Du möchtest den schönsten
Arbeitsplatz am Meer haben? Dann
bist du bei uns genau richtig!
Was du mitbringen darfst:
- eine abgeschlossene Ausbildung in
der Physiotherapie
- Fortbildungen gerne: KGG, MLD und
MT
- eine selbstständige Arbeitsweise
- ein hohes Maß an
Kundenorientierung und
Servicebereitschaft
- Teamfähigkeit und
Zuverlässigkeit
- Interesse an neuen Entwicklungen
Was du mitnehmen darfst:
- eine 4- oder 5 tage Woche
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Weiterbildungsmöglic...
Arbeitsplatz am Meer haben? Dann
bist du bei uns genau richtig!
Was du mitbringen darfst:
- eine abgeschlossene Ausbildung in
der Physiotherapie
- Fortbildungen gerne: KGG, MLD und
MT
- eine selbstständige Arbeitsweise
- ein hohes Maß an
Kundenorientierung und
Servicebereitschaft
- Teamfähigkeit und
Zuverlässigkeit
- Interesse an neuen Entwicklungen
Was du mitnehmen darfst:
- eine 4- oder 5 tage Woche
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Weiterbildungsmöglic...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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