:
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C.Zimmermann schrieb:
@ Hilde : Wer macht keine Fobi pro Jahr ?? Z.B. jemand der seinen 3 Angestellten pro Jahr je 500 Euro Fobi finanziert, 25 Jahre Berufserfahrung hat und Fobis macht die eben keine Punkte für die Kassen bringen z.B. tiergestützte Therapie o.a. , liebe Hilde Rusche- Dullendorf !!
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ach herrje, liebe C. Zimmermann, ich wollte Dich doch nicht angreifen oder verletzen. Ja, auch ich habe mittlerweile fast 25 Berufsjahre auf dem Buckel, auch ich zahle meinen (vielen) MA Fortbildungszuschüsse und auch ich glaube, dass wir nach so langer Berufstätigkeit ein bischen was auf dem therapeutischen Kasten haben, was einem eine FoBi vielleicht nicht unbedingt beibringen kann. Auch ich besuche Fortbildungen, für die es keine Punkte gibt, aber ich glaube eben nicht, dass man sagen kann, mit so vielen Berufsjahren hat man eine FoBi nicht mehr nötig oder braucht sie nicht. Es gibt immer noch Themen, über die ich weniger weiß oder mein Wissen einfach nicht mehr up to date ist. Es ist nichts falsches dabei, mal die alten Kamellen beiseite zu legen und mal zu schauen, wie es denn heutzutage anders gemacht werden kann. Und deshalb trifft mich dieses "Muss" nicht wirklich, im Gegenteil, ich finde es sogar durchaus angebracht, auf regelmäßige Weiterbildung Wert zu legen, handelt es sich doch auch um ein Qualitätsmerkmal. Oder möchtest Du von einem Arzt behandelt werden, der Dir wegen Deines Stotterns den Balken durchtrennt, weil er mal gelernt hat, dass würde helfen ?
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dhammann1 schrieb:
Nein,
Du musst nichts Nachweisen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür.
Unsere hochgeschätzten Verbände offerieren dies (angeblich im Namen der KKn),
weil Sie an den FoBi`s verdienen (wollen) !
Damit spielen wir den Ball in den Strafraum des Gegners,
der uns billiglöhnende Heilmittelerbringer ja bis dato immer als Betrüger darstellt!
Es gibt da eine Aufsichtsbehörde mit Namen "Bundesversicherungsamt", Referat II, Friedrich-Ebert-Allee 38, in Bonn !
Dieses Einzuschalten mit Hinweis auf rechtliche Absicherung bewirkt Wunder !!!
Ok, auch das ist wieder von Bundesland zu Bundesland differenziert ... :kissing_closed_eyes:
Und damit wären wir wieder bei der Politik und vor allem bei Rot/Grün - Grün/Rot,
die sich ja Anmaßen, uns ... , dem kleinen Bürger beizustehen :unamused:
Zitat Kanzler Brüning (Weimarer Republik): "Hüte Dich vor Deinesgleichen in weissen Hemdsärmeln" !
Hab n tüdelchen "" vergessen, Bitte um Vergebung :confused:
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dhammann1 schrieb:
Das "GMG" sollten wir uns nochmal gesondert vornehmen.
Damit spielen wir den Ball in den Strafraum des Gegners,
der uns billiglöhnende Heilmittelerbringer ja bis dato immer als Betrüger darstellt!
Es gibt da eine Aufsichtsbehörde mit Namen "Bundesversicherungsamt", Referat II, Friedrich-Ebert-Allee 38, in Bonn !
Dieses Einzuschalten mit Hinweis auf rechtliche Absicherung bewirkt Wunder !!!
Ok, auch das ist wieder von Bundesland zu Bundesland differenziert ... :kissing_closed_eyes:
Und damit wären wir wieder bei der Politik und vor allem bei Rot/Grün - Grün/Rot,
die sich ja Anmaßen, uns ... , dem kleinen Bürger beizustehen :unamused:
Zitat Kanzler Brüning (Weimarer Republik): "Hüte Dich vor Deinesgleichen in weissen Hemdsärmeln" !
Hab n tüdelchen "" vergessen, Bitte um Vergebung :confused:
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Papa Alpaka schrieb:
Eben dies ... und für Ärzte droht laut §95d SGB V tatsächlich Kraft Gesetzes ein Zulassungsverlust bei Nichtweiterbildung...
die Fortbildungen z.B. bei Sanofi oder Pfizer (Pharma ... !) wird in zwei Stufen mit je 120 FoBi / h (ges. 240 h ) anerkannt
und bietet dem Teilnehmenden (Arzt) an 2 Wochendenden für 2 1/2 h tägl. dummes Gesülze über neue Medikamente und
freie Kost und Logis für 2 Wochenden.
Tolle Wurst, darüber redet kein Arzt ..
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dhammann1 schrieb:
Jo,
die Fortbildungen z.B. bei Sanofi oder Pfizer (Pharma ... !) wird in zwei Stufen mit je 120 FoBi / h (ges. 240 h ) anerkannt
und bietet dem Teilnehmenden (Arzt) an 2 Wochendenden für 2 1/2 h tägl. dummes Gesülze über neue Medikamente und
freie Kost und Logis für 2 Wochenden.
Tolle Wurst, darüber redet kein Arzt ..
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