Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Problem: Hausärztin weigert sich, dem Patienten nach Reha die Verordnungen zur notwendigen Fortsetzung der Therapien auszustellen. Sie schickt ihn stattdessen zum Neurologen. Das ist 6 Wochen vor Weihnachten bei einem Kassenpatienten ein guter Witz.
Meiner Ansicht nach sind die Verordnungen auch unabhängig von einer weiteren Facharztprüfung durch die Hausärztin ausstellbar (wie andere es auch tun), da durch die ausführlichen Rehaberichte die fachliche Prüfung bereits gegeben ist. Das ist auch insofern interessant, als die empfohlene Medikation aus den Berichten ohne weiteres gilt, die empfohlenen Heilmittel gelten jedoch nicht?! Finde ich widersprüchlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Meines Wissens werden Verordnungen im ersten Jahr nach dem Schlaganfall nicht auf das Budget angerechnet. Sie werden mitgezählt, aber im Rahmen einer Regressprüfung nicht mitangerechnet. (So hatte ich es verstanden). Hat sich an dieser Situation etwas geändert? Wo kann ich den aktuellen Stand nachlesen?
Problem: Hausärztin weigert sich, dem Patienten nach Reha die Verordnungen zur notwendigen Fortsetzung der Therapien auszustellen. Sie schickt ihn stattdessen zum Neurologen. Das ist 6 Wochen vor Weihnachten bei einem Kassenpatienten ein guter Witz.
Meiner Ansicht nach sind die Verordnungen auch unabhängig von einer weiteren Facharztprüfung durch die Hausärztin ausstellbar (wie andere es auch tun), da durch die ausführlichen Rehaberichte die fachliche Prüfung bereits gegeben ist. Das ist auch insofern interessant, als die empfohlene Medikation aus den Berichten ohne weiteres gilt, die empfohlenen Heilmittel gelten jedoch nicht?! Finde ich widersprüchlich.
Gemäß SGB V (frag mich jetzt nicht welcher §§) hat sich der Vertragsarzt vom Zustand des Patienten zu überzeugen, das bedeutet im Akutfall das auch der (aktuellste) Reha-Entlassbericht, eine Pflegediensteinschätzung, deine Einschätzung, knapp&präzise formuliert, ausreichen das der Neurologe "nach Aktenlage" eine HM-Verordnung ausstellen darf. Und natürlich ein Schriftstück in dem klar benannt wird das die Hausärztin keine VO ausstellen will (idealerweise als Begleitzettel zum Überweisungsschein...).
"Ihr" wollt es dem Neurologen gerade so einfach wie möglich machen falls er in 3-4 Jahren sich diesbezüglich doch erklären muss ;)
Telefonisch ankündigen und mit der Assistentin absprechen, eine psychisch robuste Angehörige persönlich mit den Schriftstücken vorbeischicken. Wenn der Bedarf ernsthaft vorliegt klappt das an einem nachmittag.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
An der Situation hat sich (Stand gestern) nichts geändert. Die Heilmittelbehandlung nach Schlaganfall gilt, bei Angabe eines ICD-Codes [wenn nichts anderes hilft: von I60.0 bis I69.8 ist alles inklusive, wenn nichts genaueres im KH-Brief angegeben ist I69.8...], als bundesweit vereinbarte Praxisbesonderheit. Die Haltung der Hausärztin lässt auf optimierbaren Sachverstand schließen.
Gemäß SGB V (frag mich jetzt nicht welcher §§) hat sich der Vertragsarzt vom Zustand des Patienten zu überzeugen, das bedeutet im Akutfall das auch der (aktuellste) Reha-Entlassbericht, eine Pflegediensteinschätzung, deine Einschätzung, knapp&präzise formuliert, ausreichen das der Neurologe "nach Aktenlage" eine HM-Verordnung ausstellen darf. Und natürlich ein Schriftstück in dem klar benannt wird das die Hausärztin keine VO ausstellen will (idealerweise als Begleitzettel zum Überweisungsschein...).
"Ihr" wollt es dem Neurologen gerade so einfach wie möglich machen falls er in 3-4 Jahren sich diesbezüglich doch erklären muss ;)
Telefonisch ankündigen und mit der Assistentin absprechen, eine psychisch robuste Angehörige persönlich mit den Schriftstücken vorbeischicken. Wenn der Bedarf ernsthaft vorliegt klappt das an einem nachmittag.
Gefällt mir
Bei der Hausärztin kann man es, natürlich, nochmal mit einem faktengestützten Gespräch versuchen; ich bin mittlerweile dazu übergegangen gesprächsresistente Ärzte mit Verweis auf die Aktenlage und HMR/HMK zu entkräften - gerade letzte Woche habe ich einer vehement verordnungsunwilligen Ärztin binnen fünf Minuten eine 180°-Wende von "Hat keine VO von mir bekommen, bekommt keine VO und wird auch nie eine bekommen" zu "Was brauchen sie denn, zwei- oder fünfmal wöchentlich? 24x oder 60x? Melden Sie sich wenn Sie eine neue VO benötigen..." entlockt. Doof nur das ich dafür Gespräche mit Betreuern, Angehörigen und Pflegekräften führen und Akteneinsicht bekommen musste; nun ist der Vorfall leider unter ihrem Namen dokumentiert.
Bei gebotener Dringlichkeit ist ein Termin "morgen" in aller Regel möglich; die allermeisten Ärzte haben neben einem Budgetdruck auch ein Herz und "Randtermine" im unmittelbaren Anschluss an ihre regulären Sprechstundenzeiten. Geben die meisten aber nicht zu (hey, bindest du jedem auf die Nase das du auch nach Praxisschluss noch Termine ermöglichen kannst?). Manche bedanken sich dann auch noch telefonisch beim überweisenden Arzt ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Als "Vertragsarzt" wird jeder Arzt bezeichnet der Kassenleistungen erbringen darf; eben die Hausärztin wie auch Neurologen, Radiologen, ...
Bei der Hausärztin kann man es, natürlich, nochmal mit einem faktengestützten Gespräch versuchen; ich bin mittlerweile dazu übergegangen gesprächsresistente Ärzte mit Verweis auf die Aktenlage und HMR/HMK zu entkräften - gerade letzte Woche habe ich einer vehement verordnungsunwilligen Ärztin binnen fünf Minuten eine 180°-Wende von "Hat keine VO von mir bekommen, bekommt keine VO und wird auch nie eine bekommen" zu "Was brauchen sie denn, zwei- oder fünfmal wöchentlich? 24x oder 60x? Melden Sie sich wenn Sie eine neue VO benötigen..." entlockt. Doof nur das ich dafür Gespräche mit Betreuern, Angehörigen und Pflegekräften führen und Akteneinsicht bekommen musste; nun ist der Vorfall leider unter ihrem Namen dokumentiert.
Bei gebotener Dringlichkeit ist ein Termin "morgen" in aller Regel möglich; die allermeisten Ärzte haben neben einem Budgetdruck auch ein Herz und "Randtermine" im unmittelbaren Anschluss an ihre regulären Sprechstundenzeiten. Geben die meisten aber nicht zu (hey, bindest du jedem auf die Nase das du auch nach Praxisschluss noch Termine ermöglichen kannst?). Manche bedanken sich dann auch noch telefonisch beim überweisenden Arzt ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ich habe über 2 Jahre den Spagat gemacht zwischen " selber betroffen " durch die Erkrankung meines Mannes , ( gravierende neurologische Problematiken nach Hirnop , Hirnbestrahlungen und letztendlich paraneoplastischer Kleinhirnsymtomatik ) und " im System stecken " durch meine PT-Praxis . Die Erfahrungen mit Ärzten waren " grandios " . Ich dachte immer , ich sei in Argumentation nicht schlecht , vor allem , da ich ja selber in diesem System mein Geld verdiene und schon über 30 Jahre darin stecke. Aber kein Arzt verschrieb KG , nicht der Hausarzt , nicht der Neurologe , schon gar nicht der Endokrinologe , Pneumologe , Urologe . Bei allen diesen Fachrichtungen gab es Baustellen , aber da konnte ich mir den Mund fusselig reden , auf das Krankheitsbild und die Probleme hinweisen : die allgemeine Aussage war " Sie wissen doch , das Budget , sie sind doch PT , machen sie es selber " oder " das soll der Facharzt verschreiben , ist nicht meine Aufgabe ". Warten auf Termin beim Neurologen über zwei Monate mit Dringlichkeitsvermerk . Meine Erfahrung , die ich schon aus meiner Arbeit kenne ist , daß es völlig irrelevant ist , was in irgendwelchen Paragraphen steht . Wenn die Ärzte nicht verschreiben wollen , tun sie es auch nicht . Selbst ein Privatrezept für PT wurde nicht so ohne weiteres ausgestellt , weil kein Arzt es verstehen wollte , daß ich einen "fremden" PT für meinen Mann haben wollte und das Ganze nicht über meine Praxis laufen sollte . Das war letztendlich besser so für ihn , denn es ist immer gut , wenn eine gewisse Distanz zum Therapeuten besteht und auch meine MA kannten ihn zu gut . Mein Fazit : Relevanz ist das eine , Ausführung der Ärzte das andere , aber es ist selten kompatibel .
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Oh, vielen Dank für die schnelle Antwort. Klasse. Habe gerade bei der KV den Schriftsatz gefunden, der meine obige Auffassung bestätigt. Ich denke nicht, dass ein Termin bei in einer neurologischen Praxis in diesem Jahr noch möglich ist, vermutlich auch nicht nur mit Aktenlage. Verstehe den Paragraphen nicht ganz: Vertragsarzt wäre doch - auch - die Hausärztin?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
einzige Änderung, Praxisbesonderheiten werden jetzt vor einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und nicht mehr im Laufe einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rausgerechnet.
Mein Profilbild bearbeiten