Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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