physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Solingen, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Leverkusen

Ein herzliches Hallo!

Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…

Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )

Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier als Therapeutin in der Praxis.
Und es macht mir Spaß. Warum ?
Weil wir hier super tolle Pa...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Umsatzsteuer für den Praxisinhaber

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Umsatzsteuer für den Praxisinhaber
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
11.02.2024 10:16
Guten Morgen,
ich möchte gerne ein paar wenige Rezepte über eine Praxis als freier Mitarbeiter abrechnen.
Die Feststellung über die Rentenversicherung habe ich, da ich vorher in einer anderen Praxis tätig war.
Wie sieht das mit der Umsatzsteuer für den Praxisinhaber aus? Muss er diese auf meine Rechnungen an ihn zahlen?

Danke für konstruktive Rückmeldung.
1

Gefällt mir

Guten Morgen, ich möchte gerne ein paar wenige Rezepte über eine Praxis als freier Mitarbeiter abrechnen. Die Feststellung über die Rentenversicherung habe ich, da ich vorher in einer anderen Praxis tätig war. Wie sieht das mit der Umsatzsteuer für den Praxisinhaber aus? Muss er diese auf meine Rechnungen an ihn zahlen? Danke für konstruktive Rückmeldung.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
11.02.2024 11:03
@Anonymer Teilnehmer Leistungen aus der Abrechnung von VOn eines FM sind dem Grunde nach mit 19% umsatzsteuerpflichtig. D.h., bei einer beispielhaften Quote von 70/30 sind die 30% umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen für den PI. Solange der PI damit unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist das für ihn kein Problem.

Du solltest aber auf deine Abrechnung auf keinem Fall Umsatzsteuer ausweisen, sonst zahlst du auf deinem Umsatz auch noch Umsatzsteuer.
4

Gefällt mir

• ali
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Leistungen aus der Abrechnung von VOn eines FM sind dem Grunde nach mit 19% umsatzsteuerpflichtig. D.h., bei einer beispielhaften Quote von 70/30 sind die 30% umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen für den PI. Solange der PI damit unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist das für ihn kein Problem. Du solltest aber auf deine Abrechnung auf keinem Fall Umsatzsteuer ausweisen, sonst zahlst du auf deinem Umsatz auch noch Umsatzsteuer.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Leistungen aus der Abrechnung von VOn eines FM sind dem Grunde nach mit 19% umsatzsteuerpflichtig. D.h., bei einer beispielhaften Quote von 70/30 sind die 30% umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen für den PI. Solange der PI damit unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleibt, ist das für ihn kein Problem.

Du solltest aber auf deine Abrechnung auf keinem Fall Umsatzsteuer ausweisen, sonst zahlst du auf deinem Umsatz auch noch Umsatzsteuer.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
11.02.2024 16:30
Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Gehst du aktuell davon aus, dass du.FM Status hast weil du ihn schon vorher über eine andere Praxis hattest?

Dem ist nicht so. Ist aber bissl unklar geschrieben.
1

Gefällt mir

• Anonymer Teilnehmer
Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Gehst du aktuell davon aus, dass du.FM Status hast weil du ihn schon vorher über eine andere Praxis hattest? Dem ist nicht so. Ist aber bissl unklar geschrieben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Gehst du aktuell davon aus, dass du.FM Status hast weil du ihn schon vorher über eine andere Praxis hattest?

Dem ist nicht so. Ist aber bissl unklar geschrieben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
12.02.2024 13:14
@Gert Winsa ja, das ist mit der neuen Praxis so besprochen. Habe ich etwas nicht beachtet? Bin für jede Hilfe dankbar!
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] ja, das ist mit der neuen Praxis so besprochen. Habe ich etwas nicht beachtet? Bin für jede Hilfe dankbar!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Gert Winsa ja, das ist mit der neuen Praxis so besprochen. Habe ich etwas nicht beachtet? Bin für jede Hilfe dankbar!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
12.02.2024 14:18
Eine Statusfeststellung gilt IMMER nur für die Praxis für die sie damals gemacht wurde. Auch wenn die Bedingungen gleich bleiben.

Wie alt ist deine letzte und in welchem Bundesland?

Falls ihr langfristig rechtssicherheit wollt müsst ihr im ersten Monat erneut Status beantragen.
Pflicht ist es aber nicht.
Betriebsprüfer und Gerichte urteilen meist milder als die Clearingstelle.
1

Gefällt mir

Eine Statusfeststellung gilt IMMER nur für die Praxis für die sie damals gemacht wurde. Auch wenn die Bedingungen gleich bleiben. Wie alt ist deine letzte und in welchem Bundesland? Falls ihr langfristig rechtssicherheit wollt müsst ihr im ersten Monat erneut Status beantragen. Pflicht ist es aber nicht. Betriebsprüfer und Gerichte urteilen meist milder als die Clearingstelle.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

Eine Statusfeststellung gilt IMMER nur für die Praxis für die sie damals gemacht wurde. Auch wenn die Bedingungen gleich bleiben.

Wie alt ist deine letzte und in welchem Bundesland?

Falls ihr langfristig rechtssicherheit wollt müsst ihr im ersten Monat erneut Status beantragen.
Pflicht ist es aber nicht.
Betriebsprüfer und Gerichte urteilen meist milder als die Clearingstelle.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
15.02.2024 13:27
Die letzte war vor ca. 12Jahren in NRW. Den neuen Status beantrage ich ebenfalls über die DRV?
1

Gefällt mir

Die letzte war vor ca. 12Jahren in NRW. Den neuen Status beantrage ich ebenfalls über die DRV?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die letzte war vor ca. 12Jahren in NRW. Den neuen Status beantrage ich ebenfalls über die DRV?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
18.02.2024 18:22
@Anonymer Teilnehmer jap, sag mal wies ausging.

Wenn du dich nicht selbst als sehr sehr Rechtsversiert einschätzt lass gleich das Statusverfahren über RA Alt machen.
1

Gefällt mir

• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] jap, sag mal wies ausging. Wenn du dich nicht selbst als sehr sehr Rechtsversiert einschätzt lass gleich das Statusverfahren über RA Alt machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@Anonymer Teilnehmer jap, sag mal wies ausging.

Wenn du dich nicht selbst als sehr sehr Rechtsversiert einschätzt lass gleich das Statusverfahren über RA Alt machen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen,
ich möchte gerne ein paar wenige Rezepte über eine Praxis als freier Mitarbeiter abrechnen.
Die Feststellung über die Rentenversicherung habe ich, da ich vorher in einer anderen Praxis tätig war.
Wie sieht das mit der Umsatzsteuer für den Praxisinhaber aus? Muss er diese auf meine Rechnungen an ihn zahlen?

Danke für konstruktive Rückmeldung.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Umsatzsteuer für den Praxisinhaber

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns