Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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wer kann mir helfen? Was genau muss auf einem KG-Privatrezept stehen?
Muss zwingend KG draufstehen oder reicht auch z.B. Kniemobilisation oder Pneumonieprophylaxe? Und was ist mit Lymphdrainage ohne Zeitangabe?
Müssen diese Rezepte geändert werden, damit man sie abrechnen kann?
Danke für etwaige Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wer kann mir helfen? Was genau muss auf einem KG-Privatrezept stehen?
Muss zwingend KG draufstehen oder reicht auch z.B. Kniemobilisation oder Pneumonieprophylaxe? Und was ist mit Lymphdrainage ohne Zeitangabe?
Müssen diese Rezepte geändert werden, damit man sie abrechnen kann?
Danke für etwaige Antworten
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ztzj schrieb:
geht auch ohne Zeitangabe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, und dann?! Wie lange macht man dann?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...z.B. solange, wie Du es in der Honorarvereinbarung mit dem Pati festgelegt hast....denn der muß ja das Geld an dich abdrücken...und nicht die PKV.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Kann mir kaum vorstellen, dass die PKV widerstandslos bezahlt, wenn ich als Physiotherapeut entschieden habe, wie lange die Lymphdrainage dauern soll.
Es ist schliesslich keinem geholfen, wenn ich nun z.B eine ganze Stunde behandle, weil ich meine, dass dies notwendig ist, und die PKV dem Patienten später einen Vogel zeigt und nur teilweise bezahlt.
Ich finde das jedenfalls nicht in Ordnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Trotzdem möchte ich aber VOR Behandlungsbeginn wissen, ob mein Patient auch sicher das Geld von seiner PKV zurückbekommt.
Kann mir kaum vorstellen, dass die PKV widerstandslos bezahlt, wenn ich als Physiotherapeut entschieden habe, wie lange die Lymphdrainage dauern soll.
Es ist schliesslich keinem geholfen, wenn ich nun z.B eine ganze Stunde behandle, weil ich meine, dass dies notwendig ist, und die PKV dem Patienten später einen Vogel zeigt und nur teilweise bezahlt.
Ich finde das jedenfalls nicht in Ordnung.
Sicher???
Sicher ist heutzutage nichts mehr.......
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Bernie schrieb:
"ob mein Patient auch sicher das Geld von seiner PKV zurückbekommt."
Sicher???
Sicher ist heutzutage nichts mehr.......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank, Andrea- Du hast mir damit sehr geholfen!!!
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eim schrieb:
Es muß KG oder Lymphdrainage mit Zeitangabe draufstehen
Also bei Lymphdrainage sollte auch bei Privaten die Zeit drauf stehen, wenn nicht, kannst du nur 30 Minuten machen, wie bei GKV. Und genauso auch die Angaben zur Verordnung, KG oder Physiotherapie, Manuelle Therapie, das sollte schon so verordnet werden.
Der Patient kann zwar Glück haben, dass seine Kasse nicht drauf schaut, aber sie hat jederzeit das Recht, es nicht zu zahlen. Der einzige Unterschied zu GKV:
wenn du z.B. 6 MT als Doppelstunde verordnet hast, sind das bei GKV ja nur 3 Doppelbehandlungen, bei privaten kann man dann meist tatsächlich 6 Doppelstunden machen, zumindest bei denen, die ich bisher hatte. Ich frag aber manchmal auch sicherheitshalber bei der Kasse dann selbst nach - generell, kurz anrufen erleichtert´s meist :wink:
VG
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Wie bei GKV?! Da werden dir aber demnächst die Augen übergehen wenn du auf einer GKV-Verordnung keine 30 Minuten Zeitangabe bei MLD draustehen hast!
Jammere aber dann bitte nicht über die ach so böse KK welche deine ungültige Verordnung nicht vergüten will...
Grüße...Gerry
P.S. Halbwahrheiten sind gefährlich...
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Gerry schrieb:
...Also bei Lymphdrainage sollte auch bei Privaten die Zeit drauf stehen, wenn nicht, kannst du nur 30 Minuten machen, wie bei GKV...
Wie bei GKV?! Da werden dir aber demnächst die Augen übergehen wenn du auf einer GKV-Verordnung keine 30 Minuten Zeitangabe bei MLD draustehen hast!
Jammere aber dann bitte nicht über die ach so böse KK welche deine ungültige Verordnung nicht vergüten will...
Grüße...Gerry
P.S. Halbwahrheiten sind gefährlich...
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Andrea Jonas schrieb:
Man, man, man, was für hilfreiche Antworten!
Also bei Lymphdrainage sollte auch bei Privaten die Zeit drauf stehen, wenn nicht, kannst du nur 30 Minuten machen, wie bei GKV. Und genauso auch die Angaben zur Verordnung, KG oder Physiotherapie, Manuelle Therapie, das sollte schon so verordnet werden.
Der Patient kann zwar Glück haben, dass seine Kasse nicht drauf schaut, aber sie hat jederzeit das Recht, es nicht zu zahlen. Der einzige Unterschied zu GKV:
wenn du z.B. 6 MT als Doppelstunde verordnet hast, sind das bei GKV ja nur 3 Doppelbehandlungen, bei privaten kann man dann meist tatsächlich 6 Doppelstunden machen, zumindest bei denen, die ich bisher hatte. Ich frag aber manchmal auch sicherheitshalber bei der Kasse dann selbst nach - generell, kurz anrufen erleichtert´s meist :wink:
VG
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