für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
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habe die Formulare zur Statusfeststellung vor einigen Wochen versendet und jetzt ein Schreiben mit 27 Zusatzzfragen erhalten. Kommt dies öffter vor???
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stefanie79 schrieb:
Hallo,
habe die Formulare zur Statusfeststellung vor einigen Wochen versendet und jetzt ein Schreiben mit 27 Zusatzzfragen erhalten. Kommt dies öffter vor???
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Habe auch nie einen Schriftlichen-Vertrag abgeschlossen.
Muss ich auf irgendwelche Fangfragen Achten???
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stefanie79 schrieb:
Ich dachte, einen Vertrag sollte ich nicht mitsenden.
Habe auch nie einen Schriftlichen-Vertrag abgeschlossen.
Muss ich auf irgendwelche Fangfragen Achten???
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eim schrieb:
Nein das ist das normale Prozedere.Du mußt das ausfüllen sowie eine Kopie des Vertrages mit dir und der Pi muß auch das Papier unterschreiben .
Du solltest unbedingt mit Deinem Auftraggeber eine vertragliche Grundlage haben.
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Ruderwillie schrieb:
Die letzte Aussage ist leider falsch! Sobald nur ein Punkt für eine Nichtselbstständigkeit spricht, wirst Du Rentenversicherungspflichtig! Such Dir einen Anwalt und lasse alles von Deinem Anwalt ausfüllen!
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eim schrieb:
Kann Ruderwillie nur zustimmen .Hab ich auch so gemacht.Hab den Bogen ausgefüllt ,Vertrag mit PI aabgeschlossen und bin dann damit zu einem Anwalt der sich mit Statussachen auskennt. Hat mich zwar ca. 200 € gekostet aber die Sache war es mir Wert und ich kann die Kosten als Rechtsberatung bei Betriebskostenabrechnung für die Steuer abziehen.Der bescheid war dann auch positiv -- also dass ich Selbstständig bin
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JRK schrieb:
Ja. Aufgrund der Antworten, die Du gibst, zusammen mit dem Vertrag, führt zu einer Abwägung. Es wird beim Bescheid eine Liste präsentiert, die aufzeigt was für abhängig beschäftigt spricht und was für unabhängig. Spricht mehr für unabhängig erhältst Du eine positive Statusfeststellung.
Du solltest unbedingt mit Deinem Auftraggeber eine vertragliche Grundlage haben.
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Erst mal muß beim Freien Mitarbeiter über die Statusfeststellung festgestellt werden, ob der/diejenige überhaupt als selbständig oder als abhängig beschäftigt eingestuft wird ....
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die neue schrieb:
natürlich sind wir als Selbständige rentenversicherungspflichtig, sofern wir keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben oder nicht mindestens 51% ohne Rezept behandeln. Aber das war hier nicht die Frage!
Erst mal muß beim Freien Mitarbeiter über die Statusfeststellung festgestellt werden, ob der/diejenige überhaupt als selbständig oder als abhängig beschäftigt eingestuft wird ....
Sorry, da muss ich nochmal nachfragen: ich dachte , daß ich als selbständiger oder freiberuflicher Physiotherapeut immer rentenversicherungspflichtig bin-es sei denn ,ich beschäftige mindestens einen Angestellten. Oder liege ich da falsch?
Nein, da liegst Du richtig. Ruderwillie liegt falsch. Bei einem Statusfeststellungsverfahren geht es nicht um die Rentenversicherungspflicht. Als FM oder Selbständiger Physio bist Du automatisch rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag (283 Euro West z.Z.). Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Eine positive Statusfeststellung gibt Dir und Deinen Auftraggebern eine gewisse Rechtssicherheit. Für eine positive Statusfeststellung müssen nicht alle Punkte für nicht abhängig beschäftigt sprechen. Anhand der Antworten, die Du und Dein Auftraggeber auf die 27 Fragen gebt, trifft der DRV Mitarbeiter eine Entscheidung für oder gegen abhängig beschäftigt.
Ich habe diese Fragen damals so beantwortet, dass es einer Überprüfung standhält. Sende mir eine persönliche Nachricht und ich sende Dir meine Fragen-Antwort-Liste.
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JRK schrieb:
uta34 schrieb am 19.6.18 16:56:
Sorry, da muss ich nochmal nachfragen: ich dachte , daß ich als selbständiger oder freiberuflicher Physiotherapeut immer rentenversicherungspflichtig bin-es sei denn ,ich beschäftige mindestens einen Angestellten. Oder liege ich da falsch?
Nein, da liegst Du richtig. Ruderwillie liegt falsch. Bei einem Statusfeststellungsverfahren geht es nicht um die Rentenversicherungspflicht. Als FM oder Selbständiger Physio bist Du automatisch rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag (283 Euro West z.Z.). Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Eine positive Statusfeststellung gibt Dir und Deinen Auftraggebern eine gewisse Rechtssicherheit. Für eine positive Statusfeststellung müssen nicht alle Punkte für nicht abhängig beschäftigt sprechen. Anhand der Antworten, die Du und Dein Auftraggeber auf die 27 Fragen gebt, trifft der DRV Mitarbeiter eine Entscheidung für oder gegen abhängig beschäftigt.
Ich habe diese Fragen damals so beantwortet, dass es einer Überprüfung standhält. Sende mir eine persönliche Nachricht und ich sende Dir meine Fragen-Antwort-Liste.
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
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ali schrieb:
Physiodummy schrieb am 20.6.18 23:20:
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
Du darfst das auch gern ohne Eingangsfrage zum Thema beitragen.
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JRK schrieb:
ali schrieb am 21.6.18 00:24:
Physiodummy schrieb am 20.6.18 23:20:
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
Du darfst das auch gern ohne Eingangsfrage zum Thema beitragen.
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
Du darfst das auch gern ohne Eingangsfrage zum Thema beitragen.
Hab ich doch...Wollte nur wissen wie Du auf die zwei mal 450 gekommen bist ? Irgendwoher muss die Idee ja her sein... :unamused:
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ali schrieb:
Physiodummy schrieb am 21.6.18 22:10:
ali schrieb am 21.6.18 00:24:
Physiodummy schrieb am 20.6.18 23:20:
Schaffst Du einen VZ Arbeitsplatz oder 2 mal 450 Euro Tätigkeit kannst Du Dich befreien lassen.
Wie kommst Du da drauf? Es braucht EINEN sozpflichtigen AN. Das sind im.Moment min. 451 Euro....
Du darfst das auch gern ohne Eingangsfrage zum Thema beitragen.
Hab ich doch...Wollte nur wissen wie Du auf die zwei mal 450 gekommen bist ? Irgendwoher muss die Idee ja her sein... :unamused:
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JRK schrieb:
Hab nicht ich erfunden. Hat der Staat erfunden. Wie Du richtig anmerkst 1 AN über 450 Euro Grenze oder 2 und mehr AN bis 450 Euro Grenze. Ist zumindest bei uns in der Praxis so und von der DRV so vorgegeben und akzeptiert. Gibt es denn Neuerungen hierzu?
Hab ich doch...Wollte nur wissen wie Du auf die zwei mal 450 gekommen bist ? Irgendwoher muss die Idee ja her sein... :unamused:
Tut mir ja leid, aber m. E. hat physiodummy hier recht. Es geht darum, dass du als AG mehr als 450 Euro Lohnkosten hast. Dabei ist es egal, ob deine Angestellten soz.pflichtig sind oder nicht.
Es genügen also sogar 2 Minijobbler für 2 x 250 Euro.
Könnte höchstens sein, dass es mittlerweile ein neues Urteil gibt. Das hätte ich dann gerne. Obwohl es mich nicht betrifft. "Alt"- Logo mit Bestandschutz, sowieso befreit.
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 21.6.18
Jetzt ist es amtlich: Mit Urteil vom 23.11.2005 (Az: B 12 RA 15/04 R) hat auch das Bundessozialgericht diese Rechtsauffassung jüngst bestätigt: Die Arbeitsentgelte aus geringfügigen Beschäftigungen können zusammengerechnet werden. Wird die Grenze der Versicherungspflicht (derzeit € 450,-) überschritten, besteht keine Rentenversicherungspflicht. ( Quelle Berufsverband)
Hab ich doch...Wollte nur wissen wie Du auf die zwei mal 450 gekommen bist ? Irgendwoher muss die Idee ja her sein... :unamused:
Tut mir ja leid, aber m. E. hat physiodummy hier recht. Es geht darum, dass du als AG mehr als 450 Euro Lohnkosten hast. Dabei ist es egal, ob deine Angestellten soz.pflichtig sind oder nicht.
Es genügen also sogar 2 Minijobbler für 2 x 250 Euro.
Könnte höchstens sein, dass es mittlerweile ein neues Urteil gibt. Das hätte ich dann gerne. Obwohl es mich nicht betrifft. "Alt"- Logo mit Bestandschutz, sowieso befreit.
Vielleicht äußert sich ja ali nochmal wie er auf seine Idee so kommt.... Irgendwoher muss die ja kommen....
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JRK schrieb:
Genau so ist das. Wir praktizieren das ja.
Vielleicht äußert sich ja ali nochmal wie er auf seine Idee so kommt.... Irgendwoher muss die ja kommen....
mit Euren neuen Formulierungen wird ein Schuh draus und wir sind uns in dee Sache einig.
“VZ Stelle oder 2*450“ (mein Kopf rechnet da 900) ist für mich halt missverständlich.
Wenn s eine oder mehre Angestellte sind, die min 451 Euro ZUSAMMEN verdienen sollen/müssen. Aber da sind wir uns ja einig. Da wird von einem Sozpflichtigen Angestellten mit Befreiungsmöhlichkeit ausgegangen.
Daran könnte man merken, das ich auch ne kfm. Ausbildung hab... :sunglasses:,
Jetzt alles klar ?
P.S. Auf grund der Bewertungen, hat das min eine/r auch so wie icke missverstanden...
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ali schrieb:
Moin Zusammen,
mit Euren neuen Formulierungen wird ein Schuh draus und wir sind uns in dee Sache einig.
“VZ Stelle oder 2*450“ (mein Kopf rechnet da 900) ist für mich halt missverständlich.
Wenn s eine oder mehre Angestellte sind, die min 451 Euro ZUSAMMEN verdienen sollen/müssen. Aber da sind wir uns ja einig. Da wird von einem Sozpflichtigen Angestellten mit Befreiungsmöhlichkeit ausgegangen.
Daran könnte man merken, das ich auch ne kfm. Ausbildung hab... :sunglasses:,
Jetzt alles klar ?
P.S. Auf grund der Bewertungen, hat das min eine/r auch so wie icke missverstanden...
Die Halbwahrheiten und Gerüchteküche haben aber hier im Forum Hochkonjunktur....
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JRK schrieb:
Nun ja, missverständlich wirds doch eigentlich nur, wenn man diese Möglichkeit gar nicht kennt.
Die Halbwahrheiten und Gerüchteküche haben aber hier im Forum Hochkonjunktur....
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uta34 schrieb:
Sorry, da muss ich nochmal nachfragen: ich dachte , daß ich als selbständiger oder freiberuflicher Physiotherapeut immer rentenversicherungspflichtig bin-es sei denn ,ich beschäftige mindestens einen Angestellten. Oder liege ich da falsch?
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