Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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jonna schrieb:
Bevor ich hier gesteinigt werde, bitte ich nur die, die meine Frage wirklich beantworten wollen bzw können, zu antworten. Ich habe jetzt 10 Jahre mit eigener Praxis hinter mir, und natürlich alle Auflagen bzgl. der RV-Pflicht erfüllt. Muss die Praxis jetzt aus familiären Gründen abgeben. Hätte aber die Möglichkeit, in meiner ehemaligen Praxis als FM zu arbeiten. Jetzt meine Frage: Die GKV Patienten werde Ich über diese Praxis abrechnen, allerdings habe Ich auch noch 15 PKV Patienten, denen ich die Rechnung selber schreiben werde. Werden die dann in meinem versicherungspflichtigen Nettoeinkommen miteinbezogen oder nicht?? Danke schon im voraus für eure Antworten :blush:
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An die neue : Es ist egal ob Rezepte vorliegen oder nicht Für die DRV ist nur das EINKOMMEN relevant und nicht die Rezepte :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Ja ,aber nicht wegen der DRV sonder weil sie zu deinem EINKOMMEN zählen. Bei deiner Steuererklärungmußt du ja einmal für Angestellte Tätigkeit einen Bogen ausfüllen und einen anderen für die Selbstständige Tätigkeit.
An die neue : Es ist egal ob Rezepte vorliegen oder nicht Für die DRV ist nur das EINKOMMEN relevant und nicht die Rezepte :kissing_closed_eyes:
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die neue schrieb:
ja klar werden sie das. Alle Rechnungen, zu denen Rezepte vorliegen, sind DRV-relevant.
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