Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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ich möchte zukünftig im Nebenerwerb Dauer-BG Patient behandeln (Abrechnung ist ja bei Zustimmung der BG auch ohne Zulassung möglich.) Umfang der Nebentätigkeit ca. 3-5 Stunden/Woche. Hauptberuflich bin ich als Physiotherapeut in einem Krankenhaus mit 30 Std/Woche angestellt.
1) Die Nebentätigkeit müsste ja als Angehöriger der Heilberufe als freiberuflich möglich sein oder muss/sollte ich dafür ein Gewerbe anmelden?
2) Bin ich, sofern möglich, als freiberuflich Selbstständiger für die Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig oder deckt das die Sozialversicherung der hauptberuflichen Tätigkeit (abhängig beschäftigt) mit ab? Wenn sozialversicherungspflichtig für den Nebenerwerb: Wo müsste ich das nachfragen/ anmelden: bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse?
3) Muss ich irgendetwas vorab beim Finanzamt beantragen oder reicht es bei der nächsten Einkommenssteuererklärung die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit zu versteuern?
Bei der BGW bin ich schon angemeldet und Berufshaftpflicht werde ich auch abschließen. Zustimmung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit liegt auch vor.
4) Muss ich sonst noch was beachten?
Ich bin bestimmt nicht der Erste auf dieser Strecke und bestimmt kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen. Vielen Dank für Eure Bemühungen.
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Gymnast schrieb:
Hallo,
ich möchte zukünftig im Nebenerwerb Dauer-BG Patient behandeln (Abrechnung ist ja bei Zustimmung der BG auch ohne Zulassung möglich.) Umfang der Nebentätigkeit ca. 3-5 Stunden/Woche. Hauptberuflich bin ich als Physiotherapeut in einem Krankenhaus mit 30 Std/Woche angestellt.
1) Die Nebentätigkeit müsste ja als Angehöriger der Heilberufe als freiberuflich möglich sein oder muss/sollte ich dafür ein Gewerbe anmelden?
2) Bin ich, sofern möglich, als freiberuflich Selbstständiger für die Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig oder deckt das die Sozialversicherung der hauptberuflichen Tätigkeit (abhängig beschäftigt) mit ab? Wenn sozialversicherungspflichtig für den Nebenerwerb: Wo müsste ich das nachfragen/ anmelden: bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse?
3) Muss ich irgendetwas vorab beim Finanzamt beantragen oder reicht es bei der nächsten Einkommenssteuererklärung die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit zu versteuern?
Bei der BGW bin ich schon angemeldet und Berufshaftpflicht werde ich auch abschließen. Zustimmung des Arbeitgebers für die Nebentätigkeit liegt auch vor.
4) Muss ich sonst noch was beachten?
Ich bin bestimmt nicht der Erste auf dieser Strecke und bestimmt kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen. Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Gruß Britt
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Eberhard schrieb:
Die Nebentätigkeit muß dem Arbeitgeber gemeldet werden. BG-Patienten können nur von einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden.
Die Nebentätigkeit muß dem Arbeitgeber gemeldet werden. BG-Patienten können nur von einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
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morpheus-06 schrieb:
Eberhard schrieb am 16.6.15 17:11:
Die Nebentätigkeit muß dem Arbeitgeber gemeldet werden. BG-Patienten können nur von einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Eberhard schrieb:
Ausnahmen? Es wäre toll, wenn uns morpheus-06 solche mitteilen könnte!
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morpheus-06 schrieb:
ganz einfach, auch eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung kann auf Antrag BG-Patienten behandeln. Der Antrag ist allerdings für jeden BG-Fall einzeln zu stellen.
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Britt schrieb:
Meines Wissens brauchst du zur Behandlung von BG Patienten eine GKV zugelassene Praxis oder sollte sich da was geändert haben?
Gruß Britt
In meiner reinen Privatpraxis behandlen wir seit 15 Jahren BG-Patienten - zum BG-Tarif.
Anruf des Versicherten bei der BG, schrifliche Bestätigung der BG per Fax, dass die Behandlung bei uns stattfinden kann.
War nie ein Problem!
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M0nique schrieb:
Jawohl, morpheus hat absolut recht:
In meiner reinen Privatpraxis behandlen wir seit 15 Jahren BG-Patienten - zum BG-Tarif.
Anruf des Versicherten bei der BG, schrifliche Bestätigung der BG per Fax, dass die Behandlung bei uns stattfinden kann.
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