Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
um eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob die Leute, die Ihren "Trainer-Schein" beim EÖDL gemacht haben, sich "diplomierte Legasthenietrainer" nennen dürfen, bin ich mal ein bisschen rumgesurft und habe auf der EÖDL-Seite den Passus gefunden, dass....
"Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 18. September 2013 entschieden, dass die Berufsbezeichnungen:
Diplomierte/r Legasthenietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Legasthenie- & Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)
korrekt und eindeutig sind.
Als höchste Rechtsinstanz in Deutschland hat der BGH (I ZR 65/12) nun auch für alle deutschen Absolvent/innen diese Berufsbezeichnungen des Ersten Österreichischen Dachverbandes Legasthenie, welche seit knapp 20 Jahren in 55 Ländern weltweit verwendet werden, als rechtsgültig anerkannt."
Nun habe ich weder unter dem Aktenzeichen noch an diesem Datum ein entsprechendes Urteil gefunden. So dreist wird doch niemand sein, oder?
Wie ist es denn nun mit der Bezeichnung? Würde ja schon gerne wissen, welche korrekt ist und mit welcher geworben werden darf, aber nichts genaues weiß man nicht....
Vielleicht jemand von euch?
Liebe Grüße MAB
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anirac schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
um eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob die Leute, die Ihren "Trainer-Schein" beim EÖDL gemacht haben, sich "diplomierte Legasthenietrainer" nennen dürfen, bin ich mal ein bisschen rumgesurft und habe auf der EÖDL-Seite den Passus gefunden, dass....
"Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 18. September 2013 entschieden, dass die Berufsbezeichnungen:
Diplomierte/r Legasthenietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Legasthenie- & Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)
korrekt und eindeutig sind.
Als höchste Rechtsinstanz in Deutschland hat der BGH (I ZR 65/12) nun auch für alle deutschen Absolvent/innen diese Berufsbezeichnungen des Ersten Österreichischen Dachverbandes Legasthenie, welche seit knapp 20 Jahren in 55 Ländern weltweit verwendet werden, als rechtsgültig anerkannt."
Nun habe ich weder unter dem Aktenzeichen noch an diesem Datum ein entsprechendes Urteil gefunden. So dreist wird doch niemand sein, oder?
Wie ist es denn nun mit der Bezeichnung? Würde ja schon gerne wissen, welche korrekt ist und mit welcher geworben werden darf, aber nichts genaues weiß man nicht....
Vielleicht jemand von euch?
Liebe Grüße MAB
auf einer anderen unterseite (bei den inhalten) steht folgendes:
"Wir empfehlen auch in Deutschland aufgrund einer dort bestehenden Rechtsunsicherheit, die einzigartig in der Europäischen Union ist und eine Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern darstellt, die Verwendung der internationalen Berufsbezeichnung."
meiner meinung nach ist keine der bezeichnungen als diplomierter xy zulässig, weil es sich ja gar nicht um einen "richtigen" also universiäten studiengang handelt, sondern allenfalls um eine weiterbildung.
ein diplom ist in deutschland ein akademischer grad. laut StGB - Einzelnorm stellt die unbefugte führung eines akademischen grades eine straftat dar. man darf sich deswegen z.b. auch nicht diplom barkeeper o.ä. nennen.
wenn ich mir diese webseite des instituts so anschaue, macht es auf mich auch nicht gerade einen besonders seriösen eindruck. ich werde immer skeptisch, wenn sich jemand im übermaß selbst lobt und unsachliche nebensätze einfügt...
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Da "diplomiert" mit dem echten Titel "Diplom XYZ" oder "Dipl. XYZ" keine Aehnlichkeit habe, sei dies wohl nicht strafbar.
Inwiefern dies letztendlich Rechtsgültigkeit besitzt, weiß ich natürlich nicht. Könnte aber eine Erklärung sein, denn es gibt offenbar jede Menge "diplomierter irgendwas" die nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Grüßle, Dipl. Päd. (rechtskräftig erworben) C.DBO (dass musste jetzt sein :wink:
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C. DBO schrieb:
Ich habe im Juraforum einen Beitrag gefunden, bei dem mit der sprachlichen Unterscheidung argumentuiert wird. Es heißt, dass die Bezeichnug "diplomierter XYZ" nicht mit der Führung des Titels "Dipl. XYZ" zu tun hat und deshalb anders bewertet werden muss. Es sei im Grunde nicht die Fuehrung eines Titels, sondern nur der Hinweis darauf, dass die Person diplomiert wurde. Das möge zwar dann bewusst missverstaendlich formuliert sein, aber vermutlich nicht strafbar, denn der Titel selbst, "Diplom XYZ" werde ja nicht gefuehrt.
Da "diplomiert" mit dem echten Titel "Diplom XYZ" oder "Dipl. XYZ" keine Aehnlichkeit habe, sei dies wohl nicht strafbar.
Inwiefern dies letztendlich Rechtsgültigkeit besitzt, weiß ich natürlich nicht. Könnte aber eine Erklärung sein, denn es gibt offenbar jede Menge "diplomierter irgendwas" die nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Grüßle, Dipl. Päd. (rechtskräftig erworben) C.DBO (dass musste jetzt sein :wink:
danke für den Hinweis... das ist doch schonmal was... :sunglasses:
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anirac schrieb:
Hallo Frau Dipl.Päd. :smile: (du Glückliche...),
danke für den Hinweis... das ist doch schonmal was... :sunglasses:
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C. DBO schrieb:
Nun ja, wenn ich jetzt den "diplomierten Legasthenietrainer" machen würde, wäre ich ja auf alle Fälle sowohl das Eine als auch das Andere - dann gehts ja schon mal wieder :blush:)
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C.Zimmermann schrieb:
Ich habe keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, finde aber die Bezeichnung "diplomiert" irreführend für den "Konsumenten" , weil er/ sie bestimmt keine Differenzierung vornehmen kann.
[bearbeitet am 02.02.14 12:05]
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C. DBO schrieb:
Dass ist sicher richtig. Ich glaube auch, dass diese Irreführung bewusst hergeleitet werden soll. Ich denke aber auch, dass sich der durchschnittlich gebildete Bürger unseres Landes nach mindestens 9 - 10 Schuljahren durchaus darüber bewusst ist, dass ein "Dipl. Irgendwas" ein Studium abgeschlossen haben muss und dass es den Studiengang mit dem Abschluss "diplomierter Legasthenietrainer" so nicht gibt.
[bearbeitet am 02.02.14 12:05]
Einige meinen ja sogar wenn man eine Praxis hat ist man Doktor, das "logopädische" Praxis wird nicht beachtet.
Und viele sind einfach sehr "titelfixiert" , so nach dem Motto : dann muss es ja gut sein ( merke ich deutlich wenn ich mich als "Diplomvorschulerzieherin für Sprachgeschädigte" zu erkennen gebe - was eigentlich sehr selten nötig ist- oder wenn der Name "Humboldt Universität zu Berlin" fällt ).
Und viele bemerken auch nicht, dass es ein Trainertitel ist, kein Therapeut.
Einerseits schützen unsere Gesetze vor Titelmissbrauch andererseits ist immer noch der Irrglaube in der Bevölkerung: eine schöne Verpackung hat einen tollen Inhalt. :point_up:
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C.Zimmermann schrieb:
Ohne unseren durchschnittlich gebildeten Bürgern zu nahe zu treten : Glaube nicht dass den meisten der Unterschied bekannt ist.
Einige meinen ja sogar wenn man eine Praxis hat ist man Doktor, das "logopädische" Praxis wird nicht beachtet.
Und viele sind einfach sehr "titelfixiert" , so nach dem Motto : dann muss es ja gut sein ( merke ich deutlich wenn ich mich als "Diplomvorschulerzieherin für Sprachgeschädigte" zu erkennen gebe - was eigentlich sehr selten nötig ist- oder wenn der Name "Humboldt Universität zu Berlin" fällt ).
Und viele bemerken auch nicht, dass es ein Trainertitel ist, kein Therapeut.
Einerseits schützen unsere Gesetze vor Titelmissbrauch andererseits ist immer noch der Irrglaube in der Bevölkerung: eine schöne Verpackung hat einen tollen Inhalt. :point_up:
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C. DBO schrieb:
Tja, stimmt schon, "Frau Doktor" war ich auch schon öfter mal :stuck_out_tongue_winking_eye: . Nun ja, Gesetzeslücken werden gerne mal ausgenutzt, so auch beim kreieren schöner Verpackungen.
>
> Einerseits schützen unsere Gesetze vor Titelmissbrauch
> andererseits ist immer noch der Irrglaube in der Bevölkerung:
> eine schöne Verpackung hat einen tollen Inhalt. :point_up:
Leider nicht nur die Bevölkerung. Sondern auch Spitzenverbände der KK und des Lesens müde (?) Logopäden: Beweis
In der aktuellen Zulassungsempfehlung (2012), hier nachzulesen http://www.physio.de/zulassung/logo.htm zwischen vielen Seiten Gedrucktem steht unter der Rubrik Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- die volle Kassenzulassung erhalten Logopäden u. Schlaffhorstt-Andersen-LEHRER
-die Teilzulassung erhalten nach Einzelfallentscheidung....
- nicht zulassungsfähig: Sprachtherapeuten
Und dennoch wissen wir:
der Verband der Akademische Sprachtherapeuten dbs (bis ca. 2008 Verband der Sprachheilpädagogen), also mit dem alten Namen nach Einzelfallprüfung zulassungsfähig , mit dem neuen Namen nicht zulassungsfähig, verhandelt seit Jahren unserer Verträge. So stehts auf den Deckblättern der Verträge.
War es die Dozentenkonferenz des dbs, die eine Modellklausel im LogopG § 5a auf den Weg brachte (vorerst vom BMG befristet bis 2017) ?
Ihre Leitlinie läßt das vermuten. Künftig kannn offensichtlich jeder zugelassen werden, der einen akademischen Studiengang absolvierte. Denn die staatlich anerkannte Berufsprüfung mit ihren definierten Teilen fällt für diese Gruppe weg. Statt dessen prüft der MDK-auf Bundesebene nach Aktenlage. Haben KK zu viel Geld?
Frage: Was müssen/ können zugelassene in Selbständigkeit tun, um ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu sichern?
Gnulda
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Gnulda schrieb:
C.Zimmermann schrieb:
>
> Einerseits schützen unsere Gesetze vor Titelmissbrauch
> andererseits ist immer noch der Irrglaube in der Bevölkerung:
> eine schöne Verpackung hat einen tollen Inhalt. :point_up:
Leider nicht nur die Bevölkerung. Sondern auch Spitzenverbände der KK und des Lesens müde (?) Logopäden: Beweis
In der aktuellen Zulassungsempfehlung (2012), hier nachzulesen http://www.physio.de/zulassung/logo.htm zwischen vielen Seiten Gedrucktem steht unter der Rubrik Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- die volle Kassenzulassung erhalten Logopäden u. Schlaffhorstt-Andersen-LEHRER
-die Teilzulassung erhalten nach Einzelfallentscheidung....
- nicht zulassungsfähig: Sprachtherapeuten
Und dennoch wissen wir:
der Verband der Akademische Sprachtherapeuten dbs (bis ca. 2008 Verband der Sprachheilpädagogen), also mit dem alten Namen nach Einzelfallprüfung zulassungsfähig , mit dem neuen Namen nicht zulassungsfähig, verhandelt seit Jahren unserer Verträge. So stehts auf den Deckblättern der Verträge.
War es die Dozentenkonferenz des dbs, die eine Modellklausel im LogopG § 5a auf den Weg brachte (vorerst vom BMG befristet bis 2017) ?
Ihre Leitlinie läßt das vermuten. Künftig kannn offensichtlich jeder zugelassen werden, der einen akademischen Studiengang absolvierte. Denn die staatlich anerkannte Berufsprüfung mit ihren definierten Teilen fällt für diese Gruppe weg. Statt dessen prüft der MDK-auf Bundesebene nach Aktenlage. Haben KK zu viel Geld?
Frage: Was müssen/ können zugelassene in Selbständigkeit tun, um ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu sichern?
Gnulda
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hachja schrieb:
hey,
auf einer anderen unterseite (bei den inhalten) steht folgendes:
"Wir empfehlen auch in Deutschland aufgrund einer dort bestehenden Rechtsunsicherheit, die einzigartig in der Europäischen Union ist und eine Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern darstellt, die Verwendung der internationalen Berufsbezeichnung."
meiner meinung nach ist keine der bezeichnungen als diplomierter xy zulässig, weil es sich ja gar nicht um einen "richtigen" also universiäten studiengang handelt, sondern allenfalls um eine weiterbildung.
ein diplom ist in deutschland ein akademischer grad. laut StGB - Einzelnorm stellt die unbefugte führung eines akademischen grades eine straftat dar. man darf sich deswegen z.b. auch nicht diplom barkeeper o.ä. nennen.
wenn ich mir diese webseite des instituts so anschaue, macht es auf mich auch nicht gerade einen besonders seriösen eindruck. ich werde immer skeptisch, wenn sich jemand im übermaß selbst lobt und unsachliche nebensätze einfügt...
Hmmm, wie kann man denn jetzt damit werben, dass man Kinder mit Legasthenie therapiert, denn deshalb habe ich ja damals das viele Geld für diese Weiterbildung ausgegeben (auch wenn der Eödl damals - weil er für uns neu war - einen anderen, nämlich besseren Ruf hatte)...
Weiß denn jemand von euch von einem BGH-Urteil?
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anirac schrieb:
Dann widersprechen die sich ja selbst. Entweder der BGH hat entschieden, dann gibt es auch keine "Rechtsunsicherheiten" mehr :scream: ... oder eben nicht.
Hmmm, wie kann man denn jetzt damit werben, dass man Kinder mit Legasthenie therapiert, denn deshalb habe ich ja damals das viele Geld für diese Weiterbildung ausgegeben (auch wenn der Eödl damals - weil er für uns neu war - einen anderen, nämlich besseren Ruf hatte)...
Weiß denn jemand von euch von einem BGH-Urteil?
Normebene - recht.nrw § 69 (Fn 13)
ist zwar "nur" wikipedia aber vielleicht auch ganz interessant unter dem abschnitt "Führung akademischer Grade" Akademischer Grad – Wikipedia
@anirac
kannst du nicht auf deiner homepage (bzw. wo du werben willst) unter deinen weiterbildungen aufzählen, dass du diesen lehrgang besucht hast? oder hast du dir das eher so vorgestellt, dass du es auf visitenkarten drucken lässt? ggf. kannst du da ja "LegahstenietrainerIn" raufschreiben.
versuch doch mal beim bgh eine antwort zu bekommen. vielleicht können die dir helfen und es gibt eine anerkennung und auf der veranstalterhomepage hat sich lediglich eine tippfehler eingeschlichen.
viele grüße
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[bearbeitet am 19.05.14 21:36]
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HeLo schrieb:
Wenn man in Klammern EÖDL hinter die Bezeichnung schreibt ist "diplomierter Legasthenietrainer" völlig rechtens. Aber ist es nicht ganz egal, da es schließlich so oder so keine einheitiche Ausbildung für Legasthenietrainer, -therapeuten, o.ä. gibt? So eine Bezeichnung wird ja (hoffentlich) nicht automatisch als Qualitätssiegel verstanden. (Oder?)
[bearbeitet am 19.05.14 21:36]
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hachja schrieb:
ich denke, dass in der bezeichnung eine irreführung ausgeschlossen werden muss.
Normebene - recht.nrw § 69 (Fn 13)
ist zwar "nur" wikipedia aber vielleicht auch ganz interessant unter dem abschnitt "Führung akademischer Grade" Akademischer Grad – Wikipedia
@anirac
kannst du nicht auf deiner homepage (bzw. wo du werben willst) unter deinen weiterbildungen aufzählen, dass du diesen lehrgang besucht hast? oder hast du dir das eher so vorgestellt, dass du es auf visitenkarten drucken lässt? ggf. kannst du da ja "LegahstenietrainerIn" raufschreiben.
versuch doch mal beim bgh eine antwort zu bekommen. vielleicht können die dir helfen und es gibt eine anerkennung und auf der veranstalterhomepage hat sich lediglich eine tippfehler eingeschlichen.
viele grüße
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