Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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Ich bin freier Mitarbeiter und habe keinen Nerv mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ich möchte nun vermehrt als Dozent tätig sein und mich nur noch um meine Privatpatienten kümmern. Wenn ich diese beim Pat. zuhause behandel, benötge ich dann noch Praxisräume?
Kann ich dann einfach mit dene abrechnen oder ist das nicht so einfach?
Bitte um eure Meinunen
Besten Dank!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich hoffe von euch einige nützliche Antworten und Statements zu bekommen...
Ich bin freier Mitarbeiter und habe keinen Nerv mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ich möchte nun vermehrt als Dozent tätig sein und mich nur noch um meine Privatpatienten kümmern. Wenn ich diese beim Pat. zuhause behandel, benötge ich dann noch Praxisräume?
Kann ich dann einfach mit dene abrechnen oder ist das nicht so einfach?
Bitte um eure Meinunen
Besten Dank!!!
Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank!!
Woher weißt Du, das VIELE PKVn so einen Passus in den Verträgen haben. Bzw. von welchen Versicherungen weißt Du ?
Als Versicherter würde ich mir diesen Passus auch nicht bieten lassen oder gibt es einen Passus, der auch bei den Ärzten eine GKV Zulassungspflicht vorsieht ?!
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ali schrieb:
öhmm, Nachfrage und Einspruch:
Woher weißt Du, das VIELE PKVn so einen Passus in den Verträgen haben. Bzw. von welchen Versicherungen weißt Du ?
Als Versicherter würde ich mir diesen Passus auch nicht bieten lassen oder gibt es einen Passus, der auch bei den Ärzten eine GKV Zulassungspflicht vorsieht ?!
Im Grunde genügt nur eine, um den Patienten zu mindestens zu empfehlen dass für ihre Situation zu klären. Es wäre schon bitter für manchen weniger einkommensstarken Patienten, wenn er dann plötzlich auf 300€ sitzen bleibt.
Für einen Therapeuten der plant sein Auskommen ausschließlich oder weitgehend nur mit PKV Patienten zu bestreiten, wäre es auch wichtig zu klären ob er genügend "Kunden" bekommen kann, die ihre Therapie auch erstattet bekommen. Diesen Leuten und so ist mein Beitrag zu verstehen, empfehle ich auch im Rahmen ihrer Planungen eine realistische Schätzung über mögliche Auslastung, sich da gründlich zu informieren. Wenn jemand da von mir Statistiken möchte, kann er mich gerne gegen entsprechendes Entgelt beauftragen... :wink: :kissing_closed_eyes: Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das wäre eine Recherche wert, aber nicht für mich. Ich habe von einzelnen PKV über Patienten und hier im Forum gehört, die das "verlangen".
Im Grunde genügt nur eine, um den Patienten zu mindestens zu empfehlen dass für ihre Situation zu klären. Es wäre schon bitter für manchen weniger einkommensstarken Patienten, wenn er dann plötzlich auf 300€ sitzen bleibt.
Für einen Therapeuten der plant sein Auskommen ausschließlich oder weitgehend nur mit PKV Patienten zu bestreiten, wäre es auch wichtig zu klären ob er genügend "Kunden" bekommen kann, die ihre Therapie auch erstattet bekommen. Diesen Leuten und so ist mein Beitrag zu verstehen, empfehle ich auch im Rahmen ihrer Planungen eine realistische Schätzung über mögliche Auslastung, sich da gründlich zu informieren. Wenn jemand da von mir Statistiken möchte, kann er mich gerne gegen entsprechendes Entgelt beauftragen... :wink: :kissing_closed_eyes: Gruß S.
danke für Deine wie immer umsichtigen Beiträge. Ich stelle mal fest, aus "viele" wird "einige"....
Und als Frage in die Gemeinde: Kennt jmd. so einen Passus in einem
PKV Vertrag ? Ich hege mal den Verdacht, dass das gar nicht in den Verträgen steht...?!
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ali schrieb:
Lieber Shakes,
danke für Deine wie immer umsichtigen Beiträge. Ich stelle mal fest, aus "viele" wird "einige"....
Und als Frage in die Gemeinde: Kennt jmd. so einen Passus in einem
PKV Vertrag ? Ich hege mal den Verdacht, dass das gar nicht in den Verträgen steht...?!
vor sechs Jahren hatte ich die Faxen mit der GKV dicke. Seither behandle ich nur Selbstzahler und Privatpatienten. Bisher ist noch kein Privatpatient auf den Kosten sitzen geblieben, nur weil ich keine Kassenzulassung habe.
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Caesaries schrieb:
Hallo,
vor sechs Jahren hatte ich die Faxen mit der GKV dicke. Seither behandle ich nur Selbstzahler und Privatpatienten. Bisher ist noch kein Privatpatient auf den Kosten sitzen geblieben, nur weil ich keine Kassenzulassung habe.
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M0nique schrieb:
Ich habe seit 13 Jahren keine GKV-Zulassung mehr. Und niemals hat eine PKV nach der GKV-Zulassung gefragt. Allen Patienten wurden und werden ihre Rechnungen erstattet.
...bin neu hier und habe eure Beiträge interessiert verfolgt.
Mein Anliegen:
Ich bin als 450€ Kraft in einer Praxis angestellt.
Meine Freundin (Privat versichert) wollte gerne von mir zu Hause behandelt werden. Möchte sich die Fahrt in die Praxis sparen.
OK vom Chef ist da. Ich dachte ich schreib Überstunden auf und rechne über die Praxis ganz normal ab. Mein Chef hat mir aber netter Weise den Tipp gegeben, dass ich doch selber abrechnen kann. Er konnte mir aber leider keine Details nennen. Kennt sich jemand aus? Wo muss ich mich melden/anmelden? Wieviele Abzüge habe ich?
Usw....????
Danke für eure Hilfe
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stef* schrieb:
Hallo zusammen....
...bin neu hier und habe eure Beiträge interessiert verfolgt.
Mein Anliegen:
Ich bin als 450€ Kraft in einer Praxis angestellt.
Meine Freundin (Privat versichert) wollte gerne von mir zu Hause behandelt werden. Möchte sich die Fahrt in die Praxis sparen.
OK vom Chef ist da. Ich dachte ich schreib Überstunden auf und rechne über die Praxis ganz normal ab. Mein Chef hat mir aber netter Weise den Tipp gegeben, dass ich doch selber abrechnen kann. Er konnte mir aber leider keine Details nennen. Kennt sich jemand aus? Wo muss ich mich melden/anmelden? Wieviele Abzüge habe ich?
Usw....????
Danke für eure Hilfe
Alles andere wäre kompliziert oder nicht legal. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Lass den Käse, und behandele sie "offiziell" in der Praxis wo du angestellt bist.
Alles andere wäre kompliziert oder nicht legal. Gruß S.
Aber was wäre daran kompliziert oder nicht legal, wenn Stef die Freundin, für die der Weg in die Praxis zu lang ist, zuhause behandelt und der Chef die Rechnung schreibt?
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M0nique schrieb:
Um selbst die Rechnung zu schreiben müsste Berufshaftpflichversicherung, Meldung bei der BG, Gesundheitsamt, etc. erfolgen. Für nur ein Rezept lohnt in der Tat den Aufwand nicht.
Aber was wäre daran kompliziert oder nicht legal, wenn Stef die Freundin, für die der Weg in die Praxis zu lang ist, zuhause behandelt und der Chef die Rechnung schreibt?
Darüber hinaus sollte man sich darüber im klaren sein, dass bei einer Therapie naher Angehöriger, die nicht so läuft wie beide Seiten es sich vorstellen es immer auch zu privaten Konsequenzen kommen kann.
Aber das wollte stef* ja nicht diskutieren...
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Shakespeare schrieb:
Solange niemand danach fragt und alles glatt läuft, ist alles ganz easy. Ansonsten gilt auch für Privatverordnungen, dass diese so durchgeführt werden sollten wie der Arzt sie verordnet hat, ansonsten setzt man sich dem Risiko aus, dass sich auch eine PKV je nach Vertrag ggf. nicht vergütet außerdem ist in einer solchen Situation unklar, inwieweit eine Absicherung durch Haftpflicht und Berufsunfallversicherung vorhanden wäre, falls was passieren sollte.
Darüber hinaus sollte man sich darüber im klaren sein, dass bei einer Therapie naher Angehöriger, die nicht so läuft wie beide Seiten es sich vorstellen es immer auch zu privaten Konsequenzen kommen kann.
Aber das wollte stef* ja nicht diskutieren...
....ich merke schon, dass ist ein sensibles Thema...
Da ich in der Tat nicht vorhabe das häufiger zu machen (fehlende Behandlungsbank...), würde sich der Aufwand wirklich nicht lohnen.
Ich glaube ich schreibe mir in diesem konkreten Fall einfach nur die Überstunden auf und lasse das Rezept ganz normal über die Praxis laufen... :blush:
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stef* schrieb:
Danke für eure Meinungen....
....ich merke schon, dass ist ein sensibles Thema...
Da ich in der Tat nicht vorhabe das häufiger zu machen (fehlende Behandlungsbank...), würde sich der Aufwand wirklich nicht lohnen.
Ich glaube ich schreibe mir in diesem konkreten Fall einfach nur die Überstunden auf und lasse das Rezept ganz normal über die Praxis laufen... :blush:
Ich bin staatlich anerkannte Heilpraktikerin und angestellte Physiotherapeutin. Um mir nun langsam einen Namen als Bewegungstherapeutin zu machen, wollte ich mit 20 Stunden angestellt bleiben und mir tageweise einen Raum mieten in dem ich als freischaffende physio und heilpraktikerin arbeiten und abrechnen kann, natürlich nur Privatrezepte. Mein Gedanke dabei ist, daß ich mich über das Angestelltenverhältnis versichern kann, bis die Praxis ins laufen kommt.
ist diese Konzept möglich. An wen kann und darf ich mich wenden, um eine genaue Auskunft zu bekommen? Geben mir die Verbände Auskunft, wenn ja welcher? Viele Fragen und die große Bitte um Ratschläge. schon mal vielen dank im vorraus
[bearbeitet am 15.09.13 12:31]
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Carmen Ott-Neuhaus schrieb:
Der Weg in die Selbständigkeit ist schwer. Meine Situation ist folgende:
Ich bin staatlich anerkannte Heilpraktikerin und angestellte Physiotherapeutin. Um mir nun langsam einen Namen als Bewegungstherapeutin zu machen, wollte ich mit 20 Stunden angestellt bleiben und mir tageweise einen Raum mieten in dem ich als freischaffende physio und heilpraktikerin arbeiten und abrechnen kann, natürlich nur Privatrezepte. Mein Gedanke dabei ist, daß ich mich über das Angestelltenverhältnis versichern kann, bis die Praxis ins laufen kommt.
ist diese Konzept möglich. An wen kann und darf ich mich wenden, um eine genaue Auskunft zu bekommen? Geben mir die Verbände Auskunft, wenn ja welcher? Viele Fragen und die große Bitte um Ratschläge. schon mal vielen dank im vorraus
[bearbeitet am 15.09.13 12:31]
deine versicherung über das angestelltenverhältnis hat grenzen.
KK zb nochmal komplett fällig, falls das einkommen aus selbständigkeit höher als aus ANverhältnis
auf jeden fall meldung bei der KK als "nebenberuflich selbständig" (=bis 14 std/woche- gilt inkl. sämtlicher nebenarbeiten) nötig
DRV entfällt bei der kombi privatverordnungen und HP m.m. nach ganz
BGW-anmeldung immer nötig und berufshaftpflicht dringend anzuraten
zu euren (physio-)verbänden kenne ich mich nicht aus, höre aber genausowenig gutes, wie von "unseren"..
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saloia schrieb:
ich war ne ganze zeitlang 30 std angestellt, rest FM, meine informationen betreffen also diese konstellation:
deine versicherung über das angestelltenverhältnis hat grenzen.
KK zb nochmal komplett fällig, falls das einkommen aus selbständigkeit höher als aus ANverhältnis
auf jeden fall meldung bei der KK als "nebenberuflich selbständig" (=bis 14 std/woche- gilt inkl. sämtlicher nebenarbeiten) nötig
DRV entfällt bei der kombi privatverordnungen und HP m.m. nach ganz
BGW-anmeldung immer nötig und berufshaftpflicht dringend anzuraten
zu euren (physio-)verbänden kenne ich mich nicht aus, höre aber genausowenig gutes, wie von "unseren"..
das macht keinen spaß und bestärkt mich wieder mal darin, nicht auf "anonym" postings zu reagieren !
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saloia schrieb:
schön, das sich hier wieder soviele leute gedanken machen, nur der TE taucht nicht wieder auf, geschweige denn bedankt sich...
das macht keinen spaß und bestärkt mich wieder mal darin, nicht auf "anonym" postings zu reagieren !
Eine Frage hätte ich hierzu: bedarf es bei dieser Job-Kombi auch um eine andere bzw. weitere Steuernummer für die FM-Tätigkeit?
Merci vorab
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ich bins schrieb:
Mich betrifft ähnliches.... Angestelltenverhältnis und FM (in Planung)
Eine Frage hätte ich hierzu: bedarf es bei dieser Job-Kombi auch um eine andere bzw. weitere Steuernummer für die FM-Tätigkeit?
Merci vorab
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Shakespeare schrieb:
Ja, die selbständige Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Gruß S.
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ich bins schrieb:
Merci :blush:
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Theoretisch könnte man das so machen, da die Patienten deine Vertragspartner wären. Da aber wohl in den meisten Fällen kein HB verordnet wurde und auch viele PKV gemäß ihren Verträgen nur Behandlungen erstatten, die in GKV- zugelassenen Praxen so durchgeführt wurden wie es der Verordnung entspricht, werden deine Patienten möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben. Das könnte zu Unmut führen, in jedem Falle würden aber die meisten wohl kein zweites mal zu dir kommen.
Gruß S.
asche auf mein haupt, knie oder sonstwohin..
das im vorigen beitrag geschriebene gilt dann nicht für mabs sondern für diese dame...
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saloia schrieb:
oooh... ich muss mich ganz doll entschuldigen- ich hatte auf carmen ott-neuhaus geantwortet, nicht auf mab..
asche auf mein haupt, knie oder sonstwohin..
das im vorigen beitrag geschriebene gilt dann nicht für mabs sondern für diese dame...
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