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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Was beachten? Privatpraxis und gleichzeitig FM?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Was beachten? Privatpraxis und gleichzeitig FM?
Es gibt 8 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
19.04.2020 12:02
Hallo,

Ich versuche mich grad in das Thema FM einzulesen.... Bisher bin ich selbstständig mit einer gkv Praxis und Angestellten, und als zweite Praxis eine Privatpraxis für Selbstzahler... Nun möchte ich die GKV Praxis schließen. Ich würde gern eine größere Einrichtung und paar Hausbesuche weiter betreuen. Da brauche ich mindestens 2 Praxen bei den ich abrechnen kann? Wie ist das mit RV? Bisher zahle ich freiwillig den Mindestbeitrag neben anderen Dingen zur Altersvorsorge. Kann das so bleiben? Was muss ich jetzt beachten? Wie gesagt, ich lese mich grad erst ein und bin noch völlig unwissend.... Danke euch vorab schon mal!
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Hallo, Ich versuche mich grad in das Thema FM einzulesen.... Bisher bin ich selbstständig mit einer gkv Praxis und Angestellten, und als zweite Praxis eine Privatpraxis für Selbstzahler... Nun möchte ich die GKV Praxis schließen. Ich würde gern eine größere Einrichtung und paar Hausbesuche weiter betreuen. Da brauche ich mindestens 2 Praxen bei den ich abrechnen kann? Wie ist das mit RV? Bisher zahle ich freiwillig den Mindestbeitrag neben anderen Dingen zur Altersvorsorge. Kann das so bleiben? Was muss ich jetzt beachten? Wie gesagt, ich lese mich grad erst ein und bin noch völlig unwissend.... Danke euch vorab schon mal!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

Ich versuche mich grad in das Thema FM einzulesen.... Bisher bin ich selbstständig mit einer gkv Praxis und Angestellten, und als zweite Praxis eine Privatpraxis für Selbstzahler... Nun möchte ich die GKV Praxis schließen. Ich würde gern eine größere Einrichtung und paar Hausbesuche weiter betreuen. Da brauche ich mindestens 2 Praxen bei den ich abrechnen kann? Wie ist das mit RV? Bisher zahle ich freiwillig den Mindestbeitrag neben anderen Dingen zur Altersvorsorge. Kann das so bleiben? Was muss ich jetzt beachten? Wie gesagt, ich lese mich grad erst ein und bin noch völlig unwissend.... Danke euch vorab schon mal!

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Susulo
19.04.2020 12:51
Wenn du eine Privatpraxis hast, dann bist du damit ja schon selbstständig- insofern sehe ich Null Problem als FM und m.E. brauchst du dann für die gkv auch keine 2 Auftraggeber. Du bist wie gesagt dann in jeder Hinsicht selbstständig
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Wenn du eine Privatpraxis hast, dann bist du damit ja schon selbstständig- insofern sehe ich Null Problem als FM und m.E. brauchst du dann für die gkv auch keine 2 Auftraggeber. Du bist wie gesagt dann in jeder Hinsicht selbstständig
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RoFo
19.04.2020 13:12
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:
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• Papa Alpaka
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI :wink:
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RoFo schrieb:

Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:

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Susulo
19.04.2020 13:16
RoFo schrieb am 19.4.20 13:12:
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:


Ja, klar, aber halt nicht zwingend 2, einer reicht. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
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[zitat]RoFo schrieb am 19.4.20 13:12: Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI :wink: [/zitat] Ja, klar, aber halt nicht zwingend 2, einer reicht. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
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Susulo schrieb:

RoFo schrieb am 19.4.20 13:12:
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:


Ja, klar, aber halt nicht zwingend 2, einer reicht. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

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Papa Alpaka
19.04.2020 14:58
RoFo schrieb am 19.4.20 13:12:
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:


Jupp, und die darf 5/6 des Jahresumsatzes ausmachen; darüber hinaus zählt jeder Privatpatient der DRV gegenüber als eigenständiger Auftraggeber.

...einmal kurz für mich zusammengefasst, nachdem ich im Laufe des letzten halben Jahres plötzlich mehr als den gelegentlichen Privatpatienten gesehen habe ;)
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[zitat]RoFo schrieb am 19.4.20 13:12: Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI :wink: [/zitat] Jupp, und die darf 5/6 des Jahresumsatzes ausmachen; darüber hinaus zählt jeder Privatpatient der DRV gegenüber als eigenständiger Auftraggeber. ...einmal kurz für mich zusammengefasst, nachdem ich im Laufe des letzten halben Jahres plötzlich mehr als den gelegentlichen Privatpatienten gesehen habe ;)
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Papa Alpaka schrieb:

RoFo schrieb am 19.4.20 13:12:
Für die GKV VO braucht es mindestens einen zugelassenen PI
:wink:


Jupp, und die darf 5/6 des Jahresumsatzes ausmachen; darüber hinaus zählt jeder Privatpatient der DRV gegenüber als eigenständiger Auftraggeber.

...einmal kurz für mich zusammengefasst, nachdem ich im Laufe des letzten halben Jahres plötzlich mehr als den gelegentlichen Privatpatienten gesehen habe ;)

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Anonymer Teilnehmer
19.04.2020 17:21
Ah ok, lieben Dank! Das klingt ja erstmal gut.
Aber Papa Alpaka, kannst du mir den letzten Post nochmal erklären? Steh grad auf dem Schlauch.
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Ah ok, lieben Dank! Das klingt ja erstmal gut. Aber Papa Alpaka, kannst du mir den letzten Post nochmal erklären? Steh grad auf dem Schlauch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ah ok, lieben Dank! Das klingt ja erstmal gut.
Aber Papa Alpaka, kannst du mir den letzten Post nochmal erklären? Steh grad auf dem Schlauch.

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Papa Alpaka
20.04.2020 00:09
Je nachdem welcher Ansicht man folgt (und je nachdem welcher Ansicht ein eventueller Sachbearbeiter der DRV bei einer Prüfung folgt) dürfen maximal 5/6 des Umsatzes eines Freien Mitarbeiters von einem Auftraggeber stammen um diesen Punkt bei der Frage "Scheinselbstständig oder nicht?" zu bewerten.
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Je nachdem welcher Ansicht man folgt (und je nachdem welcher Ansicht ein eventueller Sachbearbeiter der DRV bei einer Prüfung folgt) dürfen maximal 5/6 des Umsatzes eines Freien Mitarbeiters von einem Auftraggeber stammen um diesen Punkt bei der Frage "Scheinselbstständig oder nicht?" zu bewerten.
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Papa Alpaka schrieb:

Je nachdem welcher Ansicht man folgt (und je nachdem welcher Ansicht ein eventueller Sachbearbeiter der DRV bei einer Prüfung folgt) dürfen maximal 5/6 des Umsatzes eines Freien Mitarbeiters von einem Auftraggeber stammen um diesen Punkt bei der Frage "Scheinselbstständig oder nicht?" zu bewerten.

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Anonymer Teilnehmer
20.04.2020 16:07
Ah ok, jetzt hab ich es verstanden. Ja ok, das sollte passen. Will nur ein paar Stammkunden behalten. Dann passt das. Dankeschön!
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Ah ok, jetzt hab ich es verstanden. Ja ok, das sollte passen. Will nur ein paar Stammkunden behalten. Dann passt das. Dankeschön!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ah ok, jetzt hab ich es verstanden. Ja ok, das sollte passen. Will nur ein paar Stammkunden behalten. Dann passt das. Dankeschön!

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Susulo schrieb:

Wenn du eine Privatpraxis hast, dann bist du damit ja schon selbstständig- insofern sehe ich Null Problem als FM und m.E. brauchst du dann für die gkv auch keine 2 Auftraggeber. Du bist wie gesagt dann in jeder Hinsicht selbstständig



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