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Ergotherapeuten und behandel...
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Es geht mir nicht um die Details, diese sind mir bewusst, sondern um die praxisnahe Umsetzung:
1.) Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind ausgenommen - Lasst ihr euch von der Begleitperson eine Testung/Impfung zeigen bzw. bleibt die Person dann draußen, wenn sie dies nicht vorweisen kann?
2.) Eine Patientenmutter lässt ihr Kind aktuell nicht in die Schule (wie auch immer sie das macht) wegen der Testpflicht - somit also auch "Praxisverbot", richtig?
3.) Was macht ihr mit angestellten Impfverweigerern? So wie ich es lese benötigen diese einen täglichen Schnelltest (24 Stunden gültig) oder alle 2 Tage einen PCR-Test (48 Stunden)? Stellt IHR also 5 Schnelltest pro Woche/pro Person zu Verfügung?? Wer bezahlt das? Ab Oktober werden die Tests zudem auch noch kostenpflichtig...
4.) Kurz und knapp: Wir müssen uns von jedem Patienten vor jeder Stunde entweder den Impfpass (am Besten kopieren und in die Akte?) bzw. jedesmal einen Schnelltest zeigen lassen?
Vielen Dank für euer Feedback, ich bin sehr gespannt, wie das in anderen Praxen läuft...
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Beispielsweise gibt's in Bayern in therapeutischen Praxen kein 3G. Steht dort allerdings auch deutlich so drin.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Schau mal in die aktuelle Fassung der Verordnung deines Bundeslandes.
Beispielsweise gibt's in Bayern in therapeutischen Praxen kein 3G. Steht dort allerdings auch deutlich so drin.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gelten seit 2.9.21 ja die 3-G-Regeln auch für "körpernahe" Berufe, das uns ja auch inkludiert?
Es geht mir nicht um die Details, diese sind mir bewusst, sondern um die praxisnahe Umsetzung:
1.) Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind ausgenommen - Lasst ihr euch von der Begleitperson eine Testung/Impfung zeigen bzw. bleibt die Person dann draußen, wenn sie dies nicht vorweisen kann?
2.) Eine Patientenmutter lässt ihr Kind aktuell nicht in die Schule (wie auch immer sie das macht) wegen der Testpflicht - somit also auch "Praxisverbot", richtig?
3.) Was macht ihr mit angestellten Impfverweigerern? So wie ich es lese benötigen diese einen täglichen Schnelltest (24 Stunden gültig) oder alle 2 Tage einen PCR-Test (48 Stunden)? Stellt IHR also 5 Schnelltest pro Woche/pro Person zu Verfügung?? Wer bezahlt das? Ab Oktober werden die Tests zudem auch noch kostenpflichtig...
4.) Kurz und knapp: Wir müssen uns von jedem Patienten vor jeder Stunde entweder den Impfpass (am Besten kopieren und in die Akte?) bzw. jedesmal einen Schnelltest zeigen lassen?
Vielen Dank für euer Feedback, ich bin sehr gespannt, wie das in anderen Praxen läuft...
jedenfalls ist das hier in MV so. also keine 3G Regeln.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dbs sagt 3G
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silgreif schrieb:
Link
ok, dann verstehe ich das vom dbs nicht... Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@silgreif
ok, dann verstehe ich das vom dbs nicht... Danke
In BW steht übrigens ausdrücklich 3G bei körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von z. B. Physio-Logo-Ergo😉
Schöne Grüße
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asima schrieb:
@silgreif Was für ein Thema war das denn konkret? Der Link geht bei mir leider nicht auf...
In BW steht übrigens ausdrücklich 3G bei körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von z. B. Physio-Logo-Ergo😉
Schöne Grüße
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silgreif schrieb:
wir sind doch nicht die körpernahen Berufe, sondern zählen zu den medizinischen..
jedenfalls ist das hier in MV so. also keine 3G Regeln.
Also seit hier die erste Warnstufe greift handhabe ich das folgendermaßen:
- bei Vorschulkindern ist es egal
- Schulkinder werden über die Schule getestet, verweigern Eltern das würde ich auf einem offiziellen Test bestehen oder nicht behandeln
- meine erwachsenen Patienten sind zum Glück alle geimpft, das hab ich einmal in der Akte notiert und gut is
- Eltern/Begleitpersonen betreten nur noch die Praxis wenn 3G. Hier sind die meisten Eltern auch geimpft, das hab ich mir ebenfalls einmal notiert und laß es mir nicht jedesmal wieder vorzeigen. Sonst machen wir eine Übergabe an der Praxistür.
Ich arbeite solo, von daher stellt sich die Frage mit verweigernden Angestellten für mich nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, jemand der 3G verweigert mit Patienten arbeiten zu lassen.
Selber teste ich mich trotz Impfung weiter regelmäßig.
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a.sch. schrieb:
In Niedersachsen sind zusätzlich zu den körpernahen Berufen aufgeführt "therapeutische medizinische Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie etc" (Zitat aus dem Kopf), da gehören wir wahrscheinlich dazu.
Also seit hier die erste Warnstufe greift handhabe ich das folgendermaßen:
- bei Vorschulkindern ist es egal
- Schulkinder werden über die Schule getestet, verweigern Eltern das würde ich auf einem offiziellen Test bestehen oder nicht behandeln
- meine erwachsenen Patienten sind zum Glück alle geimpft, das hab ich einmal in der Akte notiert und gut is
- Eltern/Begleitpersonen betreten nur noch die Praxis wenn 3G. Hier sind die meisten Eltern auch geimpft, das hab ich mir ebenfalls einmal notiert und laß es mir nicht jedesmal wieder vorzeigen. Sonst machen wir eine Übergabe an der Praxistür.
Ich arbeite solo, von daher stellt sich die Frage mit verweigernden Angestellten für mich nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, jemand der 3G verweigert mit Patienten arbeiten zu lassen.
Selber teste ich mich trotz Impfung weiter regelmäßig.
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a.sch. schrieb:
Meine Patieneten wissen meistens daß ich geimpft bin, kontrolliert hat es noch keiner. Wäre für mich aber kein Problem.
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Elleng schrieb:
Und wirst du von den P. nach deiner Impfung bzw. Testung gefragt?
Wenn ein/e Angehörige/r keinen der Nachweise hat, muss er/sie draußen warten bzw. darf nicht mit rein.
2. Ja, entweder eben Testnachweis oder zuhause bleiben.
3. Keine Ahnung, bei mir sind alle geimpft, habe ich noch nicht drüber nachgedacht.
4. Einmal Impfnachweis zeigen lassen und in der Akte vermerken. Die anderen Nachweise je nach Gültigkeit eben immer aktuell überprüfen.
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kerfi schrieb:
1. Ich habe einen Aushang mit dem Hinweis auf die 3G-Regel an der Eingangstür hängen. Bei uns muss man sowieso klingeln.
Wenn ein/e Angehörige/r keinen der Nachweise hat, muss er/sie draußen warten bzw. darf nicht mit rein.
2. Ja, entweder eben Testnachweis oder zuhause bleiben.
3. Keine Ahnung, bei mir sind alle geimpft, habe ich noch nicht drüber nachgedacht.
4. Einmal Impfnachweis zeigen lassen und in der Akte vermerken. Die anderen Nachweise je nach Gültigkeit eben immer aktuell überprüfen.
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a.sch. schrieb:
Er ist in der Verantwortung, nicht ihr.
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Elleng schrieb:
Unser Chef ist nicht geimpft und nicht genesen und wir wissen nicht ob er uns seinen test dann zeigen müsste ?
Tägliches testen Pflicht?
Gruß Frank
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FSchulze schrieb:
Ok, wie ist es also mit ungeimpften Mitarbeitern?
Tägliches testen Pflicht?
Gruß Frank
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