Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
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Meine Nachricht richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber von euch.
Ich bin gerade am Verzweifeln....
Meine Ärztin hat ein Empfehlungsschreiben für meine Arbeitgeberin aufgesetzt, in der sie empfiehlt mich nur noch für 4 Stunden pro Tag zu beschäftigen, da ich 8 einfach nicht mehr schaffe.
Bis gestern reichte dieses Schreiben meiner Chefin auch, um ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Gestern kurz vor Feierabend kam sie dann auf mich zu und meint jetzt, dass ihr das Schreiben nicht ausreiche und das meine Ärztin das Beschäftigungsverbot aussprechen müsse. Meine Ärztin verweigert dieses jedoch. Ihre Aussage war, dass meine Chefin jetzt mit dem Schreiben zurecht kommen muss und sie nichts neues ausstellt.
Jetzt meine Frage an euch: Sprecht ihr Beschäftigungsverbote aus oder macht das bei euch der Arzt?
Ich bin gerade wirklich hilflos, weil ich in der Luft schwebe und nicht weiß,wie es weiter gehen soll..
Danke schon einmal für eure Antworten.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
Meine Nachricht richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber von euch.
Ich bin gerade am Verzweifeln....
Meine Ärztin hat ein Empfehlungsschreiben für meine Arbeitgeberin aufgesetzt, in der sie empfiehlt mich nur noch für 4 Stunden pro Tag zu beschäftigen, da ich 8 einfach nicht mehr schaffe.
Bis gestern reichte dieses Schreiben meiner Chefin auch, um ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Gestern kurz vor Feierabend kam sie dann auf mich zu und meint jetzt, dass ihr das Schreiben nicht ausreiche und das meine Ärztin das Beschäftigungsverbot aussprechen müsse. Meine Ärztin verweigert dieses jedoch. Ihre Aussage war, dass meine Chefin jetzt mit dem Schreiben zurecht kommen muss und sie nichts neues ausstellt.
Jetzt meine Frage an euch: Sprecht ihr Beschäftigungsverbote aus oder macht das bei euch der Arzt?
Ich bin gerade wirklich hilflos, weil ich in der Luft schwebe und nicht weiß,wie es weiter gehen soll..
Danke schon einmal für eure Antworten.
LG
Bist du schon auf die Idee gekommen auf Grundlage der ärztlichen Empfehlung eine Reduzierung deiner Arbeitszeit anzufragen? Wiederherstellen von Belastbarkeit beginnt mit der Übernahme der Verantwortung für die eigene Situation, nicht damit das zwei Menschen mit Interessen die nicht die Deinen sind über dein Leben entscheiden...
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Papa Alpaka schrieb:
...herzlich willkommen in der Zwickmühle: spricht dein Chef auf Grundlage des Empfehlungsschreibens eine Arbeitszeitverkürzung aus bekommst du weiter das volle Gehalt da du ja 8 Stunden machen möchtest. Spricht die Ärztin eine Limitierung aus muss sie die entsprechend begründen.
Bist du schon auf die Idee gekommen auf Grundlage der ärztlichen Empfehlung eine Reduzierung deiner Arbeitszeit anzufragen? Wiederherstellen von Belastbarkeit beginnt mit der Übernahme der Verantwortung für die eigene Situation, nicht damit das zwei Menschen mit Interessen die nicht die Deinen sind über dein Leben entscheiden...
wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde/ Gewerbeaufsichtsamt. Die kontrolliert die Firmen ob alle Regeln und die Rechte der Schwangeren eingehalten werden. Dort mzss auch eine schwangere im Betrieb gemeldet werden. Sonst drohen strafen.
Die kommen zur Not auch in die Praxis. Sie rufen auch den Chef an, wenn du das möchtest und klären auf. Natürlich darf der Chef ein BV ausstellen! Der Arzt übriges auch. Der Chef könnte aber vor Gericht und das Urteil anzweifeln, daher sträuben siCh die lieben Doktoren.
Ansonsten ab zum Amtsarzt, der schreibt dir eine Empfehlung aus an dem sich der AG zu richten hat.
Viele Grüße
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Habe gestern das Beschäftigungsverbot bekommen und zwar von meinem Hausarzt. Dieser stellte es aber nur aus, weil ich das Empfehlungsschreiben vom Frauenarzt hatte. Ansonsten hätte er es nicht gemacht, aus Angst, dass mein Arbeitgeber dagegen klagen könnte.
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten!
Habe gestern das Beschäftigungsverbot bekommen und zwar von meinem Hausarzt. Dieser stellte es aber nur aus, weil ich das Empfehlungsschreiben vom Frauenarzt hatte. Ansonsten hätte er es nicht gemacht, aus Angst, dass mein Arbeitgeber dagegen klagen könnte.
LG
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Martha06 schrieb:
Hallo,
wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde/ Gewerbeaufsichtsamt. Die kontrolliert die Firmen ob alle Regeln und die Rechte der Schwangeren eingehalten werden. Dort mzss auch eine schwangere im Betrieb gemeldet werden. Sonst drohen strafen.
Die kommen zur Not auch in die Praxis. Sie rufen auch den Chef an, wenn du das möchtest und klären auf. Natürlich darf der Chef ein BV ausstellen! Der Arzt übriges auch. Der Chef könnte aber vor Gericht und das Urteil anzweifeln, daher sträuben siCh die lieben Doktoren.
Ansonsten ab zum Amtsarzt, der schreibt dir eine Empfehlung aus an dem sich der AG zu richten hat.
Viele Grüße
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