Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
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individuelle Therapielösungen aus
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Behandlungskonzept...
hat jemand von Euch mal eine Info bekommen, ob oder wann die Beihilfesätze erhöht werden sollen? Da es - und verbessert mich bitte - ab dem Zeitpunkt der Euroeinführung - keine Anpassung gab, halte ich dies doch für angemessen. Mein Verband (VPT) konnte mir leider auch nicht weiter helfen. (Mal abgesehen davon das die eh kaum was bewirken)
Danke für Eure Antworten / Meinungen
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alexander44 schrieb:
Moin,
hat jemand von Euch mal eine Info bekommen, ob oder wann die Beihilfesätze erhöht werden sollen? Da es - und verbessert mich bitte - ab dem Zeitpunkt der Euroeinführung - keine Anpassung gab, halte ich dies doch für angemessen. Mein Verband (VPT) konnte mir leider auch nicht weiter helfen. (Mal abgesehen davon das die eh kaum was bewirken)
Danke für Eure Antworten / Meinungen
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Und wenn er zugehört hätte, was der VPT und auch alle anderen Verbände seit Jahren schreiben und sagen, dann wüsste er, dass Beihilfesätze nur für Beamte wichtig sind.
Orientiert er sich an diesen bei seiner Leistungsbeschreibung, ist alles weitere an Erklärungen sowieso umsonst.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Wenn alexander44 seine Briefpost lesen würde, sich online bei seinem Verband orientiert hätte, seine Versammlungen besucht hätte, ja dann müsste er hier nicht Dinge erzählen, die sich so niemals zugetragen haben können.
Und wenn er zugehört hätte, was der VPT und auch alle anderen Verbände seit Jahren schreiben und sagen, dann wüsste er, dass Beihilfesätze nur für Beamte wichtig sind.
Orientiert er sich an diesen bei seiner Leistungsbeschreibung, ist alles weitere an Erklärungen sowieso umsonst.
ricardo588
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alexander44 schrieb:
Wenn Schlaumeier ricardo588 richtig gelesen hätte, wüsste er, dass ich nach den Beihilfesätzen gefragt habe, und nicht nach dem was seiner Meinung nach die Richtlinie für Private Rechnungsstellung sein sollte. Traurig dass es hier immer wieder so bescheuerte und selbstherrliche Typen gibt die nicht dazu in der Lage sind auf einfache Dinge zu Antworten - oder einfach mal die Fresse zu halten
Wenn Sie richtig gelesen hätten, so würden Sie feststellen, dass genau diese Fragen und Antworten mehrfach publiziert worden sind von genau den Quellen welche ich nannte.
Natürlich kann man einmal Dinge überlesen, dann es aber zu rechtfertigen indem anderen Unprofessionalität nachgesagt wird, ist sehr flach.
Wenn man dann im Antlitz des Spiegels solche "Kraftworte" benutzen muss weil man besseres nicht kennt, dann sind auch Zweifel an der Erziehung angebracht.
Schlaumeier ricardo588
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ricardo588 schrieb:
So wie es aussieht, habe ich mich in Ihrer Person nicht geirrt.
Wenn Sie richtig gelesen hätten, so würden Sie feststellen, dass genau diese Fragen und Antworten mehrfach publiziert worden sind von genau den Quellen welche ich nannte.
Natürlich kann man einmal Dinge überlesen, dann es aber zu rechtfertigen indem anderen Unprofessionalität nachgesagt wird, ist sehr flach.
Wenn man dann im Antlitz des Spiegels solche "Kraftworte" benutzen muss weil man besseres nicht kennt, dann sind auch Zweifel an der Erziehung angebracht.
Schlaumeier ricardo588
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rudibam schrieb:
Fresse ist aber einhäßliches Wort. :frowning: :frowning:
zumal es in einem Schreibforum gar nicht zutrift. Der Beschimpfte kann zukünftig auch in Zukunft hässlich schreiben und gleichzeitig "die Fresse halten".
[bearbeitet am 06.12.13 17:53]
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Eberhard schrieb:
Fresse ist aber ein häßliches Wort...
zumal es in einem Schreibforum gar nicht zutrift. Der Beschimpfte kann zukünftig auch in Zukunft hässlich schreiben und gleichzeitig "die Fresse halten".
[bearbeitet am 06.12.13 17:53]
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rudibam schrieb:
Konnte der VPT sonst schon weiterhelfen? Außer natürlich im Verkauf von Fortbildungen.
In dieser Frage sind einzig und alleine die Beamten gefragt, die ihrem Dienstherren und Ags dringend auf die Füsse treten müssen. Macht von denen aber keiner, es ist nämlich viel einfacher dem Therapeuten einen vor zu meckern oder sich eine Praxis zu suchen, die nur den Beihilfesatz berechnet. Davon gibt es nämlich genug!
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Meine Privatpreise richten sich nicht nach den Beihilfe, sondern nach meiner eigenen Kalkulation.
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Fuzziguzzi schrieb:
In nun mehr über 26 Jahre als PI habe ich eine Erhöhung der Beihilfepreise erlebt, aber es ist ja auch egal.
Meine Privatpreise richten sich nicht nach den Beihilfe, sondern nach meiner eigenen Kalkulation.
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Xela schrieb:
Ich denke, dass die Beihilfepreise schon wichtig sind für uns. Jedenfalls solange, wie Privatkassen Ihren Kunden suggerieren, dass sie zu 100% versichert wären und tatsächlich auf Basis von Preislisten erstattet wird, die sich an den Beihilfesätzen orientieren. Hat man die dauernden Diskussionsversuche am Tresen, kann man kaum davon sprechen, dass das Thema unwichtig wäre.
Solange es Kollegen gibt, die zu Beihilfesätzen abrechnen, werden die PKVen(nicht nur die der Beamten) immer wieder damit argumentieren.
Wir hatten in 32 Jahren noch nie Beihilferechnungen, und es kommen immer noch Beamte zu uns!
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Alfred Kramer schrieb:
Liebe Xela, das Thema wird nur dann wichtig wenn wir Diskussionen darüber überhaupt zulassen!
Solange es Kollegen gibt, die zu Beihilfesätzen abrechnen, werden die PKVen(nicht nur die der Beamten) immer wieder damit argumentieren.
Wir hatten in 32 Jahren noch nie Beihilferechnungen, und es kommen immer noch Beamte zu uns!
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Xela schrieb:
Ich kann schwerlich einem Patienten das Maul verbieten. Insbesondere wenn es um (sein) Geld geht. Ich rechne auch deutlich über Beihilfe ab, lass mir das immer artig unterschreiben und hab trotzdem regelmäßig die Diskussionen darüber. Wie Kollegen abrechnen ist deren Sache. Ich kenne deren Gründe dafür nicht. Dass es regionale Besonderheiten gibt, sollte in diesem Forum auch jedem klar sein. Und für manche Kollegen ist ein Beamter mit Beihilfesatz ein fetter Happen gegenüber GKV - Sätzen. Das könnte man einfach akzeptieren, ohne jedesmal die große Besserwisserkeule rauszuholen.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Ich habe 4 Erhöhungen erlebt: zum 01.07.1983, zum 01.01.1985, zum 01.01.1992 und zum 01.03.2001.
Walli :hushed:
Hier noch mal eine Info, die ich vom Bundesinnenministerium bekommen habe, vielleicht hilft das ein wenig beim Argumentieren:
--------------------
Sehr geehrter Herr Kramer,
wir bedanken uns für Ihre Zuschrift.
Zunächst möchte ich mich bei Ihen für die verspätete Reaktion auf Ihre e-mail entschuldigen; wir haben zunächst dazu im zuständigen Fachbereich unseres Hauses recherchiert.
Für die Heilbehandlungen durch Angehörige der Gesundheits- und Medizinalfachberufe fehlt eine amtliche Gebührenordnung. Die beihilferechtliche Angemessenheit solcher Aufwendungen wurde bis 13. Februar 2009 durch das im Hinweis 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 BhV enthaltene Leistungsverzeichnis mit beihilfefähigen Höchstbeträgen geregelt, da das Bundesministerium des Innern nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 BhV Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilbehandlungen festlegen konnte. Mit Wirkung vom 14. Februar 2009 ist die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Die Höchstsätze für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel sind nunmehr in Anlage 4 der BBhV festgeschrieben. An den beihilfefähigen Höchstsätzen hat sich gegenüber den bisherigen nichts geändert.
Immer dann, wenn zur Abrechnung von Aufwendungen nicht auf (amtliche) Gebührenordnungen zurückgegriffen werden kann, sprechen auch Fürsorgegründe nicht dagegen, die Angemessenheit von Aufwendungen durch eigenständige beihilferechtliche Regelungen der Höhe nach zu begrenzen.
Die letzte Änderung der Anhebung der Höchstsätze für Heilbehandlungen erfolgte zum 1. März 2001 und beruhte auf dem Beratungsergebnis von Bund und Ländern mit den Fachverbänden im Jahre 1995.
Die Höchstsätze in dem Leistungsverzeichnis sind nur verbindlich für die Beihilfefestsetzungsstellen und im Verhältnis zu den Beihilfeberechtigten, nicht aber im Verhältnis der Beihilfeberechtigten einschließlich ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu den Leistungserbringern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Robert Carré
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: [E-Mail]
Internet: BMI - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Bundesinnenministerium
September 2009
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Alfred Kramer schrieb:
Liebe Xela, der "fette" Happen relativiert sich, wenn ich mich an die Behandlungszeiten halte: KG über GKV 15 Minuten, "privat Beihilfe" 30 Minuten. Dann rechne mal den Minutenpreis.... oder behandelst Du den Beihilfepatienten 15 Minuten?
Hier noch mal eine Info, die ich vom Bundesinnenministerium bekommen habe, vielleicht hilft das ein wenig beim Argumentieren:
--------------------
Sehr geehrter Herr Kramer,
wir bedanken uns für Ihre Zuschrift.
Zunächst möchte ich mich bei Ihen für die verspätete Reaktion auf Ihre e-mail entschuldigen; wir haben zunächst dazu im zuständigen Fachbereich unseres Hauses recherchiert.
Für die Heilbehandlungen durch Angehörige der Gesundheits- und Medizinalfachberufe fehlt eine amtliche Gebührenordnung. Die beihilferechtliche Angemessenheit solcher Aufwendungen wurde bis 13. Februar 2009 durch das im Hinweis 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 BhV enthaltene Leistungsverzeichnis mit beihilfefähigen Höchstbeträgen geregelt, da das Bundesministerium des Innern nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 BhV Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilbehandlungen festlegen konnte. Mit Wirkung vom 14. Februar 2009 ist die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Die Höchstsätze für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel sind nunmehr in Anlage 4 der BBhV festgeschrieben. An den beihilfefähigen Höchstsätzen hat sich gegenüber den bisherigen nichts geändert.
Immer dann, wenn zur Abrechnung von Aufwendungen nicht auf (amtliche) Gebührenordnungen zurückgegriffen werden kann, sprechen auch Fürsorgegründe nicht dagegen, die Angemessenheit von Aufwendungen durch eigenständige beihilferechtliche Regelungen der Höhe nach zu begrenzen.
Die letzte Änderung der Anhebung der Höchstsätze für Heilbehandlungen erfolgte zum 1. März 2001 und beruhte auf dem Beratungsergebnis von Bund und Ländern mit den Fachverbänden im Jahre 1995.
Die Höchstsätze in dem Leistungsverzeichnis sind nur verbindlich für die Beihilfefestsetzungsstellen und im Verhältnis zu den Beihilfeberechtigten, nicht aber im Verhältnis der Beihilfeberechtigten einschließlich ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu den Leistungserbringern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Robert Carré
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: [E-Mail]
Internet: BMI - Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - Bundesinnenministerium
September 2009
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Alfred Kramer schrieb:
die andere Mail find ich nicht mehr, da hatte mir der nette Herr mitgeteilt, daß die Beihilfe irgendwann um 1965 als 1,6-facher VdAK-Satz festgelegt wurde und dann nicht analog der GKV-Tarife erhöht wurden, sonder nje nach Haushaltslage, und meistens war dafür kein Geld da :kissing_closed_eyes:
hier das VPT Schreiben. Link
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Xela schrieb:
Lieber Alfred, wir sind ganz auf einer Linie,
hier das VPT Schreiben. Link
Würden alle Praxen den 2,3-fachen VdEK-Satz in Rechnung stellen, wäre dieser Satz nach BGB die übliche Vergütung und das flächendeckend.
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Frank Sommer schrieb:
Was ist an diesen Schreiben zu beanstanden?
Würden alle Praxen den 2,3-fachen VdEK-Satz in Rechnung stellen, wäre dieser Satz nach BGB die übliche Vergütung und das flächendeckend.
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Andreas216 schrieb:
Richtig! Kurz und knapp und sowas von wahr!
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666 schrieb:
Tja, wenn nur alle solche Eier in der Hose hätten....dugg....grins...(isch bin mädel...aber koste soviel...tz.... :sunglasses: lg
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Klauslogo schrieb:
Die Beihilfesätze werden deswegen nicht angepasst, weil der AG über diese Schiene einen Eigenanteil bei der Beamtenschaft ähnlich der Zuzahlung der GKV Patienten beibehalten will (siehe Info des BMI von 2004).
In dieser Frage sind einzig und alleine die Beamten gefragt, die ihrem Dienstherren und Ags dringend auf die Füsse treten müssen. Macht von denen aber keiner, es ist nämlich viel einfacher dem Therapeuten einen vor zu meckern oder sich eine Praxis zu suchen, die nur den Beihilfesatz berechnet. Davon gibt es nämlich genug!
dann wende dich mal an die Bundesgeschäftsstelle, da gibt es ein aktuelles Anschreiben, keine Erhöhung die Beamten müssen mit einer eigenbeteiligung rechnen.
Mfg Stefan
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nafets schrieb:
Hi Alexander,
dann wende dich mal an die Bundesgeschäftsstelle, da gibt es ein aktuelles Anschreiben, keine Erhöhung die Beamten müssen mit einer eigenbeteiligung rechnen.
Mfg Stefan
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Klauslogo schrieb:
Hallo, wo kann man denn diese Antwort des Ministeriums als Logo mal nachlesen? Interessiert mich schon was, die so schreiben... :unamused: :unamused:
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silvia43 schrieb:
Ich versteh nicht , wie man hier im Forum sich solche " Nettigkeiten" an den Kopf wirft? Wenn alexander44 auf den VPT und die anderen verbände schimpft dass die nichts bewegen, sollte er sich vielleicht selber mal aus den Krallen der Beihilfesätze bewegen!Erst mal an die eigene Nase packen, bevor man über andere meckert! Wer rechnet heutzutage noch nach Beihilfesätzen ab? Die Beamten haben alle Infos bekommen, das die Beihilfe ihre Kosten nicht deckt und die Beamten anteilig selber zahlen müssten. Also was soll der Quatsch mit den Erhöhungen der Beihilfesätze?
Kleine Anmerkung:
(Kopie der Auslegung VPT)
In Auslegung dieser Vorschrift sollen auch Beihilfeberechtigten immer die Vergütungen in Rechnung gestellt werden, die als ortsübliche Vergütung üblicherweise für Privatbehandlungen in der jeweiligen Region in Ansatz gebracht werden.
Meine Frage:
Bitte einmal die Deffinition einer ortsüblichen Vergütung!!!!!
Und wo bzw. wer hat das Gutachten zur ortsüblichen Vergütung erstellt???
Fazit:
Lieber VPT: Es gibt leider keine ortsübliche Vergütung. Aber schon dass Sie die Standartfloskeln der PKV´s benutzten ohne deren Sinn zu verstehen!!!!!
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Freistein schrieb:
[kaputter Link]
Kleine Anmerkung:
(Kopie der Auslegung VPT)
In Auslegung dieser Vorschrift sollen auch Beihilfeberechtigten immer die Vergütungen in Rechnung gestellt werden, die als ortsübliche Vergütung üblicherweise für Privatbehandlungen in der jeweiligen Region in Ansatz gebracht werden.
Meine Frage:
Bitte einmal die Deffinition einer ortsüblichen Vergütung!!!!!
Und wo bzw. wer hat das Gutachten zur ortsüblichen Vergütung erstellt???
Fazit:
Lieber VPT: Es gibt leider keine ortsübliche Vergütung. Aber schon dass Sie die Standartfloskeln der PKV´s benutzten ohne deren Sinn zu verstehen!!!!!
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morpheus-06 schrieb:
es gibt sehr wohl ortsübliche Vergütungen, die durch Urteile bestimmt werden. Darauf bezieht sich die "Ortsüblichkeit", daran halten muss sich aber niemand.
Es geht nicht darum, dass man sich nicht daran halten muß. Es geht eher darum, dass es laut meiner Info und Unternehmen praxis diese Ortsüblichkeit für den Bereich der physiotherapie nicht geben soll auf den sich hier der VPT beruft.
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Freistein schrieb:
OK, könntest du mir dann bitte auch den Link für diese "Ortüblichkeit" für physiotherapeutische Leistungen geben.
Es geht nicht darum, dass man sich nicht daran halten muß. Es geht eher darum, dass es laut meiner Info und Unternehmen praxis diese Ortsüblichkeit für den Bereich der physiotherapie nicht geben soll auf den sich hier der VPT beruft.
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morpheus-06 schrieb:
dir Urteile musst du dir selber besorgen oder über up besorgen lassen. Letztes Jahr gab es eins für den Bereich Freiburg (SG Freiburg), RA war Herr Hein von physio Deutschland.
Und egal wieviele Gerichtsurteile ich gegooglet habe, ich habe keine Zahlen oder ähnliches gefunden was man annähernd für den vom VPT empfohlenen "Ortsüblichkeit" halten könnte.
Und eine "empfohlener ortsüblicher Tarif" ist ein bestimmter Zahlenwert und kein Wischiwaschi aus Paragraphen und Gerichtsurteilen die belegen, dass Rechnungsbeträge die über einem Beihilfebetrag liegen evtl. als ortsüblich angesehen werden oder auch nicht.
Und jetzt noch mal eine Frage:
Hat irgendjemand erwartet das dieser Brief vom VPT an die Beihilfeversicherung bewegung in dier Beihilfetarife bringt????
Wir alle kennen die Begründungen mit denen die Beihilfe ihre Vergütungen nicht erhöhen. Aber ich finde es klasse, dass ein Verband Geld und Zeit dafür opfert um uns diese Tatsache noch einmal schriftlich vor Augen zu führen. Denn sonst müßten wir glatt das Interview in dem der Pressesprecher des obersten Dioenstherrn genau die gleiche Begründung genannt hat go0oglen. Ich hoffe dass dieser Verband sich ebenfalls bei den GKV-Verhandlungen so vorbildlich ins Zeug legt :wink:
Ansonsten müßte ich leider davon ausgehen, dass der Verband seine Zeit lieber in sinnlosen Aktionen wie diesen verbringt
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Freistein schrieb:
Der VPT rät seinen Mitgliedern sich an die "Ortsüblichkeit" zu halten.
Und egal wieviele Gerichtsurteile ich gegooglet habe, ich habe keine Zahlen oder ähnliches gefunden was man annähernd für den vom VPT empfohlenen "Ortsüblichkeit" halten könnte.
Und eine "empfohlener ortsüblicher Tarif" ist ein bestimmter Zahlenwert und kein Wischiwaschi aus Paragraphen und Gerichtsurteilen die belegen, dass Rechnungsbeträge die über einem Beihilfebetrag liegen evtl. als ortsüblich angesehen werden oder auch nicht.
Und jetzt noch mal eine Frage:
Hat irgendjemand erwartet das dieser Brief vom VPT an die Beihilfeversicherung bewegung in dier Beihilfetarife bringt????
Wir alle kennen die Begründungen mit denen die Beihilfe ihre Vergütungen nicht erhöhen. Aber ich finde es klasse, dass ein Verband Geld und Zeit dafür opfert um uns diese Tatsache noch einmal schriftlich vor Augen zu führen. Denn sonst müßten wir glatt das Interview in dem der Pressesprecher des obersten Dioenstherrn genau die gleiche Begründung genannt hat go0oglen. Ich hoffe dass dieser Verband sich ebenfalls bei den GKV-Verhandlungen so vorbildlich ins Zeug legt :wink:
Ansonsten müßte ich leider davon ausgehen, dass der Verband seine Zeit lieber in sinnlosen Aktionen wie diesen verbringt
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Frank Sommer schrieb:
als VPT Mitglied wende dich an Dr. Boxberg. Er hat einige Urteile wo die Richter einen ortsüblichen Satz bestimmt haben.
ich bin kein VPT-Mitglied und habe eigentlich nur bisher die Info erhalten dass es keine Ortsüblichen Tarife also festgelegte Beträge gibt.
Aber danke für deine Info, wir rechnen zwar auch weiterhin unsere PKV-Preise ab aber mich würde es echt mal interessieren was dennoch als "Ortsüblichkeit" angesehen wird. :wink:
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Freistein schrieb:
Hallo Frank,
ich bin kein VPT-Mitglied und habe eigentlich nur bisher die Info erhalten dass es keine Ortsüblichen Tarife also festgelegte Beträge gibt.
Aber danke für deine Info, wir rechnen zwar auch weiterhin unsere PKV-Preise ab aber mich würde es echt mal interessieren was dennoch als "Ortsüblichkeit" angesehen wird. :wink:
Für das Freiburger Urteil hab ich noch 28€ für die KG im Kopf. Es wurden über 200 Praxen befragt, der Schnitt war die Ortsüblichkeit.
PS
was sagt du zu der Preisvereinbarung mit der AOK?
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morpheus-06 schrieb:
naja die Mitglieder haben sowas in der Art gefordert und ihr Verband hat das getan. Ob verschwendete Zeit oder nicht, egal.
Für das Freiburger Urteil hab ich noch 28€ für die KG im Kopf. Es wurden über 200 Praxen befragt, der Schnitt war die Ortsüblichkeit.
PS
was sagt du zu der Preisvereinbarung mit der AOK?
Die Ortsüblichkeit ist vollkommen unerheblich, wenn Du Deine Preise mit einem Privatpatienten vereinbarst.
Es herrscht Vertragsfreiheit und wenn der Patient den Preis akzeptiert, dann hilft nur noch Klage wegen Sittenwidrigkeit.
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Wonderwoman schrieb:
Was diskutiert Ihr hier????
Die Ortsüblichkeit ist vollkommen unerheblich, wenn Du Deine Preise mit einem Privatpatienten vereinbarst.
Es herrscht Vertragsfreiheit und wenn der Patient den Preis akzeptiert, dann hilft nur noch Klage wegen Sittenwidrigkeit.
es ist schon spannend, daß die "Ortsüblichkeit" nur für Vergütungssätze wichtig zu sein scheint.
Wo ist die vergleichbare Ortsüblichkeit in der Leistung?
Sind nun die Räume und ihre Lage, die Ausbildung, die vergütungsreduzierenden Qualifikationen oder der Wert der Ausstatung, die Personalkosten usw. auf Einheitslevel zu bringen?
Der ZVK in BaWü fühlt sich aktuell auch wieder berechtigt an einer Ortsüblichkeit mit zu gestalten.
Im Bereich der außerhalb der GKV kann ich nur wonderwoman zustimmen.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
es ist schon spannend, daß die "Ortsüblichkeit" nur für Vergütungssätze wichtig zu sein scheint.
Wo ist die vergleichbare Ortsüblichkeit in der Leistung?
Sind nun die Räume und ihre Lage, die Ausbildung, die vergütungsreduzierenden Qualifikationen oder der Wert der Ausstatung, die Personalkosten usw. auf Einheitslevel zu bringen?
Der ZVK in BaWü fühlt sich aktuell auch wieder berechtigt an einer Ortsüblichkeit mit zu gestalten.
Im Bereich der außerhalb der GKV kann ich nur wonderwoman zustimmen.
gruss mocca :blush:
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morpheus-06 schrieb:
das ist richtig, es wurde aber nach "Ortsüblichkeit" gefragt und die gibt es. Festgestellt durch Urteile in Prozessen gegen PKV`en, die Beträge gekürzt hatten.
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Wonderwoman schrieb:
Dann sind wir uns ja einig. UNS als PIs interessiert das nicht. :wink:
wann ist dieses Schreiben zu den Beamten geschickt worden? Bitte eine Kopie hier reinstellen.
Kenne einigen Beamten, die aber so ein Schreiben nicht kennen/ empfangen haben.
Vielen Dank
LG Susi
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Pat2 schrieb:
An Silvia43
wann ist dieses Schreiben zu den Beamten geschickt worden? Bitte eine Kopie hier reinstellen.
Kenne einigen Beamten, die aber so ein Schreiben nicht kennen/ empfangen haben.
Vielen Dank
LG Susi
patient akzeptiert den preis?
warum dann klage wegen sittenwidrigkeit?
verste, wer mag!
gruss
uli
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rheuma schrieb:
"Es herrscht Vertragsfreiheit und wenn der Patient den Preis akzeptiert, dann hilft nur noch Klage wegen Sittenwidrigkeit."
patient akzeptiert den preis?
warum dann klage wegen sittenwidrigkeit?
verste, wer mag!
gruss
uli
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Klauslogo schrieb:
sorry, der Link funktioniert leider nicht...
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Alfred Kramer schrieb:
von welcher Vorschrift ist hier die Rede????
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morpheus-06 schrieb:
der VPT hatte dieses Jahr auf seiner Homepage einen Brief an das Ministerium und dessen Antwort zum Thema Beihilfesätze veröffentlicht. Auch bei anderen Quellen sind diese Infos nachzulesen.
auch ich wäre interessiert an diesem Schreiben an die Beihilfeberechtigten. Kannst Du einen Link herstellen???
Mit Gruß
Achilles2
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Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Hallo Silvia 43,
auch ich wäre interessiert an diesem Schreiben an die Beihilfeberechtigten. Kannst Du einen Link herstellen???
Mit Gruß
Achilles2
d. h. zum 01.01.92 gabs für Krankengymnastik ich glaube 35,-- DM (= 17,50 Euro) und für Manuelle Therapie 40,-- DM (= 20,-- Euro) und bis heute im Jahr fast 2014 kostet die KG 19,50 Euro und Manuelle Therapie 22,50 Euro.
Dieser Vergleich ist für die diskutierenden Beamten vielleicht die einzige Möglichkeit, diese zum Schweigen zu bringen. Bei KG in 22 Jahren eine prozentuale Erhöhung von 10 % (= 0,45% aufs Jahr gerechnet) und bei Manueller Therapie 11 % (= 0,5 % aufs Jahr gerechnet). Sich jetzt noch über irgendwelche überteuerte Tarife auszulassen ist ein Hirngespinnst!!!!
Wer hat noch Vergleiche von Preisen über 22 Jahre hinweg? Zum Beispiel Heizöl/Gas, Strom, Versicherungen, Lohnsteigerung von Angestellten, die nach dem öffentlichen Tarif bezahlt werden möchten...... Vielleicht könnte man eine Vergleichsliste erstellen und diese dann den gern diskutierenden Lehrern als "Totschlägerargumenteliste" einfach in die Hand drücken. Zum diskutieren habe ich nämlich keine Zeit, weil ich schon wieder den nächsten Patienten behandeln muß.
Mit Gruß
Achilles2
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gruss
uli
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rheuma schrieb:
der vergleich mit der bezahlung der entsprechenden leistungen durch die GKV während der zeit dürfte doch genügen!
gruss
uli
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Klauslogo schrieb:
...die entscheidene Frage ist doch, warum fragen WIR nach den Anpassungen der Beihilfe und eben nicht die Beamten selber??? Es liegt doch in deren Interesse, dass diese Leistungen ihres AG in der gleichen weise steigen, wie alle anderen Lohnleistungen auch, so ist es schließlich bei allen AGs, wenn diese die Löhne erhöhen, erhöht sich der Beitrag zur KV auch automatisch und die Beihilfe der Beamtenschaft ist ja nichts anderes als ein anders konstruierter AG Anteil für seine Beschäftigten!!!
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Achilles2 schrieb:
Hallo W. Stangner,
d. h. zum 01.01.92 gabs für Krankengymnastik ich glaube 35,-- DM (= 17,50 Euro) und für Manuelle Therapie 40,-- DM (= 20,-- Euro) und bis heute im Jahr fast 2014 kostet die KG 19,50 Euro und Manuelle Therapie 22,50 Euro.
Dieser Vergleich ist für die diskutierenden Beamten vielleicht die einzige Möglichkeit, diese zum Schweigen zu bringen. Bei KG in 22 Jahren eine prozentuale Erhöhung von 10 % (= 0,45% aufs Jahr gerechnet) und bei Manueller Therapie 11 % (= 0,5 % aufs Jahr gerechnet). Sich jetzt noch über irgendwelche überteuerte Tarife auszulassen ist ein Hirngespinnst!!!!
Wer hat noch Vergleiche von Preisen über 22 Jahre hinweg? Zum Beispiel Heizöl/Gas, Strom, Versicherungen, Lohnsteigerung von Angestellten, die nach dem öffentlichen Tarif bezahlt werden möchten...... Vielleicht könnte man eine Vergleichsliste erstellen und diese dann den gern diskutierenden Lehrern als "Totschlägerargumenteliste" einfach in die Hand drücken. Zum diskutieren habe ich nämlich keine Zeit, weil ich schon wieder den nächsten Patienten behandeln muß.
Mit Gruß
Achilles2
Wir würden inzwischen in Geld schwimmen, so wie Dagobert Duck.
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Achilles2 schrieb:
Das wär ja für die einfache KG schon sagenhafte 24,-- Euro!!!!! Für Manuelle Therapie 26,60 Euro (Baden-Württemberg). Waaaaaahnsinn!!!!
Wir würden inzwischen in Geld schwimmen, so wie Dagobert Duck.
Wir würden inzwischen in Geld schwimmen, so wie Dagobert Duck.
Mit Gruß
Achilles2
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alexander44 schrieb:
Vorab erst mal eine Entschuldigung an ricardo588. Der Tag war extrem schwierig und das ständige "nee, das zahl ich so nicht, meine Beihilfe hat nur bla bla bla erstattet" schnürt einem den Hals zu. (An diesem Tag 3 mal) Ich mache auch meine eigenen, selbst kalkulierten Preise, die aber absolut moderat sind. (z.B. KG 24.-) Dass uns das Wasser sprichwörtlich bis zum, Hals steht und wir auch mit steigenden Kosten zu kämpfen haben wird da aus absolut egoistischen Gründen ignoriert. Aber in der Autowerkstatt 85.-/Std ist natürlich absolut in Ordnung. Es ist echt schwer geworden vernünftige Arbeit zu leisten und auch angemessen dafür entlohnt zu werden. Also ricardo588, nimm mir meinen Ausrutscher bitte nicht übel. Manchmal ist es halt alles zu viel.
MT 22,50€/1,40=16min Behandlung :smile: :smile: :smile:
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therapeutin schrieb:
stell dich auf ein minutenpreis um.ich nehme 1,40€/min und das was sie bez. geteilt durch dein minutenpreis ergibt die behandlungszeit :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: seit dem keine diskussionen mehr
MT 22,50€/1,40=16min Behandlung :smile: :smile: :smile:
Manchmal würde man solche Sätze nicht schreiben, wenn man sich dies sagen müsste, so "face to face".
Damit meine ich auch mich selbst...
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Gut, in Ordnung.
Manchmal würde man solche Sätze nicht schreiben, wenn man sich dies sagen müsste, so "face to face".
Damit meine ich auch mich selbst...
ricardo588
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Achilles2 schrieb:
Das wär ja für die einfache KG schon sagenhafte 24,-- Euro!!!!! Für Manuelle Therapie 26,60 Euro (Baden-Württemberg). Waaaaaahnsinn!!!!
Wir würden inzwischen in Geld schwimmen, so wie Dagobert Duck.
Mit Gruß
Achilles2
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canna41 schrieb:
Hallo Alexander. Sieh mal im Posfach nach. Habe vor Jahren eine Gegenüberstellung von 1996 und 2009 gemacht, die durch meinen Berufsverband (VDB) an die Mitglieder versandt wurde. Hier kannst Du sehen wie die Steigerung über die Jahre war. Zu vergessen ist auch nicht, dass im Jahr 2001 zwar eine Erhöhung war, jedoch nicht für alle Therapieformen. Ich diskutiere schon lange nicht mehr mit meinen Patienten sondern informiere diese bei Vertragsunterzeichnung darüber, dass sie eventuell nicht alles erstattet bekommen. Und siehe da - selbst die Lehrer - wissen darüber Bescheid. Sie konnte sich nämlich schon lange genug daran gewöhnen, dass sie z.B. bei Zahnersatz auch nicht mehr alles erstattet bekommen. Also nicht beirren oder auf unnötige Diskusionen einlassen.
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