für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
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- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
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Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
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- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
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wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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doris633 schrieb:
Hallo liebe Praxisinhaber
wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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RoFo schrieb:
Fällt der Feiertag auf einen festen Arbeitstag, wird er voll bezahlt.
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Hallo,
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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