Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
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ich habe zwei Fragen bezüglich Elternabende und/oder Screenings in Kindergärten.
1. Habt ihr schon Elternabende in Kindergärten durchgeführt? Wer hat die Kosten übernommen; Eltern oder Kiga?
2. Habt ihr schon in Kindergärten logopädisch gearbeitet?
Wenn ja wie habt ihr das Abgerechnet. Ich habe in Erfahrung bringen, dass wir nur in Kindergärten therapieren dürfen, wenn wir einen extra Raum haben und einen Kooperationsvertrag.
Ich würde gerne so eine Art Screenings anbieten, jedoch ist mir klar, dass es nicht auf Rezept laufen darf dort in der Einrichtung ohne die Punkte wie oben beschrieben.
Habt ihr Wege gefunden, wie ihr das durchführen könnt. Ich weiß, dass wir solche Screenings auch in unserem Studium durchgeführt haben, weiß aber nicht wie die es rechtlich geregelt haben. Weil eigentlich sind wir ja Weisungsgebunden und so kann ich ja nicht einfach diagnostizieren.
Zum einen soll es natürlich dazu dienen weitere Patienten zu bekommen, zweitens muss ich immer wieder erschreckend feststellen, wie wenig Kinder in einem Kindergarten Logopädie bräuchten und diese einfach nicht wahrnehmen, warum auch immer.
Vielen Dank für Eure Beiträge
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Anke208 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich habe zwei Fragen bezüglich Elternabende und/oder Screenings in Kindergärten.
1. Habt ihr schon Elternabende in Kindergärten durchgeführt? Wer hat die Kosten übernommen; Eltern oder Kiga?
2. Habt ihr schon in Kindergärten logopädisch gearbeitet?
Wenn ja wie habt ihr das Abgerechnet. Ich habe in Erfahrung bringen, dass wir nur in Kindergärten therapieren dürfen, wenn wir einen extra Raum haben und einen Kooperationsvertrag.
Ich würde gerne so eine Art Screenings anbieten, jedoch ist mir klar, dass es nicht auf Rezept laufen darf dort in der Einrichtung ohne die Punkte wie oben beschrieben.
Habt ihr Wege gefunden, wie ihr das durchführen könnt. Ich weiß, dass wir solche Screenings auch in unserem Studium durchgeführt haben, weiß aber nicht wie die es rechtlich geregelt haben. Weil eigentlich sind wir ja Weisungsgebunden und so kann ich ja nicht einfach diagnostizieren.
Zum einen soll es natürlich dazu dienen weitere Patienten zu bekommen, zweitens muss ich immer wieder erschreckend feststellen, wie wenig Kinder in einem Kindergarten Logopädie bräuchten und diese einfach nicht wahrnehmen, warum auch immer.
Vielen Dank für Eure Beiträge
Wir dürfen weder mit noch ohne Kooperationsvertrag im Kindergarten therapieren!!! Das geht nur mit Integrationskindern, sonst absolut nicht.
Auch wenn das wohl sehr viele Kolleginnen so tagein tagaus praktizieren.
Der Grund, warum so viele Kinder keine Logopädie erhalten, obwohl sie es bräuchten, liegt oft daran, dass die Kinderärzte die Eltern vertrösten ("das wächst sich noch raus") oder der Kiga Sprachförderung anbietet, die als Alternative zur Therapie hinhalten muss.
Bist du selbstständig? Angestellt?
Auf jeden Fall nicht sehr informiert.....
LG Martina
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logoU schrieb:
Ich bin jetzt mal ganz nett, und verfasse meine Antwort folgendermaßen:
Wir dürfen weder mit noch ohne Kooperationsvertrag im Kindergarten therapieren!!! Das geht nur mit Integrationskindern, sonst absolut nicht.
Auch wenn das wohl sehr viele Kolleginnen so tagein tagaus praktizieren.
Der Grund, warum so viele Kinder keine Logopädie erhalten, obwohl sie es bräuchten, liegt oft daran, dass die Kinderärzte die Eltern vertrösten ("das wächst sich noch raus") oder der Kiga Sprachförderung anbietet, die als Alternative zur Therapie hinhalten muss.
Bist du selbstständig? Angestellt?
Auf jeden Fall nicht sehr informiert.....
LG Martina
Die Diagnosen stellen sie immer noch gern selbst! :kissing_closed_eyes:
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chipchap schrieb:
Wie wird wohl die Stimmung der Kinderärzte sein, wenn nach einem solchen "Screening" die durch dich informierten Eltern nach einer Logo-VO verlangen....??
Die Diagnosen stellen sie immer noch gern selbst! :kissing_closed_eyes:
Zu deutsch: du willst den Eltern Angst und Schrecken beibringen, das die Wände wackeln.
...Ich weiß, dass wir solche Screenings auch in unserem Studium durchgeführt haben, weiß aber nicht wie die es rechtlich geregelt haben...
Wer " die " ? Die Schule euch Studenten gegenüber ? Ein Anruf bei der Schule dürfte das sicherlich schnell klären.
...Weil eigentlich sind wir ja Weisungsgebunden ...
" Eigentlich ", wie meinst du das ? " Eigentlich ja oder eigentlich nein ?
...Zum einen soll es natürlich dazu dienen weitere Patienten zu bekommen,...
? ? ?
... zweitens muss ich immer wieder erschreckend feststellen, wie wenig Kinder in einem Kindergarten Logopädie bräuchten...
Aus deiner Sicht sind viele dort völlig falsch bzw. werden übertherapiert ? Da lägen dann evtl. gravierende Fehler in den Facharztausbildungen vor, wenn die Ärzte viel zu viel diagnostizieren, was faktisch garnicht erforderlich ist.
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Wenn der Kindergarten Sprachförderung durch Logopäden statt durch "angelernte" Sprachförderkräfte anbieten möchte, kann man einen (Kooperations)vertrag schließen. Meist erhält die Einrichtung für diese FÖRDERUNG (nicht Therapie!) Zuschüsse vom Land. Im Rahmen dieser Förderung kann natürlich auch eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden.
Therapie von "Regelkindern" auf Kosten der GKV ist ein Vertragsbruch und kann die Zulassung kosten.
Einzig Kinder mit "schwerer und langfristiger struktureller Schädigung" (Klartext: behindert!), die eine Ganztageseinrichtung besuchen, können ohne die gesonderte VO eines Hausbesuches in der Einrichtung auf ärztliche Verordnung hin therapiert werden.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Wir führen Elternabende in Kindergärten durch- bezahlt durch den Kindergarten (Hausnummer: ca 100 bis 150 Euro plus Fahrtkosten).
Wenn der Kindergarten Sprachförderung durch Logopäden statt durch "angelernte" Sprachförderkräfte anbieten möchte, kann man einen (Kooperations)vertrag schließen. Meist erhält die Einrichtung für diese FÖRDERUNG (nicht Therapie!) Zuschüsse vom Land. Im Rahmen dieser Förderung kann natürlich auch eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden.
Therapie von "Regelkindern" auf Kosten der GKV ist ein Vertragsbruch und kann die Zulassung kosten.
Einzig Kinder mit "schwerer und langfristiger struktureller Schädigung" (Klartext: behindert!), die eine Ganztageseinrichtung besuchen, können ohne die gesonderte VO eines Hausbesuches in der Einrichtung auf ärztliche Verordnung hin therapiert werden.
Wobei das ja hier nicht thematisiert wurde, und ja auch garnicht geht, denn es müßten die entsprechenden VO vorliegen. Vertragsbruch ginge hierbei doch garnicht umzusetzen ? Wobei, selbst wenn dort per VO therapiert würde, dass das evtl. als Vertragsbruch durchginge ( was ich eher als ausgeschlossen sehe ) die Zulassung nicht berührte. Also trotz sog. Vertragsbruch niemand wirklich die Zulassung wegen Vertragsbruch verliert- eher wegen sehr deutlicher SGB- Vergehen usw. die Zulassung dann überhaupt erstmal berührt.
Ich verstehe es so wie es beschrieben wurde- die Maßnahmen dienen der Patienten/ Kundengewinnung. Zu diesem Zweck sollen Therapieausweitungsfeststellungsmaßnahmen getroffen werden ?
...Meist erhält die Einrichtung für diese FÖRDERUNG (nicht Therapie!) Zuschüsse vom Land. Im Rahmen dieser Förderung kann natürlich auch eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden...
Finde ich ganz schön solide umformuliert ( Förderung- nicht Therapie ). Die " Sprachbestandserhebung " zumindest gehe ich davon aus ist auch keine Therapie von Logopäden ? Gehört das zur Prävention oder ist gar noch anderswo zugehörig.
Aus meiner Sicht hast du kein Argument, was das gedoktere ohne jegliche Zulässigkeit rechtfertigt, zumindest ist bis hier keines genannt ( lediglich finanzielle usw. Abwicklungsmechanismen usw. sind dargestellt ).
[bearbeitet am 17.01.13 12:43]
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webpt schrieb:
...Therapie von "Regelkindern" auf Kosten der GKV ist ein Vertragsbruch und kann die Zulassung kosten...
Wobei das ja hier nicht thematisiert wurde, und ja auch garnicht geht, denn es müßten die entsprechenden VO vorliegen. Vertragsbruch ginge hierbei doch garnicht umzusetzen ? Wobei, selbst wenn dort per VO therapiert würde, dass das evtl. als Vertragsbruch durchginge ( was ich eher als ausgeschlossen sehe ) die Zulassung nicht berührte. Also trotz sog. Vertragsbruch niemand wirklich die Zulassung wegen Vertragsbruch verliert- eher wegen sehr deutlicher SGB- Vergehen usw. die Zulassung dann überhaupt erstmal berührt.
Ich verstehe es so wie es beschrieben wurde- die Maßnahmen dienen der Patienten/ Kundengewinnung. Zu diesem Zweck sollen Therapieausweitungsfeststellungsmaßnahmen getroffen werden ?
...Meist erhält die Einrichtung für diese FÖRDERUNG (nicht Therapie!) Zuschüsse vom Land. Im Rahmen dieser Förderung kann natürlich auch eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden...
Finde ich ganz schön solide umformuliert ( Förderung- nicht Therapie ). Die " Sprachbestandserhebung " zumindest gehe ich davon aus ist auch keine Therapie von Logopäden ? Gehört das zur Prävention oder ist gar noch anderswo zugehörig.
Aus meiner Sicht hast du kein Argument, was das gedoktere ohne jegliche Zulässigkeit rechtfertigt, zumindest ist bis hier keines genannt ( lediglich finanzielle usw. Abwicklungsmechanismen usw. sind dargestellt ).
[bearbeitet am 17.01.13 12:43]
Bitte mehr davon, ist auch klasse für die Therapie....
Martina
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logoU schrieb:
Mein neues Lieblingswort (und was für ein Zungenbrecher): Therapieausweitungsfeststellungsmaßnahmen- genial!
Bitte mehr davon, ist auch klasse für die Therapie....
Martina
ich werde von meinen Chefs in einen Kindergarten geschickt, um nichtintegrative Kinder dort zu behandeln.
Sie erhalten bei mir "Sprachtherapie" und ich bemühe mich sehr um ganz regelmäßigen Austausch mit den Eltern.
Weiß jemand, ob ich dort versichert bin, wenn das eigentlich nicht erlaubt ist? Kann mir jemand Tipps zu den rechtlichen Grundlagen geben, die ich meinen Chefs vorlegen kann?
Danke. Barbara.
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barbara 853 schrieb:
Hallo,
ich werde von meinen Chefs in einen Kindergarten geschickt, um nichtintegrative Kinder dort zu behandeln.
Sie erhalten bei mir "Sprachtherapie" und ich bemühe mich sehr um ganz regelmäßigen Austausch mit den Eltern.
Weiß jemand, ob ich dort versichert bin, wenn das eigentlich nicht erlaubt ist? Kann mir jemand Tipps zu den rechtlichen Grundlagen geben, die ich meinen Chefs vorlegen kann?
Danke. Barbara.
Du bist insofern grundsätzlich über deinen AG abgesichert.
Etwas anderes ist es sicherlich, bewußt, also mit ausdrücklichem Wissen unerlaubte Handlungen vorzunehmen, dies vorzunehmen. Vorstellbar ist es da mitunter durchaus bei dererlei mitunter deutlich verbotenem jeglichen Versicherungsschutz nie inne gehabt zu haben.
Vielleicht verlassen sich deine Chefs schlicht auf deine berufliche Fachlichkeit ( welche beinhaltet, das du wissen mußt was dir erlaubt/ nicht erlaubt ist ) und würden im Fall des Falles jegliche Verantwortung von sich weisen. Man wird kaum sagen können: " ich habe doch nur die Anweisungen meiner Chefs befolgt ". Wie wär es, wenn die Chefs anweisen hier oder da zu unterschreiben- ergäbe sich da dann gleiche Begründung ?
Oder evtl. wie andere schlicht umformulieren, Förderung, Vorsorge usw. usw. sei eben keine Therapie ( weshalb dann eigentlich bei Förderung, Prävention usw. so ausdrückliches Fachpersonal ? ).
Vielleicht würden Chefs auf entsprechende Fragen sinngemäß antworten: sei alles lediglich Förderung, Prävention usw. usw. ( selber führen sie es ja auch evtl. nicht einmal aus bzw. wär es auch eher egal, wenn sie es auch selber tun, derer Tun und sich evtl. verteidigen zu müssen ist sicherlich deren Sache ).
[bearbeitet am 17.01.13 18:56]
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webpt schrieb:
...Weiß jemand, ob ich dort versichert bin, wenn das eigentlich nicht erlaubt ist?...
Du bist insofern grundsätzlich über deinen AG abgesichert.
Etwas anderes ist es sicherlich, bewußt, also mit ausdrücklichem Wissen unerlaubte Handlungen vorzunehmen, dies vorzunehmen. Vorstellbar ist es da mitunter durchaus bei dererlei mitunter deutlich verbotenem jeglichen Versicherungsschutz nie inne gehabt zu haben.
Vielleicht verlassen sich deine Chefs schlicht auf deine berufliche Fachlichkeit ( welche beinhaltet, das du wissen mußt was dir erlaubt/ nicht erlaubt ist ) und würden im Fall des Falles jegliche Verantwortung von sich weisen. Man wird kaum sagen können: " ich habe doch nur die Anweisungen meiner Chefs befolgt ". Wie wär es, wenn die Chefs anweisen hier oder da zu unterschreiben- ergäbe sich da dann gleiche Begründung ?
Oder evtl. wie andere schlicht umformulieren, Förderung, Vorsorge usw. usw. sei eben keine Therapie ( weshalb dann eigentlich bei Förderung, Prävention usw. so ausdrückliches Fachpersonal ? ).
Vielleicht würden Chefs auf entsprechende Fragen sinngemäß antworten: sei alles lediglich Förderung, Prävention usw. usw. ( selber führen sie es ja auch evtl. nicht einmal aus bzw. wär es auch eher egal, wenn sie es auch selber tun, derer Tun und sich evtl. verteidigen zu müssen ist sicherlich deren Sache ).
[bearbeitet am 17.01.13 18:56]
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Grundlagen: Heilmittelrichtlinie und Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. In beidem ist festgeschrieben, dass Behandlungen zu Lasten der GKV außerhalb der Praxis nur auf ärztlich verordneten Hausbesuch hin oder bei schwer und langfristig betroffenen Kindern und Jugendlichen, die ganztags in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind, zulässig sind.
> Grundlagen: Heilmittelrichtlinie und Rahmenverträge mit den
> gesetzlichen Krankenkassen. In beidem ist festgeschrieben, dass
> Behandlungen zu Lasten der GKV außerhalb der Praxis nur auf
> ärztlich verordneten Hausbesuch hin oder bei schwer und
> langfristig betroffenen Kindern und Jugendlichen, die ganztags
> in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind,
> zulässig sind.
>
Genau.
Ich weise noch auf einen anderen Denkansatz hin:
Heilm-RL 2011 benennt mehrere kluge Dinge. Ich schränke mich ein auf
- § 6: Bei Kindern Ausschluss von Therapie ANSTELLE störungsbildspezifiecher heil-,/ sonder-/allgemein-pädagogischer Maßnahmen
- und Teil B Heilm-Katalog Sprachstörungen bei Kinder (SP1, SP2, SP3, Sp4): Bei kindlichen Sprachstörungen ist WEITERFÜHRENDE Diagnostik ausdrücklich aufgeführt. (nicht so bei Ergo und Logo)
Wie wird sie ausgeführt? Bei uns sind Wartezeiten bis zu einem Jahr keine Seltenheit. Folglich düfrte die Qualität der Logopädie fraglich sein?Folglich müßte bei jedem Kind in der Kita, das irgenwie sprachauffällig ist, geschaut werden, ob Logopädie UND Weiterführende Diagnostik erfolgten?
Was hat Vorrang, allgemeine Sprachförderung oder medizinische Therapie?
Kita-Besuch ist freiwillig; Vorsorge-U sind SOLL-Leistungen, doch Ärzte müssen die Therapie bei kindl. Sprachstö aus ihrem Budget nehmen. Müssten im Sinne des Kinderschutzes Heilmittel nach HeilM-RL genau so außerhalb des ärztlichen Budgets laufen wie Medizinische Therapien (=Heilm + x+y+z) im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung?
Hier stimmt doch vieles nicht.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Christiane Sautter-Müller schrieb:
> Grundlagen: Heilmittelrichtlinie und Rahmenverträge mit den
> gesetzlichen Krankenkassen. In beidem ist festgeschrieben, dass
> Behandlungen zu Lasten der GKV außerhalb der Praxis nur auf
> ärztlich verordneten Hausbesuch hin oder bei schwer und
> langfristig betroffenen Kindern und Jugendlichen, die ganztags
> in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind,
> zulässig sind.
>
Genau.
Ich weise noch auf einen anderen Denkansatz hin:
Heilm-RL 2011 benennt mehrere kluge Dinge. Ich schränke mich ein auf
- § 6: Bei Kindern Ausschluss von Therapie ANSTELLE störungsbildspezifiecher heil-,/ sonder-/allgemein-pädagogischer Maßnahmen
- und Teil B Heilm-Katalog Sprachstörungen bei Kinder (SP1, SP2, SP3, Sp4): Bei kindlichen Sprachstörungen ist WEITERFÜHRENDE Diagnostik ausdrücklich aufgeführt. (nicht so bei Ergo und Logo)
Wie wird sie ausgeführt? Bei uns sind Wartezeiten bis zu einem Jahr keine Seltenheit. Folglich düfrte die Qualität der Logopädie fraglich sein?Folglich müßte bei jedem Kind in der Kita, das irgenwie sprachauffällig ist, geschaut werden, ob Logopädie UND Weiterführende Diagnostik erfolgten?
Was hat Vorrang, allgemeine Sprachförderung oder medizinische Therapie?
Kita-Besuch ist freiwillig; Vorsorge-U sind SOLL-Leistungen, doch Ärzte müssen die Therapie bei kindl. Sprachstö aus ihrem Budget nehmen. Müssten im Sinne des Kinderschutzes Heilmittel nach HeilM-RL genau so außerhalb des ärztlichen Budgets laufen wie Medizinische Therapien (=Heilm + x+y+z) im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung?
Hier stimmt doch vieles nicht.
Gnulda
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logopaedchen schrieb:
Eine Ausnahme zu dem ganzen bilden die Kinder, die über die Frühförderung angeschlossen sind. Wenn die Einrichtung zugelassen ist und der Therapeut ein Extra IK für die FF hat, darf er in dem entsprechenden Kindergarten in HESSEN diese Kinder, und nur diese, im Kindergarten therapieren.
> Eine Ausnahme zu dem ganzen bilden die Kinder, die über die
> Frühförderung angeschlossen sind. Wenn die Einrichtung
> zugelassen ist und der Therapeut ein Extra IK für die FF hat,
> darf er in dem entsprechenden Kindergarten in HESSEN diese
> Kinder, und nur diese, im Kindergarten therapieren.
Danke. Du machst auf Wesentliches aufmerksam: Länder- manchmal auch Regionenspezifische Unterschiede bei der Frühförderung.
Aber aus Sicht des Gesundheitsschutzes bei Kindern muss es doch einen bundeseinheitlichen Mindest-Standart geben, der eben nicht durch Frühförderregelungen mancher Länder auszuhebeln ist.
Oder sollten die Bundesvorgaben zur Frühförderung ein anderes Ziel haben, nämlich nicht verbindliche Leistungen für Kinder sondern "Schiebebahnhof zwischen den Kostenträgern und zwischen den Leistungserbringern"?
Könnte Kindergesundheitsschutz in manchen Ländern Scheinheiligkeit sein?
Gnulda
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Gnulda schrieb:
logopaedchen schrieb:
> Eine Ausnahme zu dem ganzen bilden die Kinder, die über die
> Frühförderung angeschlossen sind. Wenn die Einrichtung
> zugelassen ist und der Therapeut ein Extra IK für die FF hat,
> darf er in dem entsprechenden Kindergarten in HESSEN diese
> Kinder, und nur diese, im Kindergarten therapieren.
Danke. Du machst auf Wesentliches aufmerksam: Länder- manchmal auch Regionenspezifische Unterschiede bei der Frühförderung.
Aber aus Sicht des Gesundheitsschutzes bei Kindern muss es doch einen bundeseinheitlichen Mindest-Standart geben, der eben nicht durch Frühförderregelungen mancher Länder auszuhebeln ist.
Oder sollten die Bundesvorgaben zur Frühförderung ein anderes Ziel haben, nämlich nicht verbindliche Leistungen für Kinder sondern "Schiebebahnhof zwischen den Kostenträgern und zwischen den Leistungserbringern"?
Könnte Kindergesundheitsschutz in manchen Ländern Scheinheiligkeit sein?
Gnulda
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webpt schrieb:
...Ich würde gerne so eine Art Screenings anbieten,...
Zu deutsch: du willst den Eltern Angst und Schrecken beibringen, das die Wände wackeln.
...Ich weiß, dass wir solche Screenings auch in unserem Studium durchgeführt haben, weiß aber nicht wie die es rechtlich geregelt haben...
Wer " die " ? Die Schule euch Studenten gegenüber ? Ein Anruf bei der Schule dürfte das sicherlich schnell klären.
...Weil eigentlich sind wir ja Weisungsgebunden ...
" Eigentlich ", wie meinst du das ? " Eigentlich ja oder eigentlich nein ?
...Zum einen soll es natürlich dazu dienen weitere Patienten zu bekommen,...
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... zweitens muss ich immer wieder erschreckend feststellen, wie wenig Kinder in einem Kindergarten Logopädie bräuchten...
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