Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
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• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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seit Wochen fällt mir auf, dass an dem Tag, an dein meine freie Mitarbeiterin allein in der Praxis ist jeweils hunderte Kopien gemacht werden (mein Papier, mein Toner). Heute fand ich nun im Papierkorb offensichtliche "Fehlkopien" aus einem Aphasieordner, die ich nicht gemacht habe. Meine freie Mitarbeiterin hat in meiner Praxis keine Aphasiker. Ich gehe davon aus, dass sie meine Ordner kopiert um sie in ihrer eigenen Praxis zu benutzen und möchte sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen. Geht das?
lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
seit Wochen fällt mir auf, dass an dem Tag, an dein meine freie Mitarbeiterin allein in der Praxis ist jeweils hunderte Kopien gemacht werden (mein Papier, mein Toner). Heute fand ich nun im Papierkorb offensichtliche "Fehlkopien" aus einem Aphasieordner, die ich nicht gemacht habe. Meine freie Mitarbeiterin hat in meiner Praxis keine Aphasiker. Ich gehe davon aus, dass sie meine Ordner kopiert um sie in ihrer eigenen Praxis zu benutzen und möchte sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen. Geht das?
lg
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LogoMijo schrieb:
Das Vorgehen ist sehr beliebt. Hatte ich auch schon einige mal. Dabei ist es den Kolleginnen gar nicht so recht bewusst, dass dies Geld kostet. Wenn sich bei mir nun jemand mit dem Selbständigkeitsgedanken beschäftigt, spreche ich das Thema an. Gegen eine Tonerkartusche für 8.000 Kopien und 5x500 Blatt Kopierpapier darf nach Lust und Laune kopiert werden.
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Leni C. schrieb:
Einem freien Mitarbeiter kannst du aber keine Kündigung des Arbeitsplatzes aussprechen . Du kannst allerdings z. B. zusehen , daß du ihr keine Aufträge mehr zukommen läßt . Denn rechtlich ist sie genauso selbständig wie der PI , also kein AN .
Falls Sie diese FM sowieso loswerden möchten - s.o. Leni C.
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Thaddeus schrieb:
Vielleicht erstmal fragen und sofern der Fall eindeutig ist, der FM klar machen, dass dieses Verhalten unerwünscht ist und zusätzlich eine angemessene Kostenbeteiligung fordern!
Falls Sie diese FM sowieso loswerden möchten - s.o. Leni C.
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stephan382 schrieb:
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel Diebstahl) kann auch im Kleinbetrieb fristlos gekündigt werden (außerordentliche oder fristlose Kündigung, § 626 BGB). Das Arbeitsverhältnis kann mit sofortiger Wirkung gelöst werden, wenn die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgt. Bei Dauerverhalten oder Wiederholungsgefahr des pflichtwidrigen Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Sie kann aber in Ausnahmefällen entbehrlich sein, zum Beispiel bei grober Pflichtverletzung im Leistungsbereich oder wenn sie keinen Erfolg verspricht. (Arbeitsrecht | Das 1x1 des Kündigungsschutzes in der therapeutischen Praxis?)
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