Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
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Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
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Burnout schrieb:
Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... ja das ist so :blush:
Gruß Evi
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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klaus Eberle schrieb:
....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn..
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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