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Die Crux an der Sache, ich war bisher angestellt in der GK Praxis, meine Chefin hat allerdings im Nebengebäude eine zweite Praxis/HP und Naturheilpraxis, in der ich den Raum anmiete.
Muss ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV machen, obwohl ich Alle Patienten selbst abrechnen und geht das überhaupt dort als Einzelunternehmer mit eigener Privatpraxis für Physio und Osteo zu arbeiten, da ich vorher in ihrer anderen GK-Praxis angestellt war?
Die selbe Frage stellt sich für die Andere Praxis, in der ich als 2. Standbein nur Osteopathisch arbeite über Raumanmietung. Alle Patienten rechne ich selbst ab und der Praxisinhaber,der ein Therapiezentrum hat für Privatleistung, bekommt nur Raummiete. Dort war ich vor 7 Jahren angestellt als Physio.
Muss ich mir Sorgen machen, dass die DRV das nicht als Selbständige Tätigkeit akzeptiert?
Über Eure Informationen und Meinungen freue ich mich!
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VG Konrad
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Konrad Bosch schrieb:
Hallo Brigitte, wenn Du lediglich ordentliche Raummiete bezahlst (Du hast also einen ordentlichen Mietvertrag) und keine Umsatzbeteiligungen oder Sonstiges abgibst, dann brauchst Du m. E. n. kein Statusfeststellungsverfahren zu durchlaufen.
VG Konrad
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Brigitte2323 schrieb:
Danke dir sehr, Konrad!
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Brigitte2323 schrieb:
@Konrad Bosch also mit ordentlichem Mietvertag meinst du ein einen fixen Betrag oder ist auch eine prozentuale Praxispauschale, umsatzorientiert möglich? Der RA unserer Praxis meinte, das wäre auch möglich?
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Olaf Seifert schrieb:
Nur eine Frage, weil ich es bisher nicht so kenne: Seit wann gibt es eine staatliche Anerkennung der Osteopathie und wer spricht diese aus?
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Brigitte2323 schrieb:
@Olaf Seifert Diese gibt es nur in Hessen in Form einer staatlich anerkannten Ausbildung mit Antsarztprüfung, diese spricht das Regierungspräsidium aus. Die letzte Möglichkeit diese Ausbildungsförderung zu beginnen war 2018, da dieses Modell ausläuft, also man kann diese staatliche Anerkennung jetzt nicht mehr erwerben
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Olaf Seifert schrieb:
@Brigitte2323 danke, Wissenslücke gefüllt 😊
VG Konrad
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Konrad Bosch schrieb:
@Brigitte2323 Hallo Brigitte, also eigentlich könnte es Dir persönlich egal sein, da das Risiko nicht von Dir, sonder von der Praxis in der Du den Raum nutzen würdest, getragen wird. Es geht ja nur darum, dass die DRV nicht nachträglich Sozialversicherungsabgaben fordert, wenn Sie - wie und warum auch immer - nachträglich meint, dass Du Weisungsgebunden arbeitet hättest. Ob eine umsatzbeteiligte Raummiete für die DRV passt oder nicht, kann ich Dir nicht sagen. In der Juristenwelt ist viel Auslegungssache. Eine reine also fixe Miete wäre auf jeden Fall für die Praxisinhaber sicherer, jedoch weniger wirtschaftlich.
VG Konrad
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Konrad Bosch schrieb:
...ich korrigiere mich: das größere wirtschaftliche Risiko wird von der Praxis getragen :)
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Problem beschreiben
Brigitte2323 schrieb:
Hallo Physio- Community, ich möchte in einer Privatpraxis für Physio und Osteopathie einen Raum anmieten und Selbständig Privatpatienten für Physio und Osteopathie abrechnen. Ich bin Physio und staatlich anerkannte Osteopathin/Hessen, keine HP und arbeite nur auf ärztliche Verordnung.
Die Crux an der Sache, ich war bisher angestellt in der GK Praxis, meine Chefin hat allerdings im Nebengebäude eine zweite Praxis/HP und Naturheilpraxis, in der ich den Raum anmiete.
Muss ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV machen, obwohl ich Alle Patienten selbst abrechnen und geht das überhaupt dort als Einzelunternehmer mit eigener Privatpraxis für Physio und Osteo zu arbeiten, da ich vorher in ihrer anderen GK-Praxis angestellt war?
Die selbe Frage stellt sich für die Andere Praxis, in der ich als 2. Standbein nur Osteopathisch arbeite über Raumanmietung. Alle Patienten rechne ich selbst ab und der Praxisinhaber,der ein Therapiezentrum hat für Privatleistung, bekommt nur Raummiete. Dort war ich vor 7 Jahren angestellt als Physio.
Muss ich mir Sorgen machen, dass die DRV das nicht als Selbständige Tätigkeit akzeptiert?
Über Eure Informationen und Meinungen freue ich mich!
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So wurde mir das von meinen Dozenten, Kollegen und Schule gesagt.
Ich hoffe, das ist korrekt!
Sollte ich aber trotzdem eine Statusfeststellung machen?
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Brigitte2323 schrieb:
In Hessen darf man mit einer staatlichen Anerkennung für Osteopathie auf ärztliche Verordnung, also mit Privatrezept, ohne HP arbeiten. So bin ich auch beim Gesundheitsamt im Medizinalregister geführt und gemeldet.
So wurde mir das von meinen Dozenten, Kollegen und Schule gesagt.
Ich hoffe, das ist korrekt!
Sollte ich aber trotzdem eine Statusfeststellung machen?
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Konrad Bosch schrieb:
Hallo Sarah, eigentlich hast Du Recht damit, aber in Hessen ist das anders. VG Konrad
Nein, du brauchst die Statusfeststellung nur wenn du als FM arbeiten willst.Als Privatbehandlerin nicht.
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eim schrieb:
@Brigitte2323
Nein, du brauchst die Statusfeststellung nur wenn du als FM arbeiten willst.Als Privatbehandlerin nicht.
Ja.
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Physiokobold01 schrieb:
@Brigitte2323
Ja.
Nein ,wenn sie nur Privat PT Patienten behandelt braucht sie keine Statusfeststellung ,muss sich aber trotzdem bei der DRV anmelden und kann dort erst die Befreiung beantragen wenn sie jemanden über 520 € anstellt.
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eim schrieb:
@Physiokobold01
Nein ,wenn sie nur Privat PT Patienten behandelt braucht sie keine Statusfeststellung ,muss sich aber trotzdem bei der DRV anmelden und kann dort erst die Befreiung beantragen wenn sie jemanden über 520 € anstellt.
Natürlich muss man kein Statusverfahren machen. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
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Physiokobold01 schrieb:
@eim Wenn ich das richtig verstehe, mietet Sie von Ihrer ehemaligen Chefin Räumlichkeiten für Ihre Selbständigkeit an. Sie wechselt wahrscheinlich in der gleichen Praxis von abhängig beschäftigt in Selbständigkeit. Ohne Statusverfahren ein Elfmeter für die DRV.
Natürlich muss man kein Statusverfahren machen. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
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pt ani schrieb:
@eim Ich bin mir da auch nicht sicher. Es gibt da auch Urteile über Subunternehmer, die nur einen Auftraggeber hatten und das dann doch eine abh. Beschäftigung war.
Die staatliche Anerkennung bezieht sich nur auf die Weiterbildungsbezeichnung, nicht auf die Berufsausübung. Die WPO wurde zum 31.12.2018 aufgehoben. Alte Anerkennungen der Bezeichnungen gelten fort. Das ist Landesrecht. Das HeilprG ist Bundesrecht. Nach Art 31 GG bricht Bundesrecht das Landesrecht, wenn es konkurrierend ist. Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Eine Delegation in toto ist nicht möglich, wird aber in Deutschland dennoch so gehandhabt. In Hessen ist es wohl so, dass die "einfach wegschauen" und das Bundesrecht nicht so umsetzen, wie sie es müssten.
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Bernie schrieb:
@Brigitte2323
Die staatliche Anerkennung bezieht sich nur auf die Weiterbildungsbezeichnung, nicht auf die Berufsausübung. Die WPO wurde zum 31.12.2018 aufgehoben. Alte Anerkennungen der Bezeichnungen gelten fort. Das ist Landesrecht. Das HeilprG ist Bundesrecht. Nach Art 31 GG bricht Bundesrecht das Landesrecht, wenn es konkurrierend ist. Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Eine Delegation in toto ist nicht möglich, wird aber in Deutschland dennoch so gehandhabt. In Hessen ist es wohl so, dass die "einfach wegschauen" und das Bundesrecht nicht so umsetzen, wie sie es müssten.
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Brigitte2323 schrieb:
Deshalb läuft dieses hessische Modell auch aus!
Das Hessische Modell ist schon ausgelaufen! Aber noch mal: Das Hessische Modell hatte nie die Ausübung der Heilkunde geregelt. Eine Selbstständigkeit auf eine strafbewehrte Handlung aufzubauen - was aber viele machen - ist aus meiner Sicht kein gutes Modell! Als Physio Osteopathie auszuüben ist halt nun mal eine Straftat (keine OWi!) - auch in Hessen. (Btw: Ärzte dürften auch kein Rezept ausstellen, da die Osteo nicht delegierbar ist, aber das ist wie mit den roten Ampeln......). Zudem sind die ÖGD-Behörden so überlastet und unterbesetzt, dass die eh nicht präventiv tätig werden, sondern nur dann, wenn eine konkrete Anzeige vorliegt.
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Bernie schrieb:
@Brigitte2323
Das Hessische Modell ist schon ausgelaufen! Aber noch mal: Das Hessische Modell hatte nie die Ausübung der Heilkunde geregelt. Eine Selbstständigkeit auf eine strafbewehrte Handlung aufzubauen - was aber viele machen - ist aus meiner Sicht kein gutes Modell! Als Physio Osteopathie auszuüben ist halt nun mal eine Straftat (keine OWi!) - auch in Hessen. (Btw: Ärzte dürften auch kein Rezept ausstellen, da die Osteo nicht delegierbar ist, aber das ist wie mit den roten Ampeln......). Zudem sind die ÖGD-Behörden so überlastet und unterbesetzt, dass die eh nicht präventiv tätig werden, sondern nur dann, wenn eine konkrete Anzeige vorliegt.
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Sarah x schrieb:
@Bernie so sieht's aus! Danke dir für die ausführliche Darstellung.
Was mich nur am ÖGD wundert, dass ich dort auf Antrag eingetragen wurde als Osteopathin, ohne Probleme, ohne Nachfrage. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich in einer Privatpraxis osteopathisch arbeiten möchte und bin auch mit dieser Praxisadresse gemeldet beim GA! ???
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Brigitte2323 schrieb:
@Bernie
Was mich nur am ÖGD wundert, dass ich dort auf Antrag eingetragen wurde als Osteopathin, ohne Probleme, ohne Nachfrage. Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich in einer Privatpraxis osteopathisch arbeiten möchte und bin auch mit dieser Praxisadresse gemeldet beim GA! ???
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Sarah x schrieb:
Du musst dir eher wegen der unerlaubten Ausübung der Heilkunde Sorgen machen. Für die RV-Versicherung sollte das unproblematisch sein.
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