Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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Sobald sich das Ganze dreht, also die Selbständigkeit als FM Dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" darstellt, zahlst Du KK aus der Selbständigkeit und Dein Arbeitgeber schreibt Dir die KK Beiträge aus der Anstellung auf Dein Gehalt gut. Das heißt KK zahlt man immer nur aus einem Bereich. Entweder aus der Anstellung oder aus der Selbständigkeit. Rente zahlt man aus beiden, sofern man in der FM (Gewinn, nicht Umsatz) über der Minijobgrenze liegt.
Die anderen Beiträge sind gefährliches Halbwissen.....
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Badde schrieb:
Wenn Du mindestens 20h/Woche im Angestelltenverhältnis hast und Dein Gehalt über dem Gewinn (nicht Umsatz) aus der Selbständigkeit liegt, zahlst Du aus der Selbständigkeit keine Krankenkassenbeiträge, bist aber mit der nebenberuflichen Selbständigkeit in der DRV beitragspflichtig, wenn Dein Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze von 520 Euro liegt. Alles darunter ist auch in der DRV beitragsfrei.
Sobald sich das Ganze dreht, also die Selbständigkeit als FM Dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" darstellt, zahlst Du KK aus der Selbständigkeit und Dein Arbeitgeber schreibt Dir die KK Beiträge aus der Anstellung auf Dein Gehalt gut. Das heißt KK zahlt man immer nur aus einem Bereich. Entweder aus der Anstellung oder aus der Selbständigkeit. Rente zahlt man aus beiden, sofern man in der FM (Gewinn, nicht Umsatz) über der Minijobgrenze liegt.
Die anderen Beiträge sind gefährliches Halbwissen.....
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mika90 schrieb:
Hi Kollegen,
Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
thinking_face
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Physiocrazy schrieb:
@M0nique
M0nique schrieb am 05.10.2022 12:33 Uhr:Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
thinking_face
Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Physiocrazy
Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
Gruß von Monique
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Physiocrazy schrieb:
Kurz und knapp--> ja, du bist versicherungspflichtig.
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