Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
Mein Profilbild bearbeiten