Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Ich fange nach Elternzeiten wieder neu an und hab mich die letzen Tage quer durchs Netz gelesen.
In der Elternzeit hab ich u.a. den sHP gemacht.
Der Plan ist, selbstständig zu arbeiten und eigentlich mobil.
Der sHP brauch ja aber einen festen Sitz.
Reicht dafür mein Wohnsitz oder müssen es separate Ggf angemietete Räume sein?
Könnte es auch in Räumen eines PI sein?
Ohne VO mobil zu arbeiten heist doch, man darf nur Wellness machen, da wir auf Handlungsanweisungen angewiesen sind. Darf ich Behandlungsempfehlungen vom Arzt (grünes Rezept mit Therapie und Diag.) umsetzten?
Vielen Dank
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Lileput schrieb:
Hallo an alle.
Ich fange nach Elternzeiten wieder neu an und hab mich die letzen Tage quer durchs Netz gelesen.
In der Elternzeit hab ich u.a. den sHP gemacht.
Der Plan ist, selbstständig zu arbeiten und eigentlich mobil.
Der sHP brauch ja aber einen festen Sitz.
Reicht dafür mein Wohnsitz oder müssen es separate Ggf angemietete Räume sein?
Könnte es auch in Räumen eines PI sein?
Ohne VO mobil zu arbeiten heist doch, man darf nur Wellness machen, da wir auf Handlungsanweisungen angewiesen sind. Darf ich Behandlungsempfehlungen vom Arzt (grünes Rezept mit Therapie und Diag.) umsetzten?
Vielen Dank
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--> Jetzt kommt aber gerade einiges durcheinander.
Lilleput ist ja sekt. HP also HP. Sie benötigt wenn überhaupt eine HP-Praxis und keine PT- Praxis. Die Heilkunde im Umherziehen (ohne Praxissitz) ist verboten - hast Du ja richtig geschrieben.
Für wen sollte denn Lilliput Rezepte ausstellen? Für sich selbst? Das ist doch Unfug!
@ LilLiput. Du kannst nur ein Rezept vom Arzt als PT annehmen. Für was hast Du denn dann den Sekt. HP?
Überlege doch mal, ob eas nicht die Möglichkeit im eigen Haus oder in der Nachbarschaft , dass Du eine Raum als HP einrichten kannst (Nutzungsänderung nicht vergessen). Für HP Praxen gibt es keine Richtlinien. Hygiene ist einfach, da Du nicht invasiv arneiten darfst. Berufhaftpflicht abschließen. Formlose Medlung an den ÖGD (von BL zu BL etwas unterschiedlich). Es kann auch ein Raum in einer Praxi sein. Da musst Du aber einiges beachten: Räumliche Trennung/abgetrennter Bereich. Die Kassenapt dürfen nicht durch die HP Räume müssen usw. usw. . Da werden in der Praxis viele Fehler gemacht. Viele vermischen die Tätigkeiten - was nicht erlaubt ist. Ansonsten mustt Du halt alles beachten, was für eine Selbstständigkeit sonst noch wichtig ist.
Zum Grünen Rezept: Das Grüne Rezept ist für Arzneimittel.
Jedoch ist es so, dass Rezept grundsätzlich fomlos sein können - die Mindestanforderungen müssen halt stimmen. Vom Charakter her ist es aber als Empfehlung anzusehen und Empfehlungen sind grundsätzlich keine Verordnung und auch keine Delegation. Da gibts eindeutige Rechtsprechung dazu. Aber wie gesagt als Sekt. HP kannst und brauchst Du kein Rezept. Das gibt ja sonst ein völliges Durcheinander (z.B. bei der RV: PT: ja, HP nein: usw.)
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Bernie schrieb:
"aber du kannst selbst privatrezepte ausstellen mit kg/mt plus hb aber dazu brauchst du einen physiopaxissitz "
--> Jetzt kommt aber gerade einiges durcheinander.
Lilleput ist ja sekt. HP also HP. Sie benötigt wenn überhaupt eine HP-Praxis und keine PT- Praxis. Die Heilkunde im Umherziehen (ohne Praxissitz) ist verboten - hast Du ja richtig geschrieben.
Für wen sollte denn Lilliput Rezepte ausstellen? Für sich selbst? Das ist doch Unfug!
@ LilLiput. Du kannst nur ein Rezept vom Arzt als PT annehmen. Für was hast Du denn dann den Sekt. HP?
Überlege doch mal, ob eas nicht die Möglichkeit im eigen Haus oder in der Nachbarschaft , dass Du eine Raum als HP einrichten kannst (Nutzungsänderung nicht vergessen). Für HP Praxen gibt es keine Richtlinien. Hygiene ist einfach, da Du nicht invasiv arneiten darfst. Berufhaftpflicht abschließen. Formlose Medlung an den ÖGD (von BL zu BL etwas unterschiedlich). Es kann auch ein Raum in einer Praxi sein. Da musst Du aber einiges beachten: Räumliche Trennung/abgetrennter Bereich. Die Kassenapt dürfen nicht durch die HP Räume müssen usw. usw. . Da werden in der Praxis viele Fehler gemacht. Viele vermischen die Tätigkeiten - was nicht erlaubt ist. Ansonsten mustt Du halt alles beachten, was für eine Selbstständigkeit sonst noch wichtig ist.
Zum Grünen Rezept: Das Grüne Rezept ist für Arzneimittel.
Jedoch ist es so, dass Rezept grundsätzlich fomlos sein können - die Mindestanforderungen müssen halt stimmen. Vom Charakter her ist es aber als Empfehlung anzusehen und Empfehlungen sind grundsätzlich keine Verordnung und auch keine Delegation. Da gibts eindeutige Rechtsprechung dazu. Aber wie gesagt als Sekt. HP kannst und brauchst Du kein Rezept. Das gibt ja sonst ein völliges Durcheinander (z.B. bei der RV: PT: ja, HP nein: usw.)
Mein Ort ist so mini,(mehr Pferde als Menschen, Straße endet am Stall) das sich ein praxissitz nur als Alibi Bzw ganz wenig genutzt würde. Gar keine Richtlinien für die Ausstattung? Bestimmungen zur allein Nutzung für die HP? Oder darf es ein mischraum zb Büro sein?
Du schreibst: nicht umherziehend, ohne Praxissitz.
Dürfte ich den mit einem Raum als sHP in den HB?
Wenn nein, dann:
Dürfte ich mich in einer andere Praxis Untermieten? Wir haben im Nachbarort eine vollHP die sich in einer Logo untergemietet hat.
Das würde ich mit einer Physio in Betracht ziehen. In der Praxis ist auch eine sHP.
Das mit dem grünen Rezept...
Oh, ich hab das vor meiner Elternzeit öfter gehabt. Da kam ein gkv pat mit grünem Rezept. Arzt hatte kein Kontingent mehr. Da war Diagnose und Behandlung drauf und pat hat selbst voll bezahlt.
Ich hab pat mit fertigen Diagnosen, die ich ja nicht extra befunden müsste. Zeit Ersparnis für mich, Zeit und Geld Ersparnis für den pat.
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Lileput schrieb:
Danke Bernie.
Mein Ort ist so mini,(mehr Pferde als Menschen, Straße endet am Stall) das sich ein praxissitz nur als Alibi Bzw ganz wenig genutzt würde. Gar keine Richtlinien für die Ausstattung? Bestimmungen zur allein Nutzung für die HP? Oder darf es ein mischraum zb Büro sein?
Du schreibst: nicht umherziehend, ohne Praxissitz.
Dürfte ich den mit einem Raum als sHP in den HB?
Wenn nein, dann:
Dürfte ich mich in einer andere Praxis Untermieten? Wir haben im Nachbarort eine vollHP die sich in einer Logo untergemietet hat.
Das würde ich mit einer Physio in Betracht ziehen. In der Praxis ist auch eine sHP.
Das mit dem grünen Rezept...
Oh, ich hab das vor meiner Elternzeit öfter gehabt. Da kam ein gkv pat mit grünem Rezept. Arzt hatte kein Kontingent mehr. Da war Diagnose und Behandlung drauf und pat hat selbst voll bezahlt.
Ich hab pat mit fertigen Diagnosen, die ich ja nicht extra befunden müsste. Zeit Ersparnis für mich, Zeit und Geld Ersparnis für den pat.
Als Sekt hp darfst du nicht "im umherziehen" also als hb machen, es gibt hier aber einen therapeuten der vom landratsamt/gesundheitsamt hierzu eine Erlaubnis bekommen hat, wer das war weiß ich nicht mehr...aber du kannst selbst privatrezepte ausstellen mit kg/mt plus hb aber dazu brauchst du einen physiopaxissitz
Das war ich! Ich habe eine Hausbesuchspraxis mit der Zulassung in 3 angrenzenden Städten, nicht beantragt, aber bekommen! Leiter vom Gesundheitsamt hat das persönlich genehmigt! Brauchst du eine Haftpflicht, ein Geschäftskonto und eine Rechnungsadresse (Wohnadresse ist OK) ...
wenn jmd unken möchte, ich kann die Zulassung gerne kopieren
als sHP PT brauchst du nicht unbedingt ein Rezept ausstellen, sondern nach den Behandlungen eine Rechnung!
Darauf kommt Namen, Adresse und Geburtsdatum des Patienten, eine HP-physiotherapeutische Diagnose (keine strukturelle Diagnose wie Impingment, Faseriß oder so etwas .... sondern eher: Bewegungseinschränkung von "Gelenk" in "Richtung" soundsoviel Grad (ist jetzt nur ein Beispiel),... Strukturelle Schäden lassen sich nur über bildgebende Verfahren diagnostizieren, das können wir nicht veranlassen, also auch nicht aufschreiben ...
etc...
2 meiner HB´s bekommen das Geld sogar von ihrer Zusatzversicherung erstattet!
Grundsätzlich, ich kenne die rechtslage nicht wirklich - hat mir ein voll HP gesteckt, müssten wir als sHP aber den Leistungskatalog der vollHPs für die Rechnung verwenden, als das was die HP dafür nehmen würden, sonst könnte es unlauterer Wettbewerb sein ...
ich nehme den 2fachen Satz der PTLeistungen, reicht ...
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vdv schrieb:
MeFe89 schrieb am 5.4.19 11:37:
Als Sekt hp darfst du nicht "im umherziehen" also als hb machen, es gibt hier aber einen therapeuten der vom landratsamt/gesundheitsamt hierzu eine Erlaubnis bekommen hat, wer das war weiß ich nicht mehr...aber du kannst selbst privatrezepte ausstellen mit kg/mt plus hb aber dazu brauchst du einen physiopaxissitz
Das war ich! Ich habe eine Hausbesuchspraxis mit der Zulassung in 3 angrenzenden Städten, nicht beantragt, aber bekommen! Leiter vom Gesundheitsamt hat das persönlich genehmigt! Brauchst du eine Haftpflicht, ein Geschäftskonto und eine Rechnungsadresse (Wohnadresse ist OK) ...
wenn jmd unken möchte, ich kann die Zulassung gerne kopieren
als sHP PT brauchst du nicht unbedingt ein Rezept ausstellen, sondern nach den Behandlungen eine Rechnung!
Darauf kommt Namen, Adresse und Geburtsdatum des Patienten, eine HP-physiotherapeutische Diagnose (keine strukturelle Diagnose wie Impingment, Faseriß oder so etwas .... sondern eher: Bewegungseinschränkung von "Gelenk" in "Richtung" soundsoviel Grad (ist jetzt nur ein Beispiel),... Strukturelle Schäden lassen sich nur über bildgebende Verfahren diagnostizieren, das können wir nicht veranlassen, also auch nicht aufschreiben ...
etc...
2 meiner HB´s bekommen das Geld sogar von ihrer Zusatzversicherung erstattet!
Grundsätzlich, ich kenne die rechtslage nicht wirklich - hat mir ein voll HP gesteckt, müssten wir als sHP aber den Leistungskatalog der vollHPs für die Rechnung verwenden, als das was die HP dafür nehmen würden, sonst könnte es unlauterer Wettbewerb sein ...
ich nehme den 2fachen Satz der PTLeistungen, reicht ...
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MeFe89 schrieb:
Als Sekt hp darfst du nicht "im umherziehen" also als hb machen, es gibt hier aber einen therapeuten der vom landratsamt/gesundheitsamt hierzu eine Erlaubnis bekommen hat, wer das war weiß ich nicht mehr...aber du kannst selbst privatrezepte ausstellen mit kg/mt plus hb aber dazu brauchst du einen physiopaxissitz
Ich ruf am Montag mal bei meinem zuständigen Gesundheitsamt an und frag nach was die Voraussetzungen sind und ob eine Untermiete möglich ist.,
Und auf die Frage nach dem HB als sHP mit Praxis hab ich auch die Antwort. :)
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JRK schrieb:
Übernimm einfach ein paar HB als FM bei einer Praxis. Dann hast Du einen Praxissitz auf den Du Dich berufen kannst. Da fährt Dir bei einer Prüfung niemand an den Karren. Du hast ja einen Auftraggeber für alles.
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eim schrieb:
Na dann kannst du aber nur hoffen dass das Gesundheitsamt und der Praxisinhaber damit einverstanden ist
--> Da wäre ich mir nicht so sicher. Woher nimmst Du Deine Überzeugung?
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Bernie schrieb:
"Da fährt Dir bei einer Prüfung niemand an den Karren"
--> Da wäre ich mir nicht so sicher. Woher nimmst Du Deine Überzeugung?
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JRK schrieb:
Weil ich das seit 20 Jahren so mache und bei Prüfungen niemand auch nur annähernd was von mir wollte. Leider sind die Beiträge hier im Forum überwiegend von PI, die so ziemlich alles in Frage stellen und verunglimpfen was in Richtung freie Mitarbeit geht. Damit jeder kleine physio der das liest kalte Füße bekommt. Maximal orientierte einseitige Interessenspolitik.
--> :sunglasses: Vor 20 Jahren gab es doch noch gar keinen sektoralen HP Physiotherapie - und darum geht es ja schließlich, oder?
Du bist bestimmt seit 20 Jahren FM als PT - das mag sein, hat aber mit dem Ausgangsthread nix zu tun. Lileput hat explizit nach sekt. HP-PT gefragt.
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Bernie schrieb:
"Weil ich das seit 20 Jahren so mache und bei Prüfungen niemand auch nur annähernd was von mir wollte. "
--> :sunglasses: Vor 20 Jahren gab es doch noch gar keinen sektoralen HP Physiotherapie - und darum geht es ja schließlich, oder?
Du bist bestimmt seit 20 Jahren FM als PT - das mag sein, hat aber mit dem Ausgangsthread nix zu tun. Lileput hat explizit nach sekt. HP-PT gefragt.
als sHP PT, darf ich den PT in dem sHP Raum machen oder ist der ausschließlich für die sHP und Pt muss in einem anderen Raum sein?
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Lileput schrieb:
Bernie, ich hab da jetzt einen Knoten im Kopf.
als sHP PT, darf ich den PT in dem sHP Raum machen oder ist der ausschließlich für die sHP und Pt muss in einem anderen Raum sein?
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dän schrieb:
Wenn du einen Raum bei dir zuhause für den sHP hernehmen kannst, dann kannst du auch die PKV-Rezepte in diesem Raum abarbeiten (da du für den Raum ja eh keine GKV-Zulassung bekommst). Somit reicht dir ein Raum aus.
der Knoten in Deinem Kopf ist verständlich. Es ist ja auch eine leicht dissoziative Thematik.
Ich versuchs mal: Wenn ein Therapeut PT und sekt HP-PT ist, dann hat er formal ZWEI Berufe und benötigt zwei Praxen: Eine PT Praxis und eine sekt. HP Praxis. Wenn Du ausschließlich Selbstzahler und Privatpatienten behandelst ist es FAKTISCH aber egal. Bei GKV Patienten benötigst Du aber faktisch ZWEI Praxen. Der GKV Patient muss nicht / darf nicht durch den HP Bereich um zu seinem Behandlungsraum zu kommen. Es muss eine faktische, erkennbare Trennung vorliegen.
Wie sieht die Situation in der Realität aus? Manche halten sich daran, viele vermischen es einfach - es ist ihnen vermutlich schlichtweg egal, oder sie kennen die Vorgaben nicht .....
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Bernie schrieb:
Hallo Liliput,
der Knoten in Deinem Kopf ist verständlich. Es ist ja auch eine leicht dissoziative Thematik.
Ich versuchs mal: Wenn ein Therapeut PT und sekt HP-PT ist, dann hat er formal ZWEI Berufe und benötigt zwei Praxen: Eine PT Praxis und eine sekt. HP Praxis. Wenn Du ausschließlich Selbstzahler und Privatpatienten behandelst ist es FAKTISCH aber egal. Bei GKV Patienten benötigst Du aber faktisch ZWEI Praxen. Der GKV Patient muss nicht / darf nicht durch den HP Bereich um zu seinem Behandlungsraum zu kommen. Es muss eine faktische, erkennbare Trennung vorliegen.
Wie sieht die Situation in der Realität aus? Manche halten sich daran, viele vermischen es einfach - es ist ihnen vermutlich schlichtweg egal, oder sie kennen die Vorgaben nicht .....
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McMiki schrieb:
Falsch!!!! Du benötigst keine zwei Praxen, sondern eine klare Trennung der Tätigkeiten bzw. der Therapiezeiten!! Es muss lediglich ersichtlich sein, wann du als PT und wann du als HP arbeitest!!!
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ali schrieb:
Da hat der Micki mal recht, auch wenn s zwei Berufe sind....
Ich habe mit dem Gesundheitsamt telefoniert.
Mit der Dame der Niederlassungs-Zulassungsstelle.
Ich muss meine unterlegen zusammen mit einem Anschreiben einreichen in dem steht:
Das meine Hausadresse meine gültige Anschrift ist (Kopie Ausweis)
Und das ich den sHP sowie die PT rein frei und mobil auf Hausbesuchsbasis ausgeübt wird.
Ich habe extra nachgefragt, das der sHP doch eine Praxis brauch.
Da sagte sie, eine Anschrift reicht wenn ich es doch eh im HB mache. Dann brauch ich ja keinen Raum.
Ich nehm das jetzt so und hoffe es geht mir der Anmeldung gut.
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Lileput schrieb:
Vielen lieben Dank!
Ich habe mit dem Gesundheitsamt telefoniert.
Mit der Dame der Niederlassungs-Zulassungsstelle.
Ich muss meine unterlegen zusammen mit einem Anschreiben einreichen in dem steht:
Das meine Hausadresse meine gültige Anschrift ist (Kopie Ausweis)
Und das ich den sHP sowie die PT rein frei und mobil auf Hausbesuchsbasis ausgeübt wird.
Ich habe extra nachgefragt, das der sHP doch eine Praxis brauch.
Da sagte sie, eine Anschrift reicht wenn ich es doch eh im HB mache. Dann brauch ich ja keinen Raum.
Ich nehm das jetzt so und hoffe es geht mir der Anmeldung gut.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Naja - einfach eine Anschrift ohne das eine echte Praxis besteht.... Das Nichtwissen der Kollegin vom Amt ist in deinem Fall wenig hilfreich. Rechtlich ist und bleibt es die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
MfG :)
--> Eine HP Praxis ist eine HP Praxis und eine PT Praxis ist eine PT-Praxis. Völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Das was Du beschreibst sind FAKTISCH 2 Praxen! Du solltest unter "Zwei Praxen" nicht verstehen, dass Du "Zwei Praxen" mit 2 Eingangstüren in zwei unterschiedlichen Stockwerken etc. brauchst - das habe ich auch nicht geschrieben!
Zu Liliput:
"Da sagte sie, eine Anschrift reicht wenn ich es doch eh im HB mache. Dann brauch ich ja keinen Raum. "
--> Wenn das im Einzelfall von Deinem GA so geregelt wird, hast Du Glück. Lass Dir alles schriftlich geben! Sonst kannst Du hinterher bei Wechsel der MA oder der Zuständigkeit nichts belegen. Formal juristisch ist die Aussage der MA aber falsch.
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Bernie schrieb:
"sondern eine klare Trennung der Tätigkeiten bzw. der Therapiezeiten!! Es muss lediglich ersichtlich sein, wann du als PT und wann du als HP arbeitest!!! "
--> Eine HP Praxis ist eine HP Praxis und eine PT Praxis ist eine PT-Praxis. Völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Das was Du beschreibst sind FAKTISCH 2 Praxen! Du solltest unter "Zwei Praxen" nicht verstehen, dass Du "Zwei Praxen" mit 2 Eingangstüren in zwei unterschiedlichen Stockwerken etc. brauchst - das habe ich auch nicht geschrieben!
Zu Liliput:
"Da sagte sie, eine Anschrift reicht wenn ich es doch eh im HB mache. Dann brauch ich ja keinen Raum. "
--> Wenn das im Einzelfall von Deinem GA so geregelt wird, hast Du Glück. Lass Dir alles schriftlich geben! Sonst kannst Du hinterher bei Wechsel der MA oder der Zuständigkeit nichts belegen. Formal juristisch ist die Aussage der MA aber falsch.
Ich kann Dir nur raten, 2-3 HB von einer niedergelassenen Physiopraxis zu übernehmen. Damit bist Du dort im Team als FM, kannst auf die Adresse der Praxis verweisen und der Rest findet sich. So genau, wie das hier disktiert wird, braucht das in der Realität niemand, da es allen anderen Beteiligten im System schlichtweg wurscht ist. Hast Du ja jetzt durchs Amt erfahren.
Viel Spaß. Du machst das genau richtig.
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JRK schrieb:
@Lileput: Jetzt siehst Du den Unterschied zwischen der Theorie und der Praxis. Theoretisch, nach den rechtlichen Statuten, könnte man es als Ausübung der Heilkunde im Umherziehen betrachten, falls es zum Gerichtsfall wird. Praktisch interessiert es da draußen, außer der Physiowelt, keinen Menschen, weil die, die Deine Zahlen vielleicht irgendwann prüfen, keine Ahnung haben, was ein sHP ist. Und wenns soweit doch mal kommen sollte, dann hast Du halt als Physio Wellnessmassagen appliziert und keine Behandlung abgegeben.
Ich kann Dir nur raten, 2-3 HB von einer niedergelassenen Physiopraxis zu übernehmen. Damit bist Du dort im Team als FM, kannst auf die Adresse der Praxis verweisen und der Rest findet sich. So genau, wie das hier disktiert wird, braucht das in der Realität niemand, da es allen anderen Beteiligten im System schlichtweg wurscht ist. Hast Du ja jetzt durchs Amt erfahren.
Viel Spaß. Du machst das genau richtig.
wenn durch HB die Praxisadresse des Auftraggebers , zwangsläufig zu meinem Praxissitz wird, dann ist ja alles in Ordnung.
Der Vorschlag von JRK passt doch voll und ganz zum gepflegten "Sumpf".
mfg Mocca
Nachtrag:
Wie viele "Praxen" sind dann pro FM/HP(PT) möglich? Über Öffnungszeiten und "PI-Präsenz" möchte ich an dieser Stelle nicht nachdenken.
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mocca schrieb:
hallo,
wenn durch HB die Praxisadresse des Auftraggebers , zwangsläufig zu meinem Praxissitz wird, dann ist ja alles in Ordnung.
Der Vorschlag von JRK passt doch voll und ganz zum gepflegten "Sumpf".
mfg Mocca
Nachtrag:
Wie viele "Praxen" sind dann pro FM/HP(PT) möglich? Über Öffnungszeiten und "PI-Präsenz" möchte ich an dieser Stelle nicht nachdenken.
Ich hoffe ich bekomm es schriftlich. Werde aber def danach fragen.
Ich denke das sie meine Hausadresse (Eigentum) als Geschäftsadresse nimmt. Daher theoretisch eine Praxisadresse existiert.
Da ich aber ausschließlich im HB arbeiten werde, sie auf die eingerichteten Räume verzichtet.
Ich denke das ist Auslegungssache.
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Lileput schrieb:
Ja, da hab ich wohl Glück.
Ich hoffe ich bekomm es schriftlich. Werde aber def danach fragen.
Ich denke das sie meine Hausadresse (Eigentum) als Geschäftsadresse nimmt. Daher theoretisch eine Praxisadresse existiert.
Da ich aber ausschließlich im HB arbeiten werde, sie auf die eingerichteten Räume verzichtet.
Ich denke das ist Auslegungssache.
Ich hab über 10 Praxen in meinem Leben von innen gesehen. Da liegen die eigentlichen Sümpfe. Und wer hier rechtlich penibel genau argumentiert, hat wahrscheinlich eine Sumpflandschaft vor der eigenen Türe.
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JRK schrieb:
Genauso sumpfig wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen auch. Und Lileput steht noch die Option offen einfach den PI zu fragen, ob Sie seine Adresse als Sitz angeben darf. Könnte man Ihr hier doch auch empfehlen.
Ich hab über 10 Praxen in meinem Leben von innen gesehen. Da liegen die eigentlichen Sümpfe. Und wer hier rechtlich penibel genau argumentiert, hat wahrscheinlich eine Sumpflandschaft vor der eigenen Türe.
Eine Stausfeststellung bei der DRV sollte bei HB absolut kein Problem sein. Du bist ja komplett frei im Handeln.
Hier im Forum wird das immer von PI komplett niedergeredet. Die wollen solche Sachen meist nicht. Weniger Gewinn, mehr Risiko. Trotzdem finden sich noch genug Praxen, die FM nehmen. Ab einem gewissen Alter und als selbstbewusster Physio, der weiß was er kann, hat man ja auch auf Anstellung für 2700 Euro Brutto keine Lust mehr.
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JRK schrieb:
@Lileput: das ist ganz einfach. Du brauchst mindestens 2 AG. Das heißt die Praxis ist Nr.1 und Deine Eigenen Privatpatienten alle weiteren.
Eine Stausfeststellung bei der DRV sollte bei HB absolut kein Problem sein. Du bist ja komplett frei im Handeln.
Hier im Forum wird das immer von PI komplett niedergeredet. Die wollen solche Sachen meist nicht. Weniger Gewinn, mehr Risiko. Trotzdem finden sich noch genug Praxen, die FM nehmen. Ab einem gewissen Alter und als selbstbewusster Physio, der weiß was er kann, hat man ja auch auf Anstellung für 2700 Euro Brutto keine Lust mehr.
bisher wurde, nach meiner Kenntnis, die Abkürzung AG für Arbeitgeber verwendet.
Deshalb ????
…"@Lileput: das ist ganz einfach. Du brauchst mindestens 2 AG."...
Wo steht das?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo JRK,
bisher wurde, nach meiner Kenntnis, die Abkürzung AG für Arbeitgeber verwendet.
Deshalb ????
…"@Lileput: das ist ganz einfach. Du brauchst mindestens 2 AG."...
Wo steht das?
mfg mocca
Man sollte keine logischen Folgerungen von Vermutungen ableiten.
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JRK schrieb:
AG = Auftraggeber. Wo genau steht die Definition dass AG = Arbeitgeber sein muss? Wikipedia? Hast Du genauere Quellen zu dieser Vermutung?
Man sollte keine logischen Folgerungen von Vermutungen ableiten.
ok, jeder sowie er will.
Trotzdem, wo ist bestimmt wie viele Auftraggeber ein FM haben muss, wie regelmäßig/nachhaltig diese Anzahl sein sollte und wer hier Kontrollberechtigung (hier denke ich an den Datenschutz für Betriebsinternas des FM) besitzen darf?
Der FM ist doch selbstständig!!!!
Also bei mir ist es so, ich brauche auch keine Statusfeststellung, deren Grundlagen sich eh stündlich verändern können.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo JRK,
ok, jeder sowie er will.
Trotzdem, wo ist bestimmt wie viele Auftraggeber ein FM haben muss, wie regelmäßig/nachhaltig diese Anzahl sein sollte und wer hier Kontrollberechtigung (hier denke ich an den Datenschutz für Betriebsinternas des FM) besitzen darf?
Der FM ist doch selbstständig!!!!
Also bei mir ist es so, ich brauche auch keine Statusfeststellung, deren Grundlagen sich eh stündlich verändern können.
mfg mocca
Unabhängig davon ist meine Meinung, dass wenn jemand hier ein Frage stellt, dann beantworte ich diese Frage so genau und rechtlich korrekt wie mir möglich ist, auch wenn ich vielleicht weiß, dass es dann "daußen" vielleicht teilweise (rechtswidrig) anders gemacht wird.
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Bernie schrieb:
Bin verwirrt: Wenn Ihr über FM redet, meint Ihr dann einen PT oder einen sekt. HP ?
Unabhängig davon ist meine Meinung, dass wenn jemand hier ein Frage stellt, dann beantworte ich diese Frage so genau und rechtlich korrekt wie mir möglich ist, auch wenn ich vielleicht weiß, dass es dann "daußen" vielleicht teilweise (rechtswidrig) anders gemacht wird.
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Problem beschreiben
Lileput schrieb:
Ok, Google hilft.
Ich ruf am Montag mal bei meinem zuständigen Gesundheitsamt an und frag nach was die Voraussetzungen sind und ob eine Untermiete möglich ist.,
Und auf die Frage nach dem HB als sHP mit Praxis hab ich auch die Antwort. :)
Grundsätzlich hätt ich nix dagegen HB für einen PI zu machen.
Der ganze Vertrags und DRV (Scheinselbständigkeit) gedöns macht mich unsicher. Ich seh da, trotz lesen hier im Forum, nicht durch.
Zumal man ja sieht wie sehr das unterschiedlich ausgelegt wird.
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Lileput schrieb:
JRK
Grundsätzlich hätt ich nix dagegen HB für einen PI zu machen.
Der ganze Vertrags und DRV (Scheinselbständigkeit) gedöns macht mich unsicher. Ich seh da, trotz lesen hier im Forum, nicht durch.
Zumal man ja sieht wie sehr das unterschiedlich ausgelegt wird.
Ich bin Physio + HP und habe mir auch überlegt, eine reine HB-Praxis zu betreiben und habe beim Gesundheitsamt diesbezüglich nachgefragt (Raum München).
Die Antwort zu "..im Umherziehen":
"Unter der verbotenen Heilkunde im Umherziehen versteht der Gesetzgeber ein "reisegewerbliches Tätigwerden",
d.h. der Heilpraktiker würde (mit Gewinnerzielungs- und Fortsetzungsabsicht) ohne vorhergehend bestellt worden zu sein, von seinem Wohnsitz aus mutmaßliche Patienten aufsuchen (vgl. "Vorwerk-Staubsauger-Vertreter") und dort sozusagen unangemeldet an der Haustür klingeln, oder er würde auf behördlich nicht festgesetzten Märkten und Volksfesten seine heilkundlichen Fähigkeiten bzw. Leistungen anbieten und Bestellungen darauf aufsuchen.
Diese Art der Heilkundeausübung wäre allerdings in der heutigen Zeit sehr praxisfremd und wenig erfolgversprechend bzw. rentabel."
Außerdem wurde noch ein Schreiben des bayrischen Gesundheitsministeriums beigelegt. Grob zusammengefasst:
Ein HP darf HB machen und wenn es eine reine HB-Praxis ist braucht er auch keine Räumlichkeiten, private Adresse ist zum Anmelden der Praxis ausreichend.
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Bernie schrieb:
Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2013 - 132 C 20532/11
Link
Warum werden immer wieder dieselben Fragen gestellt, die bei etwas Sorgfalt problemlos im Netz beantwortet werden können?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. über google zum Nachlesen oder hier:
Link
Warum werden immer wieder dieselben Fragen gestellt, die bei etwas Sorgfalt problemlos im Netz beantwortet werden können?
mfg hgb :wink:
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Problem beschreiben
MasterB schrieb:
Noch nachträglich, als Bestärkung dass HB in Ordnung sind:
Ich bin Physio + HP und habe mir auch überlegt, eine reine HB-Praxis zu betreiben und habe beim Gesundheitsamt diesbezüglich nachgefragt (Raum München).
Die Antwort zu "..im Umherziehen":
"Unter der verbotenen Heilkunde im Umherziehen versteht der Gesetzgeber ein "reisegewerbliches Tätigwerden",
d.h. der Heilpraktiker würde (mit Gewinnerzielungs- und Fortsetzungsabsicht) ohne vorhergehend bestellt worden zu sein, von seinem Wohnsitz aus mutmaßliche Patienten aufsuchen (vgl. "Vorwerk-Staubsauger-Vertreter") und dort sozusagen unangemeldet an der Haustür klingeln, oder er würde auf behördlich nicht festgesetzten Märkten und Volksfesten seine heilkundlichen Fähigkeiten bzw. Leistungen anbieten und Bestellungen darauf aufsuchen.
Diese Art der Heilkundeausübung wäre allerdings in der heutigen Zeit sehr praxisfremd und wenig erfolgversprechend bzw. rentabel."
Außerdem wurde noch ein Schreiben des bayrischen Gesundheitsministeriums beigelegt. Grob zusammengefasst:
Ein HP darf HB machen und wenn es eine reine HB-Praxis ist braucht er auch keine Räumlichkeiten, private Adresse ist zum Anmelden der Praxis ausreichend.
ist doch alles klar!
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es ist zwar nett aus dem Sachverhalt zu zitieren. Wichtiger und richtiger sind jedoch die Entscheidungsgründe des Gerichts!
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Bernie schrieb:
Lieber vdv,
es ist zwar nett aus dem Sachverhalt zu zitieren. Wichtiger und richtiger sind jedoch die Entscheidungsgründe des Gerichts!
Vielleicht braucht es noch ein paar Urteile gegen die GÄ, damit die diese Schriftstücke nicht mehr erstellen?
Vielleicht sollte ich meinen Planwagen wieder verkaufen, mit dem ich von Jahrmarkt zu Jahrmarkt fahre
"VdV's wundersame Heilung durch Handauflegen und das Lebenselixier der Bataven
Man weiß es nicht, man wird sich nicht einig werden.
Vielleicht mache ich als PT und sHP schluß und nenne mich OsteopathIn? Ist ja ein nichtgeschützter Begriff ... man wird sehen
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vdv schrieb:
ich verstehe das Urteil nicht! Ganz einfach!
Vielleicht braucht es noch ein paar Urteile gegen die GÄ, damit die diese Schriftstücke nicht mehr erstellen?
Vielleicht sollte ich meinen Planwagen wieder verkaufen, mit dem ich von Jahrmarkt zu Jahrmarkt fahre
"VdV's wundersame Heilung durch Handauflegen und das Lebenselixier der Bataven
Man weiß es nicht, man wird sich nicht einig werden.
Vielleicht mache ich als PT und sHP schluß und nenne mich OsteopathIn? Ist ja ein nichtgeschützter Begriff ... man wird sehen
ich verstehe das Urteil nicht! Ganz einfach!
Vielleicht braucht es noch ein paar Urteile gegen die GÄ, damit die diese Schriftstücke nicht mehr erstellen?
Vielleicht sollte ich meinen Planwagen wieder verkaufen, mit dem ich von Jahrmarkt zu Jahrmarkt fahre
"VdV's wundersame Heilung durch Handauflegen und das Lebenselixier der Bataven
Okay, ich bemerke etwas Sarkasmus.........
Mal im Ernst. Der Einzelne kann selbstverständlich auf eine schriftliche Aussage einer Behörde vertrauen.
Im Zweifel muss aber als Auskunft hier im Forum immer die Rechtsprechung der Gerichte angeführt werden. Die sind für die Auslegung und Überprüfung der Gesetze in Deutschland zuständig (rechtsprechung). Ein Verwaltungsakt einer Behörde ist nie Rechtsprechung! (s.zB. : Kirchhof - Staatsrecht), da Die Behörde nicht unabhängig ist, sondern ihre eigenen Interessen vertritt. Aber Du darfst natürlich darauf vertrauen, dass ein Behörde einen VA erläßt welcher rechtskonform ist.
Kurzum: Wenn eine Behörde Dir schriftlich gestattet die Heilkunde so und so auszuüben, dann kannst Du das machen. Eine Allgemeingültigkeit kann man daraus jedoch nicht ableiten. Bei vielen 100 oder 1000 solchen Handlungen könnte natürlich auch eine normative Kraft des faktischen entstehen- das ist mir bewußt :wink:
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Bernie schrieb:
vdv schrieb am 13.5.19 22:24:
ich verstehe das Urteil nicht! Ganz einfach!
Vielleicht braucht es noch ein paar Urteile gegen die GÄ, damit die diese Schriftstücke nicht mehr erstellen?
Vielleicht sollte ich meinen Planwagen wieder verkaufen, mit dem ich von Jahrmarkt zu Jahrmarkt fahre
"VdV's wundersame Heilung durch Handauflegen und das Lebenselixier der Bataven
Okay, ich bemerke etwas Sarkasmus.........
Mal im Ernst. Der Einzelne kann selbstverständlich auf eine schriftliche Aussage einer Behörde vertrauen.
Im Zweifel muss aber als Auskunft hier im Forum immer die Rechtsprechung der Gerichte angeführt werden. Die sind für die Auslegung und Überprüfung der Gesetze in Deutschland zuständig (rechtsprechung). Ein Verwaltungsakt einer Behörde ist nie Rechtsprechung! (s.zB. : Kirchhof - Staatsrecht), da Die Behörde nicht unabhängig ist, sondern ihre eigenen Interessen vertritt. Aber Du darfst natürlich darauf vertrauen, dass ein Behörde einen VA erläßt welcher rechtskonform ist.
Kurzum: Wenn eine Behörde Dir schriftlich gestattet die Heilkunde so und so auszuüben, dann kannst Du das machen. Eine Allgemeingültigkeit kann man daraus jedoch nicht ableiten. Bei vielen 100 oder 1000 solchen Handlungen könnte natürlich auch eine normative Kraft des faktischen entstehen- das ist mir bewußt :wink:
wenn aber durch die Genehmigung einer Behörde das Recht anderer TN am Gesundheitsmarkt beeinträchtigt wird, kann dieser klagen und schon kann es wieder anders ausgehen. Leider sitzen in unseren Behörden immer mehr MA, die sich von ihren Schreibtischen und PC's immer weniger ins normale Leben bewegen. Die Anforderungen an MA sinken, da sonst Stellen nicht besetzt werden können. Eine Stadt im Ruhrgebiet besetzte die Stelle des Leiters des Gesundheitsamtes mit einem Soziologen. Inzwischen - nach Jahren - ist das korrigiert.
Jeder Verwaltungsakt einer Behörde ist juristisch überprüfbar; man muß nur betroffen sein und schon kann man klagen. Und das kann nicht nur ein Antragsteller sein.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @Bernie,
wenn aber durch die Genehmigung einer Behörde das Recht anderer TN am Gesundheitsmarkt beeinträchtigt wird, kann dieser klagen und schon kann es wieder anders ausgehen. Leider sitzen in unseren Behörden immer mehr MA, die sich von ihren Schreibtischen und PC's immer weniger ins normale Leben bewegen. Die Anforderungen an MA sinken, da sonst Stellen nicht besetzt werden können. Eine Stadt im Ruhrgebiet besetzte die Stelle des Leiters des Gesundheitsamtes mit einem Soziologen. Inzwischen - nach Jahren - ist das korrigiert.
Jeder Verwaltungsakt einer Behörde ist juristisch überprüfbar; man muß nur betroffen sein und schon kann man klagen. Und das kann nicht nur ein Antragsteller sein.
mfg hgb :wink:
Es geht halt, und da wir alle eigentlich keine Juristen sind (ausgenommen alle Physios hier im Forum die auch noch Juristen sind, also alle, die immer Recht haben (Recht, da isses wieder!) meine ich) können nach einer postiven Entscheidung "Hausbsuchspraxis" dann auch arbeiten ... so wie ich.
Demnach hat mich ein süddeutsches Urteil aus 2012 nicht zu stören!
Wenn also die Frage gestellt wird: Darf ich als sHP auch nur Hausbesuche machen? und die Rechnungsanschrift ist die Privatadresse! ... und dann die Vollblutforumsphysiojuristen schreiben "Planwagenfahren ist verboten bzw. Heilkunde durch Herumziehen ... dann darf ich antworten: DOCH, in meiner Stadt schon *ätsch*
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vdv schrieb:
Na geht doch!
Es geht halt, und da wir alle eigentlich keine Juristen sind (ausgenommen alle Physios hier im Forum die auch noch Juristen sind, also alle, die immer Recht haben (Recht, da isses wieder!) meine ich) können nach einer postiven Entscheidung "Hausbsuchspraxis" dann auch arbeiten ... so wie ich.
Demnach hat mich ein süddeutsches Urteil aus 2012 nicht zu stören!
Wenn also die Frage gestellt wird: Darf ich als sHP auch nur Hausbesuche machen? und die Rechnungsanschrift ist die Privatadresse! ... und dann die Vollblutforumsphysiojuristen schreiben "Planwagenfahren ist verboten bzw. Heilkunde durch Herumziehen ... dann darf ich antworten: DOCH, in meiner Stadt schon *ätsch*
ob Dir Deine Stadt mit der Zulassung und Du Dir mit einem solchen posting einen Gefallen getan hat oder Du Dir tust, sei dahingestellt. Wer sich über die Rechtsauslegung derart öffentlich äußert, bringt die"neidischen" Nachbarn auf den Plan. :unamused:
Wenn also in Deiner Stadt PT-Kollegen (gn) davon erfahren, können sie bei nur privater Tätigkeit vor dem Verwaltungsgericht gegen Deine Zulassung klagen. Kommt eine Tätigkeit zu Lasten gesetzlicher Kassen hinzu, ist das Sozialgericht zuständig, dort sind die Verfahren kostenlos, nicht aber die Anwälte der Gegenseite. Und wenn es zu einer kostenlose Klage kommen kann, keine Kosten erhöht die Streitsucht, haben unter Verweis auf die bisherigen Urteile evtl. Kläger kaum mit gegnerischen, also Deinen Anwaltskosten zu rechnen. :unamused:
Zum Zitieren gängiger Urteile bedarf es keines Jurastudiums, allein Lesevermögen und Verständnis deutscher Sprache und juristischer Begriffe reichen aus. Da hattest Du ja ein Problem eingestanden. :thumbsdown:
In diesem Sinne frohes Schaffen! :innocent:
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Liebe @vdv,
ob Dir Deine Stadt mit der Zulassung und Du Dir mit einem solchen posting einen Gefallen getan hat oder Du Dir tust, sei dahingestellt. Wer sich über die Rechtsauslegung derart öffentlich äußert, bringt die"neidischen" Nachbarn auf den Plan. :unamused:
Wenn also in Deiner Stadt PT-Kollegen (gn) davon erfahren, können sie bei nur privater Tätigkeit vor dem Verwaltungsgericht gegen Deine Zulassung klagen. Kommt eine Tätigkeit zu Lasten gesetzlicher Kassen hinzu, ist das Sozialgericht zuständig, dort sind die Verfahren kostenlos, nicht aber die Anwälte der Gegenseite. Und wenn es zu einer kostenlose Klage kommen kann, keine Kosten erhöht die Streitsucht, haben unter Verweis auf die bisherigen Urteile evtl. Kläger kaum mit gegnerischen, also Deinen Anwaltskosten zu rechnen. :unamused:
Zum Zitieren gängiger Urteile bedarf es keines Jurastudiums, allein Lesevermögen und Verständnis deutscher Sprache und juristischer Begriffe reichen aus. Da hattest Du ja ein Problem eingestanden. :thumbsdown:
In diesem Sinne frohes Schaffen! :innocent:
mfg hgb :sunglasses:
und wen will mein "Kollege" denn dann verklagen? Mich? Das Gesundheitsamt? Den Leiter des Gesundheitsamtes? ... und warum? was soll jemanden dazu bewegen?
..... bis das beendet ist, bin ich in Rente! Und die ist so hoch, das man nix holen kann ...
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vdv schrieb:
habe aber keine deutsche Staatsangehörigkeit, somit gilt für mich ja das europäische Recht ... und ja, der Neid treibt den Deutschen an, das stimmt. Und auch, das immer der Mund gehalten wird, frei nach dem Motto "sach ma lieber nix, dann passiert dir auch nix!" ist nicht so mein Ding, tut mir leid ...
und wen will mein "Kollege" denn dann verklagen? Mich? Das Gesundheitsamt? Den Leiter des Gesundheitsamtes? ... und warum? was soll jemanden dazu bewegen?
..... bis das beendet ist, bin ich in Rente! Und die ist so hoch, das man nix holen kann ...
es tut fast schon weh! Wenn Du in Deutschland als Nichtdeutsche im Gesundheitswesen arbeitest, gilt für Dich deutsches Recht, das ist auch so im Straßenverkehr, bei Mietstreitigkeiten und alllem, was behördlich oder gerichtlich geregelt wird.
Jede Behördenentscheidung kann von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, das ist deutsches und europäisches Recht. :thumbsdown:
Und wenn es zu einer Unterlassungsverfügung kommt oder kommen soll, geht das manchmal ganz fix.
Wir haben in Deutschland ein Sprichwort: Wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf's Eis.
Töne also weiter wie Du arbeitest, dies Forum ist öffentlich, Deine Mitbewerber werden irgendwann vielleicht wach.
mfg hgb :anguished:
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hgb schrieb:
Liebe @vdv,
es tut fast schon weh! Wenn Du in Deutschland als Nichtdeutsche im Gesundheitswesen arbeitest, gilt für Dich deutsches Recht, das ist auch so im Straßenverkehr, bei Mietstreitigkeiten und alllem, was behördlich oder gerichtlich geregelt wird.
Jede Behördenentscheidung kann von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, das ist deutsches und europäisches Recht. :thumbsdown:
Und wenn es zu einer Unterlassungsverfügung kommt oder kommen soll, geht das manchmal ganz fix.
Wir haben in Deutschland ein Sprichwort: Wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf's Eis.
Töne also weiter wie Du arbeitest, dies Forum ist öffentlich, Deine Mitbewerber werden irgendwann vielleicht wach.
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Liebe @vdv,
es tut fast schon weh! Wenn Du in Deutschland als Nichtdeutsche im Gesundheitswesen arbeitest, gilt für Dich deutsches Recht, das ist auch so im Straßenverkehr, bei Mietstreitigkeiten und alllem, was behördlich oder gerichtlich geregelt wird.
Jede Behördenentscheidung kann von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, das ist deutsches und europäisches Recht. :thumbsdown:
Und wenn es zu einer Unterlassungsverfügung kommt oder kommen soll, geht das manchmal ganz fix.
Wir haben in Deutschland ein Sprichwort: Wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf's Eis.
Töne also weiter wie Du arbeitest, dies Forum ist öffentlich, Deine Mitbewerber werden irgendwann vielleicht wach.
mfg hgb :anguished:
ich weiß gar nicht was Sie haben!
ich habe eine ordentliche Bestallung, ich habe eine behördliche Zulassung (von der zuständigen Behörde), ich habe eine Berufshaftpflicht (die auch eine Hausbesuchspraxis deckt) ... ich habe alles mir mögliche getan, rechtlich richtig zu handeln ... mir ist aus der aufgeführten Urteilsbegründung nicht ersichtlich, warum geklagt wurde! Was war der Anlaß?
Ich weiß ganz ehrlich nicht, was das in meinen Mitbewerbern wecken soll, außer dem angesprochenen Leid des Neides ... wegen WAS sollte mich jemand an den Karren pissen? Weil ich was tue ...? Kommen Sie bitte mal auf den Boden zurück!
Ob ich als nichtdeutscher andere Möglichkeiten habe, weiß ich nicht genau, aber in diesem Forum ist das Halbwissen ja der goldene Löffel mit dem wir speisen! Aber es gibt schon unterschiede, vor allem in den Zulassungen, gehört aber echt nicht hierher ... ist aber schön provokant!
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vdv schrieb:
hgb schrieb am 17.5.19 13:57:
Liebe @vdv,
es tut fast schon weh! Wenn Du in Deutschland als Nichtdeutsche im Gesundheitswesen arbeitest, gilt für Dich deutsches Recht, das ist auch so im Straßenverkehr, bei Mietstreitigkeiten und alllem, was behördlich oder gerichtlich geregelt wird.
Jede Behördenentscheidung kann von Betroffenen gerichtlich überprüft werden, das ist deutsches und europäisches Recht. :thumbsdown:
Und wenn es zu einer Unterlassungsverfügung kommt oder kommen soll, geht das manchmal ganz fix.
Wir haben in Deutschland ein Sprichwort: Wenn es dem Esel zu gut geht, geht er auf's Eis.
Töne also weiter wie Du arbeitest, dies Forum ist öffentlich, Deine Mitbewerber werden irgendwann vielleicht wach.
mfg hgb :anguished:
ich weiß gar nicht was Sie haben!
ich habe eine ordentliche Bestallung, ich habe eine behördliche Zulassung (von der zuständigen Behörde), ich habe eine Berufshaftpflicht (die auch eine Hausbesuchspraxis deckt) ... ich habe alles mir mögliche getan, rechtlich richtig zu handeln ... mir ist aus der aufgeführten Urteilsbegründung nicht ersichtlich, warum geklagt wurde! Was war der Anlaß?
Ich weiß ganz ehrlich nicht, was das in meinen Mitbewerbern wecken soll, außer dem angesprochenen Leid des Neides ... wegen WAS sollte mich jemand an den Karren pissen? Weil ich was tue ...? Kommen Sie bitte mal auf den Boden zurück!
Ob ich als nichtdeutscher andere Möglichkeiten habe, weiß ich nicht genau, aber in diesem Forum ist das Halbwissen ja der goldene Löffel mit dem wir speisen! Aber es gibt schon unterschiede, vor allem in den Zulassungen, gehört aber echt nicht hierher ... ist aber schön provokant!
zunächst duzen wir uns hier alle im Forum, es sei denn wir könnten uns nicht leiden. Meinerseits ist das nicht so.
Mein Anliegen ist es nur wie wohl auch von @Bernie, die in Deutschland geltende Rechtslage darzustellen. Rechtslage bedeutet Gesetze und Auslegung durch Gerichte.
Die Gesetze verlangen einen festen Praxissitz, nicht allein eine Privatanschrift. Das wird durch das AG München eindeutig so gesehen und auf S. 3 des in meinem posting gelinkten Urteils im obersten Absatz ausdrücklich betont. Ein zeitweise überlassener Raum ist kein fester Praxissitz! Dabei kommt es auf den Klagegrund nicht an, hier wollte die Versicherung Geld zurück.
Wenn eine städtische Behörde oder eine des Kreises hier eine Berufserlaubnis für eine Praxis nur mit Hausbesuchen und ohne feste Räume, also nicht Privatanschrift und ein Zimmer in der Wohnung, erteilt hat, ist das nicht rechtlich einwandfrei bzw. glatt falsch. Auch deutsche Behörden können irren, da dort Menschen arbeiten. Die häufigsten Irrungen oder falschen Betrachtungen finden wir bei den Finanzämtern. Da geht es auch primär um unser Geld.
Was mich an Deinem flotten postings stört, ist die fehlende Einsicht in die eindeutige Rechtslage und das auch noch fortlaufend öffentlich herauszuposaunen. Wo kein Kläger, ist kein Richter, aber wer seine behördliche Irrung immer wieder betont, wird irgendwann seinen Kläger und Richter finden. Das verjährt nicht und hat auch nicht einen "Bestandsschutz", normalerweise. Das aber kann ein Gericht wieder anders sehen. Wenn ich das wieder so deutlich schreibe, lasse ich nicht Wasser an den Karren o. ä., es dient Deiner Absicherung!
mfg hgb :anguished:
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hgb schrieb:
Liebe @vdv,
zunächst duzen wir uns hier alle im Forum, es sei denn wir könnten uns nicht leiden. Meinerseits ist das nicht so.
Mein Anliegen ist es nur wie wohl auch von @Bernie, die in Deutschland geltende Rechtslage darzustellen. Rechtslage bedeutet Gesetze und Auslegung durch Gerichte.
Die Gesetze verlangen einen festen Praxissitz, nicht allein eine Privatanschrift. Das wird durch das AG München eindeutig so gesehen und auf S. 3 des in meinem posting gelinkten Urteils im obersten Absatz ausdrücklich betont. Ein zeitweise überlassener Raum ist kein fester Praxissitz! Dabei kommt es auf den Klagegrund nicht an, hier wollte die Versicherung Geld zurück.
Wenn eine städtische Behörde oder eine des Kreises hier eine Berufserlaubnis für eine Praxis nur mit Hausbesuchen und ohne feste Räume, also nicht Privatanschrift und ein Zimmer in der Wohnung, erteilt hat, ist das nicht rechtlich einwandfrei bzw. glatt falsch. Auch deutsche Behörden können irren, da dort Menschen arbeiten. Die häufigsten Irrungen oder falschen Betrachtungen finden wir bei den Finanzämtern. Da geht es auch primär um unser Geld.
Was mich an Deinem flotten postings stört, ist die fehlende Einsicht in die eindeutige Rechtslage und das auch noch fortlaufend öffentlich herauszuposaunen. Wo kein Kläger, ist kein Richter, aber wer seine behördliche Irrung immer wieder betont, wird irgendwann seinen Kläger und Richter finden. Das verjährt nicht und hat auch nicht einen "Bestandsschutz", normalerweise. Das aber kann ein Gericht wieder anders sehen. Wenn ich das wieder so deutlich schreibe, lasse ich nicht Wasser an den Karren o. ä., es dient Deiner Absicherung!
mfg hgb :anguished:
es ist auch nicht in meiner profession, dieses klären zu können, ich bin PT und sHP, kein Volljurist! Also verlasse ich mich au die Aussage des Amtes, in meinem Fall auf die Aussage des Amtsleiters!!!
Es ist auch ein schier unmögliches Verhalten, sich herauszunehmen, dieses als Physio zu tun! in diesem Forum auf jedenfall, es sei denn, diese Person ist dazu wirklich in der Lage, was ich damit sagen will, diese Person ist darin ausgebildet, hat es studiert oder ist Amtsträger in diesem Bereich!
Hier wird doch nach geltendem Recht verstoßen, da immer wieder Physio die Osteopathie ausüben ... verboten! klare Aussage ... nur Ärzte ... nur VollHP ... aber nein! Das gilt nicht, das ist gemein, 5 Jahre Ausbildung, alles teuer ... mach ich trotzdem, *heul*
Klare Regeln für HP in der Physiopraxis, aber nicht bei xy, weil *guckt ja keiner*, *machen ja alle ...* blablabla
Also, was soll diese bevormundende Art ihrerseits oder einiger Altvorderen? Ich bin selbst nicht mehr jung, und bis zur rente ist nicht mehr weit ... ich habe nix zu verlieren, wenn ich den Mund aufmache ... gar nix
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vdv schrieb:
dieses Forum ist nicht dafür da, behördliche Irrungen aufzuklären! vielleicht ggf. davor zu warnen!
es ist auch nicht in meiner profession, dieses klären zu können, ich bin PT und sHP, kein Volljurist! Also verlasse ich mich au die Aussage des Amtes, in meinem Fall auf die Aussage des Amtsleiters!!!
Es ist auch ein schier unmögliches Verhalten, sich herauszunehmen, dieses als Physio zu tun! in diesem Forum auf jedenfall, es sei denn, diese Person ist dazu wirklich in der Lage, was ich damit sagen will, diese Person ist darin ausgebildet, hat es studiert oder ist Amtsträger in diesem Bereich!
Hier wird doch nach geltendem Recht verstoßen, da immer wieder Physio die Osteopathie ausüben ... verboten! klare Aussage ... nur Ärzte ... nur VollHP ... aber nein! Das gilt nicht, das ist gemein, 5 Jahre Ausbildung, alles teuer ... mach ich trotzdem, *heul*
Klare Regeln für HP in der Physiopraxis, aber nicht bei xy, weil *guckt ja keiner*, *machen ja alle ...* blablabla
Also, was soll diese bevormundende Art ihrerseits oder einiger Altvorderen? Ich bin selbst nicht mehr jung, und bis zur rente ist nicht mehr weit ... ich habe nix zu verlieren, wenn ich den Mund aufmache ... gar nix
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vdv schrieb:
... nicht gemeldet hat ...
ist doch alles klar!
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FFGG schrieb:
wenn du die leute fragen würdest, die von der thematik ahnung haben, würde sich das ganze nicht über eine woche ziehen...
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--> Welche Leute sind das denn?
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Bernie schrieb:
"wenn du die leute fragen würdest, die von der thematik ahnung haben"
--> Welche Leute sind das denn?
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FFGG schrieb:
wenn du die leute fragen würdest, die von der thematik ahnung haben, würde sich das ganze nicht über eine woche ziehen...
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