Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
Hoffe, jemand weiß was und ich bring hier nicht die Dav... auf Ideen...
LG Asima
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asima schrieb:
Hi zusammen, noch eine Frage:
Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
Hoffe, jemand weiß was und ich bring hier nicht die Dav... auf Ideen...
LG Asima
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Veronika K schrieb:
Ich habe ein Begleitschreiben gemacht ... warum unsere Berichte jetzt so bescheiden sind und die Kopie des Anforderungen Formular dazugelegt - geht jetzt mit jedem „Bericht“ raus.
Bin nur nicht sicher, ob dieser Anhang von mir kommen muss oder von denen, falls wirklich jemand das anfordert (Mensch, bin doch noch optimistisch...)?? Oder ob der Anhang auf "Arztpapier" sein muss??
LG
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asima schrieb:
Das habe ich auch ;-) Aber dazu den Hinweis, dass ich b. Bed. gerne die gewohnte qualitativ hochwertige Form liefere + Anhang für die Anforderung.
Bin nur nicht sicher, ob dieser Anhang von mir kommen muss oder von denen, falls wirklich jemand das anfordert (Mensch, bin doch noch optimistisch...)?? Oder ob der Anhang auf "Arztpapier" sein muss??
LG
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asima schrieb:
Veronika, die Befürchtung habe ich auch...
LG
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Veronika K schrieb:
Ich glaub eh nicht, dass es jemand anfordert ... steht ja dick drauf, dass man kosten damit verursacht. Und da die neuen Berichte nix aussagen, werden bestimmt einige auch darauf verzichten. Aber zu deiner Frage : ich denke, dazu wird es ein Formular für die Ärzte geben
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
Danke und schöne Grüße.
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asima schrieb:
Hi, sehr schön, d. h., die haben es von der kassenärztlichen Vereinigung oder so?
Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
Danke und schöne Grüße.
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Logos Nordrhein schrieb:
@asima Ich habe das bei allen noch nicht abgerechneten Verordnungen, die Termine in 2021 haben, so gehandhabt.... denn nur wenn das richtige Formular benutzt wird, wird es auch nach neuem Tarif erstattet..... Name, Adresse Patient (Hinweis auf Mitteilung: s. Mitteilung vom ... , Unterschrift mit Datum, Praxisstempel .... und gut isss. Bei den schon geschriebenen, aber noch nicht abgeschickten Mitteilungen, habe ich halt 2 Seiten gefaxt. Für die Mitteilungen bekomme ich sonst nur von den RVO Kassen die Briefmarke.
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Logos Nordrhein schrieb:
Anforderungsformular für großen Bericht ist meiner HNO schon bekannt.
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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