- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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DDG setzt VO ab. Arzt hatte Ausstellungsdatum vergessen. Patienten hingeschickt. Arzt trägt Ausstellungsdatum ein und stempelt dazu mit Arztstempel.
Jetzt komplett abgesetzt mit schönem Hinweis , dass wir das laut § 3 auch nicht nochmal einreichen dürfen.Der Arzt hat vergessen NEBEN dem Ausstellungsdatum, dass er handschriftlich eingetragen hat - noch das Datum zu schreiben an dem er das Ausstellungsdatum eingetragen hat!
Wie kann so eine bekn... Anordnug von den vVrbänden durchgewunken werden.
Wir haben ordnungsgewmäß unsere Leistung vollbracht, die Kasse darf Zahlung verweigern, ohne Chance für uns so eine unsinnige Lappalie zu korrigieren.
Kann man da nicht eine Sammelklage einreichen oder irgendwie rechtlich wegen verwaltungstechnischem Irrsinn Schadensersatz verlangen? Irgendwas muss doch möglich sein!
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Grundsätzlich schärfen wir den Patienten ein, eine Verordnung bei Änderungsbedarf immer neu ausstellen und nicht korrigieren zu lassen. Falls der Arzt sich querstellt (was häufiger vorkommt), darf er sich dann die im Merkblatt aufgeführten Regeln durchlesen und bei einer eventuellen Korrektur beachten.
Wenn's dann trotzdem nicht funktionieren sollte und der Patient mit einer ungültigen VO ankommt, fällt der Termin halt aus und der Patient bekommt, wie im Merkblatt angekündigt, eine Ausfallrechnung.
Leider hilft das alles nichts bei einer telefonischen Anmeldung; da müssen die Verordnungen halt zwei Tage vor dem Termin vorgelegt werden.
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Tuxedo schrieb:
Wir haben dazu jetzt ein Merkblatt für Patienten entwickelt, mit dem sie zum Arzt gehen können; ist allerdings noch in der Testphase.
Grundsätzlich schärfen wir den Patienten ein, eine Verordnung bei Änderungsbedarf immer neu ausstellen und nicht korrigieren zu lassen. Falls der Arzt sich querstellt (was häufiger vorkommt), darf er sich dann die im Merkblatt aufgeführten Regeln durchlesen und bei einer eventuellen Korrektur beachten.
Wenn's dann trotzdem nicht funktionieren sollte und der Patient mit einer ungültigen VO ankommt, fällt der Termin halt aus und der Patient bekommt, wie im Merkblatt angekündigt, eine Ausfallrechnung.
Leider hilft das alles nichts bei einer telefonischen Anmeldung; da müssen die Verordnungen halt zwei Tage vor dem Termin vorgelegt werden.
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der alles wußte schrieb:
Die DDG überprüft auch Rzp., die vor längerer Zeit abgerechnet wurden. Wir haben da mal eben ne Summe von mehreren Tausend Juros, die "Bei Ihrer nächsten Abrechnung verrechnet werden". Davaso ist genauso ein K..... Verein. Kommt das Blanko, kannste demnächst Geld vorher einzahlen, den Rest auch spenden. Die Beihilfe sowie die BG*s setzten mittlerweile auch ab. Die Klugsch..... in diesen Foren wissen ja meist alles besser. Ich jedoch, möchte mich um meine Patienten kümmern und nicht immer um meine wohlverdiente Kohle kämpfen. Das Sytem fährt sich in wenigen Jahren selbst vor die Wand. Leistungserbringer müssen Rezepte, die zu 80 % falsch ausgestellt wurden, prüfen und ggf. ändern lassen. Ich bin für die Einführung einer Aufwandentschädigung von 15-20€ für falsch ausgefüllte Rezepte, was einer Behanlung entspräche. Der Zeitaufwand ist doch ernorm und eigenstlich nicht leistbar. Es kann auch nicht sein, das Patienten hier in die Pflicht genommen werden. Haben die Schuld an der Unfähigkeit des Systems ? Das Wort zum Sonntag
Wer sich mit sowas nicht rumschlagen will, der wird nicht selbständig.
Und wenn die Absetzungen nicht gerechtfertigt sind, dann gibt es 40 Euro plus Zinsen extra. Ich freue mich dann immer, weil es ein nettes Zubrot ist. Also hoffen wir weiter auf die Dämlichkeit der Kassen und Davaso usw., denn das gibt Extrageld.
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Wonderwoman schrieb:
@der alles wußte Hmmm... Für mich hört sich dieses Geheule an, als wäre PI der falsche Beruf für Dich.
Wer sich mit sowas nicht rumschlagen will, der wird nicht selbständig.
Und wenn die Absetzungen nicht gerechtfertigt sind, dann gibt es 40 Euro plus Zinsen extra. Ich freue mich dann immer, weil es ein nettes Zubrot ist. Also hoffen wir weiter auf die Dämlichkeit der Kassen und Davaso usw., denn das gibt Extrageld.
dies gehört abgeschafft.
Auch dass einem in vielen Fällen die nachträgliche Änderung solcher idiotischen Absetzungsgründe verwehrt werden , wie - „ach erst am 29. Tag VO begonnen , leider 10 Behamdlungen umsonst gemacht und weitere anderen formale Schikanen …
Das braucht kein Physio der seinem Beruf nachgeht.
Das hat nichts mit Selbstständigkeit zu tun.
ich muss doch nicht jeden Scheiss mitmachen!
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J.H. schrieb:
ich finde formale Absetzungen aufgrund von solchen Nebensächlichkeiten wie „Datum der Änderung der VO durch den Arzt fehlt“ absolut unbegründet.
dies gehört abgeschafft.
Auch dass einem in vielen Fällen die nachträgliche Änderung solcher idiotischen Absetzungsgründe verwehrt werden , wie - „ach erst am 29. Tag VO begonnen , leider 10 Behamdlungen umsonst gemacht und weitere anderen formale Schikanen …
Das braucht kein Physio der seinem Beruf nachgeht.
Das hat nichts mit Selbstständigkeit zu tun.
ich muss doch nicht jeden Scheiss mitmachen!
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kvet schrieb:
@J.H. Aber warum wird dagegen nicht angegangen?
Liebe Grüße
Michael
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Michael H. schrieb:
@Wonderwoman Hmmm...ich find das ist keine Art wie man sich in einem Forum miteinander unterhalten sollte. Einfach mal so.
Liebe Grüße
Michael
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@der alles wußte Hi @der alles wußte, >>...Die Beihilfe ...... setzten mittlerweile auch ab. ...<< Ich wußte aber bis zu Deinem Post von vor 6 Monaten auch noch nicht, das die Beihilfe uns was absetzt; zumal die Beihilfe keine Krankenkasse ist mit denen wir einen Vertrag haben...thinking_faceface_with_rolling_eyes
JürgenK ;)
Das kann sie doch gar nicht.
Versteh ich nicht, magst du mal erklären?
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Shia schrieb:
@JürgenK was ha die Beihilfe dir denn abgesetzt? 😳
Das kann sie doch gar nicht.
Versteh ich nicht, magst du mal erklären?
Hi Shia, mir hat Niemand was abgesetzt.....ich habe nur den Beitrag von @der alles wußte kommentiert (mir kann auch niemand mehr was absetzen )Du hast meinen Beitrag falsch gelesen...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Shia
Hi Shia, mir hat Niemand was abgesetzt.....ich habe nur den Beitrag von @der alles wußte kommentiert (mir kann auch niemand mehr was absetzen )Du hast meinen Beitrag falsch gelesen...
MfG
JürgenK ;)
Was hat das denn mit PI zu tun ? wer sich damit nicht rumschlagen will.......? !
Ich bin Physio. und keine Reklamationsmaschine.Zubrot hin oder her.
Ich Sch...auf die 40 € habe lieber weniger Stress im Job.
Blödsinniges Argument....sorry
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Wonderwoman
Was hat das denn mit PI zu tun ? wer sich damit nicht rumschlagen will.......? !
Ich bin Physio. und keine Reklamationsmaschine.Zubrot hin oder her.
Ich Sch...auf die 40 € habe lieber weniger Stress im Job.
Blödsinniges Argument....sorry
Grüße
...da kann ich es verkraften, dass die GKVen gerade auf €4.000 sitzen bei denen ich mir mit dem Inkasso Zeit lasse 😋
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Papa Alpaka schrieb:
@Michael Woelky €40 zzgl. 8% über Basiszins, seit 01.07.2023 liegt der bei 3,12% - die €40 teile ich mir mit der Büroassistenz (hat auch keinen Bock drauf, aber für €20 kümmert sie sich drum), die 11,12% Zinsen krieg ich anderswo nicht so leicht...
...da kann ich es verkraften, dass die GKVen gerade auf €4.000 sitzen bei denen ich mir mit dem Inkasso Zeit lasse 😋
Alles kalr...besser man hat keine Absetzungen o.ä.Dennoch blödes Argument ! Wenn ich gewollt hätte ,wäre ich Gerichtvollzieher geworden könnte regelmäßig Kohle einfordern.....fairer wäre es Du würdest deiner Schreibsklavin etwas mehr vom Kuchen abgeben...innocent
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Papa Alpaka
Alles kalr...besser man hat keine Absetzungen o.ä.Dennoch blödes Argument ! Wenn ich gewollt hätte ,wäre ich Gerichtvollzieher geworden könnte regelmäßig Kohle einfordern.....fairer wäre es Du würdest deiner Schreibsklavin etwas mehr vom Kuchen abgeben...innocent
Grüße
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J.H. schrieb:
Gerade war mein RR wieder über 200!
DDG setzt VO ab. Arzt hatte Ausstellungsdatum vergessen. Patienten hingeschickt. Arzt trägt Ausstellungsdatum ein und stempelt dazu mit Arztstempel.
Jetzt komplett abgesetzt mit schönem Hinweis , dass wir das laut § 3 auch nicht nochmal einreichen dürfen.Der Arzt hat vergessen NEBEN dem Ausstellungsdatum, dass er handschriftlich eingetragen hat - noch das Datum zu schreiben an dem er das Ausstellungsdatum eingetragen hat!
Wie kann so eine bekn... Anordnug von den vVrbänden durchgewunken werden.
Wir haben ordnungsgewmäß unsere Leistung vollbracht, die Kasse darf Zahlung verweigern, ohne Chance für uns so eine unsinnige Lappalie zu korrigieren.
Kann man da nicht eine Sammelklage einreichen oder irgendwie rechtlich wegen verwaltungstechnischem Irrsinn Schadensersatz verlangen? Irgendwas muss doch möglich sein!
Vielleicht mal ein Fall für Extra 3, der reale Irrsinn. Klagen dauert zu lange und die Gerichte sind ja auch schon überlastet. Kopf hoch, als Leergeld verbuchen, und RR senken.
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Jytte schrieb:
Hab ich auch schon gehabt und einen mittelschweren Wutanfall bekommen. Tatsächlich war es schon immer so, dass Änderungen auf einem Rezept mit Stempel, Unterschrift des Arztes und Datum der Änderung versehen werden mussten. Wir haben in der Vergangenheit eine gewisse Toleranz diesbezüglich genossen, wenn bspw. die Unterschrift der MFA auf Änderungen akzeptiert wurde oder eben die fehlende Datumsangabe der Änderung. Das wir solche Rezepte jetzt aber nicht noch einmal einreichen dürfen ist neu und voll daneben, bringt den KK aber wohl richtig Geld.
Vielleicht mal ein Fall für Extra 3, der reale Irrsinn. Klagen dauert zu lange und die Gerichte sind ja auch schon überlastet. Kopf hoch, als Leergeld verbuchen, und RR senken.
Erst einen Vertrag unterschreiben und sich dann über den Vertragsinhalt beschweren.
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Wonderwoman schrieb:
Bist Du klein-tom unter neuer Flagge? So einen Dünnpfiff kenne ich nur von dem.
ICH würde sowas vom Sozialgericht klären lassen... aber so bin ich.
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Wonderwoman schrieb:
Sammelklagen vor dem Sozialgericht gibt es nicht. Das kannst Du auch leicht selbst machen. Kostet kleines Geld, wenn Du keinen Anwalt benötigst. Klagen vor dem Sozialgericht benötigen keinen Anwalt und sind nicht so streng wie vor den Zivilgerichten, denn die Richter müssen auch selbst ermitteln und nicht alles vorgekaut bekommen.
ICH würde sowas vom Sozialgericht klären lassen... aber so bin ich.
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Halbtitan schrieb:
Ja völlig bescheuert ist das!
Erst einen Vertrag unterschreiben und sich dann über den Vertragsinhalt beschweren.
Die nicht heilbare Absetzung meiner Verordnung bezog sich auf die fehlende Arztunterschrift.
Hab ich nicht auf mir sitzen lassen: Patient seit 2015 regelmässig mit MLD-45 Verordnung nach Prostata CA. Immer von derselben Ärztin mit selber Diagnose und 12x 1-2/Woche.
KKH angeschrieben mit Kopie der Verordnung. Situation geschildert mit Bitte um Prüfung und Überweisung. 1 Woche später Antwort KKH: bitte nochmal Kopie mit original Unterschrift und Praxisstempel der Ärztin schicken. Überweisung der 467,- waren 4 Tage später auf dem Konto. Geht manchmal auch einfach...
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anica085 schrieb:
Mir wurde gerade ein komplettes Rezept abgesetzt weil, i.a. vom Arzt unterschrieben wurde...triumph
Ist bei uns auch passiert; Unterschrift durch einen anderen als den verordnenden Arzt in einer Gemeinschaftspraxis mit 7 Ärzten, wohl weil der verordnende Arzt gerade nicht in der Praxis war.
Nach Telefonat mit der Techniker und Androhung einer Strafanzeige waren die dann bereit ein "Korrekturverfahren" durchzuführen; d.h. die Unterschrift des zuständigen Arztes wurde eingeholt und nachgereicht, danach wurde anstandslos gezahlt.
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Tuxedo schrieb:
@anica085
Ist bei uns auch passiert; Unterschrift durch einen anderen als den verordnenden Arzt in einer Gemeinschaftspraxis mit 7 Ärzten, wohl weil der verordnende Arzt gerade nicht in der Praxis war.
Nach Telefonat mit der Techniker und Androhung einer Strafanzeige waren die dann bereit ein "Korrekturverfahren" durchzuführen; d.h. die Unterschrift des zuständigen Arztes wurde eingeholt und nachgereicht, danach wurde anstandslos gezahlt.
dann probiere ich das auch.
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anica085 schrieb:
@AaronA
dann probiere ich das auch.
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SiegesgöttinXX schrieb:
Mein Fall war folgender: bis Juli 2022 habe ich über die RZH abgerechnet. 5!!! Monate später kam eine Differenzmitteilung der RZH, dass eine Verordnung in Höhe von 467,- € abgesetzt wurde, Krankenkasse war die KKH, Abrechnungszentrum Emmendingen. Nach Rücksprache mit der RZH wurde mir empfohlen, die KKH direkt zu kontaktieren, da die Rechenzentren der Krankenkassen gerade sehr erpicht darauf sind, Fehler bei den eingereichten Verordnungen zu suchen.
Die nicht heilbare Absetzung meiner Verordnung bezog sich auf die fehlende Arztunterschrift.
Hab ich nicht auf mir sitzen lassen: Patient seit 2015 regelmässig mit MLD-45 Verordnung nach Prostata CA. Immer von derselben Ärztin mit selber Diagnose und 12x 1-2/Woche.
KKH angeschrieben mit Kopie der Verordnung. Situation geschildert mit Bitte um Prüfung und Überweisung. 1 Woche später Antwort KKH: bitte nochmal Kopie mit original Unterschrift und Praxisstempel der Ärztin schicken. Überweisung der 467,- waren 4 Tage später auf dem Konto. Geht manchmal auch einfach...
Wegen solcher lapidaren "Fehler" eine VO nicht bezahlt zu kriegen ist tatsächlich sehr ärgerlich. Die Leistung wurde ja schließlich erbracht.
Man macht es sich sehr einfach. Habe ich wegen eines kleinen falsch gesetzten X auch schon erfahren. Die geleistete Arbeit wird quasi nicht bezahlt - wegen nichts. Rahmenvertrag unterschrieben hin oder her. Evtl. kannst Du noch etwas erreichen indem Du einen Anwalt bemühst. Ergebnis offen denke ich mal. Der Versuch könnte es, je nach Verlust, wert sein.
Allen die hier stets korrekt unterwegs sind gratuliere ich zu ihrer Unfehlbarkeit! thinking_face
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SiegesgöttinXX schrieb:
Nun, ich glaube nicht, dass manche hier unfehlbar sind. Fehler passieren immer und aus den Beispielen hier kann man eher lernen. Bin sehr dankbar für die Beiträge, wie man sich wehren kann! Jammern hilft nicht, Rahmenvertrag hin oder her thinking_face
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Ligamentum schrieb:
Unfehlbar bin ich nicht, jedoch fange ich keinen Ersttermin an, ohne das Rezept vorher Rezept gesehen zu haben. Im Zeitalter von Whatsapp, Email und Telefax ist das ja kein Problem. Das hatte Herr Richter vom ZVK Thüringen mir seinerzeit mehrfach angeraten und ich habe es mir zu eigen gemacht. Ich nehme erst gar keine Rezepte an, an denen etwas "faul" ist und lebe seitdem ruhiger. Eine Kontrolle mit Thevea ist kostenlos, binnen Sekunden erledigt und funktioniert sogar von unterwegs. Vielleicht kommt der eine oder andere nicht mehr zu mir - kein Problem der Plan ist ohnehin voll.
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Angie D schrieb:
Sonst wird hier (fast) jeder der postet irgendwie von den Forumteilnehmern aufgebaut.
Wegen solcher lapidaren "Fehler" eine VO nicht bezahlt zu kriegen ist tatsächlich sehr ärgerlich. Die Leistung wurde ja schließlich erbracht.
Man macht es sich sehr einfach. Habe ich wegen eines kleinen falsch gesetzten X auch schon erfahren. Die geleistete Arbeit wird quasi nicht bezahlt - wegen nichts. Rahmenvertrag unterschrieben hin oder her. Evtl. kannst Du noch etwas erreichen indem Du einen Anwalt bemühst. Ergebnis offen denke ich mal. Der Versuch könnte es, je nach Verlust, wert sein.
Allen die hier stets korrekt unterwegs sind gratuliere ich zu ihrer Unfehlbarkeit! thinking_face
Wenn die für jeden Bock ebenfalls finanziell bluten müssten, sähe die Sache anders aus.
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Herbert schrieb:
Grundsätzlich besteht ein Missverhältniss zwischen unseren, teils kleinen Fehlern, die in aller Regel gnadenlos bestraft werden und den Konsequenzen für das Fehlverhalten von KKs.
Wenn die für jeden Bock ebenfalls finanziell bluten müssten, sähe die Sache anders aus.
Eine anschließende Absetzung erbrachter Leistungen ohne der Möglichkeit nochmal zu korrigieren setzt dem Ganzen noch die Krone auf 😡😡😡
ich habe besseres zu tun als für Fehler der Arztpraxen meine wertvolle Zeit zu vergeuden!
Warum lassen das die Verbände zu?
Können die nicht mal in die Öffentlichkeit gehen und solch einen Schwachsinn mal durch die Medien öffentlich machen?
Irrsinn der Woche bei extra 3 wäre schon mal ein Anfang
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...und nicht immer die Berufsverbände für alles schuldig erklären
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
da können die Berufsverbände nicht für, das ist ein "Höchst richterliches Urteil" das für diesen Wahnsinn gesorgt hat.
...und nicht immer die Berufsverbände für alles schuldig erklären
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Warum fragst du nicht bei deinem Verband direkt nach und regst dich nicht hier auf!Wenndas Korrekturdatum fehlt einfach selbst nachtragen,wer merkt das denn !!!!
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J.H. schrieb:
bIch will dass dieses hirnlose Gesetz - „Prüfpflicht der Physios „angeschafft wird.
Eine anschließende Absetzung erbrachter Leistungen ohne der Möglichkeit nochmal zu korrigieren setzt dem Ganzen noch die Krone auf 😡😡😡
ich habe besseres zu tun als für Fehler der Arztpraxen meine wertvolle Zeit zu vergeuden!
Warum lassen das die Verbände zu?
Können die nicht mal in die Öffentlichkeit gehen und solch einen Schwachsinn mal durch die Medien öffentlich machen?
Irrsinn der Woche bei extra 3 wäre schon mal ein Anfang
Absetzungen: Kühne fordert Verursacherprinzip • pt Zeitschrift für Physiotherapeuten
Gruß Evi
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kvet schrieb:
Das ist fast 4 Jahre her.
Genauso wie Verordner ständig behaupten, im laufenden Quartal gibt es keine neue Verordnung, das Budget ist ausgeschöpft, Massagen dürfen nicht mehr verschrieben werden und Fango erst recht nicht ...
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Ligamentum schrieb:
Die Antwort ist einfach: Jeder Arzt wird sich sagen ehe ich Fehler mache und dafür haftbar genacht werde, stelle ich keine bzw. nur noch Rezepte aus, bei denen er sich 100%ig seiner Sache sicher ist und somit keinen Regress zu fürchten hat.
Genauso wie Verordner ständig behaupten, im laufenden Quartal gibt es keine neue Verordnung, das Budget ist ausgeschöpft, Massagen dürfen nicht mehr verschrieben werden und Fango erst recht nicht ...
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Evemarie Kaiser schrieb:
Was ist eigentlich aus der Forderung von Roy Kühne geworden, für solche "Fehler" den Verursacher haftbar zu machen?
Absetzungen: Kühne fordert Verursacherprinzip • pt Zeitschrift für Physiotherapeuten
Gruß Evi
Die Prüfpflicht und Absetzungen sind einmalig und mein größter RR......
Köln und Berlin waren prima Veranstaltungen , aber da geht noch mehr !!!!
Verschicke jeden Tag ...ein Protestbrieflein !!!
Verbände bearbeiten und wachrütteln....die unterschrieben die neuen Heilmittelrichtlinien.
Physio Süddeutschland kämpft weiter !!!!!
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aussie schrieb:
Wehren wir uns endlich ...alle zusammen .....!!!!!
Die Prüfpflicht und Absetzungen sind einmalig und mein größter RR......
Köln und Berlin waren prima Veranstaltungen , aber da geht noch mehr !!!!
Verschicke jeden Tag ...ein Protestbrieflein !!!
Verbände bearbeiten und wachrütteln....die unterschrieben die neuen Heilmittelrichtlinien.
Physio Süddeutschland kämpft weiter !!!!!
Vorteil: unkompliziert, kurzer Dienstweg, Planungssicherheit auf Monate hinaus..
Nachteil: Eigentlich keiner, die Dauerpat, werden auch immer mal getauscht damit es nicht zuuuu öde wird.. Und ca 30 Prozent haben wir für "normale rezepte"
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Horatio72 schrieb:
Ich habe im Laufe der letzten Jahre nun fast nur noch "Dauerpatienten" gesammelt. LVB, (meist Neuro, sprich Parkinson, Apoplex, Ms etc. und halt r.52 über 70. ) Einmal im Monat gibts ne Liste an die Ärzte, die drucke mir die Rezepte aus, Pat. bringen einmal im Quartal dort Kärtchen vorbei. Fertig.-
Vorteil: unkompliziert, kurzer Dienstweg, Planungssicherheit auf Monate hinaus..
Nachteil: Eigentlich keiner, die Dauerpat, werden auch immer mal getauscht damit es nicht zuuuu öde wird.. Und ca 30 Prozent haben wir für "normale rezepte"
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