Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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B.D.
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B.D. schrieb:
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einer neurologischen Praxis über eine Folgeverordnung bei Aphasie nach Apoplex. Die Sprechstundengehilfin sagte mir, sie dürften nach den neuen Heilmittelrichtlinien, bei Apoplex nur noch längstens 1 Jahr nach Akutereignis verordnen. So hätten sie die Information von der Krankenkasse erhalten. Habe ich da was verpasst?
B.D.
Die Verordnungskosten werden jedoch nur 1 Jahr aus dem "Budget" des Arztes gerechnet.
Gruß Dùn
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Tempelritter schrieb:
Und danach versucht man es über einen Antrag auf langfristige Heilmittelbehandlung weiterhin budgetfrei laufen zu lassen.
zum Thema ergänzend jetzt noch mal nachgefragt, ob ich das, was ich gelesen habe auch richtig verstanden habe:
Wenn der Zeitraum für die Langfrist-VO abgelaufen ist (im Falle einer meiner Patienten jetzt nach einrm Jahr), dann verordnet der Arzt weiter und die Angehörigen reichen das Rezept mit dem Antrag auf weiteren langfristigen Heilmittelbedarf ein?
Wenn ich das so schreibe erscheint es mir irgendwie unlogisch. Verständlicher fände ich es, wenn der Arzt den Antrag stellen müsste. Na ja, was ist denn schon Logik im Bereich der HMR.
Habe ich das richtig aus den Tabellen gelesen, dass es in der Logopädie keinen Fall gibt (bei Langfrist / bVb), der zwei ICD-10 Schlüssel braucht?
Danke für Eure Bestätigung oder Korrektur
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Logo1983 schrieb:
Liebe KollegINNen,
zum Thema ergänzend jetzt noch mal nachgefragt, ob ich das, was ich gelesen habe auch richtig verstanden habe:
Wenn der Zeitraum für die Langfrist-VO abgelaufen ist (im Falle einer meiner Patienten jetzt nach einrm Jahr), dann verordnet der Arzt weiter und die Angehörigen reichen das Rezept mit dem Antrag auf weiteren langfristigen Heilmittelbedarf ein?
Wenn ich das so schreibe erscheint es mir irgendwie unlogisch. Verständlicher fände ich es, wenn der Arzt den Antrag stellen müsste. Na ja, was ist denn schon Logik im Bereich der HMR.
Habe ich das richtig aus den Tabellen gelesen, dass es in der Logopädie keinen Fall gibt (bei Langfrist / bVb), der zwei ICD-10 Schlüssel braucht?
Danke für Eure Bestätigung oder Korrektur
Wenn jetzt ohne Antrag auf langfrist... könnte ein neuer Erst-VO Fall begonnen werden, wenn aber der Antrag gestellt werden soll ... s.o.
Danke fürs Helfen beim einordnen.
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Logo1983 schrieb:
Da fällt mir noch ein, wie ist das, wenn sich zum / nach dem Zeitpunkt der Antragstellung der Indikationsschlüssel ändert? Hat das Einfluss auf die Genehmigung? Im konkreten Fall: VO bisher SC1. Patient hatte schwere Schluckstörung und schwere Sprechapraxie. schlucken läuft inzwischen recht gut, isst fast normal. Sprechapraxie ist noch deftig. Könnte also im Indi-schlüssel auf SP6 geändert werden.
Wenn jetzt ohne Antrag auf langfrist... könnte ein neuer Erst-VO Fall begonnen werden, wenn aber der Antrag gestellt werden soll ... s.o.
Danke fürs Helfen beim einordnen.
1. Wenn der IKS wechselt würde ich ja erstmal den Regelfall durchlaufen. Aber selbst wenn die Patienten langfristigen HM- Bedarf beantragen, kannst und solltest du bei einem neuen Behandlungsfall eine Erstuntersuchung abrechnen.
2. Ja, leider haben die Aphasiker u.ä. bezogen auf das extrabudgetäre Verordnen mit 2 IKS (BVB) die A**karte gezogen. Gibt's meines Wissens nur bei Sachen wie Parkinson, MS und so. Und natürlich bei Kindern.
3. Langfristiger HM Bedarf muss nicht unbedingt beantragt werden, wenn der Arzt bereit ist, "ganz normal" adR zu verordnen. Geht dann natürlich aufs Budget.
Die allermeisten Ärzte, mit denen ich zu tun habe, haben überhaupt keine Lust, sich mit bVB oder langfristigen HM Bedarf auseinanderzusetzen, sondern verordnen wie gehabt EVO, FVO, VOaDR. Manchmal über Jahre. Bei Erwachsenen hab ich da wirklich selten Probleme. Kindern hingegen wird ständig Hilfe verweigert, trotz BVB. :rage:
Hoffe, das war verständlich und auch nicht ganz falsch.
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Susulo schrieb:
Hallo Logo1983,
1. Wenn der IKS wechselt würde ich ja erstmal den Regelfall durchlaufen. Aber selbst wenn die Patienten langfristigen HM- Bedarf beantragen, kannst und solltest du bei einem neuen Behandlungsfall eine Erstuntersuchung abrechnen.
2. Ja, leider haben die Aphasiker u.ä. bezogen auf das extrabudgetäre Verordnen mit 2 IKS (BVB) die A**karte gezogen. Gibt's meines Wissens nur bei Sachen wie Parkinson, MS und so. Und natürlich bei Kindern.
3. Langfristiger HM Bedarf muss nicht unbedingt beantragt werden, wenn der Arzt bereit ist, "ganz normal" adR zu verordnen. Geht dann natürlich aufs Budget.
Die allermeisten Ärzte, mit denen ich zu tun habe, haben überhaupt keine Lust, sich mit bVB oder langfristigen HM Bedarf auseinanderzusetzen, sondern verordnen wie gehabt EVO, FVO, VOaDR. Manchmal über Jahre. Bei Erwachsenen hab ich da wirklich selten Probleme. Kindern hingegen wird ständig Hilfe verweigert, trotz BVB. :rage:
Hoffe, das war verständlich und auch nicht ganz falsch.
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Dúnhan schrieb:
Es kann über das Jahr hinaus weiter verordnet werden.
Die Verordnungskosten werden jedoch nur 1 Jahr aus dem "Budget" des Arztes gerechnet.
Gruß Dùn
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B.D. schrieb:
Danke, jetzt werde ich die Praxis einmal informieren.
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