Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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ich bin nach den ganzen katastrophalen Nachrichten der letzten Monate den Weg gegangen, im Nachhinein für die letzten 4 Jahre eine Statusfeststellung bei der RV einzureichen.
Es ist alles ohne Probleme durchgegangen, das heißt, ich bin wohl als PI raus aus den Zahlungen.
Eine kleine positive Info :blush:
Erleichterte Grüße....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin nach den ganzen katastrophalen Nachrichten der letzten Monate den Weg gegangen, im Nachhinein für die letzten 4 Jahre eine Statusfeststellung bei der RV einzureichen.
Es ist alles ohne Probleme durchgegangen, das heißt, ich bin wohl als PI raus aus den Zahlungen.
Eine kleine positive Info :blush:
Erleichterte Grüße....
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Tja, es gibt welche die kochen mit Feuer und andere mit dem Raketenbooster, doch essen kann man es nur wenns abgekühlt ist.
MFG
Meitao
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Jens Uhlhorn schrieb:
Du verstehst leider den Unterschied zwischen Statusfeststellung und Betriebsprüfung auch nach diversen Erklärungen nicht. Außerdem verstehst Du nicht, dass die Rechtsunsicherheit durch die unterschiedliche Handhabung in einzelnen Bundesländern für Praxisinhaber ein unkalkulierbares Risiko ist. Da es weder in die eine noch in die andere Richtung RechtsSICHERHEIT gibt, ist die riskantere Variante gestorben, es sei denn, man bildet für diesen Fall Rücklagen. Wenn man das tut, kann man es auch gleich lassen.
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Wonderwoman schrieb:
:clap: :clap: :clap:
Sind solche FM s "sicher" bzgl "Nachzahlungsgefahr/Scheinselbständigkeit"?
Würde natürlich eine Prüfung durch RV machen lassen,also aus Vorraussetzung stellen.
Wollte nur mal eure Meinung dazu hören......
Vorab.....
Was denkt ihr darüber... :grin:
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mario29 schrieb:
Bei mir hat sich ein FM vorgestellt,sehr fähiger Therapeut , den ich gerne hätte, hat mehrere "Auftraggeber" und wohl auch eine Dame für die Buchhaltung angestellt.also in meinen Augen selbstständig.
Sind solche FM s "sicher" bzgl "Nachzahlungsgefahr/Scheinselbständigkeit"?
Würde natürlich eine Prüfung durch RV machen lassen,also aus Vorraussetzung stellen.
Wollte nur mal eure Meinung dazu hören......
Vorab.....
Was denkt ihr darüber... :grin:
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die neue schrieb:
nicht, wenn er Patienten der GKV behandelt. Denn dafür bist DU verantwortlich und er somit weisungsgebunden (kurz und abgekürzt formuliert)
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Friederike Dethleff schrieb:
Doofe Frage..? Kann mir jemand sagen, wie die DRV überhaupt auf die FM aufmerksam wird. Über die Kontoauszüge des PI über die generelle Zulassung bei den KVs über die FM selbst? Bei der normalen Betriebsprüfung gibt man die freien Mitarbeiter ja gar nicht an.
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HappyPhysio schrieb:
Natürlich sieht die Betriebsprüfung den freien Mitarbeiter: Er wird doch vom PI bezahlt und stellt Rechnungen. Ein Betriebsprüfer, egal ob von der Steuer oder der DR sieht alle laufenden Unterlagen durch.
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McMiki schrieb:
Dabei heißt es hier doch, dass die Situation so aussichtslos wäre...
Ein Beispiel aus dem Kollegenkreis: Betriebsprüfer ruft in der Praxis an. Freier Mitarbeiter geht ans Telefon und meldet sich mit: "Praxis XY, mein Name ist Meier, was kann ich für sie tun...." . Da der freie Mitarbeiter NICHT in den Praxisbetrieb eingebunden sein darf und sich mit seinem eigenen Namen melden muss, war die Betriebsprüfung trotz Statusfeststellungsverfahren an dieser Stelle bereits beendet.
Die Praxis zahlt jetzt 43.000€ Beiträge (3 FM) nach.
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morpheus-06 schrieb:
... bis zur Betriebsprüfung festgestellt wurde.. Das ist der Knackpunkt, in der Betriebsprüfung wird die Statusfeststellung oft gekippt. Fallbeispiele dafür gibt es genug und es werden immer mehr.
Betriebsprüfung, FM stand mit im allgemeinen Terminplaner und war somit in den Praxisablauf eingebunden.
Ergebnis: Nachzahlung für den PI 12.000€ und sofortige Vertragsauflösung.
Man mag meinen es sind Kleinigkeiten, aber mit einem dicken Hammer am Ende.
ha-vey
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ha-vey schrieb:
...da hab ich auch einen aktuellen Fall aus SH:
Betriebsprüfung, FM stand mit im allgemeinen Terminplaner und war somit in den Praxisablauf eingebunden.
Ergebnis: Nachzahlung für den PI 12.000€ und sofortige Vertragsauflösung.
Man mag meinen es sind Kleinigkeiten, aber mit einem dicken Hammer am Ende.
ha-vey
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Was hier aber auch zu erwarten war und hätte verhindert werden können.
MFG
Meitao
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Dream13 schrieb:
wenn ein FM aber nur Hausbesuche macht, wo sollte da das Problem sein? Bei den Urteilen handelt es sich doch immer um welche die mit in der Praxis tätig sind, oder?
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Tempelritter schrieb:
nein, es ging in unzähligen Prüfungen auch um FM die HB machen und so in den Praxisbetrieb eingebunden waren, dass die DRV die SF bei einer Betriebsprüfung nicht anerkannt hat. Es geht einzig um die gelebte Selbständigkeit bei Praxisprüfungen durch die DRV, da ist es egal ob eine SF vorliegt und ob der FM nur HB macht oder nicht.
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Dream13 schrieb:
Wenn der FM aber seine Hausbesuche selbst organisiert, sein eigenen Firmenwagen, Materialien etc hat..... dann ist er doch nicht in den Praxisablauf eingebunden.....?????
wer rechent die Rezepte ab? Du
Sind HB kein Praxisablauf? Kann er seine Selbständigkeit zu jederzeit ausüben? Hat er zu jeder Zeit Zugang zur Betriebsstätte? (beliebte neue Fragen bei Prüfungen)?
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Tempelritter schrieb:
wo bekommt er die Rezepte her? Von dir
wer rechent die Rezepte ab? Du
Sind HB kein Praxisablauf? Kann er seine Selbständigkeit zu jederzeit ausüben? Hat er zu jeder Zeit Zugang zur Betriebsstätte? (beliebte neue Fragen bei Prüfungen)?
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Dream13 schrieb:
Ok.... danke
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Jens Uhlhorn schrieb:
Das Statusfeststellungsverfahren besagt lediglich, dass das Dein Status bis zur Betriebsprüfung festgestellt wurde. Die höchste Instanz ist die Betriebsprüfung, die durch ein Prüfverfahren klärt, ob alle eingereichten Punkte auch so gelebt werden. Kommt die Betriebsprüfung zu einem anderen Schluss, ist das Statusfeststellungsverfahren nichtig.
Ein Beispiel aus dem Kollegenkreis: Betriebsprüfer ruft in der Praxis an. Freier Mitarbeiter geht ans Telefon und meldet sich mit: "Praxis XY, mein Name ist Meier, was kann ich für sie tun...." . Da der freie Mitarbeiter NICHT in den Praxisbetrieb eingebunden sein darf und sich mit seinem eigenen Namen melden muss, war die Betriebsprüfung trotz Statusfeststellungsverfahren an dieser Stelle bereits beendet.
Die Praxis zahlt jetzt 43.000€ Beiträge (3 FM) nach.
Aber danke für die aufmunternden Worte :wink:
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Ich jedenfalls als PI werde nicht meine Existenz und die Arbeitsplätze meiner ANs für ein solches Risiko aufs Spiel setzen.
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Wonderwoman schrieb:
Möge Gott mit Dir sein...
Ich jedenfalls als PI werde nicht meine Existenz und die Arbeitsplätze meiner ANs für ein solches Risiko aufs Spiel setzen.
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rudibam schrieb:
Ja Wunderfrau, das sind wir einer Meinung.
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Wonderwoman schrieb:
... sowas kann passieren. Ich arbeite dran. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei der letzten Betriebsprüfung waren keine Beanstandungen. Ich gehe jetzt auch gelassen in die nächste Prüfung...
Aber danke für die aufmunternden Worte :wink:
das macht mich neugierig...Du bist PI ? Wie kann man das machen? bei der DRV anrufen und alles checken lassen? Ist das dann rechtsverbindlich , oder kann es nachtraeglich wieder geändert werden?
Danke für Deine Antwort...
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Bordeauxrot schrieb:
hallo,
das macht mich neugierig...Du bist PI ? Wie kann man das machen? bei der DRV anrufen und alles checken lassen? Ist das dann rechtsverbindlich , oder kann es nachtraeglich wieder geändert werden?
Danke für Deine Antwort...
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