Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Ich habe heute leider eine Absetzung bekommen
20er Rezept SP5...
Es wurden nur 10 Stunden bezahlt.
Habe ich da noch irgendeine Chance an mein Geld zu kommen?
Und wie läuft das jetzt mit der bezahlten Zuzahlung der Patientin?
Danke für hilfreiche Antworten!
Nicki
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Nicki153 schrieb:
Hallo Ihr Wissenden,
Ich habe heute leider eine Absetzung bekommen
20er Rezept SP5...
Es wurden nur 10 Stunden bezahlt.
Habe ich da noch irgendeine Chance an mein Geld zu kommen?
Und wie läuft das jetzt mit der bezahlten Zuzahlung der Patientin?
Danke für hilfreiche Antworten!
Nicki
Verordnungsmenge durch Therapiefrequenz gleich oder weniger als 12
Ansonsten sind Absetzungen vorprogrammiert.
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logothf schrieb:
Bei mir sind 20-er Verordnungen SP5 3x wöchentlich überhaupt kein Problem. Ist die Verordnung außerhalb des Regelfalls? Der Patient muss theoretisch alle 12 Wochen beim Arzt vorstellig sein können.
Verordnungsmenge durch Therapiefrequenz gleich oder weniger als 12
Ansonsten sind Absetzungen vorprogrammiert.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ich gehe davon aus, dass es keineVO adR war, dort sind 20x möglich ...Bei VO im Regelfall gilt die Höchstmenge, die in den HMR steht.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Mit welcher Begründung wurde denn abgesetzt?????
Bei ErstVO keine 20er VO möglich. FolgeVO können bei SP5 auch 20er sein.
Unterbrechungen??
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Also die Verordnung ist leider eine Erstverordnung. Also wurde natürlich völlig zurecht gekürzt. Aber heftig ist es natürlich trotzdem, da ja die Arbeit geleistet wurde :angry:
Was mache ich denn jetzt mit der bereits gezahlten Zuzahlung der Patientin???
Vielen Dank noch mal!
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Nicki153 schrieb:
Entschuldigt, dass ich nicht mehr geantwortet habe... Ich war im Urlaub und habe es dann etwas vergessen...
Also die Verordnung ist leider eine Erstverordnung. Also wurde natürlich völlig zurecht gekürzt. Aber heftig ist es natürlich trotzdem, da ja die Arbeit geleistet wurde :angry:
Was mache ich denn jetzt mit der bereits gezahlten Zuzahlung der Patientin???
Vielen Dank noch mal!
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rosenberger schrieb:
Die Informationen reichen nicht zur Beurteilung.
Mit welcher Begründung wurde denn abgesetzt?????
Bei ErstVO keine 20er VO möglich. FolgeVO können bei SP5 auch 20er sein.
Unterbrechungen??
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