Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
Praxisverkauf mit gleichzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als FM durch dessen Kündigung.
PI ( der die Praxis verkauft) legt Aufhebungsvertrag vor und fordert FM, diesen zu unterschreiben.
Darin folgender Punkt:
Falls nach Betriebsprüfungen PI Sozialleistungen nachzahlen muss, verpflichtet sich FM , diese Sozialleistungen, wenn sie nach doppelter Zahlung zurückerstattet wurden, an PI zurückzuzahlen .
Frage : gab es in Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit je den Fall, dass die DRV Zahlungen zurückerstattet hat ?
Über Kommentare und Meinungen bin ich dankbar!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hier der Fall:
Praxisverkauf mit gleichzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als FM durch dessen Kündigung.
PI ( der die Praxis verkauft) legt Aufhebungsvertrag vor und fordert FM, diesen zu unterschreiben.
Darin folgender Punkt:
Falls nach Betriebsprüfungen PI Sozialleistungen nachzahlen muss, verpflichtet sich FM , diese Sozialleistungen, wenn sie nach doppelter Zahlung zurückerstattet wurden, an PI zurückzuzahlen .
Frage : gab es in Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit je den Fall, dass die DRV Zahlungen zurückerstattet hat ?
Über Kommentare und Meinungen bin ich dankbar!
Gefällt mir
*eine "ordentliche Kündigung" wäre dagegen eine Kündigung wie im Vertrag vorgesehen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ja. Wenn die Tätigkeit schriftlich festgehalten wurde (scheinen ja viele so zu handhaben) und der Vertrag "außerordentlich"* gekündigt wird ist man mit einem Aufhebungsvertrag, also dem ausdrücklichen Einverständnis der "Gegenseite" in das Ende des vorangegangenen Vertrages obwohl die Bedingungen unter denen der Vertrag beendet werden sollte nicht erfüllt sind auf der sicheren Seite.
*eine "ordentliche Kündigung" wäre dagegen eine Kündigung wie im Vertrag vorgesehen
den aufhebungsvertrag muss man ja so auch nicht unterschreiben, wenn's zum eigenen nachteil ist!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
ähm ja, schon mal ins BGB geschaut zum punkt kündigung bei dienst- und werkverträgen?
den aufhebungsvertrag muss man ja so auch nicht unterschreiben, wenn's zum eigenen nachteil ist!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Die Klausel der Rückerstattung ist nach meiner Information eine Floskel. Die Beiträge können nie zurückgefordert werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michael933 schrieb:
Dazu meine Gegenfrage: braucht ein FM einen Aufhebungsvertrag, um aus einer Tätigkeit auszuscheiden, die ja ohnehin dadurch gekennzeichnet ist, dass er EIGENSTÄNDIG arbeitet?
Mein Profilbild bearbeiten