Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
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Voll- und/oder Teilzeit.
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Säugling)
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Sportklinik
• Frührehabilit...
Da mir jedoch nicht alle Vertragslisten der letzten Jahre aller Kassen aller Länder der BRD vorliegen und bei physio.de die Frage der Def. des Stichtages in den Preislisten ungenannt bleibt, bitte ich um Unterstützung bei der Aufhellung:
1. Zunächst, Vdek – das ist leicht - weil bundesweit gültig:
Die Preisvereinbarung galt vom 01.01.12 zum 31.12.2012 Erst zum 01.03.2013 wurde eine neue Vergütungsvereinbarung unterschrieben, mit Geltung für alle erbrachten Therapien ab 01.03.2013. Das Datum der ärztl. VO interessiert nicht.
2. AOK – hier gilt eine Preisvereinbarung für die Ost-Länder. ( Im im Westen könnte alles ganz anders sein).
Die Vergütung vom 01.07.2009 wurde durch eine Vereinbarung vom 01.01.2013 abgelöst. Lt. Aok-Info steht sie noch nicht im Internet, weil die Berufsverbände noch nicht unterschieben hätten. Der Pferdefuß: Entscheidend für die Anwendung sei das Datum der ärztlichen VO, nicht das Datum der tatsächlichen medizinischen Leistungserbringung. Das wäre doch schon immer so.
Folge:
Wenn der Arzt kurz vor Weihnachten 2012 eine Langfrist-VO ausstellte, der Patient Anfang Jan 2013 zu mir kam, bin ich die Dumme, weil ich für die gesamte Dauer der langfristigen Leistungserbringung die niedrigere AOK-Vergütung bekommen werde.
Gleiches gilt für weitere Kassen meines Landes Ost, zB. Knappschaft
3. Ich fühle mich ausgenutzt und bestraft, dafür dass ich Langsfrist-VO annehme. Ist das nur ein Ost-Problem?
Was sagen die Vergütungsvereinbarungen West ?
Danke Gnulda
[bearbeitet am 26.02.13 12:46]
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Gnulda schrieb:
Ich möchte ein wenig verstehen, was die Berufsverbände mit meiner Berufsgruppe Seltsames machen.
Da mir jedoch nicht alle Vertragslisten der letzten Jahre aller Kassen aller Länder der BRD vorliegen und bei physio.de die Frage der Def. des Stichtages in den Preislisten ungenannt bleibt, bitte ich um Unterstützung bei der Aufhellung:
1. Zunächst, Vdek – das ist leicht - weil bundesweit gültig:
Die Preisvereinbarung galt vom 01.01.12 zum 31.12.2012 Erst zum 01.03.2013 wurde eine neue Vergütungsvereinbarung unterschrieben, mit Geltung für alle erbrachten Therapien ab 01.03.2013. Das Datum der ärztl. VO interessiert nicht.
2. AOK – hier gilt eine Preisvereinbarung für die Ost-Länder. ( Im im Westen könnte alles ganz anders sein).
Die Vergütung vom 01.07.2009 wurde durch eine Vereinbarung vom 01.01.2013 abgelöst. Lt. Aok-Info steht sie noch nicht im Internet, weil die Berufsverbände noch nicht unterschieben hätten. Der Pferdefuß: Entscheidend für die Anwendung sei das Datum der ärztlichen VO, nicht das Datum der tatsächlichen medizinischen Leistungserbringung. Das wäre doch schon immer so.
Folge:
Wenn der Arzt kurz vor Weihnachten 2012 eine Langfrist-VO ausstellte, der Patient Anfang Jan 2013 zu mir kam, bin ich die Dumme, weil ich für die gesamte Dauer der langfristigen Leistungserbringung die niedrigere AOK-Vergütung bekommen werde.
Gleiches gilt für weitere Kassen meines Landes Ost, zB. Knappschaft
3. Ich fühle mich ausgenutzt und bestraft, dafür dass ich Langsfrist-VO annehme. Ist das nur ein Ost-Problem?
Was sagen die Vergütungsvereinbarungen West ?
Danke Gnulda
[bearbeitet am 26.02.13 12:46]
Alternativ kannst Du natürlich auch die VO aus 2012 vorzeitig abrechnen und den Arzt um eine neue VO in 2013 bitten, so dass Du direkt ein Ausstellungsdatum hast, mit welchem Du die neuen Preise abrechnen kannst.
Auf keinen Fall bleiben die "alten" Preise über den gesamten Zeitraum der Langfristgenehmigung maßgebend für die Abrechnung. Jede einzelne VO, die ja spätestens nach 12 Wochen fällig ist (bei VO außerhalb des Regelfalles), wird zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.
Ich hoffe, ich konnte Dich bzgl. Langfristgenehmigung entspannen! Also: ruhig weiter VOs mit entsprechender Genehmigung annehmen :blush:
Gruß, Kreisel78
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danke für Deine Mühe.Dennoch verstehe ich BAHNHOF.
Ich sitze im ländlichen Bereich, tief verschneit. Wenn ich meine "2o-er Patienten" im Jan/ Feb. weg schicke wegen einer neuen, zusätzlichen VO, "damit ich zeitgerecht vergütet werde",
kann ich lange warten. Schließlich sind die Wege weit und im Winter beschwerlich.
Dennoch kann ich das Ding drehen und wenden wie ich will, ohne eine ärzl. VO mit einem Datum nach dem neuen VO-Stichtag scheint sich nichts zu ändern.
Ich finde es ein starkes Stück, was die Berufsverbände + Kassen mit dem Stichtag der ärztl. VO verzapfen oder was Patienten, Therapeuten und Ärzten zugemutet wird. Dabei könnte doch der Stichtag so leicht auf den Tag der Therapie gelegt werden!
Bitte: Bei welchen West-Kassen ist das ähnlich?
> Auf keinen Fall bleiben die \"alten\" Preise über den gesamten
> Zeitraum der Langfristgenehmigung maßgebend für die Abrechnung.
Bereits jede Woche, nach dem alten Vergütungssatz bezahlt zu bekommen, ist eine zu viel. Du solltest dein "auf keinem Fall" e dem BMG als Lösung vorschlagen, damit es die HeilM eines Tages anders in das SGB V einbindet.
Welcher Dienstleister RECHNET SEINE LEISTUNG NICHT nach dem Tag der tatsächsichen Leistungserbringung ab?
Nur der Helfer... der sich selber nicht helfen kann oder will .....
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Hallo Kreisel,
danke für Deine Mühe.Dennoch verstehe ich BAHNHOF.
Ich sitze im ländlichen Bereich, tief verschneit. Wenn ich meine "2o-er Patienten" im Jan/ Feb. weg schicke wegen einer neuen, zusätzlichen VO, "damit ich zeitgerecht vergütet werde",
kann ich lange warten. Schließlich sind die Wege weit und im Winter beschwerlich.
Dennoch kann ich das Ding drehen und wenden wie ich will, ohne eine ärzl. VO mit einem Datum nach dem neuen VO-Stichtag scheint sich nichts zu ändern.
Ich finde es ein starkes Stück, was die Berufsverbände + Kassen mit dem Stichtag der ärztl. VO verzapfen oder was Patienten, Therapeuten und Ärzten zugemutet wird. Dabei könnte doch der Stichtag so leicht auf den Tag der Therapie gelegt werden!
Bitte: Bei welchen West-Kassen ist das ähnlich?
> Auf keinen Fall bleiben die \"alten\" Preise über den gesamten
> Zeitraum der Langfristgenehmigung maßgebend für die Abrechnung.
Bereits jede Woche, nach dem alten Vergütungssatz bezahlt zu bekommen, ist eine zu viel. Du solltest dein "auf keinem Fall" e dem BMG als Lösung vorschlagen, damit es die HeilM eines Tages anders in das SGB V einbindet.
Welcher Dienstleister RECHNET SEINE LEISTUNG NICHT nach dem Tag der tatsächsichen Leistungserbringung ab?
Nur der Helfer... der sich selber nicht helfen kann oder will .....
Gnulda
ich kann Deinen Frust natürlich verstehen. Aber wenn es Dich tröstet: Es gibt auch West-Verträge, die genauso aussehen: Aktuelle RVO-Vergütungsvereinbarung Logopädie: Zitat:
"§ 1
Allgemeine Bestimmungen
(1) Die vorliegenden Preise gelten für alle ab dem 01.07.2012 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen, soweit diese noch nicht abgerechnet wurden."
Also, auch bei uns (in meinem Fall RLP) sind die Bedingungen wie von Dir beschrieben, wobei ich den Nachsatz besonders frech finde. Denn meistens erfolgen die Bekanntmachungen rückwirkend. Und wer regelmäßig und zeitnah abrechnet, hat da durchaus schon die eine oder andere VO, welche nach neuen Preisen hätte abgerechnet werden können, abgeschickt und beißt somit doppelt in den sauren Apfel.
Wenigstens ist beim vdek dieser Passus besser. Allerdings ärgere ich mich sehr darüber, dass die HB-Pauschale nicht angepasst wurde. Denn das ist wirklich eine Frechheit, dass der Mehraufwand und die entstehenden Kosten nur mit so wenig vergütet werden.
Wenigstens hat der dbl dieses Mal mit dem Eigenlob über den "Verhandlungserfolg" etwas gespart...
Es zeigt sich eben immer wieder, dass die Heilmittelerbringer nicht wirklich selbstständig im eigentlichen Sinne sind. Sonst gäbe es solche Preisdiktate (und diverse andere Dikate) nämlich nicht.
Schönen Abend, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Hallo Gnulda,
ich kann Deinen Frust natürlich verstehen. Aber wenn es Dich tröstet: Es gibt auch West-Verträge, die genauso aussehen: Aktuelle RVO-Vergütungsvereinbarung Logopädie: Zitat:
"§ 1
Allgemeine Bestimmungen
(1) Die vorliegenden Preise gelten für alle ab dem 01.07.2012 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen, soweit diese noch nicht abgerechnet wurden."
Also, auch bei uns (in meinem Fall RLP) sind die Bedingungen wie von Dir beschrieben, wobei ich den Nachsatz besonders frech finde. Denn meistens erfolgen die Bekanntmachungen rückwirkend. Und wer regelmäßig und zeitnah abrechnet, hat da durchaus schon die eine oder andere VO, welche nach neuen Preisen hätte abgerechnet werden können, abgeschickt und beißt somit doppelt in den sauren Apfel.
Wenigstens ist beim vdek dieser Passus besser. Allerdings ärgere ich mich sehr darüber, dass die HB-Pauschale nicht angepasst wurde. Denn das ist wirklich eine Frechheit, dass der Mehraufwand und die entstehenden Kosten nur mit so wenig vergütet werden.
Wenigstens hat der dbl dieses Mal mit dem Eigenlob über den "Verhandlungserfolg" etwas gespart...
Es zeigt sich eben immer wieder, dass die Heilmittelerbringer nicht wirklich selbstständig im eigentlichen Sinne sind. Sonst gäbe es solche Preisdiktate (und diverse andere Dikate) nämlich nicht.
Schönen Abend, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Da es keine Langfrist-VOs, sondern nur Langfristgenehmigungen gibt, passiert das gleiche, wie mit allen anderen VOs auch: Du arbeitest die VO aus 2012 mit den "alten Preisen" ab (10, max. 20 TE), bekommst dann in 2013 eine neue (die bereits genehmigt ist, da ja Langfristgenehmigung) und arbeitest diese dann nach den neuen Vergütungsvereinbarungen ab.
Alternativ kannst Du natürlich auch die VO aus 2012 vorzeitig abrechnen und den Arzt um eine neue VO in 2013 bitten, so dass Du direkt ein Ausstellungsdatum hast, mit welchem Du die neuen Preise abrechnen kannst.
Auf keinen Fall bleiben die "alten" Preise über den gesamten Zeitraum der Langfristgenehmigung maßgebend für die Abrechnung. Jede einzelne VO, die ja spätestens nach 12 Wochen fällig ist (bei VO außerhalb des Regelfalles), wird zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.
Ich hoffe, ich konnte Dich bzgl. Langfristgenehmigung entspannen! Also: ruhig weiter VOs mit entsprechender Genehmigung annehmen :blush:
Gruß, Kreisel78
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