Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
muss ich als Freier die 7% Umsatzsteuer auf Wellness bzw. Selbstzahler Leistung aufschlagen und wenn ja wie verhalte ich mich im Rahmen der Kostenstellung bei dem PI, da ich ja den netten Satz "keine gesonderter Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehner nach §19 UStG unter der Rechnung zu stehen habe..... :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Vom Pat. einziehen und in Rechnung ohne auflisten?
Vielen Dank schon mal......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo eine Frage,
muss ich als Freier die 7% Umsatzsteuer auf Wellness bzw. Selbstzahler Leistung aufschlagen und wenn ja wie verhalte ich mich im Rahmen der Kostenstellung bei dem PI, da ich ja den netten Satz "keine gesonderter Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehner nach §19 UStG unter der Rechnung zu stehen habe..... :tired_face: :tired_face: :tired_face:
Vom Pat. einziehen und in Rechnung ohne auflisten?
Vielen Dank schon mal......
Ansonsten gilt, dass die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, d.h. Kunde zahlt diese, so wie in der Rechnung ausgewiesen und FM (wenn er die Rechnungen da eigenständig stellt) führt diese dann dem Finanzamt ab.
Übernimmt der PI alle Rechnungen, muss dieser sich darum kümmern.
Der FM stellt seine Leistungen so in Rechnung, wie er sie geleitstet hat (Kasse und Privat, einzeln aufgelistet, gemäß der vereinbarten Prozente vom Umsatz) ohne irgendwelche Steuern aufzuführen.
Genaueres weiß ein Steuerberater der sich mit Therapiepraxen auskennt.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Umsatzsteuerbefreit, sind grundsätzlich alle Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Andere Dienstleistungen wären dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Freibeträge (hier m.W. 17.500€/Jahr o.G.) überschritten wären (Kleinunternehmer). Diese Sachverhalte sind zunächst zu prüfen bevor man Patienten die Umsatzsteuer in Rechnung stellt.
Ansonsten gilt, dass die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, d.h. Kunde zahlt diese, so wie in der Rechnung ausgewiesen und FM (wenn er die Rechnungen da eigenständig stellt) führt diese dann dem Finanzamt ab.
Übernimmt der PI alle Rechnungen, muss dieser sich darum kümmern.
Der FM stellt seine Leistungen so in Rechnung, wie er sie geleitstet hat (Kasse und Privat, einzeln aufgelistet, gemäß der vereinbarten Prozente vom Umsatz) ohne irgendwelche Steuern aufzuführen.
Genaueres weiß ein Steuerberater der sich mit Therapiepraxen auskennt.
Gruß S.
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