Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
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Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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mein Pat ist ab 1.7. in einer BKK versichert... vorher in AOK---
die VO ist noch im alten Quartal begonnen ( 3x ) und ab 1.7. noch 7 x
meine Abrechnugsfirma hat mir nun den AOK- Vergütungssatz gezahlt..
ich hatte aber gedacht, dass die 7 x ja auch etwas höher vergütet werden müssten... da schon in der neuen Kasse
Differenzbetrag zwar nur 5 EUR - aber was ist eigentlich Sache...
kann ich nur die AOK-Preise ansetzen, weil mit AOK-Mitgliedschaft begonnen oder muss die BKK mir die Differenz nachzahlen?
Danke für baldige Hinweise..
Gruß
S.
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solanda schrieb:
Hallo
mein Pat ist ab 1.7. in einer BKK versichert... vorher in AOK---
die VO ist noch im alten Quartal begonnen ( 3x ) und ab 1.7. noch 7 x
meine Abrechnugsfirma hat mir nun den AOK- Vergütungssatz gezahlt..
ich hatte aber gedacht, dass die 7 x ja auch etwas höher vergütet werden müssten... da schon in der neuen Kasse
Differenzbetrag zwar nur 5 EUR - aber was ist eigentlich Sache...
kann ich nur die AOK-Preise ansetzen, weil mit AOK-Mitgliedschaft begonnen oder muss die BKK mir die Differenz nachzahlen?
Danke für baldige Hinweise..
Gruß
S.
Gruß - Chr.
[bearbeitet am 30.09.13 18:18]
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Die AOK kann sich doch die restlichen Einheiten von der BKK erstatten lassen..
ich dachte das die sich dann gegenseitig ausgleichen... so hörte sich das zumindest mal an, als ich bei der AOK eine VO abgerechnet habe, wo die Mitgliedschaft nicht mehr mit der AOK bestand (bei Abrechnungsdatum!) und es sogar nur deshalb abgesetzt wurde, weil man meinte, dass dieses Kind NICHT bei der AOK versichert sei... was darauf zurückzuführen war, dass die AOK der Mutter schon vorzeitig eine Karte zugeschickt hatte ( obwohl die Frist für die Stornierung des Vertrages noch nicht abgelaufen war.. sodass sie binnen dieser 14 Tages Frist widerrufen hatte...) doch eben nicht wirklich vertraglich gebunden war..
am Ende war es damals auch die AOK, die das Geld bezahlt hat und sich dann von der eigentlichen Versicherung wiedergeholt hat...
Das wäre jetzt aber der Hammer, wenn ich nur 3 Th bezahlt bekäme und der Rest von niemandem bezahlt würde...
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solanda schrieb:
Das wäre echt schlimm... weil ich ja nich vorher wissen konnte, dass die Kasse gewechselt wird... erst bei Vorlage der NEUEN FV hab ich es bemerkt--- und in der Abrechnung eben so behandelt...
Die AOK kann sich doch die restlichen Einheiten von der BKK erstatten lassen..
ich dachte das die sich dann gegenseitig ausgleichen... so hörte sich das zumindest mal an, als ich bei der AOK eine VO abgerechnet habe, wo die Mitgliedschaft nicht mehr mit der AOK bestand (bei Abrechnungsdatum!) und es sogar nur deshalb abgesetzt wurde, weil man meinte, dass dieses Kind NICHT bei der AOK versichert sei... was darauf zurückzuführen war, dass die AOK der Mutter schon vorzeitig eine Karte zugeschickt hatte ( obwohl die Frist für die Stornierung des Vertrages noch nicht abgelaufen war.. sodass sie binnen dieser 14 Tages Frist widerrufen hatte...) doch eben nicht wirklich vertraglich gebunden war..
am Ende war es damals auch die AOK, die das Geld bezahlt hat und sich dann von der eigentlichen Versicherung wiedergeholt hat...
Das wäre jetzt aber der Hammer, wenn ich nur 3 Th bezahlt bekäme und der Rest von niemandem bezahlt würde...
Ich würde Kontakt mit den beiden Kassen aufnehmen und schauen, dass ich eine gütliche Einigung hin bekomme, wenn Sie auf den 7 ThE. sitzen bleiben. Sie haben ja vertragskonform behandelt (mit augenscheinlich gültiger VO). Eigentlich sollte auch Ihre Abrechnungsfirma solche Fälle kennen und ggf. eine Lösung anbieten können - mit denen würde ich mich als allererstes in Verbindung setzen.
Viel Glück und ich hoffe, dass ich unrecht mit meiner Vermutung habe !
Chr.
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christian746 schrieb:
Ja, das wäre wirklich der Hammer. Ich lass mir bei Behandlungsbeginn immer unterschreiben, dass ein Wechsel der KK unverzüglich mitzuteilen ist. Aber selbst das würde im Fall der Fälle nicht unbedingt helfen, ich könnte ggf. nur dem Patienten die ausgefallenen Kosten berechnen, da er sich nicht an den Behandlungsvertrag gehalten hat, wenn er den Wechsel nicht angibt. -
Ich würde Kontakt mit den beiden Kassen aufnehmen und schauen, dass ich eine gütliche Einigung hin bekomme, wenn Sie auf den 7 ThE. sitzen bleiben. Sie haben ja vertragskonform behandelt (mit augenscheinlich gültiger VO). Eigentlich sollte auch Ihre Abrechnungsfirma solche Fälle kennen und ggf. eine Lösung anbieten können - mit denen würde ich mich als allererstes in Verbindung setzen.
Viel Glück und ich hoffe, dass ich unrecht mit meiner Vermutung habe !
Chr.
> Mein Wissenstand ist, dass die VO bei Kassenwechsel mit dem
> Stichtag des Wechsels abgebrochen werden muss (mit dem Vermerk
> \"KK-wechsel\") ?! Für Behandlungen unter der neuen Kasse
> braucht man eine neue VO ?!
.............. dann ist Dein Wissenstand aber nicht besonders weit. Gerade wenn man unsicher ist, bei rechtlichen Fragen besser einfach mal die Finger still halten. :confused:
Für Solanda: natürlich bekommst Du die kompletten Einheiten bezahlt. Die Kassen regeln es unter sich. Du rechnest bei der alten Kasse ab.
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die neue schrieb:
christian746 schrieb:
> Mein Wissenstand ist, dass die VO bei Kassenwechsel mit dem
> Stichtag des Wechsels abgebrochen werden muss (mit dem Vermerk
> \"KK-wechsel\") ?! Für Behandlungen unter der neuen Kasse
> braucht man eine neue VO ?!
.............. dann ist Dein Wissenstand aber nicht besonders weit. Gerade wenn man unsicher ist, bei rechtlichen Fragen besser einfach mal die Finger still halten. :confused:
Für Solanda: natürlich bekommst Du die kompletten Einheiten bezahlt. Die Kassen regeln es unter sich. Du rechnest bei der alten Kasse ab.
So einfach ist es eben leider nicht. Es kommt sehr auf die Kasse an, wie das geregelt wird. Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlich gelagerten Fall, damals betraf es zwei verschiedene VDEK- Kassen. Ich wusste von dem Wechsel nicht und habe bei der alten Kasse abgerechnet. Tatsächlich wurde mir das Honorar, für das die neue Kasse zuständig war, abgezogen mit dem Hinweis, dass keine Mitgliedschaft mehr bestehe. Die neue Kasse stellte sich auch zunächst quer, eben mit dem Argument, es hätte eine neue VO ausgestellt werden müssen (daher mein "Wissensstand", getragen von meinen damaligen Erfahrungen), zahlte dann aber "kulanterweise" (nach ziemlich langer Zeit, etlichen Telefonaten und Schriftverkehr) aufgrund einer von mir eingereichten Kopie. Einen ähnlichen Fall hatte ich mal, weil die Familie ihren Verpflichtungen bezüglich der Einreichung des Familienfragebogens nicht nachgekommen war. Auch hier kam es zur Absetzung und erst sehr spät zum nachträglichen Ausgleich. Alles einige Jahre her und auch sicher abhängig von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Sachbearbeiter.
Aber man kann seinen Wissensstand ja auch auffrischen, dazu sind ja solche Foren besonders gut geeignet:
Ich habe mal bei der AOK angerufen und gefragt, wie es heute i. d. R. gehandhabt wird. Tatsächlich soll es so sein, dass solche Dinge dann direkt zwischen den Kassen geregelt werden, es käme aber immer mal wieder vor, dass das von dem jeweiligen Sachbearbeiter übersehen werden würde und es zunächst zu einer Absetzung käme. Nach Auskunft meiner Abrechnungsfirma würden solche Fälle bei der AOK tatsächlich zumeist vorbildlich geregelt werden, es gäbe aber einige Ersatzkassen und BKK`s, bei denen man dann lange hinter seinem Geld herlaufen müsse.
[bearbeitet am 01.10.13 13:12]
[bearbeitet am 01.10.13 13:25]
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christian746 schrieb:
@ die neue:
So einfach ist es eben leider nicht. Es kommt sehr auf die Kasse an, wie das geregelt wird. Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlich gelagerten Fall, damals betraf es zwei verschiedene VDEK- Kassen. Ich wusste von dem Wechsel nicht und habe bei der alten Kasse abgerechnet. Tatsächlich wurde mir das Honorar, für das die neue Kasse zuständig war, abgezogen mit dem Hinweis, dass keine Mitgliedschaft mehr bestehe. Die neue Kasse stellte sich auch zunächst quer, eben mit dem Argument, es hätte eine neue VO ausgestellt werden müssen (daher mein "Wissensstand", getragen von meinen damaligen Erfahrungen), zahlte dann aber "kulanterweise" (nach ziemlich langer Zeit, etlichen Telefonaten und Schriftverkehr) aufgrund einer von mir eingereichten Kopie. Einen ähnlichen Fall hatte ich mal, weil die Familie ihren Verpflichtungen bezüglich der Einreichung des Familienfragebogens nicht nachgekommen war. Auch hier kam es zur Absetzung und erst sehr spät zum nachträglichen Ausgleich. Alles einige Jahre her und auch sicher abhängig von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Sachbearbeiter.
Aber man kann seinen Wissensstand ja auch auffrischen, dazu sind ja solche Foren besonders gut geeignet:
Ich habe mal bei der AOK angerufen und gefragt, wie es heute i. d. R. gehandhabt wird. Tatsächlich soll es so sein, dass solche Dinge dann direkt zwischen den Kassen geregelt werden, es käme aber immer mal wieder vor, dass das von dem jeweiligen Sachbearbeiter übersehen werden würde und es zunächst zu einer Absetzung käme. Nach Auskunft meiner Abrechnungsfirma würden solche Fälle bei der AOK tatsächlich zumeist vorbildlich geregelt werden, es gäbe aber einige Ersatzkassen und BKK`s, bei denen man dann lange hinter seinem Geld herlaufen müsse.
[bearbeitet am 01.10.13 13:12]
[bearbeitet am 01.10.13 13:25]
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christian746 schrieb:
Mein Wissenstand ist, dass die VO bei Kassenwechsel mit dem Stichtag des Wechsels abgebrochen werden muss (mit dem Vermerk "KK-wechsel") ?! Für Behandlungen unter der neuen Kasse braucht man eine neue VO ?! Mir wäre es neu, dass man mit einer VO bei zwei verschiedenen Kassen abrechnen kann, geschweige denn, dass die eine Kasse die Differenz der anderen Kasse ausgleichen muss. Dass die Abrechnungsfirma den AOK- Satz bezahlt hat wäre insofern klar, als dass sie nichts vom Kassenwechsel weiß und sich stumpf nach dem richtet, was oben als Kasse angegeben ist. Ich befürchte eine Absetzung des Differenzbetrages durch die AOK (also: 3 ThE werden bezahlt, für die anderen ist die AOK nicht zuständig und kürzt den Rechnungsbetrag entsprechend).
Gruß - Chr.
[bearbeitet am 30.09.13 18:18]
> Hallo
> mein Pat ist ab 1.7. in einer BKK versichert... vorher in
> AOK---
> die VO ist noch im alten Quartal begonnen ( 3x ) und ab 1.7.
> noch 7 x
>
> meine Abrechnugsfirma hat mir nun den AOK- Vergütungssatz
> gezahlt..
Es gibt im SGB V eine Regelung "Nachgehender Laeistungsanspruch für die Versicherten".
Wenn Du Feinheiten nicht weißt, wird Dir Deine Abrechnungsfirma NIE einen event. höheren Vergütungssatz bringen.Da musst Du schon selber auseianderfitzen und in Rechnung stellen.
Aber vielleicht hast Du ja ausnahmsweise Glück mit Deiner Abre-Firma.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
solanda schrieb:
> Hallo
> mein Pat ist ab 1.7. in einer BKK versichert... vorher in
> AOK---
> die VO ist noch im alten Quartal begonnen ( 3x ) und ab 1.7.
> noch 7 x
>
> meine Abrechnugsfirma hat mir nun den AOK- Vergütungssatz
> gezahlt..
Es gibt im SGB V eine Regelung "Nachgehender Laeistungsanspruch für die Versicherten".
Wenn Du Feinheiten nicht weißt, wird Dir Deine Abrechnungsfirma NIE einen event. höheren Vergütungssatz bringen.Da musst Du schon selber auseianderfitzen und in Rechnung stellen.
Aber vielleicht hast Du ja ausnahmsweise Glück mit Deiner Abre-Firma.
Gnulda
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Frank Sommer schrieb:
Die GKV die auf der Verordnung eingetragen ist zählt für alle Behandlungen. Bei einem Kassenwechsel während der Behandlungsserie verrechnen es die Kassen intern. Grundlage ist das SGB sowie ein BGH-Urteil. Manche Kassen haben da zwar eine andere Sichtweise, sind aber nicht im Recht.
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