Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
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Das Praxiskonzept unserer Privat-
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Deine eigen...
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin selbständig und schwanger und würde gern wissen welche finanzielle Unterstüzung ich erhalten würde , wenn ich nicht mehr arbeiten kann.
Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein.
danke für eure Tipps im voraus.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Das ist zeimlich kompliziert.
Such dir eine Beratungsstelle in deiner Gegend, das ministerium muss eigentlich auch beraten.
BMFSFJ - Themen-Lotse
Dein Steuerberater sollte auch bescheid wissen.
Grundsätzlich hast du Ansprüche auf Elterngeld, nur der Antrag ist kompliziert. Wenn du arbeitest oder Einkünfte aus einer eigenen praxis hast, wird das vom Elterngeld abgezogen.
gruß, heropas
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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Minza schrieb:
Der Antrag auf Elterngeld ist überhaupt nicht kompliziert.
Ausfüllen, Steuerbescheid aus dem letzten Jahr dabei und ggf. noch die Zeit die du nach Geburt arbeiten gehst und der zu erwartende Gewinn.
Dieses Schreiben kann dein Steuerberater aufsetzen.
Kleiner Tip: als Praxisinhaberin hat man immer Einnahmen, auch wenn man nicht arbeitet. Du hast ja eine "AufsichtsPflicht".
Also den zu erwartenden Gewinn lieber etwas höher kalkulieren, damits keine Nachzahlung gibt.
Bei weiteren Fragen, kannst mich gerne anmailen.
Hab das gerade durch.
Habe ohne Probleme Elterngeld erhalten.
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