Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Wo steht das nochmal geschrieben, das FM , wenn sie Behandlungen bei GKV machen, dann als Scheinselbständig gelten.
Ist das schon Gesetz oder nur eine Verfassung , welche dann irgendwann in Kraft tritt.
Leider ist das alles ganz schön verworen und undurchsichtig , wenn nicht sogar schwammig.
Vielen dank schon mal :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen .
Wo steht das nochmal geschrieben, das FM , wenn sie Behandlungen bei GKV machen, dann als Scheinselbständig gelten.
Ist das schon Gesetz oder nur eine Verfassung , welche dann irgendwann in Kraft tritt.
Leider ist das alles ganz schön verworen und undurchsichtig , wenn nicht sogar schwammig.
Vielen dank schon mal :confused:
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McMiki schrieb:
Dafür wird es nie ein Gesetz geben!
Alles weitere ist zur Genüge in den hier entstandenen Threads des letzten halben Jahres erörtert worden.
-> es handelt sich um einen Beschluss, nicht um ein Urteil
-> es bietet eine gute Orientierung wohin die Reise geht
-> Gesetze werden vom jeweils zuständigen Gesetzgeber beschlossen und im Gesetzblatt veröffentlicht
-> eine grundlegende Orientierung im juristischen Dickicht ist nötig um langfristig eine Selbstständigkeit überleben zu können, kein "totes Wissen"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hat mir geholfen
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Papa Alpaka schrieb:
Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: Bayerisches Landessozialgericht 5. Senat | L 5 R 1180/13 B ER
Alles weitere ist zur Genüge in den hier entstandenen Threads des letzten halben Jahres erörtert worden.
-> es handelt sich um einen Beschluss, nicht um ein Urteil
-> es bietet eine gute Orientierung wohin die Reise geht
-> Gesetze werden vom jeweils zuständigen Gesetzgeber beschlossen und im Gesetzblatt veröffentlicht
-> eine grundlegende Orientierung im juristischen Dickicht ist nötig um langfristig eine Selbstständigkeit überleben zu können, kein "totes Wissen"
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