Wir brauchen dringend
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
Unterstützung! Wenn du motiviert
bist, gerne Fortbildungen machst
und Verantwortung übernehmen
willst, bist du bei uns
goldrichtig!
Ich biete auch eine Teihaberschaft
mit späterer Praxis Übernahme an!
Bist du interessiert? Dann melde
dich!
Wir freuen uns auf dich!
vielleicht/hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ein Patient, der bei einer GKV der vdek versichert ist, bekam eine Verordnung im März, die jedoch erst später starten konnte. Der Arzt trug daraufhin bei "Behandlungsbeginn am..." den 1.7. ein. Eine neue Mitarbeiterin fragte mich jetzt ob das ginge, da sie es aus ihrer alten Praxis so kenne, das der Behandlungsbeginn vom Arzt um maximal um 8 Wochen verlängert werden dürfe. Ich hatte diesen Fall noch nie, finde aber bisher auch keinen Hinweis auf eine maximal mögliche Verlängerung im Rahmenvertrag. Weiß von euch jemand mehr?
Vielen lieben Dank schon einmal fürs Mitdenken! :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tolkinchen schrieb:
Hallo ihr Lieben,
vielleicht/hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ein Patient, der bei einer GKV der vdek versichert ist, bekam eine Verordnung im März, die jedoch erst später starten konnte. Der Arzt trug daraufhin bei "Behandlungsbeginn am..." den 1.7. ein. Eine neue Mitarbeiterin fragte mich jetzt ob das ginge, da sie es aus ihrer alten Praxis so kenne, das der Behandlungsbeginn vom Arzt um maximal um 8 Wochen verlängert werden dürfe. Ich hatte diesen Fall noch nie, finde aber bisher auch keinen Hinweis auf eine maximal mögliche Verlängerung im Rahmenvertrag. Weiß von euch jemand mehr?
Vielen lieben Dank schon einmal fürs Mitdenken! :blush:
Also: wenn Arzt das so schreibt, ist das auch entsprechend gültig !!! Kein Problem, wirklich nicht.
Gefällt mir
Ich hatte schon stark an mir gezweifelt... :wink: Jetzt bin ich erleichtert!
Liebe Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Ganz vielen lieben Dank! :blush:
Ich hatte schon stark an mir gezweifelt... :wink: Jetzt bin ich erleichtert!
Liebe Grüße
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Tolkinchen, das dürfte kein Problem sein. Im RV steht nichts von diesen "8 Wochen". Die Fantasie der Sprechstundenhilfen sowie die mancher PI bei der Auslegung der RV zu ihren Ungunsten ist hier grenzenlos ...
Also: wenn Arzt das so schreibt, ist das auch entsprechend gültig !!! Kein Problem, wirklich nicht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tolkinchen schrieb:
Danke an euch alle! :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Mein Mann ist niedergelassener Neurologe und hat schon BHBe über ein Jahr ausgestellt, also alles im grünen Bereich, Fristen sind da nirgendwo festgelegt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Kann über Monate gehen. Weiß bloß keiner, macht bloß keiner. In den Verträgen steht allerdings, dass es einen besonderen Grund dafür brauch. Habe aber noch nie gehört, dass das geprüft wurde.
Mein Profilbild bearbeiten