Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
Dabei gelten die Richtlinien der Spitzenverbände der KK über Form & Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "sonstigen Leistungserbringern" sowie Hebammen & Entbindungspflegern.
§7 (2) Abrechnungsverfahren: ZAHLUNGSZIEL 4 Wochen (28 Tage) nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen
Ich musste der säumigen Krankenkasse nachweisen, dass ich dort nicht Mitglied bin, dies für mich deshalb nicht anwendbar ist und ich auf dem Zahlungsziel von 14 Tagen bestehe!
Bin mal gespannt, wann die mir zustehende Mahngebühr und die Verzugszinsen bei mir eingehen!
Heute schon gelacht?? Keine Ironie!!
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Logos Nordrhein schrieb:
VDLS e.V. mit Sitz in Simmerath hat eigenen RVO Rahmenvertrag für seine Mitglieder (Betriebssitz im Landesteil Nordrhein) abgeschlossen (inkraftgetreten am 1.1.2018).
Dabei gelten die Richtlinien der Spitzenverbände der KK über Form & Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "sonstigen Leistungserbringern" sowie Hebammen & Entbindungspflegern.
§7 (2) Abrechnungsverfahren: ZAHLUNGSZIEL 4 Wochen (28 Tage) nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen
Ich musste der säumigen Krankenkasse nachweisen, dass ich dort nicht Mitglied bin, dies für mich deshalb nicht anwendbar ist und ich auf dem Zahlungsziel von 14 Tagen bestehe!
Bin mal gespannt, wann die mir zustehende Mahngebühr und die Verzugszinsen bei mir eingehen!
Heute schon gelacht?? Keine Ironie!!
Wieviele Mitglider hat denn der ominöse Verband, der davon ausging, sobald Herr H (?) nur am Verhandlungstisch sitzt verdreifacht sich das Honorar. ... Was ist denn dras geworden?
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keine Verdreifachung der Therapiesätze, aber Verdopplung der Wartezeit auf die Bezahlung!
der Tarif stimmt wohl mit dem von dbl, dbs und LOGO D überein, da ich für die abgerechnete Verordnung keinen Deut mehr bekommen habe.... nur halt erst nach 28 Tagen.
Es gibt da mehrere Statistiken , die auf der Befragung der eigenen Facebook Gruppe beruhen....
.... kann man wohl nicht mit LOTSE vergleichen
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo Susolo,
keine Verdreifachung der Therapiesätze, aber Verdopplung der Wartezeit auf die Bezahlung!
der Tarif stimmt wohl mit dem von dbl, dbs und LOGO D überein, da ich für die abgerechnete Verordnung keinen Deut mehr bekommen habe.... nur halt erst nach 28 Tagen.
Es gibt da mehrere Statistiken , die auf der Befragung der eigenen Facebook Gruppe beruhen....
.... kann man wohl nicht mit LOTSE vergleichen
LG
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sabine78 schrieb:
Hm, wie weißt man denn nach, dass man kein Mitglied ist? Das ist ja eine echt dämliche Idee der Kasse. Ist man in keinem andern Berufsverband kann man wohl kaum eine Nichtmitgliedsbescheinigung vorlegen. Es wird echt immer doller.
LG
Hm, wie weißt man denn nach, dass man kein Mitglied ist?
...indem man ein entsprechendes Schreiben des Verbandes anfordert?
Ansonsten hat die GKV auf die Aussage des Leistungserbringers zu Vertrauen und ggf. den Nachweis zu erbringen das dem nicht so ist, zum Beispiel indem ein Schreiben des Verbandes beigebracht wird aus dem hervorgeht das Logos eben doch Mitglied ist...
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Papa Alpaka schrieb:
sabine78 schrieb am 1.11.18 19:39:
Hm, wie weißt man denn nach, dass man kein Mitglied ist?
...indem man ein entsprechendes Schreiben des Verbandes anfordert?
Ansonsten hat die GKV auf die Aussage des Leistungserbringers zu Vertrauen und ggf. den Nachweis zu erbringen das dem nicht so ist, zum Beispiel indem ein Schreiben des Verbandes beigebracht wird aus dem hervorgeht das Logos eben doch Mitglied ist...
Bin als Logo Fördermitglied in einem Physioverband für Selbstständige. Dies sorgt bei der scheinheiligen Abfrage von sogenannten 'maßgeblichen' GKVen über die jeweilige Verbandsmitgliedschaft regelmäßig für 'leichte' Irritationen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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regiologo schrieb:
Kurzer Einzeiler, dass es in Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Berufsverband keinen Kontrahierungszwang gibt. Das sollte reichen.
Bin als Logo Fördermitglied in einem Physioverband für Selbstständige. Dies sorgt bei der scheinheiligen Abfrage von sogenannten 'maßgeblichen' GKVen über die jeweilige Verbandsmitgliedschaft regelmäßig für 'leichte' Irritationen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Zeit bis zur Begleichung meiner Rechnung, zu verschlechtern.
Bin aber entgegengekommen und habe meinen Mitgliedsausweis von LOGO Deutschland gefaxt...... vielleicht finden sie ja dort auch den richtigen Rahmenvertrag, auf den ich mich übrigens im vorangegangenen Briefwechsel auch bezogen habe.
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Logos Nordrhein schrieb:
Da VDLS e.V. einen eigenen RVO Rahmenvertrag exclusiv für seine Mitglieder abgeschlossen hat, habe ich darauf hingewiesen , dass ich definitiv kein Mitglied bin und somit die Voraussetzung nicht gegeben ist, diesen auf mich anzuwenden. Außerdem sähe ich keine Notwendigkeit mich abrechnungstechnisch, bei einer Verdopplung der
Zeit bis zur Begleichung meiner Rechnung, zu verschlechtern.
Bin aber entgegengekommen und habe meinen Mitgliedsausweis von LOGO Deutschland gefaxt...... vielleicht finden sie ja dort auch den richtigen Rahmenvertrag, auf den ich mich übrigens im vorangegangenen Briefwechsel auch bezogen habe.
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regiologo schrieb:
Auch keine schlüssige Beweisführung, da man theopraktisch parallel in 2 oder mehreren Berufsverbänden Mitglied sein könnte. :kissing_closed_eyes:
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Klauslogo schrieb:
Deswegen wollten doch einige KK dass wir alle den Offenbarungseid leisten und mitteilen, mit welchen Verband(sbedingungen) wir abrechenen wollen....
Ich denke mit Freuden an die Zustände, die entstünden, wenn einzelne Kassen mit einzelnen Praxen separate Verträge abschließen würden, wie es ja lange geplant war und vielleicht irgendwo auch schon stattfindet. Der vermutlich finanzielle Schnapp zum Nachteil der TherapeutInnen würde durch die Bürokratie ratzfatz aufgebraucht. Kicher.
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S. Vogt schrieb:
Das Problem, wie man feststellt, wem welche Abrechnungsmodi zuzuschreiben sind, hätten sich mit Verlaub die Kassen überlegen müssen, als sie die Extrawurst abgesegnet haben. Das sollte nicht Sorge der Heilmittelerbringer sein. Da der Spezialverband da ja wohl nicht so groß ist, kann man darauf hinweisen, dass sich die Kassen selbst eine Übersicht über die Mitgliedschaft verschaffen müssen und zwar als Positivnachweis, nicht umgekehrt. Da kann man gerne diesen Verband um die Mitgliederliste bitten. Wenn die Mitglieder zustimmen, sollte das ja möglich sein.
Ich denke mit Freuden an die Zustände, die entstünden, wenn einzelne Kassen mit einzelnen Praxen separate Verträge abschließen würden, wie es ja lange geplant war und vielleicht irgendwo auch schon stattfindet. Der vermutlich finanzielle Schnapp zum Nachteil der TherapeutInnen würde durch die Bürokratie ratzfatz aufgebraucht. Kicher.
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Susulo schrieb:
Nette Geschichte.
Wieviele Mitglider hat denn der ominöse Verband, der davon ausging, sobald Herr H (?) nur am Verhandlungstisch sitzt verdreifacht sich das Honorar. ... Was ist denn dras geworden?
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