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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Von Angestellt in Freier Mitarbeiter

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Neues Thema
Von Angestellt in Freier Mitarbeiter
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Anonymer Teilnehmer
19.08.2018 10:44
Hallo,

eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
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Hallo, eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit. Weiß jemand was genaueres? Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

eine bisher bei mir angestellte Mitarbeiterin möchte als Freie Mitarbeiterin bei mir arbeiten. Ich denke das gibt Schwierigkeiten wegen Scheinselbständigkeit, beim Wechsel von Angestellt in Freie Mitarbeit.
Weiß jemand was genaueres?
Im Fragebogen zur Statusfeststellung der Clearingstelle gibt es ja eine Frage dazu, ob der Auftragnehmer schon mal für den Auftraggeber angestellt gearbeitet hat und worin sich diese Tätigkeiten unterscheiden.

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hermi
19.08.2018 11:26
Da geht nix.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
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Da geht nix. Ausschlusskriterium. Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen. Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.
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ali
19.08.2018 14:15
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
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Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....
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ali schrieb:

Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....

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Anonymer Teilnehmer
19.08.2018 15:33
Das sehe ich eigentlich genau so. Ich selber habe allerdings für ein Jahr als Freier Mitarbeiter in einer Praxis gearbeitet in der ich vorher als Angestellter war. Da lagen aber 3 Jahre dazwischen und das ganze ist über 10 Jahre her.
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Das sehe ich eigentlich genau so. Ich selber habe allerdings für ein Jahr als Freier Mitarbeiter in einer Praxis gearbeitet in der ich vorher als Angestellter war. Da lagen aber 3 Jahre dazwischen und das ganze ist über 10 Jahre her.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das sehe ich eigentlich genau so. Ich selber habe allerdings für ein Jahr als Freier Mitarbeiter in einer Praxis gearbeitet in der ich vorher als Angestellter war. Da lagen aber 3 Jahre dazwischen und das ganze ist über 10 Jahre her.

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hermi
19.08.2018 15:47
ali schrieb am 19.8.18 14:15:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....


Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
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[zitat]ali schrieb am 19.8.18 14:15: Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch.... [/zitat] Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird.... Warum nicht ? Einfach mal probieren. Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.
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hermi schrieb:

ali schrieb am 19.8.18 14:15:
Hermi hat vermutlich recht, allerdings gings bei uns ( und anderen ) vor einigen Jahren mit ner trifftigen Begründung (Spezialquali) durch....


Wenn die Statusfeststellung mit richtigen Angaben bestanden wird....
Warum nicht ?
Einfach mal probieren.
Ist halt viel Arbeit und irgendwo las ich, dass solche "Umwandlungsarbeitsverhältnisse" extrem ungern bei der DRV
gesehen werden. Ist ja auch was dran. Es hat Zeiten gegeben (und gibt es noch), da hat man alles
selbständig gemacht, was nicht wegrennen konnte. Und zwar gegen den Willen der Ex-Angestellten.

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hermi schrieb:

Da geht nix.
Ausschlusskriterium.
Dir als PI wird unterstellt, du würdest deine Angestellte zu ihren Lasten outsourcen.
Die Statusfeststellung kannst du dir sparen.

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Schoenheitspfleger
17.09.2018 01:43
Vor dem Vertragsverhältnis einen Anrag stellen. Die DRV entscheidet und dann ist auch Sicherheit für den PI gegeben.
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Vor dem Vertragsverhältnis einen Anrag stellen. Die DRV entscheidet und dann ist auch Sicherheit für den PI gegeben.
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Schoenheitspfleger schrieb:

Vor dem Vertragsverhältnis einen Anrag stellen. Die DRV entscheidet und dann ist auch Sicherheit für den PI gegeben.

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Tarik Ciftci
07.10.2018 19:48
Hallo liebe Leute ich habe eine wichtige Frage.Ich bin bald Selbstständig unterwegs für 2-3 Praxen als Freier Mitarbeiter. Meine Frage ist zur Namensvergabe.Darf ich offiziell z.b Physio zu Hause heissen?Darunter Natürlich immer meinen Namen.Oder Mobile Physiotherapie und dann meinen Namen.? Ich stelle diese Frage weil ich mir nicht genau sicher bin als freier Mitarbeiter so heissen zu dürfen, weil ich ja als Selbstständiger Hauptsächlich Hausbesuche durchführen werde. Also darf ich mich so nennen wie ich will?Natürlich vorausgesetzt der Name ist gesichert oder patentiert oder so :) Danke im Voraus für Antworten.
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Hallo liebe Leute ich habe eine wichtige Frage.Ich bin bald Selbstständig unterwegs für 2-3 Praxen als Freier Mitarbeiter. Meine Frage ist zur Namensvergabe.Darf ich offiziell z.b Physio zu Hause heissen?Darunter Natürlich immer meinen Namen.Oder Mobile Physiotherapie und dann meinen Namen.? Ich stelle diese Frage weil ich mir nicht genau sicher bin als freier Mitarbeiter so heissen zu dürfen, weil ich ja als Selbstständiger Hauptsächlich Hausbesuche durchführen werde. Also darf ich mich so nennen wie ich will?Natürlich vorausgesetzt der Name ist gesichert oder patentiert oder so :) Danke im Voraus für Antworten.
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Tarik Ciftci schrieb:

Hallo liebe Leute ich habe eine wichtige Frage.Ich bin bald Selbstständig unterwegs für 2-3 Praxen als Freier Mitarbeiter. Meine Frage ist zur Namensvergabe.Darf ich offiziell z.b Physio zu Hause heissen?Darunter Natürlich immer meinen Namen.Oder Mobile Physiotherapie und dann meinen Namen.? Ich stelle diese Frage weil ich mir nicht genau sicher bin als freier Mitarbeiter so heissen zu dürfen, weil ich ja als Selbstständiger Hauptsächlich Hausbesuche durchführen werde. Also darf ich mich so nennen wie ich will?Natürlich vorausgesetzt der Name ist gesichert oder patentiert oder so :) Danke im Voraus für Antworten.



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