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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
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an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
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Hause arb...
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Ich habe 2 positive Statusfeststellungen für 2 Praxen. Jetzt überlege ich in einer 3. Praxis zu arbeiten und wollte mal nachfragen ob jemand aktuelle Erfahrungen mit Statusfeststellungen hat. Werden die noch positiv bewertet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe 2 positive Statusfeststellungen für 2 Praxen. Jetzt überlege ich in einer 3. Praxis zu arbeiten und wollte mal nachfragen ob jemand aktuelle Erfahrungen mit Statusfeststellungen hat. Werden die noch positiv bewertet?
Füll den Bogen aus, ab zur DRV und Viel Erfolg in der 3. Praxis!
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ali schrieb:
an der Rechtslage hat sich in der Tat nichts geändert. Allerdings können sich durchaus die Bewertungskriterien verändern....von daher ist die Frage nicht so doof....
An der Rechtslage hat sich nichts geändert, was also soll die Frage?
Füll den Bogen aus, ab zur DRV und Viel Erfolg in der 3. Praxis!
Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit - Serviceportal Baden-Württemberg
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Nicht zu vergessen dies auch beim FA zu machen, dessen Statusauswertung dann eine ganz andere Sprache spricht...
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stefan 302 schrieb:
radames schrieb am 19.10.16 22:43:
An der Rechtslage hat sich nichts geändert, was also soll die Frage?
Füll den Bogen aus, ab zur DRV und Viel Erfolg in der 3. Praxis!
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Nicht zu vergessen dies auch beim FA zu machen, dessen Statusauswertung dann eine ganz andere Sprache spricht...
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radames schrieb:
An der Rechtslage hat sich nichts geändert, was also soll die Frage?
Füll den Bogen aus, ab zur DRV und Viel Erfolg in der 3. Praxis!
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danke für die interessante Info.
Wie lange hat die Statusfeststellung bei dir gedauert?
Bei mir dauerts jetzt schon 5 Monate...
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thea123 schrieb:
Hallo Meitao,
danke für die interessante Info.
Wie lange hat die Statusfeststellung bei dir gedauert?
Bei mir dauerts jetzt schon 5 Monate...
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Meitao schrieb:
Das waren 3 Monate.
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thea123 schrieb:
Danke für die Info.
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Meitao schrieb:
Die positiven Statusfeststellungen gibt es noch immer. Meine letzte erfolgreiche war im August 2016!
Das Ergebnis war in 6 Wochen da und wurde "Positiv" bescheinigt.
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Weil die Praxis den Besitzer gewechselt hat, haben wir eine erneute Statusfeststellung gemacht.
Das Ergebnis war in 6 Wochen da und wurde "Positiv" bescheinigt.
Muss ich nochmal zitieren.
Weil: Klingt zwar etwas "überkorrekt", bei einem PI-Wechsel eine erneute Statusfeststellung zu
machen, aber: So wird´s gemacht, um die ganze Sache ordentlich abzusichern.
Wenn dann der FM seinen Pflichten* bzgl. seiner eigenen Rentenversicherungspflicht nachkommt,
schützt ihn (den FM) das ebenfalls vor (in der Sache berechtigten) Nachforderungen der DRV.
*Als PI würde ich mir die Rentenversicherungspflichterfüllung vom FM nachweisen lassen.
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hermi schrieb:
HappyPhysio schrieb am 22.11.16 21:16:
Weil die Praxis den Besitzer gewechselt hat, haben wir eine erneute Statusfeststellung gemacht.
Das Ergebnis war in 6 Wochen da und wurde "Positiv" bescheinigt.
Muss ich nochmal zitieren.
Weil: Klingt zwar etwas "überkorrekt", bei einem PI-Wechsel eine erneute Statusfeststellung zu
machen, aber: So wird´s gemacht, um die ganze Sache ordentlich abzusichern.
Wenn dann der FM seinen Pflichten* bzgl. seiner eigenen Rentenversicherungspflicht nachkommt,
schützt ihn (den FM) das ebenfalls vor (in der Sache berechtigten) Nachforderungen der DRV.
*Als PI würde ich mir die Rentenversicherungspflichterfüllung vom FM nachweisen lassen.
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HappyPhysio schrieb:
Weil die Praxis den Besitzer gewechselt hat, haben wir eine erneute Statusfeststellung gemacht.
Das Ergebnis war in 6 Wochen da und wurde "Positiv" bescheinigt.
Ich will als freier Mitarbeiter Hausbesuche durchführen und
Versuche Grade die Anlage zur Statusfeststellung, Beschreibung des Auftragsverhaeltnisses auszufüllen.
Frage1 in welcher Art und Umfang trete ich unternehmerisch auf,?
Frage2 worin besteht mein unternehmerisches Risiko.?
Vielen Dank im voraus
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2) Keine Kunden, unbezahlte Rechnungen, Verdienstausfälle in Ferien, nicht vorhersehbares Einkommen, Kapitaleinsatzverlust bis über 100%
Nur ein bisl ausführlicher. Nimm ein Beiblatt!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
1) Flyer, Visitenkarten,Zeitung, Autowerbung, ect.
2) Keine Kunden, unbezahlte Rechnungen, Verdienstausfälle in Ferien, nicht vorhersehbares Einkommen, Kapitaleinsatzverlust bis über 100%
Nur ein bisl ausführlicher. Nimm ein Beiblatt!
MFG
Meitao
Prima danke! Das ging ja schnell!!
MfG Sabine
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sabine2017 schrieb:
Hallo Meitao,
Prima danke! Das ging ja schnell!!
MfG Sabine
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
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steupel schrieb:
Hallo,
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
Hallo,
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
Was hat das mit der Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit zu tun?
Es müssen jetzt schon alle in die DRV einzahlen, ausser sie beschäftigen AN über 451€
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morpheus-06 schrieb:
steupel schrieb am 31.1.17 12:52:
Hallo,
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
Was hat das mit der Statusfeststellung und Scheinselbständigkeit zu tun?
Es müssen jetzt schon alle in die DRV einzahlen, ausser sie beschäftigen AN über 451€
das freie Mitarbeiter in die DRV einzahlen müssen wurde mehrfach schon erwähnt, dass dies schon immer so war!!!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
@steupel
das freie Mitarbeiter in die DRV einzahlen müssen wurde mehrfach schon erwähnt, dass dies schon immer so war!!!
MFG
Meitao
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
Dann freuen wir uns über Rentenversicherungsbeiträge der Ärzte, Anwälte, Ingeneure, Apotheker.....etc....
Womöglich noch der Beamten, MdB´s......Wer´s glaubt.....
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hermi schrieb:
steupel schrieb am 31.1.17 12:52:
"Statusfeststellung" hat sich bald erledigt. Alle werden in die DRV einzahlen müssen.
Dann freuen wir uns über Rentenversicherungsbeiträge der Ärzte, Anwälte, Ingeneure, Apotheker.....etc....
Womöglich noch der Beamten, MdB´s......Wer´s glaubt.....
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sabine2017 schrieb:
Liebe Kollegen,
Ich will als freier Mitarbeiter Hausbesuche durchführen und
Versuche Grade die Anlage zur Statusfeststellung, Beschreibung des Auftragsverhaeltnisses auszufüllen.
Frage1 in welcher Art und Umfang trete ich unternehmerisch auf,?
Frage2 worin besteht mein unternehmerisches Risiko.?
Vielen Dank im voraus
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Oder vor Beginn der Tätigkeit?
Vor allem die Ablehnungsgründe wären wichtig.
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hermi schrieb:
@Schreib doch mal ein bisschen mehr zu der ganzen Sache. Wer? In welchem Umfang? FM, wie lange schon ?
Oder vor Beginn der Tätigkeit?
Vor allem die Ablehnungsgründe wären wichtig.
Ablehnung: Weisungsgebunden. Kein unternehmerisches Risiko. Keine eigene Abrechnung. Kein auftreten als Unternehmer.
Haben wir alles per Anwalt widerlegt. RVA schickt das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal. Ist auf unseren Widerspruch gar nicht eingegangen...
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Ruderwillie schrieb:
FM seit 3 Jahren. Hat Antrag immer wieder verschoben und nun auf starkem drängen dann endlich gemacht. Hat eigene Praxis und ist 2-3 Tage bei mir.
Ablehnung: Weisungsgebunden. Kein unternehmerisches Risiko. Keine eigene Abrechnung. Kein auftreten als Unternehmer.
Haben wir alles per Anwalt widerlegt. RVA schickt das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal. Ist auf unseren Widerspruch gar nicht eingegangen...
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tom1350 schrieb:
Zahlt der FM in die DRV ein oder hat er Angestellte?
Hat der FM denn noch andere Auftraggeber oder nur noch seine Praxis?
Welche Gründe sprechen für seine Tätigkeit als FM und welche dagegen?
Darüber bekommt man ja von der DRV bescheid.
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Matze82 schrieb:
Das Problem bei eurem Fall ist natürlich, dass der FM schon seid 3 Jahren so bei dir arbeitet und ihr jetzt erst die Statusfeststellung gemacht habt.
Hat der FM denn noch andere Auftraggeber oder nur noch seine Praxis?
Welche Gründe sprechen für seine Tätigkeit als FM und welche dagegen?
Darüber bekommt man ja von der DRV bescheid.
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Ruderwillie schrieb:
Beides Nein
mfg
Meitao
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Meitao schrieb:
Gängige Vorgehensweisen der DRV. Die Gegenhaltetechnik wäre eine ordentliche ausarbeitung (juristisch) der Begründungen. Hierfür gibt es Anlaufstellen, wo man solches bekommt. Einfach mal googeln wer sich damit gut auskennt.
mfg
Meitao
FM seit 3 Jahren. Hat Antrag immer wieder verschoben und nun auf starkem drängen dann endlich gemacht.
Als Auftraggeber hättest du nicht warten müssen, bis der FM die Statusfeststellung macht.
Beide Seiten können, unabhängig voneinander, diesen Weg einschlagen.
20 Minuten Recherche im Netz hätten genügt, um diese so wichtige Information zu erhalten.
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hermi schrieb:
Ruderwillie schrieb am 15.2.17 13:19:
FM seit 3 Jahren. Hat Antrag immer wieder verschoben und nun auf starkem drängen dann endlich gemacht.
Als Auftraggeber hättest du nicht warten müssen, bis der FM die Statusfeststellung macht.
Beide Seiten können, unabhängig voneinander, diesen Weg einschlagen.
20 Minuten Recherche im Netz hätten genügt, um diese so wichtige Information zu erhalten.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das Statusfeststellungsverfahren kann auch vom Praxisinhaber eingeleitet werden.
MFG
Meitao
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hermi schrieb:
Doppelt hält besser ! :blush:
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Ruderwillie schrieb:
Wir haben gerade das Feststellungsverfahren durchlaufen und mein FM erfüllt alle oben angegebene Kriterien. Leider hat die RVA jetzt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt. Widerspruch läuft gerade. Hat jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht? Wenn ja, welche?
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Matze82 schrieb:
Dein FM zahlt nicht in die DRV ein???
Ich habe nur Textbausteine bekommen, die überhaupt nicht zu meiner schriftlichen Anhörung passen.
Meiner Meinung nach geht die Clearingstelle gerade in einigen Bundesländern nur noch pauschal vor, womit ein Ermessensnichtgebrauch ins Spiel kommt. Dabei ist im Gesetz die Pflicht zur Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles durch die RV verankert. Die Clearingstelle bricht hier einfach das Gesetz ohne dass irgendjemand etwas tut.
In einem Rechtsstaat scheinen wir nicht mehr zu leben.
Obwohl das BSG-Urteil auch deutlich gemacht hat, dass dem Leistungserbringerrecht der GKV keine determinierende Wirkung in Bezug auf die zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung entnommen werden kann, erlässt die RV weiterhin Bescheide in dem sie dem Leistungserbringerrecht entscheidendes Gewicht zukommen lässt.
Auch hier bricht die RV damit das Gesetz.
Was tun eigentlich die Verbände? Der IFK hat einen tollen Artikel veröffentlicht ("Status freier Mitarbeiter- Genug ist genug"), aber von allen anderen Verbänden habe ich NICHTS gehört außer "wir wollen da mal demnächst Gespräche führen". Danke! - Für nichts!
Der genannte Artikel enthält übrigens gute Argumente, die man in seinen Widerspruch einbauen kann.
Der Widerspruch wird jedoch auch nichts nützen, weil die RV weiterhin geltendes Recht brechen wird. Es interessiert ja niemanden und anscheinend kontrolliert niemand die RV.
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Warum erst nach 3 Jahren die Statusfeststellung????? Dann werden rückwirkend die Beiträge fällig. Das kann eine Praxis ruinieren- und es wäre nicht die erste.
Wenn jemand helfen kann, dann nur ein guter Anwalt!
Die DRV kontrolliert niemand. Die haben immer Recht. Viele, viele Gerichtsurteile bestätigen das.
Verbände? thea123... du hast ja Ideen... :wink:
Nele
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Neli K schrieb:
Wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist, ist die Chance, als FM anerkannt zu werden, gleich Null.
Warum erst nach 3 Jahren die Statusfeststellung????? Dann werden rückwirkend die Beiträge fällig. Das kann eine Praxis ruinieren- und es wäre nicht die erste.
Wenn jemand helfen kann, dann nur ein guter Anwalt!
Die DRV kontrolliert niemand. Die haben immer Recht. Viele, viele Gerichtsurteile bestätigen das.
Verbände? thea123... du hast ja Ideen... :wink:
Nele
Wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist, ist die Chance, als FM anerkannt zu werden, gleich Null.
Woher hast du denn diese Weisheit ?
Die DRV prüft immer nur genau ein Binnenverhältnis: Das des einen Auftraggebers (PI) zum Auftragnehmer (FM).
In Zweifelsfällen, wenn also eine Tendenz bei Gesamtwürdigung der Umstände nicht zu erkennen ist,
kann herangezogen werden, ob der Auftragnehmer auch noch andere Auftraggeber hat.
Nur in diesen Fällen kann es relevant sein, mehrere Auftraggeber zu haben.
Warum: Eine mögliche "Arbeitnehmereigenschaft", also eine abhängige Beschäftigung, muss innerhalb dieses
einen Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses von der DRV nachgewiesen werden.
Kann es das, ist der Rest egal.
Wird innerhalb dieses einen Verhältnisses Selbständigkeit attestiert, ist der Rest ebenfalls egal.
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hermi schrieb:
Neli K schrieb am 28.2.17 21:19:
Wenn nur ein Auftraggeber vorhanden ist, ist die Chance, als FM anerkannt zu werden, gleich Null.
Woher hast du denn diese Weisheit ?
Die DRV prüft immer nur genau ein Binnenverhältnis: Das des einen Auftraggebers (PI) zum Auftragnehmer (FM).
In Zweifelsfällen, wenn also eine Tendenz bei Gesamtwürdigung der Umstände nicht zu erkennen ist,
kann herangezogen werden, ob der Auftragnehmer auch noch andere Auftraggeber hat.
Nur in diesen Fällen kann es relevant sein, mehrere Auftraggeber zu haben.
Warum: Eine mögliche "Arbeitnehmereigenschaft", also eine abhängige Beschäftigung, muss innerhalb dieses
einen Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses von der DRV nachgewiesen werden.
Kann es das, ist der Rest egal.
Wird innerhalb dieses einen Verhältnisses Selbständigkeit attestiert, ist der Rest ebenfalls egal.
Die DRV kontrolliert niemand. Die haben immer Recht. Viele, viele Gerichtsurteile bestätigen das.
Verbände? thea123... du hast ja Ideen... :wink:
Nele
Wenn schon dann bitte korrekt bleiben. Der aktuelle Stand ist der, dass die DRV vs. FM in den Fällen vor Gericht einen Gleichstand haben. Es gibt ebenso viele Positive wie auch negative Entscheidungen. Die jüngsten sind auch mal so mal so.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Neli K schrieb am 28.2.17 21:19:
Die DRV kontrolliert niemand. Die haben immer Recht. Viele, viele Gerichtsurteile bestätigen das.
Verbände? thea123... du hast ja Ideen... :wink:
Nele
Wenn schon dann bitte korrekt bleiben. Der aktuelle Stand ist der, dass die DRV vs. FM in den Fällen vor Gericht einen Gleichstand haben. Es gibt ebenso viele Positive wie auch negative Entscheidungen. Die jüngsten sind auch mal so mal so.
MFG
Meitao
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thea123 schrieb:
Prüft die Clearingstelle gerade überhaupt noch individuell den Einzelfall?
Ich habe nur Textbausteine bekommen, die überhaupt nicht zu meiner schriftlichen Anhörung passen.
Meiner Meinung nach geht die Clearingstelle gerade in einigen Bundesländern nur noch pauschal vor, womit ein Ermessensnichtgebrauch ins Spiel kommt. Dabei ist im Gesetz die Pflicht zur Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles durch die RV verankert. Die Clearingstelle bricht hier einfach das Gesetz ohne dass irgendjemand etwas tut.
In einem Rechtsstaat scheinen wir nicht mehr zu leben.
Obwohl das BSG-Urteil auch deutlich gemacht hat, dass dem Leistungserbringerrecht der GKV keine determinierende Wirkung in Bezug auf die zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung entnommen werden kann, erlässt die RV weiterhin Bescheide in dem sie dem Leistungserbringerrecht entscheidendes Gewicht zukommen lässt.
Auch hier bricht die RV damit das Gesetz.
Was tun eigentlich die Verbände? Der IFK hat einen tollen Artikel veröffentlicht ("Status freier Mitarbeiter- Genug ist genug"), aber von allen anderen Verbänden habe ich NICHTS gehört außer "wir wollen da mal demnächst Gespräche führen". Danke! - Für nichts!
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