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• Du verdienst bei uns nach
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und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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habe vom Neurologen eine Erstverordnung mit 20 Therapien. Geht das laut neuer HMR ? Ich kann das nirgendwo rauslesen. Wären ja dann sogar 20 +1 (Erstbefundung).
Habe eine andere Patientin seit letztem Jahr dauerhaft in Behandlung, die auch Anfang Januar eine 20-er Verordnung brachte. Da aber ab Januar alle Behandlungsfälle auf Null zurück gesetzt werden, wäre das doch auch wieder eine Erstverordnung und somit nur 10 Therapien möglich, oder? Bitte erleuchtet mich. Die neuen HMR rauben mir den letzten Nerv!
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Logolo schrieb:
Hallo,
habe vom Neurologen eine Erstverordnung mit 20 Therapien. Geht das laut neuer HMR ? Ich kann das nirgendwo rauslesen. Wären ja dann sogar 20 +1 (Erstbefundung).
Habe eine andere Patientin seit letztem Jahr dauerhaft in Behandlung, die auch Anfang Januar eine 20-er Verordnung brachte. Da aber ab Januar alle Behandlungsfälle auf Null zurück gesetzt werden, wäre das doch auch wieder eine Erstverordnung und somit nur 10 Therapien möglich, oder? Bitte erleuchtet mich. Die neuen HMR rauben mir den letzten Nerv!
Viele Grüße
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Alo schrieb:
Hallo, 20 stehen drauf, die darfst Du auch machen. Hatte bis jetzt kein Problem mit den Abrechnungen. Du kannst bei besonderem Verordnungsbedarf sogar 24 Behandlungen machen. Gibt ja keinen Regelfall mehr, nur noch den Verordnungsfall. Blöd ist nur, dass wieder nur 20 Spalten zur Verfügung stehen, bei der ersten Verordnung quetsche ich aber die letzte Behandlung einfach unten drunter. Nicht verzweifeln!
Viele Grüße
LG Martina
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Alo schrieb:
Danke für die Ergänzung, das ist natürlich wichtig. Hatte bis jetzt vom Neurologen nur SP5/6.
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logoU schrieb:
Das kommt auf den Indikationsschlüssel an, dieser regelt, wie viele Einheiten pro Rezept gemacht werden können (bei ganz normalen VO). Bei z.B. SC ist und bleibt es 10 Einheiten pro Rezept, bei SP5 können es durchaus 20 sein. Nachzulesen z.B. unter KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung Die Heilmittelrichtlinie.
LG Martina
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a.sch. schrieb:
Meines Wissens muß es außerdem möglich sein, die Therapie in 12 Wochen abzuarbeiten. Wenn also einmal wöchentlich therapiert wird gehen nur 12 Therapien, bei 2 mal eben 24.
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