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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Zählt ein Privatpatient als Auftraggeber ?

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Zählt ein Privatpatient als Auftraggeber ?
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Burnout
06.03.2013 09:34
Hallo zusammen!

Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!

Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:

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Hallo zusammen! Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe. Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren. Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe. Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?! Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden ! Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
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Burnout schrieb:

Hallo zusammen!

Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!

Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
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Evemarie Kaiser
06.03.2013 19:19
... ja das ist so :blush:

Gruß Evi

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... ja das ist so :blush: Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:

... ja das ist so :blush:

Gruß Evi

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klaus Eberle
06.03.2013 21:41
....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn..
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...

(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn.. du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht... (somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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klaus Eberle schrieb:

....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn..
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...

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