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Anonymer Teilnehmer
25.04.2013 07:42
Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann.
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
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Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann. Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein. danke für eure Tipps im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann.
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.

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heropas
25.04.2013 10:55
Das ist zeimlich kompliziert.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse

Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.

Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.

gruß, heropas

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Das ist zeimlich kompliziert. Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=88966.html Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen. Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen. gruß, heropas
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heropas schrieb:

Das ist zeimlich kompliziert.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse

Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.

Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.

gruß, heropas

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Minza
26.04.2013 20:09
Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert.
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.

Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert. Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn. Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen. Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht". Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt. Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen. Hab das gerade durch. Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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Minza schrieb:

Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert.
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.

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