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Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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ich bin seit neustem Freier Mitarbeiter und muss jetzt eine Statusfrestellung machen. Gibt es bestimmte Sachen die ich auf jeden fall Berücksichtigen muss?? Wäre über Tipps dankbar.
LG
Lisa
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin seit neustem Freier Mitarbeiter und muss jetzt eine Statusfrestellung machen. Gibt es bestimmte Sachen die ich auf jeden fall Berücksichtigen muss?? Wäre über Tipps dankbar.
LG
Lisa
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Besorg dir den Fragebogen der DRV-Bund, das gibt dir wesentliche Hinweise!
MFG
Meitao
2. Statusfeststellung dient lediglich dazu festzustellen OB du Selbstständig bist !!!!
3. Wenn du sagst ,du bist Selbstständig dann kannst du dich auch so bei der DRV anmelden und denen dann mitteilen ob du nach Einkommenssteuertarif oder nach Regelsatz zahlen willst
4.Du kannst das ganze auch vom STB machen lassen - ist nach meiner Erfahrung einfacher
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Zu Punkt 2 hab ich gerade eine andere Erfahrung gemacht.
Die DRV sagt zu mir, daß nur der Status zu einem Auftraggeber geprüft wird, und eben nicht der generelle Status.
Und was da rauskommt sollte man mit Humor nehmen.
In Bezug auf eine Prüfung für einen neuen Auftraggeber haben sie mir sinngemäß folgendes geschrieben: Da ich noch keinen Auftrag für meinen Auftraggeber ausgeführt habe, kann die DRV eigentlich keine Aussage treffen. Da frage ich mich, warum ich eine Statusfeststellung machen lasse. Wahrscheinlich fänden sie es besser, wenn man für ein paar Jahre nachzahlt.
Und dann der Hammer: Aber eigentlich würde, wenn ich Aufträge für diesen Auftraggeber abarbeite, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Begründet wurde völlig haarsträubend. Da wurden Fakten einfach verdreht, z.B. das nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird.
Bei einer Betriebsprüfung durch die DRV vor 2 Jahren, wurde aber nichts beanstandet.
Zu Punkt 4: Ein guter Steuerberater ist gerade am Anfang Gold wert.
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ronald0612 schrieb:
Hallo eim.
Zu Punkt 2 hab ich gerade eine andere Erfahrung gemacht.
Die DRV sagt zu mir, daß nur der Status zu einem Auftraggeber geprüft wird, und eben nicht der generelle Status.
Und was da rauskommt sollte man mit Humor nehmen.
In Bezug auf eine Prüfung für einen neuen Auftraggeber haben sie mir sinngemäß folgendes geschrieben: Da ich noch keinen Auftrag für meinen Auftraggeber ausgeführt habe, kann die DRV eigentlich keine Aussage treffen. Da frage ich mich, warum ich eine Statusfeststellung machen lasse. Wahrscheinlich fänden sie es besser, wenn man für ein paar Jahre nachzahlt.
Und dann der Hammer: Aber eigentlich würde, wenn ich Aufträge für diesen Auftraggeber abarbeite, ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Begründet wurde völlig haarsträubend. Da wurden Fakten einfach verdreht, z.B. das nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird.
Bei einer Betriebsprüfung durch die DRV vor 2 Jahren, wurde aber nichts beanstandet.
Zu Punkt 4: Ein guter Steuerberater ist gerade am Anfang Gold wert.
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eim schrieb:
1. Sollte man sich vor Beginn darüber informieren
2. Statusfeststellung dient lediglich dazu festzustellen OB du Selbstständig bist !!!!
3. Wenn du sagst ,du bist Selbstständig dann kannst du dich auch so bei der DRV anmelden und denen dann mitteilen ob du nach Einkommenssteuertarif oder nach Regelsatz zahlen willst
4.Du kannst das ganze auch vom STB machen lassen - ist nach meiner Erfahrung einfacher
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