Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Praxisinhaber zahlt nicht, obwohl die Bezahlung durch die KK bereits erfolgt ist. Wie oft sollte dieser Betrag gemahnt werden, bis man ein richterliches Mahnverfahren einleiten kann?
Der Praxisinhaber zahlt nicht, obwohl die Bezahlung durch die KK bereits erfolgt ist. Wie oft sollte dieser Betrag gemahnt werden, bis man ein richterliches Mahnverfahren einleiten kann?
Wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich geregelt ist, kann Dein PI schon im Verzug sein und Du theoretisch gleich mit dem GERICHTLICHEN Mahnverfahren beginnen. Praktischer Weise würde ich erstmal mit ner schriftlichen ggf. kostenpflichtigen Mahnung beginnen - übrigens eine klassische Googlefrage....
Ansonsten stellt sich die Frage, an welchem Punkt Eure Zusammenarbeit angekommen ist, wenn Du diese Frage stellst....
Wie auch immer, ich würde ZUERST mal REDEN !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Vertraglichkeiten sind beendet. Wir sind nicht im Guten auseinandergegangen, weil die Zahlungsmoral schon länger schlecht ist. Ihr Anwalt hat mir pünktliche Zahlung zugesichert, aber leider ist dem nicht so...
Ihr Anwalt hat mir pünktliche Zahlung zugesichert, aber leider ist dem nicht so...
Dann würd ich einmal mit 40 €+ mahnen und dann Mahnverfahren.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.3.19 08:21:
Ihr Anwalt hat mir pünktliche Zahlung zugesichert, aber leider ist dem nicht so...
Dann würd ich einmal mit 40 €+ mahnen und dann Mahnverfahren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
+ 9%?
+ 9%?
8,12 %, der Basiszinssatz ist grad negativ
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.3.19 08:30:
+ 9%?
8,12 %, der Basiszinssatz ist grad negativ
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herzlichen Dank
was zahlt der PI denn nicht?
Geht es um deine therapeutische Leistung, oder um deine Reisekosten oder gar um von dir erbrachte gewerbliche Leistungen?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo AT,
was zahlt der PI denn nicht?
Geht es um deine therapeutische Leistung, oder um deine Reisekosten oder gar um von dir erbrachte gewerbliche Leistungen?
mfg mocca
Ist wohl noch nicht geschehen!
Es scheint so, also ob du noch mehr in deinen Hass abdriftest....
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Break schrieb:
Ah, da ist wieder die Freie Mitarbeiterhasserin Mocca, die ja seit Dezember behauptet selber als Freier Mitarbeiter zu arbeiten um besser hetzen zu können. Du solltest dir doch einen Psychiater suchen...
Ist wohl noch nicht geschehen!
Es scheint so, also ob du noch mehr in deinen Hass abdriftest....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.3.19 04:40:
Der Praxisinhaber zahlt nicht, obwohl die Bezahlung durch die KK bereits erfolgt ist. Wie oft sollte dieser Betrag gemahnt werden, bis man ein richterliches Mahnverfahren einleiten kann?
Wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich geregelt ist, kann Dein PI schon im Verzug sein und Du theoretisch gleich mit dem GERICHTLICHEN Mahnverfahren beginnen. Praktischer Weise würde ich erstmal mit ner schriftlichen ggf. kostenpflichtigen Mahnung beginnen - übrigens eine klassische Googlefrage....
Ansonsten stellt sich die Frage, an welchem Punkt Eure Zusammenarbeit angekommen ist, wenn Du diese Frage stellst....
Wie auch immer, ich würde ZUERST mal REDEN !
1. erinnerung mit 1-woche-frist
2. mahnung + aufwandsentschädigung + 1-woche-frist
3. zweite mahnung + aufwandsentschädigung + 1-woche-frist
4. gerichtliche auseinandersetzung
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Alex Moro schrieb:
der mir (damals) empfohlene weg:
1. erinnerung mit 1-woche-frist
2. mahnung + aufwandsentschädigung + 1-woche-frist
3. zweite mahnung + aufwandsentschädigung + 1-woche-frist
4. gerichtliche auseinandersetzung
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