Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das sehe ich eigentlich genau so. Ich selber habe allerdings für ein Jahr als Freier Mitarbeiter in einer Praxis gearbeitet in der ich vorher als Angestellter war. Da lagen aber 3 Jahre dazwischen und das ganze ist über 10 Jahre her.
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hermi schrieb:
ali schrieb am 19.8.18 14:15:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hermi schrieb:
Da geht nix.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Schoenheitspfleger schrieb:
Vor dem Vertragsverhältnis einen Anrag stellen. Die DRV entscheidet und dann ist auch Sicherheit für den PI gegeben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tarik Ciftci schrieb:
Hallo liebe Leute ich habe eine wichtige Frage.Ich bin bald Selbstständig unterwegs für 2-3 Praxen als Freier Mitarbeiter. Meine Frage ist zur Namensvergabe.Darf ich offiziell z.b Physio zu Hause heissen?Darunter Natürlich immer meinen Namen.Oder Mobile Physiotherapie und dann meinen Namen.? Ich stelle diese Frage weil ich mir nicht genau sicher bin als freier Mitarbeiter so heissen zu dürfen, weil ich ja als Selbstständiger Hauptsächlich Hausbesuche durchführen werde. Also darf ich mich so nennen wie ich will?Natürlich vorausgesetzt der Name ist gesichert oder patentiert oder so :) Danke im Voraus für Antworten.
Mein Profilbild bearbeiten