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liegen in Refrath/Bergisch
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die Pa...
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die Pa...
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wäre deutlich einfacher, sonst müsste ich den Behandlungsbeginn ändern lassen.
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Heuberger schrieb:
steht irgendwo, dass parallel nicht möglich ist?
wäre deutlich einfacher, sonst müsste ich den Behandlungsbeginn ändern lassen.
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Susulo schrieb:
Spätester Behandlungsbeginn gibt es nicht mehr!
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Heuberger schrieb:
geht um VOs aus Dezember
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Jan Herrmann schrieb:
Ja, das steht im der alten HMR und wird von niemandem angezweifelt.
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Jan Herrmann schrieb:
Erst die ältere VO und dann nach spätestens 28 Tagen die neuere. Nicht parallel! Notfalls die ältere rechtzeitig abbrechen oder bei der neueren den spätesten Behandlungsbeginn eintragen lassen.
Da das aber scheinbar alles weitergeht : Herzliches Dankeschön an die Macher der neuen HMR ! :yum:
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Jan Herrmann schrieb:
Hallo, es geht um Verordnungen aus 2020. Die haben sich ja zum Glück nicht am 1. Januar 2021 in Luft aufgelöst.
Der Paragraph sagt ganz klar so, und der Verband sagt was anderes ...
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mogli123 schrieb:
Nein, es ging in der Anfangsfrage (bitte nochmals lesen) um NEUE Rezepte und das Problem der Auslegung des Paragraphen der neuen HMR.
Der Paragraph sagt ganz klar so, und der Verband sagt was anderes ...
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mogli123 schrieb:
Eigentlich hätten all diese Sch..-Diskussionen, (ob dieses oder jenes jetzt geht oder nicht - und ob die Kasse jetzt zahlt oder nicht ,- oder sogar absetzt) mit Inkrafttreten der neuen HMR beendet werden sollen.
Da das aber scheinbar alles weitergeht : Herzliches Dankeschön an die Macher der neuen HMR ! :yum:
Den Behandlungsbeginn kann ich doch eigentlich auch selbst abändern auf einen späteren Beginn wie die 28 Tage, wenn das Rezept bis zum 31.12.20 ausgestellt war. Von daher sollte das dann auch passen.
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karin-maria schrieb:
Bis Du Dir da sicher?
von daher sollte der Behandlungsbeginn möglich sein oder?
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Heuberger schrieb:
steht doch für Verordnungen bis 31.12.20 mit Ausnahme des Heilmittels , der Anzahl und Hausbesuchs.
von daher sollte der Behandlungsbeginn möglich sein oder?
Gerne lasse ich mich aber eines Besseren belehren.
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karin-maria schrieb:
Zu den Corona-Sonderregelungen zählt aber auch die Verlängerung des Behandlungsbeginns von 14 auf 28 Tage. Ich denke nicht, dass wir diesen selbständig nochmal verlängern können. Lediglich die Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft.
Gerne lasse ich mich aber eines Besseren belehren.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Mit Inkrafttreen der neuene HMRL sind doch die 28 tägige Beginnfrist save, es sei denn, der Arzt möchte einen früheren Behandlungsbeginn.
Viele Grüße
Monika
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karin-maria schrieb:
das ist klar. Die Frage war aber, ob wir diese 28 Tage von uns aus wegen C überschreiten dürfen??
Werde aber auf Nummer sicher gehen und es durch den Arzt bestätigen lassen. Keine Lust auf ne Absetzung.
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Heuberger schrieb:
also mMn ja, ansonsten hätte man das genauso ausschliessen können wie Hausbesuche, Anzahl und Heilmittel.
Werde aber auf Nummer sicher gehen und es durch den Arzt bestätigen lassen. Keine Lust auf ne Absetzung.
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Heuberger schrieb:
ok, vielen Dank Jan Herrmann.
Den Behandlungsbeginn kann ich doch eigentlich auch selbst abändern auf einen späteren Beginn wie die 28 Tage, wenn das Rezept bis zum 31.12.20 ausgestellt war. Von daher sollte das dann auch passen.
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Jan Herrmann schrieb:
Oh, dann stimmt meine gesamte Argumentation nicht mehr. Sorry.
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karin-maria schrieb:
Nochmal zurückkommend auf meine Ausgangsfrage: Patientin wollte keine Kompromisse und hat sich mit ihrer KK schriftlich auseinandergesetzt. Beide Verordnungen wurden genehmigt und dürfen wie ausgestellt abgearbeitet werden.
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