Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Erstvo Kinderarzt sp1 icd code r 47.9
Fvo hno auch sp1 icd code f80.0 diese Verordnung wurde nicht bezahlt weil hätte wegen anderem icd code UND anderem Arzt erstvo sein müssen.
Beide Begründungen sind mir neu
Steht laut Abrechnungsstelle aber im Rahmenvertrag
Wie ist euer Stand?
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lilias schrieb:
Mit der Begründung:
Erstvo Kinderarzt sp1 icd code r 47.9
Fvo hno auch sp1 icd code f80.0 diese Verordnung wurde nicht bezahlt weil hätte wegen anderem icd code UND anderem Arzt erstvo sein müssen.
Beide Begründungen sind mir neu
Steht laut Abrechnungsstelle aber im Rahmenvertrag
Wie ist euer Stand?
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Papa Alpaka schrieb:
Widersprechen und €40 kassieren: Wie sollst du kontrollieren ob der Arzt nicht schon eine ErstVO ausgestellt hat? Du musst dem Arzt an diesem Punkt vertrauen; du kannst nur die Verordnungen auf Regelfälle kontrollieren die durch deine Praxis gelaufen sind. Die zertifizierte Ärztesoftware lässt laut Pflichtenheft keine FolgeVO ohne dazugehörige ErstVO zu.
Was genau dabei jetzt bei F80.0 "Artikukationsstörung" (was ja wiederum nicht soooo gut zu SP 1 passt) bahnbrechend neu ist, kannst du die SoFa ja mal fragen. Bei einer nicht näher bezeichneten Sprech und Sprachstörung hast du vermutlich Die Artikulationsstörung festgestellt ....
Vorschlag an die AOK: du lässt es nachträglich ändern und kassierst dafür die 85 Euro für den Befund nochmal. Wenn die denn so von der neuen Diagnose überzeugt sind, dann musst du das ja auch verifizieren....Gute Einnahmequelle! Ich werde jetzt immer die Leute zu nem andern Arzt schicken und jedesmal Diagnostik abrechnen ....
Aber mal im Ernst: Hab mir grad kurz euren RV angeschaut. Auch bei euch steht dieser wunderbare Passus:
"Charakterisiert die Verordnung als Erst— oder Folgeverordnung oder als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist die Angabe auf der Verordnung für den Heilmittelerbringer erkennbar falsch,
korrigiert er diesen Fehler auf der Verordnung und informiert
hierüber den verordnenden Arzt. Die Änderung ist vom
Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren.
Will heißen: Papa Alpaka hat vollkommen Recht. Für dich konnte das nicht erkennbar sein!
Viel Erfolg beim Mahnen!!
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Susulo schrieb:
Sicher R47.9 ? Den gibt es eigentlich gar nicht. Es gibt den sehr erhellenden R47.8 "sonstige nicht näher bezeichnete Sprech- und Sprachstörung".
Was genau dabei jetzt bei F80.0 "Artikukationsstörung" (was ja wiederum nicht soooo gut zu SP 1 passt) bahnbrechend neu ist, kannst du die SoFa ja mal fragen. Bei einer nicht näher bezeichneten Sprech und Sprachstörung hast du vermutlich Die Artikulationsstörung festgestellt ....
Vorschlag an die AOK: du lässt es nachträglich ändern und kassierst dafür die 85 Euro für den Befund nochmal. Wenn die denn so von der neuen Diagnose überzeugt sind, dann musst du das ja auch verifizieren....Gute Einnahmequelle! Ich werde jetzt immer die Leute zu nem andern Arzt schicken und jedesmal Diagnostik abrechnen ....
Aber mal im Ernst: Hab mir grad kurz euren RV angeschaut. Auch bei euch steht dieser wunderbare Passus:
"Charakterisiert die Verordnung als Erst— oder Folgeverordnung oder als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist die Angabe auf der Verordnung für den Heilmittelerbringer erkennbar falsch,
korrigiert er diesen Fehler auf der Verordnung und informiert
hierüber den verordnenden Arzt. Die Änderung ist vom
Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren.
Will heißen: Papa Alpaka hat vollkommen Recht. Für dich konnte das nicht erkennbar sein!
Viel Erfolg beim Mahnen!!
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
So'n Satz steht vielleicht bei den Ärzten auf der Agenda ... hat mit uns ja aber nix zu tun.
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Nachtrag, @Ilias:
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
Muss isch vor m Abflug einwerfen, nicht im RV aber dafür ziemlich wahrscheinlich in den HMR. Trotzdem nicht wirklich verifizierbar.
Güle güle
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 21.7.18 12:35:
Nachtrag, @Ilias:
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
Muss isch vor m Abflug einwerfen, nicht im RV aber dafür ziemlich wahrscheinlich in den HMR. Trotzdem nicht wirklich verifizierbar.
Güle güle
Nachtrag, @Ilias:
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
Muss isch vor m Abflug einwerfen, nicht im RV aber dafür ziemlich wahrscheinlich in den HMR. Trotzdem nicht wirklich verifizierbar.
Güle güle
maybe. Ilias sprach aber von RV
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 21.7.18 15:14:
Susulo schrieb am 21.7.18 12:35:
Nachtrag, @Ilias:
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
Muss isch vor m Abflug einwerfen, nicht im RV aber dafür ziemlich wahrscheinlich in den HMR. Trotzdem nicht wirklich verifizierbar.
Güle güle
maybe. Ilias sprach aber von RV
maybe. Ilias sprach aber von RV
HMR sin aber quasi Gesetz....
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ali schrieb:
Susulo schrieb am 21.7.18 n neuer
maybe. Ilias sprach aber von RV
HMR sin aber quasi Gesetz....
Ich finde das Argument als Absetzungsgrund nicht hinnehmbar. Ist Problem vom Arzt. Nicht von uns.
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Susulo schrieb:
nun ja. haste mir ein Zitat?
Ich finde das Argument als Absetzungsgrund nicht hinnehmbar. Ist Problem vom Arzt. Nicht von uns.
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morpheus-06 schrieb:
.
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Susulo schrieb:
Nachtrag, @Ilias:
den Satz im RV, wo steht, dass ein neuer Arzt immer ne EVO rausschreiben muss, den würde ich mir mal schriftlich von der AOK geben lassen .... da werden die aber gaaaaaaanz lange suchen und nix finden.
So'n Satz steht vielleicht bei den Ärzten auf der Agenda ... hat mit uns ja aber nix zu tun.
Wenn das Kind keinen Schlaganfall hatte, ist 47 Punkt irgendwas natürlich dämlich. Der Arzt verwendet offensichtlich ein nicht mehr zulässiges Praxisprogramm. Der Fehler ist vor Jahren eingebaut worden, sollte aber inzwischen behoben sein. Ich habe diese Zuordnungen immer per Fax korrigieren lassen, damit genau das nicht passiert, was hier passiert ist.
Wir müssen nicht prüfen, haben aber den Ärger.
Eine FolgeVO von einem anderen Arzt muss auch in Bayern keine EVO sein. Die hängen sich an dem Code auf, der einen neuen Behandlungsfall suggeriert. Der erste Code ist aber nicht zulässig bzw. den gibt es garnicht. Das kann beim Arzt moniert werden, aber nicht bei uns. Wurde denn außer dem Code noch eine schriftliche Diagnosegegeben? z. B. Sigmatismus. Sprachentwicklungsstö.? Dann wäre alles in Ordnung. Würde ich dem Arzt immer empfehlen.
Würde mit der Kasse sprechen und mir erstmal keinen Stress machen. Die zusätzlichen Diagnosekosten würde den unschuldigen HNO belasten. Und mit dem Arzt sprechen mit Hinweis auf Regressgefahr. Solche Rezepte werden bei der Prüfung herausgefischt. Eine Aphasietherapie ist ja nicht begründet. Evtl. ErstVO dahingehend ergänzen und nachreichen.
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Edit: Ich habe öfters mal SP 1 und R47.8 - da es dermaßen unspezifisch ist, habe ich es immer stehen lassen und hatte noch nie Probleme damit. Steht dann ja auch trotzdem immer dabei "Störung vor Abschluss der Sprachentwicklung" , aufgrund von SP1
@Ilias: wie ist denn der Stand der Ding?
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Susulo schrieb:
Gebe dir in allen Punkten Recht, S.Vogt, will nur anmerken, dass ich das mit der Abrechnung einer zusätzlichen Diagnostik eher ironisch gemeint habe. Die KK schießen sich doch mit solchen Unsinnigkeiten auch selber ins Bein. Ich denke eben, erst wenn sie permanent finanziell bestraft werden, dann überdenken sie ihr willkürliches Absetzungsverhalten. Solange wir uns viele Dinge gefallen lassen, solange scheint es lukrativ zu sein.
Edit: Ich habe öfters mal SP 1 und R47.8 - da es dermaßen unspezifisch ist, habe ich es immer stehen lassen und hatte noch nie Probleme damit. Steht dann ja auch trotzdem immer dabei "Störung vor Abschluss der Sprachentwicklung" , aufgrund von SP1
@Ilias: wie ist denn der Stand der Ding?
die erste schwierigkeit war, dass der arzt erst nach mehreren telefonaten bereit war, die folgeverordnung auf eine erstverordnung zu ändern, weil er diesen passus eben auch nicht kannte.
ich werde die geänderte verordnung nun erneut einreichen.
die frage ist, was mache ich mit allen anderen verordnungen nach arztwechseln (haben wir schon öfter) der abrechnungsstelle emmendingen?
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lilias schrieb:
kann sein dass es auch 47.8. war, schreibe gerade von zuhause aus. bisher habe ich die icd codes brav ins pc rprogramm eingetragen, aber nicht weiter "geprüft". es ist nicht die aok sondern eine kleine bkk die über die abrechnungsstelle emmendingen abrechnet. mit der habe ich telefoniert und ich habe das alles schwarz auf weiss, dass ein wechsel des arztes bzw des therapeuten eine erstverordnung nach sich zieht.
die erste schwierigkeit war, dass der arzt erst nach mehreren telefonaten bereit war, die folgeverordnung auf eine erstverordnung zu ändern, weil er diesen passus eben auch nicht kannte.
ich werde die geänderte verordnung nun erneut einreichen.
die frage ist, was mache ich mit allen anderen verordnungen nach arztwechseln (haben wir schon öfter) der abrechnungsstelle emmendingen?
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lilias schrieb:
und kontrolliert ihr die icd-codes? dass die irgendwann eine rolle spielen ist mir klar, aber nach momentanem stand der dinge?
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lilias schrieb:
@alpaka- wie meinst du das mit den 40€ kassieren, das würde ich natürlich gern, wie geht das denn?
und ich habe das alles schwarz auf weiss, dass ein wechsel des arztes bzw des therapeuten eine erstverordnung nach sich zieht.
.....
ich werde die geänderte verordnung nun erneut einreichen.
die frage ist, was mache ich mit allen anderen verordnungen nach arztwechseln (haben wir schon öfter) der abrechnungsstelle emmendingen?
schwarz auf weiß von wem? Persönliche Auslegung Emmendingens oder
Zitat aus der HMRL ?
Das kann definitiv nicht sein, dass wir überprüfen, wieviele VO ein Arzt schon ausgestellt hat. Wir können nur unsere eigenen Abläufe überprüfen. Übrigens wäre mir auch neu, dass ein Arzt einfach mal so EVO ankreuzt, wenn es einen Therapeutenwechsel gibt. Alles Blödsinn. Wenn ich jemand von einer andern Praxis übernehme bekomme ich fast immer FVO, ich rechne allerdings den Befund ab und schreibe einen Vermerk dazu.
Wenn der Arzt etwas nicht ändern will, kommt ein Vermerk auf die VO und fertig.
Ich würde das so nicht stehen lassen. Bist du in einem Verband? Das ist was grundsätzliches, das da geklärt werden muss. Weiterleiten!
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Susulo schrieb:
lilias schrieb am 22.7.18 14:06:
und ich habe das alles schwarz auf weiss, dass ein wechsel des arztes bzw des therapeuten eine erstverordnung nach sich zieht.
.....
ich werde die geänderte verordnung nun erneut einreichen.
die frage ist, was mache ich mit allen anderen verordnungen nach arztwechseln (haben wir schon öfter) der abrechnungsstelle emmendingen?
schwarz auf weiß von wem? Persönliche Auslegung Emmendingens oder
Zitat aus der HMRL ?
Das kann definitiv nicht sein, dass wir überprüfen, wieviele VO ein Arzt schon ausgestellt hat. Wir können nur unsere eigenen Abläufe überprüfen. Übrigens wäre mir auch neu, dass ein Arzt einfach mal so EVO ankreuzt, wenn es einen Therapeutenwechsel gibt. Alles Blödsinn. Wenn ich jemand von einer andern Praxis übernehme bekomme ich fast immer FVO, ich rechne allerdings den Befund ab und schreibe einen Vermerk dazu.
Wenn der Arzt etwas nicht ändern will, kommt ein Vermerk auf die VO und fertig.
Ich würde das so nicht stehen lassen. Bist du in einem Verband? Das ist was grundsätzliches, das da geklärt werden muss. Weiterleiten!
@alpaka- wie meinst du das mit den 40€ kassieren, das würde ich natürlich gern, wie geht das denn?
BGB §286 in Verbindung mit §288: § 286 BGB - Einzelnorm
...kürzt eine GKV deine Rechnung unrechtmäßig erklärt sie damit nachhaltig, deiner Forderung nicht nachkommen zu wollen und gerät somit in Verzug. Da weder du als Therapeutin noch die GKV bzw. deren Abrechnungsdienstleister die Eigenschaft eines Verbrauchers ("Endkunde") besitzen gilt damit der höhere Verzugszinssatz und eine Pauschale in Höhe von €40; dir bleibt das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen :)
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Papa Alpaka schrieb:
lilias schrieb am 22.7.18 14:09:
@alpaka- wie meinst du das mit den 40€ kassieren, das würde ich natürlich gern, wie geht das denn?
BGB §286 in Verbindung mit §288: § 286 BGB - Einzelnorm
...kürzt eine GKV deine Rechnung unrechtmäßig erklärt sie damit nachhaltig, deiner Forderung nicht nachkommen zu wollen und gerät somit in Verzug. Da weder du als Therapeutin noch die GKV bzw. deren Abrechnungsdienstleister die Eigenschaft eines Verbrauchers ("Endkunde") besitzen gilt damit der höhere Verzugszinssatz und eine Pauschale in Höhe von €40; dir bleibt das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen :)
danke für die Rückmeldungen!
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lilias schrieb:
Auslegung Emmendingens
danke für die Rückmeldungen!
Normalerweise löst ein Therapeutenwechsel die Möglichkeit aus, eine Diagnostik unabhängig von einer ErstVo durchzuführen. Nix Diagnostik, nix Therapie und das wird üblicherweise auch auf FolgeVOs akzeptiert.
Wir dürfen im Prinzip wegen Datenschutz nicht prüfen, ob zuvor Verordnungen ausgestellt wurden - so mein Wissensstand. Aber das mache ich natürlich, damit ich weiß, wieviel Therapien mir noch zur Verfügung stehen. Der letzte verordnende Arzt hat ebenfalls u. U. schlechte Karten, wenn er plötzlich - ohne es zu wissen - außerhalb des Regelfalls geht. Wenn die Kassen dann das Geld verweigern oder der Regress zum Tragen kommt, ob zu recht oder nicht, sind die Versorger gelackmeiert.
Die Codes schaue ich schon allein deswegen nach, weil ich wissen will, was die Patienten für Nebendiagnosen haben. Auf dem Rezept muss EINE zum Therapeutenschlüssel stimmige Diagnose stehen. Wenn es nicht verschriftlicht wurde (Apoplex, Demenz, Sprachentwicklungsstö.), muss ich den Code checken, sonst ist die VO ungültig. Soviel zum Thema wir müssten das nicht prüfen.
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S. Vogt schrieb:
Steht dort wörtlich Erstverordnung? Dann könnten sich die Patienten ohne Ende Verordnungen holen. Wie schön. Einfach nur mal zum Nachbararzt gehen und ein neuer Regelfall steht an. Die Kunden der BKK werden begeistert sein.
Normalerweise löst ein Therapeutenwechsel die Möglichkeit aus, eine Diagnostik unabhängig von einer ErstVo durchzuführen. Nix Diagnostik, nix Therapie und das wird üblicherweise auch auf FolgeVOs akzeptiert.
Wir dürfen im Prinzip wegen Datenschutz nicht prüfen, ob zuvor Verordnungen ausgestellt wurden - so mein Wissensstand. Aber das mache ich natürlich, damit ich weiß, wieviel Therapien mir noch zur Verfügung stehen. Der letzte verordnende Arzt hat ebenfalls u. U. schlechte Karten, wenn er plötzlich - ohne es zu wissen - außerhalb des Regelfalls geht. Wenn die Kassen dann das Geld verweigern oder der Regress zum Tragen kommt, ob zu recht oder nicht, sind die Versorger gelackmeiert.
Die Codes schaue ich schon allein deswegen nach, weil ich wissen will, was die Patienten für Nebendiagnosen haben. Auf dem Rezept muss EINE zum Therapeutenschlüssel stimmige Diagnose stehen. Wenn es nicht verschriftlicht wurde (Apoplex, Demenz, Sprachentwicklungsstö.), muss ich den Code checken, sonst ist die VO ungültig. Soviel zum Thema wir müssten das nicht prüfen.
(...) Auf dem Rezept muss EINE zum Therapeutenschlüssel stimmige Diagnose stehen. Wenn es nicht verschriftlicht wurde (Apoplex, Demenz, Sprachentwicklungsstö.), muss ich den Code checken, sonst ist die VO ungültig. Soviel zum Thema wir müssten das nicht prüfen.
Nein, die VO behält ihre Gültigkeit wenn du den ICD-Code nicht inhaltlich kontrollierst. Deine Arbeit wird ggf. den ärztlich gewünschten Zweck verfehlen wenn du eine Wortschatzbehandlung durchführte wo eine Aphasiebehandlung verordnet war; die VO behält aber ihre Gültigkeit...
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Papa Alpaka schrieb:
S. Vogt schrieb am 24.7.18 18:06:
(...) Auf dem Rezept muss EINE zum Therapeutenschlüssel stimmige Diagnose stehen. Wenn es nicht verschriftlicht wurde (Apoplex, Demenz, Sprachentwicklungsstö.), muss ich den Code checken, sonst ist die VO ungültig. Soviel zum Thema wir müssten das nicht prüfen.
Nein, die VO behält ihre Gültigkeit wenn du den ICD-Code nicht inhaltlich kontrollierst. Deine Arbeit wird ggf. den ärztlich gewünschten Zweck verfehlen wenn du eine Wortschatzbehandlung durchführte wo eine Aphasiebehandlung verordnet war; die VO behält aber ihre Gültigkeit...
Steht dort wörtlich Erstverordnung? Dann könnten sich die Patienten ohne Ende Verordnungen holen. Wie schön. Einfach nur mal zum Nachbararzt gehen und ein neuer Regelfall steht an. Die Kunden der BKK werden begeistert sein.
Genau das habe ich weiter oben gemeint, als ich etwas ironisch schrieb "die KK schießen sich hier doch selbst ins Bein"
Gute Einnahmequelle! Ich werde jetzt immer die Leute zu nem andern Arzt schicken und jedesmal Diagnostik abrechnen ....
Normalerweise löst ein Therapeutenwechsel die Möglichkeit aus, eine Diagnostik unabhängig von einer ErstVo durchzuführen. Nix Diagnostik, nix Therapie und das wird üblicherweise auch auf FolgeVOs akzeptiert.
Ganz genau, so wird ein Schuh draus!
Ich mache das nicht. Wenn jemand neu mit EVO kommt beginne ich einen neuen Regelfall. Wenn jemand neu mit FVO kommt, frage ich nach, ob vorher schon Therapie stattgefunden hat, rechne den Befund mit Begründung Praxiswechsel ab und schreibe ab dem nächsten Folgerezept unten drunter, dass ich den Pat übernommen habe und leider keine Ahnung habe, wann adR beginnt. Bislang habe ich so noch nie ne Absetzung bekommen. Wenn, dann würde ich mich wehren. Mich ärgert es sowieso maßlos, dass ich für die gelegentliche geistge Begrenztheit der Helferlein ( sorry, politisch inkorrekt, ich weiß) gradestehen soll. Ich weigere mich einfach, auch noch zusätzliche Recherchearbeit zu machen. Es ist einfach nicht meine Aufgabe. Punkt.
Bin ambivalent. Ja, ich schau sie mir automatisch an, weil ich sie ja in meine software übertrage und natürlich interessiert mich jede weitere Diagnose. Wenn ich es ganz ernst nehmen würde, müsste ich aber bei ca 80% der VO dann eingreifen und somit die immer vorgebetete Diagnosehoheit des Arztes in Zweifel ziehen..... Ich mache es wirklich nur in ganz krassen Fällen. Also, z. B. der Pat hatte eine Hirnblutung mit Folge Aphasie und der Arzt macht dann als code "Aphonie und Dysphonie bei Schädigung im Kopf/Halsbereich" (hab die codes grade nicht vorliegen, war nur ein konstruiertes Beispiel). Da hört dann der Spaß für mich auch auf. Dennoch finde ich es Sch***. Mir hat die ein oder andere SoFa einer KK schon öfters erklärt, dass ich doch nur auf Grund der ärztlichen Diagnose wissen könne, was ich zu tun hätte. Da wird mir wirklich schlecht. Die armen Patienten!
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Susulo schrieb:
S. Vogt schrieb am 24.7.18 18:06:
susulo schrieb am 21.7.18 um 11.50
S.Vogt am 24.7. um 18.06
Wir dürfen im Prinzip wegen Datenschutz nicht prüfen, ob zuvor Verordnungen ausgestellt wurden - so mein Wissensstand. Aber das mache ich natürlich, damit ich weiß, wieviel Therapien mir noch zur Verfügung stehen.
Die Codes schaue ich schon allein deswegen nach, weil ich wissen will, was die Patienten für Nebendiagnosen haben. Auf dem Rezept muss EINE zum Therapeutenschlüssel stimmige Diagnose stehen. Wenn es nicht verschriftlicht wurde (Apoplex, Demenz, Sprachentwicklungsstö.), muss ich den Code checken, sonst ist die VO ungültig. Soviel zum Thema wir müssten das nicht prüfen.
Steht dort wörtlich Erstverordnung? Dann könnten sich die Patienten ohne Ende Verordnungen holen. Wie schön. Einfach nur mal zum Nachbararzt gehen und ein neuer Regelfall steht an. Die Kunden der BKK werden begeistert sein.
Genau das habe ich weiter oben gemeint, als ich etwas ironisch schrieb "die KK schießen sich hier doch selbst ins Bein"
Gute Einnahmequelle! Ich werde jetzt immer die Leute zu nem andern Arzt schicken und jedesmal Diagnostik abrechnen ....
Normalerweise löst ein Therapeutenwechsel die Möglichkeit aus, eine Diagnostik unabhängig von einer ErstVo durchzuführen. Nix Diagnostik, nix Therapie und das wird üblicherweise auch auf FolgeVOs akzeptiert.
Ganz genau, so wird ein Schuh draus!
Ich mache das nicht. Wenn jemand neu mit EVO kommt beginne ich einen neuen Regelfall. Wenn jemand neu mit FVO kommt, frage ich nach, ob vorher schon Therapie stattgefunden hat, rechne den Befund mit Begründung Praxiswechsel ab und schreibe ab dem nächsten Folgerezept unten drunter, dass ich den Pat übernommen habe und leider keine Ahnung habe, wann adR beginnt. Bislang habe ich so noch nie ne Absetzung bekommen. Wenn, dann würde ich mich wehren. Mich ärgert es sowieso maßlos, dass ich für die gelegentliche geistge Begrenztheit der Helferlein ( sorry, politisch inkorrekt, ich weiß) gradestehen soll. Ich weigere mich einfach, auch noch zusätzliche Recherchearbeit zu machen. Es ist einfach nicht meine Aufgabe. Punkt.
Bin ambivalent. Ja, ich schau sie mir automatisch an, weil ich sie ja in meine software übertrage und natürlich interessiert mich jede weitere Diagnose. Wenn ich es ganz ernst nehmen würde, müsste ich aber bei ca 80% der VO dann eingreifen und somit die immer vorgebetete Diagnosehoheit des Arztes in Zweifel ziehen..... Ich mache es wirklich nur in ganz krassen Fällen. Also, z. B. der Pat hatte eine Hirnblutung mit Folge Aphasie und der Arzt macht dann als code "Aphonie und Dysphonie bei Schädigung im Kopf/Halsbereich" (hab die codes grade nicht vorliegen, war nur ein konstruiertes Beispiel). Da hört dann der Spaß für mich auch auf. Dennoch finde ich es Sch***. Mir hat die ein oder andere SoFa einer KK schon öfters erklärt, dass ich doch nur auf Grund der ärztlichen Diagnose wissen könne, was ich zu tun hätte. Da wird mir wirklich schlecht. Die armen Patienten!
Deine Arbeit wird ggf. den ärztlich gewünschten Zweck verfehlen wenn du eine Wortschatzbehandlung durchführte wo eine Aphasiebehandlung verordnet war...
Tut mir leid, Papa A, diesmal schreibst du Blödsinn. Aus dem einfachen Grund, weil in der Logo keine Behandlungen verordnet werden. "Logopäd*innen arbeiten auf Grund eigener Diagnosen und wählen die entsprechende Methode selbst"
Ärzte liefern uns dazu einen medizinischen background, mal mehr, mal weniger hilfreich.
Aus diesem Grund waren wir lange von der Rentenversicherung befreit und aus diesem Grund ist für die Logo der Direktkontakt die einzig logische Folge, Blankoverordnung haben wir im Prinzip schon.....was uns leider nicht von einer formalen Prüfpflicht befreit. :angry: und nicht von der Abhängigkeit wie oft, wie lang.
Edit: etliche Tippfehler...ich hasse tablet-tippeln
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Susulo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.7.18 19:33:
Deine Arbeit wird ggf. den ärztlich gewünschten Zweck verfehlen wenn du eine Wortschatzbehandlung durchführte wo eine Aphasiebehandlung verordnet war...
Tut mir leid, Papa A, diesmal schreibst du Blödsinn. Aus dem einfachen Grund, weil in der Logo keine Behandlungen verordnet werden. "Logopäd*innen arbeiten auf Grund eigener Diagnosen und wählen die entsprechende Methode selbst"
Ärzte liefern uns dazu einen medizinischen background, mal mehr, mal weniger hilfreich.
Aus diesem Grund waren wir lange von der Rentenversicherung befreit und aus diesem Grund ist für die Logo der Direktkontakt die einzig logische Folge, Blankoverordnung haben wir im Prinzip schon.....was uns leider nicht von einer formalen Prüfpflicht befreit. :angry: und nicht von der Abhängigkeit wie oft, wie lang.
Edit: etliche Tippfehler...ich hasse tablet-tippeln
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Papa Alpaka schrieb:
Ich hab es unterlassen ausdrücklich darauf hinzuweisen das ich von der Logopädie nur rudimentäre Kenntnisse und mir das Beispiel aus den Fingern gesaugt habe. Du hast absolut recht wenn du das als "Blödsinn" einschätzt ;)
Da viele Kinderärzte aus Selbstschutz den Standarddiagnosetext mitlaufen lassen, passiert meistens nichts. 48 irgendwas war vor 2 Jahren ein Programmfehler (Gähn), den manche Sprechstundenhilfen bemerkten und manche nicht.
Susulo: Wenn ich aus der Anamnese erfahre, dass eine vorhergehende Therapie abgebrochen wurde oder mir irgendetwas seltsam vorkommt, recherchiere ich das schon, da es sonst ein böses Ende geben kann. Erstens möchte ich nicht von Angehörigen angelogen werden. Das ist kein Zustand, auf dem ich eine Therapie aufbaue. Und zweitens möchte ich nicht um mein Geld gebracht werden oder mich daran beteiligen, dass sich jemand Therapien erschleicht oder diese gegen jede ärztliche/theapeutische Empfehlung erzwingt. Es sind ja meist die Fälle, bei denen ich mich ohnehin über die Verordnung wundere.
Für die Therapie ist es inhaltlich auch meist relevant, wieviele Therapien zuvor schon stattfanden. Wenn jemand partout nicht sagen mag, wieviele Therapien (ungefähr) schon gelaufen sind, dann stimmt in der Regel etwas nicht.
Das mag bei erwachsenen Stimmpatienten vielleicht anders sein.
Dass wir unser Geld bekommen, heißt übrigens nicht, dass der Arzt nicht zur Kasse gebeten wird, wenn es unfreiwillig außerhalb des Regelfalls geht. Vermutlich ist es vertraglich verboten, aber ich warte auf den Tag, an dem ein Arzt die Vergütung von uns zurückverlangt, weil er sie der Krankenkasse zahlen musste.
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S. Vogt schrieb:
Papa Alpaka: da habe ich andere Informationen. Mein Wissensstand ist, dass es zum Indikationsschlüssel eine passende Diagnostik geben muss, sonst ist die VO nicht gültig. Also SP1 + 47.0 geht nicht alleine, wenn nicht eine schriftlich formulierte Diagnose passend zu SP1 und (natürlich mit Leitsymptomatik) vorliegt. Vielleicht wird das in anderen Bundesländern kulanter gehandhabt. In Hessen kommt das zurück.
Da viele Kinderärzte aus Selbstschutz den Standarddiagnosetext mitlaufen lassen, passiert meistens nichts. 48 irgendwas war vor 2 Jahren ein Programmfehler (Gähn), den manche Sprechstundenhilfen bemerkten und manche nicht.
Susulo: Wenn ich aus der Anamnese erfahre, dass eine vorhergehende Therapie abgebrochen wurde oder mir irgendetwas seltsam vorkommt, recherchiere ich das schon, da es sonst ein böses Ende geben kann. Erstens möchte ich nicht von Angehörigen angelogen werden. Das ist kein Zustand, auf dem ich eine Therapie aufbaue. Und zweitens möchte ich nicht um mein Geld gebracht werden oder mich daran beteiligen, dass sich jemand Therapien erschleicht oder diese gegen jede ärztliche/theapeutische Empfehlung erzwingt. Es sind ja meist die Fälle, bei denen ich mich ohnehin über die Verordnung wundere.
Für die Therapie ist es inhaltlich auch meist relevant, wieviele Therapien zuvor schon stattfanden. Wenn jemand partout nicht sagen mag, wieviele Therapien (ungefähr) schon gelaufen sind, dann stimmt in der Regel etwas nicht.
Das mag bei erwachsenen Stimmpatienten vielleicht anders sein.
Dass wir unser Geld bekommen, heißt übrigens nicht, dass der Arzt nicht zur Kasse gebeten wird, wenn es unfreiwillig außerhalb des Regelfalls geht. Vermutlich ist es vertraglich verboten, aber ich warte auf den Tag, an dem ein Arzt die Vergütung von uns zurückverlangt, weil er sie der Krankenkasse zahlen musste.
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S. Vogt schrieb:
Nachdem mal wieder meine Nachricht nicht gesendet, sondern gelöscht wurde..... also,
Wenn das Kind keinen Schlaganfall hatte, ist 47 Punkt irgendwas natürlich dämlich. Der Arzt verwendet offensichtlich ein nicht mehr zulässiges Praxisprogramm. Der Fehler ist vor Jahren eingebaut worden, sollte aber inzwischen behoben sein. Ich habe diese Zuordnungen immer per Fax korrigieren lassen, damit genau das nicht passiert, was hier passiert ist.
Wir müssen nicht prüfen, haben aber den Ärger.
Eine FolgeVO von einem anderen Arzt muss auch in Bayern keine EVO sein. Die hängen sich an dem Code auf, der einen neuen Behandlungsfall suggeriert. Der erste Code ist aber nicht zulässig bzw. den gibt es garnicht. Das kann beim Arzt moniert werden, aber nicht bei uns. Wurde denn außer dem Code noch eine schriftliche Diagnosegegeben? z. B. Sigmatismus. Sprachentwicklungsstö.? Dann wäre alles in Ordnung. Würde ich dem Arzt immer empfehlen.
Würde mit der Kasse sprechen und mir erstmal keinen Stress machen. Die zusätzlichen Diagnosekosten würde den unschuldigen HNO belasten. Und mit dem Arzt sprechen mit Hinweis auf Regressgefahr. Solche Rezepte werden bei der Prüfung herausgefischt. Eine Aphasietherapie ist ja nicht begründet. Evtl. ErstVO dahingehend ergänzen und nachreichen.
Also, wenn ich sage, ich recherchiere nicht, dann beziehe ich das ausschließlich auf den formalen Umgang mit der Verordnung. Was die Therapie angeht, ist es mir auch wichtig zu wissen, was vorher gelaufen ist. Und ich frage das grundsätzlich in jedem Anamnesegespräch. Auch andere Therapien. Sehe das auch so, dass dies für ein Vertrauensverhältnis nötig ist und oft auch zur Therapieplanung.
Die unterschiedliche Meinung, die wir haben bezieht sich nur auf den Umgang mit VO. Mag tatsächlich sein, dass ich diesbezüglich einfach zu wenig schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Was das Zusammenpassen von iks und icd angeht ... hm. Tatsächlich steht (bei mir) in 99 % der Fälle noch eine Klartextdiagnose/ Leitsymptomatkk dabei, sodass ich das entspannt sehe. Ohne wäre ich auch vorsichtiger. Ich hab aber gerade bei Aphasie schon oft VO abgerechnet, da stand dann SP5 , Diagnose Aphasie +(standard)Leitsymptomatik und als icd dann Hemiparese. Da denk ich dann nur "na super" und belasse es dabei. Es ist mir einfach zu blöd - wie gesagt sind mindestens 80 % der "Diagnosen" aus meiner Sicht für die Tonne. Tut mir leid, das sagen zu müssen.
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Susulo schrieb:
Oh, S. Vogt, ich hab mich da nicht differenziert ausgedrückt, hab meinen Post grade nochmal gelesen. Tut mir leid und danke für deine Rückmeldung.
Also, wenn ich sage, ich recherchiere nicht, dann beziehe ich das ausschließlich auf den formalen Umgang mit der Verordnung. Was die Therapie angeht, ist es mir auch wichtig zu wissen, was vorher gelaufen ist. Und ich frage das grundsätzlich in jedem Anamnesegespräch. Auch andere Therapien. Sehe das auch so, dass dies für ein Vertrauensverhältnis nötig ist und oft auch zur Therapieplanung.
Die unterschiedliche Meinung, die wir haben bezieht sich nur auf den Umgang mit VO. Mag tatsächlich sein, dass ich diesbezüglich einfach zu wenig schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Was das Zusammenpassen von iks und icd angeht ... hm. Tatsächlich steht (bei mir) in 99 % der Fälle noch eine Klartextdiagnose/ Leitsymptomatkk dabei, sodass ich das entspannt sehe. Ohne wäre ich auch vorsichtiger. Ich hab aber gerade bei Aphasie schon oft VO abgerechnet, da stand dann SP5 , Diagnose Aphasie +(standard)Leitsymptomatik und als icd dann Hemiparese. Da denk ich dann nur "na super" und belasse es dabei. Es ist mir einfach zu blöd - wie gesagt sind mindestens 80 % der "Diagnosen" aus meiner Sicht für die Tonne. Tut mir leid, das sagen zu müssen.
Schwierig wird es, wie gesagt, wenn es keine schriftliche Diagnose gibt und der Code nicht passt.....
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S. Vogt schrieb:
Das ist vielleicht ein Missverständnis. Indikationsschlüssel und passende verschriftlichte Diagnose, LS - alles gut. Da kann auch im Code noch eine weitere Diagnose ergänzt werden. Kein Problem. Eher hilfreich. Oft enthält ja der Fließtext noch weitere Codes.
Schwierig wird es, wie gesagt, wenn es keine schriftliche Diagnose gibt und der Code nicht passt.....
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lilias schrieb:
Jetzt kam übrigens ein Schreiben von der Abrechnungsstelle, dass alle Verordnungen, die im Zeitfenster April bis Mai bei dieser Kasse abgesetzt wurden, genau so eingereicht werden können, die Kasse zieht Ihre Absetzung zurück.
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