Ihre Aufgaben
• Physiotherapeutische
Behandlungen in Einzel- und
Gruppentherapien für orthopädisch
erkrankte Patienten
• Patientenschulungen im Bereich
der Gesundheitsaufklärung
• Dokumentation von
Therapiemaßnahmen und des Verlaufs
sowie das Erarbeiten von
Abschlussberichten
Das bringen Sie mit
• Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
• Sie haben Freude daran,
Menschen zu motivieren und an der
Verbesserung ihres aktuellen
Gesundheitszustandes mitzuwirke...
• Physiotherapeutische
Behandlungen in Einzel- und
Gruppentherapien für orthopädisch
erkrankte Patienten
• Patientenschulungen im Bereich
der Gesundheitsaufklärung
• Dokumentation von
Therapiemaßnahmen und des Verlaufs
sowie das Erarbeiten von
Abschlussberichten
Das bringen Sie mit
• Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut (m/w/d)
• Sie haben Freude daran,
Menschen zu motivieren und an der
Verbesserung ihres aktuellen
Gesundheitszustandes mitzuwirke...
Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
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Burnout schrieb:
Hallo zusammen!
Ich arbeite derzeit als Freiberufler für 2 Praxen und behandele privat meine Privatpatienten als HB die nicht vom Auftraggeber(Praxis) komme, d.h diese Patienten habe ich aus anderen Praxen "mitgenommen" wo ich vorher gearbeitet habe.
Nun zu meiner Frage : Ich überlege mich in Praxis 1 wieder auf 30-Std Basis einstellen zu lassen und in Praxis 2 weiterhin als freiberufler zu agieren.
Nun kommen wir zur "Scheinselbstständigkeit" , die ja meines erachtens auftritt wenn ich nur noch Praxis 2 als Auftraggeber habe.
Eine Arbeitskollegin sgate mir nun das es ohne Probleme möglich sei so zu Arbeiten, da jeder Privatpatient dem ich Rechnungen schreibe als weiterer "Auftraggeber" fungiert ?!
Ist das so ? Habe im Netz hierüber nichts weiteres gefunden !
Freue mich über Antworten ! :sunglasses:
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... ja das ist so :blush:
Gruß Evi
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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klaus Eberle schrieb:
....i.d.r..benötigst du aber nicht noch zusätzliche privatpatienten um deine nicht-scheinselbständigkeit zu belegen..denn..
du hast ...erstens eine anstellung....und zweitens ..du arbeitest zusätzlich als freier mitarbeiter!!!........dies reicht...
(somit bist du nicht scheinselbständig,etc.......ich arbeite genauso)
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