Was wir Dir bieten
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
ist:
- ein modernes Zentrum für
ambulante, orthopädische
Rehabilitation, Physiotherapie
sowie Gesundheitssport.
- ein interdisziplinäres,
leidenschaftliches Team mit
differenzierten
Behandlungstechniken
- professionelle Arbeitsstrukturen
mit modernsten Arbeitsmitteln
- regelmäßige interne/externe
Fortbildungen – Deine Wünsche
und Ideen sind herzlich Willkommen
- ein unbefristetes
Arbeitsverhäl...
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
ist:
- ein modernes Zentrum für
ambulante, orthopädische
Rehabilitation, Physiotherapie
sowie Gesundheitssport.
- ein interdisziplinäres,
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Behandlungstechniken
- professionelle Arbeitsstrukturen
mit modernsten Arbeitsmitteln
- regelmäßige interne/externe
Fortbildungen – Deine Wünsche
und Ideen sind herzlich Willkommen
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Arbeitsverhäl...
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann.
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Das ist zeimlich kompliziert.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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Minza schrieb:
Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert.
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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