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München Haidhausen

Ab Oktober 2026, oder auch zu einem
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.

Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.

Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Statusfestellung

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Anonymer Teilnehmer
01.06.2013 17:47
Hallo,

ich bin seit neustem Freier Mitarbeiter und muss jetzt eine Statusfrestellung machen. Gibt es bestimmte Sachen die ich auf jeden fall Berücksichtigen muss?? Wäre über Tipps dankbar.

LG
Lisa
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Hallo, ich bin seit neustem Freier Mitarbeiter und muss jetzt eine Statusfrestellung machen. Gibt es bestimmte Sachen die ich auf jeden fall Berücksichtigen muss?? Wäre über Tipps dankbar. LG Lisa
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich bin seit neustem Freier Mitarbeiter und muss jetzt eine Statusfrestellung machen. Gibt es bestimmte Sachen die ich auf jeden fall Berücksichtigen muss?? Wäre über Tipps dankbar.

LG
Lisa

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Meitao
01.06.2013 18:10
Besorg dir den Fragebogen der DRV-Bund, das gibt dir wesentliche Hinweise!

MFG
Meitao
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Besorg dir den Fragebogen der DRV-Bund, das gibt dir wesentliche Hinweise! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Besorg dir den Fragebogen der DRV-Bund, das gibt dir wesentliche Hinweise!

MFG
Meitao

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eim
01.06.2013 19:35
1. Sollte man sich vor Beginn darüber informieren
2. Statusfeststellung dient lediglich dazu festzustellen OB du Selbstständig bist !!!!
3. Wenn du sagst ,du bist Selbstständig dann kannst du dich auch so bei der DRV anmelden und denen dann mitteilen ob du nach Einkommenssteuertarif oder nach Regelsatz zahlen willst
4.Du kannst das ganze auch vom STB machen lassen - ist nach meiner Erfahrung einfacher
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1. Sollte man sich vor Beginn darüber informieren 2. Statusfeststellung dient lediglich dazu festzustellen OB du Selbstständig bist !!!! 3. Wenn du sagst ,du bist Selbstständig dann kannst du dich auch so bei der DRV anmelden und denen dann mitteilen ob du nach Einkommenssteuertarif oder nach Regelsatz zahlen willst 4.Du kannst das ganze auch vom STB machen lassen - ist nach meiner Erfahrung einfacher
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ronald0612
01.06.2013 23:49
Hallo eim.

Zu Punkt 2 hab ich gerade eine andere Erfahrung gemacht.
Die DRV sagt zu mir, daß nur der Status zu einem Auftraggeber geprüft wird, und eben nicht der generelle Status.
Und was da rauskommt sollte man mit Humor nehmen.
In Bezug auf eine Prüfung für einen neuen Auftraggeber haben sie mir sinngemäß folgendes geschrieben: Da ich noch keinen Auftrag für meinen Auftraggeber ausgeführt habe, kann die DRV eigentlich keine Aussage treffen. Da frage ich mich, warum ich eine Statusfeststellung machen lasse. Wahrscheinlich fänden sie es besser, wenn man für ein paar Jahre nachzahlt.
Und dann der Hammer: Aber eigentlich würde, wenn ich Aufträge für diesen Auftraggeber abarbeite, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Begründet wurde völlig haarsträubend. Da wurden Fakten einfach verdreht, z.B. das nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird.

Bei einer Betriebsprüfung durch die DRV vor 2 Jahren, wurde aber nichts beanstandet.

Zu Punkt 4: Ein guter Steuerberater ist gerade am Anfang Gold wert.

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Hallo eim. Zu Punkt 2 hab ich gerade eine andere Erfahrung gemacht. Die DRV sagt zu mir, daß nur der Status zu einem Auftraggeber geprüft wird, und eben nicht der generelle Status. Und was da rauskommt sollte man mit Humor nehmen. In Bezug auf eine Prüfung für einen neuen Auftraggeber haben sie mir sinngemäß folgendes geschrieben: Da ich noch keinen Auftrag für meinen Auftraggeber ausgeführt habe, kann die DRV eigentlich keine Aussage treffen. Da frage ich mich, warum ich eine Statusfeststellung machen lasse. Wahrscheinlich fänden sie es besser, wenn man für ein paar Jahre nachzahlt. Und dann der Hammer: Aber eigentlich würde, wenn ich Aufträge für diesen Auftraggeber abarbeite, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Begründet wurde völlig haarsträubend. Da wurden Fakten einfach verdreht, z.B. das nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird. Bei einer Betriebsprüfung durch die DRV vor 2 Jahren, wurde aber nichts beanstandet. Zu Punkt 4: Ein guter Steuerberater ist gerade am Anfang Gold wert.
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ronald0612 schrieb:

Hallo eim.

Zu Punkt 2 hab ich gerade eine andere Erfahrung gemacht.
Die DRV sagt zu mir, daß nur der Status zu einem Auftraggeber geprüft wird, und eben nicht der generelle Status.
Und was da rauskommt sollte man mit Humor nehmen.
In Bezug auf eine Prüfung für einen neuen Auftraggeber haben sie mir sinngemäß folgendes geschrieben: Da ich noch keinen Auftrag für meinen Auftraggeber ausgeführt habe, kann die DRV eigentlich keine Aussage treffen. Da frage ich mich, warum ich eine Statusfeststellung machen lasse. Wahrscheinlich fänden sie es besser, wenn man für ein paar Jahre nachzahlt.
Und dann der Hammer: Aber eigentlich würde, wenn ich Aufträge für diesen Auftraggeber abarbeite, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Begründet wurde völlig haarsträubend. Da wurden Fakten einfach verdreht, z.B. das nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird.

Bei einer Betriebsprüfung durch die DRV vor 2 Jahren, wurde aber nichts beanstandet.

Zu Punkt 4: Ein guter Steuerberater ist gerade am Anfang Gold wert.

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eim schrieb:

1. Sollte man sich vor Beginn darüber informieren
2. Statusfeststellung dient lediglich dazu festzustellen OB du Selbstständig bist !!!!
3. Wenn du sagst ,du bist Selbstständig dann kannst du dich auch so bei der DRV anmelden und denen dann mitteilen ob du nach Einkommenssteuertarif oder nach Regelsatz zahlen willst
4.Du kannst das ganze auch vom STB machen lassen - ist nach meiner Erfahrung einfacher



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