Wir suchen ab Mai 2026 eine
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere zwei Praxen liegt im
schönen Eimsbüttel und in der
lebhaften Sternschanze. Wir haben
jeweils fünf Behandlungsräume und
einen KGG-Raum. Unser Team ist jung
und sehr beständig, worüber wir
sehr dankbar sind. Ein Platz im
Team ist noch frei und wir würden
uns über einen aufgeschlossenen,
engagierten Kollegen/-in freuen.
Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von o...
motivierte, kompetente Verstärkung
in Vollzeit (30-40h).
Kurz über uns:
Unsere zwei Praxen liegt im
schönen Eimsbüttel und in der
lebhaften Sternschanze. Wir haben
jeweils fünf Behandlungsräume und
einen KGG-Raum. Unser Team ist jung
und sehr beständig, worüber wir
sehr dankbar sind. Ein Platz im
Team ist noch frei und wir würden
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Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behandlung von o...
Der praxisinhaber bezahlt keine sozialversicherungsbeiträge, kein Urlaubsgeld usw. Soweit ja logisch. Dann steht da aber: für einen Fall einer entsprechenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiter den Praxisinhaber insofern von allen eventuellen Ansprüchen frei.
Ist so eine klausel gültig oder kann das bei einer statusfeststellung Probleme geben?
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Ob dass so durchkommt, müsste noch vom RA geprüft werden.
FM ohne Statusfeststellung ist echt mutig. Auf beide Seiten
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massu schrieb:
Mit dieser Klausel will er sich absichern, dass wenn eine Prüfung ohne Statusfeststellung kommt, du für die gesamten anfallenden KV, Soli und RV ankommst.
Ob dass so durchkommt, müsste noch vom RA geprüft werden.
FM ohne Statusfeststellung ist echt mutig. Auf beide Seiten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das würde mich interessieren ob das so generell ausgeschlossen werden kann. Dann würde ja das ganze am fm hängenbleiben wenn was wäre...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe einen FM Arbeiter Vertrag angeboten bekommen, da ist mir folgende klausel aufgefallen:
Der praxisinhaber bezahlt keine sozialversicherungsbeiträge, kein Urlaubsgeld usw. Soweit ja logisch. Dann steht da aber: für einen Fall einer entsprechenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiter den Praxisinhaber insofern von allen eventuellen Ansprüchen frei.
Ist so eine klausel gültig oder kann das bei einer statusfeststellung Probleme geben?
Der freie Mitarbeiter funktioniert heutzutage nicht mehr. Dazu gibt es hier einige Threads.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mich würde halt interessieren ob die klausel gültig ist
Das scheint eine gängige Klausel in solchen Verträgen zu sein.
Tippe den betreffenden Satz mal in die Google Suchmaske ein. Da findet man viele Musterverträge für FM.Alle enthalten diese Klausel.
Es wird aber immer wieder auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Statusfeststellung hingewiesen.
Also scheint es so, dass trotzdem der PI die Beiträge nachzahlen muß wenn auf Scheinselbständigkeit entschieden wird.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
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sabine963 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Das scheint eine gängige Klausel in solchen Verträgen zu sein.
Tippe den betreffenden Satz mal in die Google Suchmaske ein. Da findet man viele Musterverträge für FM.Alle enthalten diese Klausel.
Es wird aber immer wieder auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Statusfeststellung hingewiesen.
Also scheint es so, dass trotzdem der PI die Beiträge nachzahlen muß wenn auf Scheinselbständigkeit entschieden wird.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
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sabine963 schrieb:
So eine Klausel nimmt man doch nur rein weil man weiß warum. Oder nicht?
Der freie Mitarbeiter funktioniert heutzutage nicht mehr. Dazu gibt es hier einige Threads.
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