Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
bei uns hagelt es weitere Absetzungen.
wir haben jetzt die ersten Widersprüche rausgeschickt.
Bei der Abrechnung hat die AOK die ersten Kürzungen vorgenommen.
Jetzt meine Frage:
Wann wende ich das Korrekturverfahren und die Verzugszinsen an?
Bevor ich von der AOK etwas zum Widerspruch gehört habe und gleich nach Abzug?
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Entweder der Widerspruch wird anerkannt... dann muss die AOK auszahlen.
Oder wird nicht anerkannt... dann gibt es sowieso kein Geld von der AOK auch wenn Du noch 5 Mal im Korrekturverfahren einreichst. Da hilft nur die Sozialgerichts-Keule
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Wonderwoman schrieb:
Korrekturverfahren nur, wenn Du irgendwas korrigiert hast und nochmal abrechnest. Das trifft hier aber nicht zu.
Entweder der Widerspruch wird anerkannt... dann muss die AOK auszahlen.
Oder wird nicht anerkannt... dann gibt es sowieso kein Geld von der AOK auch wenn Du noch 5 Mal im Korrekturverfahren einreichst. Da hilft nur die Sozialgerichts-Keule
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Maren,Reinicke schrieb:
Hallo,
bei uns hagelt es weitere Absetzungen.
wir haben jetzt die ersten Widersprüche rausgeschickt.
Bei der Abrechnung hat die AOK die ersten Kürzungen vorgenommen.
Jetzt meine Frage:
Wann wende ich das Korrekturverfahren und die Verzugszinsen an?
Bevor ich von der AOK etwas zum Widerspruch gehört habe und gleich nach Abzug?
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Dolto schrieb:
Eigentlich sollte der Genehmigungsverzicht Praxen und Kassen bürokratisch entlasten. Nun zeigt sich, dass die Kassen doch gerne das letzte Wort über die Versorgung haben wollen. Leider jetzt nach getaner Arbeit. Der Genehmigungsverzicht ein Eigentor?
die von wonderwoman zwar die nervige, zeitaufwändigere. in dem fall aber die einzig korrekte.
erst bei der masse an 40€ verzugskosten (+zinsen), würde es sich für die kassen nicht lohnen.
die rechnung ist für die kassen ja recht einfach. eine praxis lässt es mit sich machen und bekommt ~400€ absetzung. davon kann man 9 praxen mit den 40€ zufriedenstellen (zinsen lasse ich hier aus), bevor es unwirtschaftlich wird.
die wahrscheinlichkeit dafür ist durchaus gegeben - also lohnt es sich
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Alex Moro schrieb:
die variante von lars ist die stillschweigende, unkomplizierte. jedoch nicht zielführende.
die von wonderwoman zwar die nervige, zeitaufwändigere. in dem fall aber die einzig korrekte.
erst bei der masse an 40€ verzugskosten (+zinsen), würde es sich für die kassen nicht lohnen.
die rechnung ist für die kassen ja recht einfach. eine praxis lässt es mit sich machen und bekommt ~400€ absetzung. davon kann man 9 praxen mit den 40€ zufriedenstellen (zinsen lasse ich hier aus), bevor es unwirtschaftlich wird.
die wahrscheinlichkeit dafür ist durchaus gegeben - also lohnt es sich
ist bei der Diagnose C49.9GR Liposarkom re. und LYa MLD (45) oder sogar MLD(60) möglich obwohl nur eine Extremitä betroffen , da "bösartig"?
Lg heuberger
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen,
ist bei der Diagnose C49.9GR Liposarkom re. und LYa MLD (45) oder sogar MLD(60) möglich obwohl nur eine Extremitä betroffen , da "bösartig"?
Lg heuberger
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