Für die Elternzeitvertretung eines
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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doris633 schrieb:
Hallo liebe Praxisinhaber
wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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RoFo schrieb:
Fällt der Feiertag auf einen festen Arbeitstag, wird er voll bezahlt.
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Hallo,
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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