Wir bieten
• Ein motiviertes und
kooperatives Team
• Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
• Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
• Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
• Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
• Empathie und Offenheit
für all unsere
Patien...
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Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
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Burnout schrieb:
Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... ja das ist so :blush:
Gruß Evi
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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klaus Eberle schrieb:
....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn..
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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