für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
sitze gerad bei meinen Abrechnungen und habe bemerkt, dass auf einer VO ein Kreuz falch gesetzt wurde: Gebührenpglicht ist angekreuzt, obwohl der Pat, mir eine gültige Befreiungsbescheinigung der KK vorgelegt hat (habe ich mir kopiert).
Ich habe bei der Arztpraxis angerufen, dort meinten sie, dass bei ihnen keine Befreiungsbescheinigung vorliege und sie deshalb das Kreuz nicht ändern. Wie geht man in so einem Fall vor? Den Pat. kann ich nicht losschicken, da die Therapie beendet wurde. Muss ich das Kreuz beim Arzt ändern lassen, oder reicht es, die Befreiungsbescheinigung dazuzulegen und es an die KK zu schicken? Oder hätte ich die Zuzahlung der Pat. in Rechnung stellen müssen? :grin:
Ich bin dankbarf für jede Info!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
sitze gerad bei meinen Abrechnungen und habe bemerkt, dass auf einer VO ein Kreuz falch gesetzt wurde: Gebührenpglicht ist angekreuzt, obwohl der Pat, mir eine gültige Befreiungsbescheinigung der KK vorgelegt hat (habe ich mir kopiert).
Ich habe bei der Arztpraxis angerufen, dort meinten sie, dass bei ihnen keine Befreiungsbescheinigung vorliege und sie deshalb das Kreuz nicht ändern. Wie geht man in so einem Fall vor? Den Pat. kann ich nicht losschicken, da die Therapie beendet wurde. Muss ich das Kreuz beim Arzt ändern lassen, oder reicht es, die Befreiungsbescheinigung dazuzulegen und es an die KK zu schicken? Oder hätte ich die Zuzahlung der Pat. in Rechnung stellen müssen? :grin:
Ich bin dankbarf für jede Info!
LG Martina
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lore schrieb:
ich schreibe dann hinten auf das Rezept: Befreiungsausweis vom xxxx liegt vor-bisher keine Probleme.
Philipp
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Philipp Hach schrieb:
Ich mache immer eine Kopie von der Befreiung und hefte diese an die VO. Viele Kassen rechnen über ARZ ab und da kann es schon mal passieren, dass das ARZ keinen aktuellen Datensatz hat.
Philipp
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logoU schrieb:
Wird die Befreiungskarte nicht von der KK ausgestellt? Einfach abrechnen und fertig. Ich habe dauernd den Fall, dass die Kreuzchen nicht richtig gesetzt werden. Da kann ich nicht jedem hinterherrennen, und es gab noch nie Probleme. Ist jemand nicht befreit, meldet sich die Kasse schon und zieht den Betrag entsprechend ab.
LG Martina
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